Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3150, 21/3687 Nr. 2, 21/8445)
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3150, 21/3687 Nr. 2, 21/8445)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8447
21. Wahlperiode 07.10.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje
Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 21/3150, 21/3687 Nr. 2, 21/8445 –
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausbaustrecke/Neubraustrecker Hannover – Hamburg
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Bahnverkehr in Norddeutschland, insbesondere auf der Bahnstrecke
Hannover – Hamburg, ist höchst unzuverlässig. Die Bahnstrecken sind überlastet, Züge
häufig unpünktlich und überfüllt. Es braucht mehr Kapazität für Güterzüge
zugunsten der Industrie, Fernverkehrszüge und vor allem pünktliche und häufig
fahrende Züge im Nahverkehr. Die Auswirkungen der überlasteten Bahnstrecke
Hannover – Hamburg wirken sich auf ganz Deutschland aus. Auch Bedarfe im
europaweiten Güterverkehr können aufgrund der Engpässe nicht bewältigt werden.
Ein Teil der Verspätungen entsteht durch häufige Störungen von Signalen oder
Weichen. Dafür ist eine Sanierung der bestehenden Bahninfrastruktur notwendig.
Zusätzliche Zugangebote sind jedoch mit der reinen Sanierung der bestehenden
Schieneninfrastruktur nicht möglich. Die Überlastung geht so weit, dass ein
„drittes Gleis“ von Lüneburg bis Uelzen, wie im ursprünglichen
Schienenverkehrsprojekt „Alpha-E“ vorgesehen, nicht ausreichend ist. Auch mit dieser Maßnahme –
die nur circa 25 Prozent mehr Kapazität brächte – ist kein guter Bahnverkehr
möglich. Der Kompromiss des Dialogforum Schiene Nord ist in Bezug auf die Nord-
Süd-Verkehre nicht mehr tragfähig und ausreichend. Davor wurde bereits 2015
gewarnt, dieser Fall ist eingetreten. Der Bundesgutachter führte bereits beim
Abschluss des Dialogforum Schiene Nord aus: Alpha-E ist „unbefriedigend für die
Nord-Süd-Verkehre“, hat „kaum kapazitive Effekte, die nicht nur langfristige
Nachfrageschwankungen, sondern auch jährliche Spitzenbelastungen auffangen
kann“ (vgl. www.dialogforum-schiene-nord.de/downloadcenter/
download/2b19cfb4fb68c9d363c74ef07605f6f6 S. 41). Die Deutsche Bahn hat diese
Erkenntnis in gläsernen Werkstätten dem Dialogforum Schiene Nord vorgetra-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
gen. Auch die Bedeutung der Schiene für Wirtschaft, Industrie und die Mobilität
in Europa haben sich geändert. Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie
die Europäische Kommission befürworten die Umsetzung der Neubaustrecke.
Die Verkehrsprognose 2040 bestätigt die enorme Bedeutung der Schiene, gerade
im Personenverkehr wird ein weiteres starkes Wachstum erwartet. Damit
Menschen und Güter auf die Schiene umsteigen, bedarf es zusätzlicher
Schieneninfrastruktur. Auch die Fertigstellung der Festen Fehmarnbeltquerung wird zu einem
Anstieg der Zugzahlen führen. Der Norden droht gegenüber dem Süden
abgehängt zu werden.
Somit steht fest: Für pünktliche Züge auf der Schiene braucht es eine
umfassendere Lösung. Es braucht mindestens zwei zusätzliche Gleise zwischen Hannover
und Hamburg. Im Vergleich der möglichen Varianten hat eine Neubaustrecke in
vielen Aspekten des Umweltschutzes besser abgeschnitten als der viergleisige
Ausbau der Bestandsstrecke. Sie ist zudem auch baulich schneller umsetzbar als
die Errichtung zweier weiterer Gleise entlang der Bestandsstrecke.
Die Neubaustrecke Hannover – Hamburg ist unter Berücksichtigung der im
Folgenden aufgeführten Positionen weiter zu planen. Mit einem zeitnahen Beschluss
im Deutschen Bundestag kann eine zügige Weiterplanung des Projekts erfolgen.
Unter Ausnutzung weiterer Beschleunigungsmöglichkeiten und insbesondere
einer überjährigen abgesicherten Finanzierung für die Schiene ist eine
Fertigstellung der Neubaustrecke bis spätestens 2045 möglich.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf:
1. Im Rahmen der umfassenden Generalsanierung 2029 sind Maßnahmen zur
Verbesserung der Pünktlichkeit vollständig umzusetzen sowie weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit vorzunehmen. Dazu gehört
insbesondere die Ausrüstung der Strecke mit ETCS L2 only (zur Maximierung
der Kapazität ist eine Doppelausrüstung mit dem nationalen
Sicherungssystem zu vermeiden). Dafür sind die Bestandsfahrzeuge unter Hinzunahme der
existierenden Förderung des Bundes mit ETCS auszurüsten.
2. Die Regionalhalte auf der Neubaustrecke sind kooperativ unter
Sicherstellung der Finanzierung mit dem Land Niedersachsen und den betroffenen
Kommunen umzusetzen. Alle dafür notwendigen infrastrukturellen
Maßnahmen sind entsprechend vorzubereiten. Es ist zu unterstützen, dass in jedem
Landkreis, durch den die Strecke geplant ist, mindestens ein Regionalhalt
umgesetzt wird. Diese Maßnahmen ermöglichen eine vollständig neue
Erschließung der Region durch den Schienenverkehr. Dies hat sich bei anderen
Bahnstrecken als großer Erfolg erwiesen. Mehr Menschen können dadurch
mit der umweltfreundlicheren sowie energieeffizienteren Schiene fahren und
auf längere Fahrten mit dem Auto verzichten. Insbesondere ist neben den
zwei jetzt bereits geplanten Halten ein weiterer Regionalhalt im Landkreis
Harburg vorzusehen. Alle Halte sind so zu planen, dass sie möglichst auch
gut mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Die
Finanzierung der Bahnsteige sowie der Anlagen zur Erschließung erfolgt über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die Wirtschaftlichkeit wird im
Gesamtvorhaben berechnet. Der Bund finanziert somit 60 Prozent der
Maßnahmen und stellt über die Regionalisierungsmittel auch einen Großteil der
Bedarfe für den Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen sicher. Damit
wird steht fest, dass keine einzelnen bürokratischen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen notwendig werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
3. Eine bessere Bündelung mit der Autobahn im nördlichen Abschnitt wird
unter der Bedingung begrüßt, dass keine weiteren wertvollen
Naturschutzgebiete in Anspruch genommen werden. Dabei ist eine vollständige
Trassierung in enger Bündelung entlang der Autobahn ebenfalls zu prüfen.
4. Die Gemeinde Seevetal ist durch die vorhandenen Autobahnen sowie die
geplante Neubaustrecke besonders von Verkehrsinfrastruktur betroffen. Dazu
kommt der größte Rangierbahnhof Europas in Maschen, der zugleich ein
entscheidender Wirtschaftsfaktor für die Region ist. Die Deutsche Bahn sowie
die Bundesregierung werden aufgefordert, im weiteren Planungsverfahren
die Auswirkungen auf Seevetal zu reduzieren. Der Bund soll dabei auch
Maßnahmen bei ohnehin geplanten Umbauten oder
Instandhaltungsmaßnahmen der Autobahnen einplanen, sodass beispielsweise die Höhe der
Schienenbrücken deutlich reduziert werden kann. Die entsprechenden
Maßnahmen sind aus Bundesmitteln für die Sanierung von Autobahnen zu
finanzieren. Der Bund berichtet an den Verkehrs- sowie Haushaltsausschuss über die
Ergebnisse und stellt die Finanzierung sicher.
5. Der Lärmschutz entlang der geplanten Strecke ist bei allen Verkehrsträgern
vorzunehmen. Das bedeutet insbesondere unter Berücksichtigung der
Autobahn 7. Daher ist die weitere Lärmreduzierung durch eine bedeutende
Minderung des Autobahnlärms mittels geeigneter Lärmschutzmaßnahmen
finanziert aus dem entsprechenden Haushaltstitel zu erreichen. Bei der Gestaltung
der Lärmschutzmaßnahmen sind die Kommunen und Landkreise
einzubeziehen. Die bestehende Bahnstrecke zwischen Hamburg, Lüneburg, Uelzen
und Celle nach Hannover beziehungsweise Lehrte ist mit
Lärmsanierungsmitteln zu sanieren. Im Bereich der Ortschaft Seevetal ist insbesondere die
weitere Lärmreduzierung durch Schallschutzmaßnahmen entlang der
Autobahn sowie des Rangierbahnhofs Maschen zu prüfen.
6. Bezüglich der Betroffenheit des Mahnmals „Rampe Bergen“ ist die in dem
Bericht zur parlamentarischen Befassung aufgeführte Alternativvariante in
diesem Raum umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch eine bessere
Ausgestaltung des Gedenkwegs durch Bundesmittel im Rahmen der
Überquerung mit der Neubaustrecke vorzusehen. Bei der Gestaltung des
Regionalbahnhofs Bergen ist ebenso die Möglichkeit einer zusätzlichen
Gedenkstätte in Betracht zu ziehen. Der im gleichen Korridor geplante Neubau der
Bundesstraße 3 wird abgelehnt.
7. Zusätzliche Tunnelmaßnahmen sind aus raumordnerischer und
umweltfachlicher Sicht nicht notwendig. Es wird auf andere Maßnahmen zur
Reduzierung der Betroffenheit hingewiesen.
8. Es sind vorbereitende Infrastrukturmaßnahmen zu treffen, um die
Neubaustrecke mit der Amerika-Linie Langwedel – Uelzen in Soltau zu verbinden.
Durch eine mögliche, später zu bauende Kurve können beide Bahnstrecken
flexibler genutzt werden.
9. Für die Strecke sind mögliche Reserven im Fahrplan durch infrastrukturelle
Maßnahmen auszureizen, um die Pünktlichkeit weiter zu verbessern.
10. Zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen sind folgende
Maßnahmen vorzusehen, bei denen der Bund die Kosten trägt:
a) Grundsätzlich sind Ausgleichsflächen sowie die weiteren
Umweltschutzmaßnahmen nach der im Februar 2026 geltenden Gesetzeslage
durchzuführen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
b) Es sind mindestens die zwei vorgesehen Wildbrücken sowie zwei
weitere Wildbrücken an geeigneter Stelle umzusetzen.
c) Bei der Querung von Landes- und Kreisstraßen sind die
Brückenabschnitte etwas zu verlängern, um Wildtieren auch die Querung der
Neubaustrecke zu erleichtern.
d) Sofern es baulich möglich ist, sowie unter Berücksichtigung der
Auswirkungen auf die Landwirtschaft, ist ein 25 Meter breiter Korridor für
den Biotopverbund zu errichten.
e) Alle neuen Gewässerquerungen durch die Neubaustrecke sowie sich
daraus ergebender Querungen anderer Infrastruktur mit Gewässer sind
fischottergerecht herzustellen.
f) Betroffene Moore sind in doppelter Fläche an anderer geeigneter Stelle
in Niedersachsen neu anzulegen.
11. Die Umsetzung des Vorhabens mit dem Modell des partnerschaftlichen
Bauens ist zu prüfen, sofern sich dadurch eine Beschleunigung des Projekts
ergibt.
12. Im Rahmen der Bestandsanierung sind unter anderem folgende Maßnahmen
zu errichten:
a) Lärmschutzwände aus dem Programm der Lärmsanierung sind
vorzunehmen, unter anderem in Deutsch Evern, Suderburg und Unterlüß.
b) Pünktlichkeitsmaßnahmen, u. a. aus dem Plan zur Erhöhung der
Schienenwegkapazität:
aa) Reaktivierung sowie Ertüchtigung des Gleis 141 auf der
Lüneburger Westseite, die Wiedererrichtung der zweigleisigen
Befahrbarkeit der Lüneburger Westseite sowie die Erweiterung der dortigen
Bahnsteigkapazitäten inklusive der Errichtung eines weiteren
Stumpfgleises. Gleis 204 ist an die Strecke Stelle – Lüneburg –
Uelzen anzubinden. Die Bahnsteige 204 und 205 sind auf 220 m
zu verlängern.
bb) Im Bahnhof Uelzen ist ein neuer Bahnsteig am Gleis 105 zu
errichten, eine Weichenverbindung ist zu elektrifizieren.
cc) In Bienenbüttel ist ein 740m Gleis zu errichten.
dd) In Emmendorf sind neue Weichenverbindungen zu errichten.
ee) Zusätzliche Überleitstellen zur Ermöglichung flexibler
Gleisnutzungen.
ff) In Bardowick sind vier neue Weichenverbindungen zu errichten.
gg) Optimierung des Bahnhofs Winsen für mehr Resilienz und
Flexibilität.
hh) Die Strecke ist mit ETCS L2 only im Rahmen der
Generalsanierung auszustatten, die Halter der Bestandsfahrzeuge sind dafür mit
der existierenden Förderrichtlinie bei der Umrüstung zu
unterstützen.
13. Bis zur Generalsanierung 2029 ist die Reaktivierung der Strecke Buchholz
– Maschen für den Schienenpersonennahverkehr prioritär umzusetzen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
14. Pläne für ein drittes Gleis zwischen Lüneburg und Uelzen sind nicht
weiterzuverfolgen, da diese eine unzureichende Wirkung hinsichtlich der Lösung
der Kapazitätsprobleme haben und ihre Umsetzung nicht wirtschaftlich ist.
Daher hätte der Bau eines dritten Gleises keine Rechtsgrundlage.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
Relationen
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Julia Verlinden (Entschließungsantrag)
- authored ← Matthias Gastel (Entschließungsantrag)
- authored ← Swantje Henrike Michaelsen (Entschließungsantrag)
- authored ← Tarek Al-Wazir (Entschließungsantrag)
- authored ← Victoria Broßart (Entschließungsantrag)
- part_of_vorgang → Entschließungsantrag zum Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hann (Antrag auf Entschließung)