Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG
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Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG vertritt die Interessen der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG gegenüber der Politik im Bereich Corporate Real Estate.
Dazu werden Gespräche u. a. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie Vertretern der verschiedenen Bundesministerien geführt. Dabei bringt die Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG ihre praktische Expertise und ihr Expertenwissen insbesondere in den Schwerpunktthemenbereichen Baurecht, Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau in den politischen Diskurs ein. Darüber hinaus werden vereinzelt Veranstaltungen ausgerichtet, zu denen auch relevante Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden, sowie Stellungnahmen und Positionspapiere zu den Schwerpunktthemenbereichen erarbeitet und eingebracht.
Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Stadtentwicklung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Energienetze; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Arbeitsmarkt; Ländlicher Raum; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels: Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Beschleunigung von Netzanschlüssen: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Digitalisierbarkeit steuerlicher Prozesse, Steuerbescheide in digitaler Form: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24.
- Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
- Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
- Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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