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Rede von Olav Gutting (CDU/CSU) – Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks,

dip / rede 08.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8g: Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks,.

Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Olav Gutting (CDU/CSU) – Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Was mir allerdings Sorge macht, ist, dass Sie in Ihrer Fraktion auch in Ihrer Sprache immer extremer werden. Da unterscheidet Sie inzwischen nicht mehr viel von den Linken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD – Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie gerade meine Sprache kritisiert haben: Ist Bierdeckel jetzt extrem? – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da höre ich: Extremvermögen, Enteignung, Übergewinn, Superreichensteuer, (Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Die Superreichensteuer kommt von Ihrem Finanzminister!) leistungsloses Einkommen. Wissen Sie, was diese Begriffe gemeinsam haben? Sie stinken. Sie stinken nach Neid. Und das spaltet die Gesellschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Andreas Audretsch [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das parlamentarische Sprache? – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Sprache war jetzt angemessen, oder was?) Erst erfindet man das Wort „Extremvermögen“, und dann braucht man nur noch die Extremvermögenden dazu. Lernen Sie mal ein bisschen Geschichte. Dann kann man nämlich sehen, was passiert, wenn man gesellschaftliche Gruppen herausgreift und ihren Besitz moralisch delegitimiert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Herr Gutting, ist das Ihr Ernst? – Gegenruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD]: Ja! Da hat er recht! – Dr. Irene Mihalic [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein extremer Sprachgebrauch, den Sie hier nutzen!) Ich bin in einem Land aufgewachsen, in dem das Leistungsversprechen gilt. Ich bin in so einem Land aufgewachsen. Und es gilt: Wer sich anstrengt, der kann es zu etwas bringen. Ich will einen Staat, der Menschen ermutigt, etwas aufzubauen. (Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Haben Sie bei meiner Rede zugehört?) Ich will einen Staat, der mir sagt: Du kannst etwas erreichen. – Ich will aber keinen Staat, der mir sagt: Jetzt bist du aber zu erfolgreich. (Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Aber das hat doch auch niemand gemacht! Das macht doch niemand! Der Staat soll die Leiter hinstellen, die man hochklettern kann. Aber er soll nicht oben stehen und dann sagen: (Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Es macht niemand von uns!) Jetzt bist du zu weit geklettert, und jetzt müssen wir dir wieder was abnehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD) Wohlstand, meine Damen und Herren, entsteht nicht dadurch, dass wir festlegen, wer zu viel hat. Wohlstand entsteht dadurch, dass Menschen etwas schaffen, dass sie investieren, dass Arbeitsplätze ermöglicht werden und dass Verantwortung übernommen wird. Eine Politik, die Neid organisiert, verteilt am Ende nichts anderes als Ressentiments. Sie verteilt keinen Wohlstand. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD) Und Ressentiments atmet zum Beispiel auch der jetzt vorliegende Antrag zur Schließung von angeblichen Gerechtigkeitslücken bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ja, selbstverständlich müssen laufende Erträge und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ordnungsgemäß erklärt und besteuert werden. (Isabelle Vandre [Die Linke]: Werden sie aber nicht!) Dazu wird auch jetzt die Umsetzung von DAC 8 beitragen. Aber in Ihrem Antrag wollen Sie die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 Einkommensteuergesetz ganz aufheben. (Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja! – Gegenruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD]: Nein!) Zurzeit ist es ja so, dass private Kryptowerte wie andere private Wirtschaftsgüter behandelt werden. Wer kurzfristig spekuliert, muss Gewinne innerhalb der maßgeblichen Haltefrist versteuern. Wer hingegen langfristig hält, der kann Gewinne nach Ablauf der Frist grundsätzlich steuerfrei realisieren. Das ist keine exotische Sonderbehandlung für Kryptowährungen. Es entspricht der Grundentscheidung des Steuerrechts bei privaten Veräußerungsgeschäften. Kurzfristige Spekulationen werden steuerlich erfasst, langfristige private Vermögensbildung wird eben anders behandelt.

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