Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) (Bericht zu Drs. 21/6134, 21/6512, 21/8622)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) (Bericht zu Drs. 21/6134, 21/6512, 21/8622)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8623
21. Wahlperiode 14.10.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6134, 21/6512, 21/8622 –
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847
über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit
digitalen Elementen
(Cyberresilienz-Verordnung)
Bericht der Abgeordneten Svenja Stadler, Klaus-Peter Willsch, Marcus
Bühl, Leon Eckert, Dr. Dietmar Bartsch und Stefan Seidler
Mit dem Gesetzentwurf ist die Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847
beabsichtigt. Artikel 1 schafft die Rechtsgrundlage, damit das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) als Marktüberwachungsbehörde und als notifizierende
Behörde unter der Verordnung (EU) 2024/2847 tätig werden kann. Zusätzlich werden
im Sinne des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode, Zeile 285 f.,
Unterstützungsmaßnahmen für die von der Verordnung (EU) 2024/2847 betroffenen
Wirtschaftsakteure ergriffen und die erforderlichen Vorschriften für das Bußgeldverfahren
erlassen.
Darüber hinaus hat der Innenausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf
beschlossen:
Mit Ausschussdrucksache 21(4)239 wird Artikel 4 wie folgt geändert:
1. Die Absätze 1 bis 3 werden durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) In Artikel 1 treten § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 30 und 31, § 5 Absatz 3
Satz 2 Nummer 5 und 6 und § 66 des BSI-Gesetzes sowie die Artikel 2 und
3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
2. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2.
Die Änderung ist aufgrund des zeitlichen Fortgangs des Gesetzgebungsverfahrens
erforderlich. Die bislang vorgesehene Anknüpfung an den 11. Juni bzw. 11. September
2026 ist durch Zeitablauf gegenstandlos geworden. Die Regelungen finden
damit ab ihrem Inkrafttreten Anwendung. Inhaltliche Änderungen mit Auswirkungen
auf den Erfüllungsaufwand sind damit nicht verbunden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
federführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch das gestaffelte Wirksamwerden der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU)
2024/2847 kommen auf das BSI aufgrund dieses Gesetzes laufend neue Fachaufgaben
hinzu. Außerdem werden jedes Jahr neue Produkte mit digitalen Elementen in den
Verkehr gebracht, wodurch die Anzahl der Produkte, die das BSI als
Marktüberwachungsbehörde auf ihre Konformität hin überprüft, stetig ansteigt. Aus diesem Grund
werden die Haushaltsausgaben für das BSI bis 2029 sukzessive ansteigen.
Der Personalmehrbedarf beim BSI für die Wahrnehmung der nach diesem Gesetz
zugewiesenen Aufgaben beläuft sich bis zum Jahr 2029 dauerhaft auf insgesamt 141
Planstellen/Stellen. Davon entfallen 68 Stellen auf die Wertigkeit des höheren
Dienstes, 54 Stellen auf die Wertigkeit des gehobenen Dienstes und 19 Stellen auf die
Wertigkeit des mittleren Dienstes.
Zusätzlich entstehen einmalige Sachkosten in Höhe von 10 Mio. Euro. Diese entstehen
insbesondere für die Einrichtung eines Reallabors. Laufende jährliche Sachkosten in
Höhe von 8,1 Mio. Euro entstehen insbesondere für die Beauftragung externer
Dienstleister, die im Rahmen der Marktüberwachung tätig werden sollen.
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie an Planstellen und Stellen für BSI
soll im Einzelplan 06 ausgeglichen werden.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Die Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus der unmittelbar
geltenden Verordnung (EU) 2024/2847. Mit diesem Durchführungsgesetz werden
keine neuen Verpflichtungen geschaffen, sondern lediglich die zuständigen Behörden
benannt und deren Zusammenarbeit geregelt. Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen
und Bürger und die Wirtschaft ergibt sich daher aus diesem Gesetz nicht.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Die Verpflichtungen für die Wirtschaft ergeben sich aus der unmittelbar geltenden
Verordnung (EU) 2024/2847. Mit diesem Durchführungsgesetz werden keine neuen
Verpflichtungen geschaffen, sondern lediglich die zuständigen Behörden benannt und
deren Zusammenarbeit geregelt. Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
und die Wirtschaft ergibt sich daher aus diesem Gesetz nicht.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entsteht durch die gesetzliche Änderung ein laufender
Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 20,5 Mio. Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand in
Höhe von ca. 10 Mio. Euro auf Ebene der Bundesverwaltung.
Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter
Marcus Bühl
Berichterstatter
Leon Eckert
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Stefan Seidler
Berichterstatter
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Dietmar Bartsch (Berichterstattung)
- authored ← Haushaltsausschuss
- authored ← Klaus-Peter Willsch (Berichterstattung)
- authored ← Leon Eckert (Berichterstattung)
- authored ← Marcus Bühl (Berichterstattung)
- authored ← Stefan Seidler (Berichterstattung)
- authored ← Svenja Stadler (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (C (Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT)