Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6134, 21/6512)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6134, 21/6512)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8622
21. Wahlperiode 14.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6134, 21/6512 –
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847
über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit
digitalen Elementen
(Cyberresilienz-Verordnung)
A. Problem
Am 10. Dezember 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU)
2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) in Kraft getreten. Die Verordnung (EU)
2024/2847 stellt verpflichtende Anforderungen an die Cybersicherheit von
Produkten mit digitalen Elementen auf und erweitert das CE-Kennzeichen um den
Aspekt der Cybersicherheit.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU)
2024/2847. Geschaffen wird eine Rechtsgrundlage, damit das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Marktüberwachungsbehörde und als
notifizierende Behörde unter der Verordnung (EU) 2024/2847 tätig werden kann.
Zusätzlich sollen Unterstützungsmaßnahmen für die von der Verordnung (EU)
2024/2847 betroffenen Wirtschaftsakteure ergriffen und Vorschriften für ein
Bußgeldverfahren erlassen werden.
B. Lösung
Der Innenausschuss empfiehlt mit dieser Beschlussempfehlung, den
Gesetzentwurf mit einer Maßgabe zu den Inkrafttretensbestimmungen abzuändern.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch das gestaffelte Wirksamwerden der Verpflichtungen aus der Verordnung
(EU) 2024/2847 kommen auf das BSI aufgrund dieses Gesetzes laufend neue
Fachaufgaben hinzu. Außerdem werden jedes Jahr neue Produkte mit digitalen
Elementen in den Verkehr gebracht, wodurch die Anzahl der Produkte, die das
BSI als Marktüberwachungsbehörde auf ihre Konformität hin überprüft, stetig
ansteigt. Aus diesem Grund werden die Haushaltsausgaben für das BSI bis 2029
sukzessive ansteigen.
Der Personalmehrbedarf beim BSI für die Wahrnehmung der nach diesem Gesetz
zugewiesenen Aufgaben beläuft sich bis zum Jahr 2029 dauerhaft auf insgesamt
141 Planstellen/Stellen. Davon entfallen 68 Stellen auf die Wertigkeit des höheren
Dienstes, 54 Stellen auf die Wertigkeit des gehobenen Dienstes und 19 Stellen auf
die Wertigkeit des mittleren Dienstes.
Zusätzlich entstehen einmalige Sachkosten in Höhe von 10 Millionen Euro. Diese
entstehen insbesondere für die Einrichtung eines Reallabors. Laufende jährliche
Sachkosten in Höhe von 8,1 Millionen Euro entstehen insbesondere für die
Beauftragung externer Dienstleister, die im Rahmen der Marktüberwachung tätig
werden sollen.
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie an Planstellen und Stellen
für BSI soll im Einzelplan 06 ausgeglichen werden.
E. Erfüllungsaufwand
Die Verpflichtungen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger ergeben
sich aus der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2024/2847. Mit diesem
Durchführungsgesetz werden keine neuen Verpflichtungen geschaffen, sondern
lediglich die zuständigen Behörden benannt und deren Zusammenarbeit geregelt.
Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft ergibt sich
daher aus diesem Gesetz nicht.
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Siehe Ausführungen unter Abschnitt E.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Siehe Ausführungen unter Abschnitt E.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entsteht durch die gesetzliche Änderung ein laufender
Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 20,5 Millionen Euro und ein einmaliger
Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10 Millionen Euro auf Ebene der
Bundesverwaltung.
F. Weitere Kosten
Keine.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/6134, 21/6512 mit folgenden
Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
1. Die Absätze 1 bis 3 werden durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) In Artikel 1 treten § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 30 und 31, § 5
Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 und 6 und § 66 des BSI-Gesetzes sowie die
Artikel 2 und 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
2. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2;
b) folgende Entschließung anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die aktuelle geopolitische Bedrohungslage durch Cyberangriffe, Sabotage
und Spionage verdeutlicht den dringenden Bedarf, unsere kritische
Infrastruktur resilienter und sicherer aufzustellen. Die Sicherheit unserer
Mobilfunknetze im Großen genau wie die Sicherheit jedes einzelnen digitalen
Produkts im Kleinen muss oberste Priorität in einer Zeit haben, in der sich
Deutschland verstärkt hybriden Angriffen ausgesetzt sieht. Digitale und
technologische Souveränität bedeuten dabei keine internationale
Abschottung, sondern lediglich die Möglichkeit, tatsächliche Alternativen nutzen zu
können und nicht in Abhängigkeiten zu verharren.
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, dem KRITIS-Dachgesetz sowie dem
europäischen Cyber Resilience Act und dem vorliegenden
Durchführungsgesetz wurden bereits wichtige Schritte dieses Weges hin zu mehr
Cybersicherheit und weniger Abhängigkeiten ermöglicht.
Dennoch sind die deutsche Wirtschaft, Verwaltung und Infrastrukturen
weiterhin in hohem Maße von einzelnen Herstellern und Lieferketten abhängig.
Geopolitische Eskalationen, Lieferkettenunterbrechungen,
Sicherheitsvorfälle, fehlende Softwareupdates oder Ersatzteile können zu systemischen
Risiken führen. Staaten wie China verpflichten in ihrem Land ansässige
Hersteller zudem zur Zusammenarbeit mit ihren Geheimdiensten. Die
Verwendung kritischer Komponenten nicht vertrauenswürdiger Anbieter birgt
erhebliche Gefahren für die IT-Sicherheit, die nationale Sicherheit und die
wirtschaftliche Stabilität. Wenn Systeme von Herstellern abhängen, die
unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluss eines Drittstaates stehen, macht
uns dies verwundbar. Durch das BSIG wird der Einsatz von kritischen
Komponenten eines nicht vertrauenswürdigen Herstellers gegenüber Betreibern
kritischer Anlagen (KRITIS) bereits reguliert und kann durch das
Bundesministerium des Innern untersagt werden. Jedoch bestehen die genannten
Gefahren nicht nur für KRITIS-Anlagen, sondern in jedem einzelnen
Haushalt, in dem systemkritische Komponenten, beispielsweise Router im
Telekommunikationsbereich und Wechselrichter im Bereich Energie, zum
Einsatz kommen. In solchen Komponenten können versteckte Hintertüren
eingebaut sein, die es ermöglichen können, den Datenverkehr unbemerkt zu
überwachen oder abzufangen. Außerdem besteht die Gefahr, dass auf solche
Komponenten aus der Ferne zugegriffen werden kann. Sind solche Kompo-
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
nenten erst einmal tief in einem System verbaut, wäre ihr Austausch nicht
nur technisch herausfordernd, sondern vor allem teuer. Daher muss der
Markt möglichst effektiv überwacht werden.
Digitale Souveränität und technologische Diversifizierung sind daher
wesentliche Voraussetzungen für die Resilienz kritischer Infrastrukturen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung der 21.
Wahlperiode auf:
Im Rahmen der Marktüberwachung nach der Cyberresilienz-Verordnung
durch das BSI als Marktüberwachungsbehörde, die Prüfung von Routern
vorrangig durchzuführen und den bestehenden Rechtsrahmen
auszuschöpfen;
den bisherigen, erfolgreichen Weg weiter zu verfolgen und sich auf
europäischer Ebene sowie im Rahmen anstehender Gesetzesvorhaben mit
Nachdruck für die Reduzierung der Abhängigkeit kritischer Infrastrukturen von
nicht vertrauenswürdigen Herstellern zu einzusetzen und die
Diversifizierung kritischer Lieferketten zu stärken;
sich auf Europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum
Cybersecurity Act 2 für eine stärkere Regulierung von netz- beziehungsweise
systemkritischen Komponenten nicht vertrauenswürdiger Anbieter auf dem EU-
Binnenmarkt einzusetzen;
sich auf europäischer Ebene für einen gemeinsamen risikobasierten Ansatz
zur Sicherheit kritischer IKT-Lieferketten und zur Stärkung der digitalen
Souveränität einzusetzen und diesen Weg gemeinsam mit den europäischen
Partnern konsequent weiterzugehen;
bei Beschaffungsaufträgen kritischer digitaler Komponenten neben
technischen Sicherheitsanforderungen insbesondere Herstellerabhängigkeiten,
Lieferketten, Update- und Wartungsmöglichkeiten sowie die
Substituierbarkeit von Komponenten zu berücksichtigen;
durch den Abbau von Abhängigkeiten in der kritischen Infrastruktur
gleichzeitig auch deutsche und europäische Hersteller zu stärken, zum Beispiel in
den Bereichen Heimrouter und Energieanlagen.“
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Marc Henrichmann
Berichterstatter
Steffen Janich
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Jeanne Dillschneider
Berichterstatterin
Jan Krampe
Berichterstatter
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Marc Henrichmann, Steffen Janich, Johannes Schätzl,
Jeanne Dillschneider und Jan Krampe
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6134 wurde in der 83. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni
2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen. Dem
Haushaltsausschuss wurde der Gesetzentwurf gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen. Die Unterrichtung
durch die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung lag auf
Drucksache 21/6512 vor. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen beteiligte
sich gutachtlich (Ausschussdrucksache 21(26)53-12).
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 55. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/6134, 21/6512
in geänderter Fassung empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 50. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/6134, 21/6512 in geänderter
Fassung empfohlen. Seinen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung wird er gesondert abgeben.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 35. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/6134,
21/6512 in geänderter Fassung empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/6134, 21/6512 in seiner 47. Sitzung am 14.
Oktober 2026 abschließend beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der
Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Die Änderungen entsprechen dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 21(4)239, der zuvor mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen wurde.
Zudem hat der Innenausschuss die Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 21(4)240 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke angenommen.
IV. Begründung
1. Begründung zum Änderungsantrag
Zu Artikel 4 Nummer 1 und Nummer 2
V
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Änderung ist aufgrund des zeitlichen Fortgangs des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich. Die bislang
vorgesehene Anknüpfung an den 11. Juni bzw. 11. September 2026 ist durch Zeitablauf gegenstandlos geworden.
Die Regelungen finden damit ab ihrem Inkrafttreten Anwendung.
2. Begründung der Fraktionen im Ausschuss
Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass mit der Umsetzung des Cyber Resilience Acts erstmals europaweit
Produkte mit digitalen Elementen in den Blick genommen und verbindliche Cyber-Sicherheitsanforderungen für
solche Produkte definiert würden. Das BSI werde durch die Verordnung zur Marktüberwachungsbehörde
aufgewertet. Es sei als notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungen und für die Verhängung von Bußgeldern
zuständig. So könne Einfluss auf den Markt genommen werden. Die Cyber-Sicherheit von entsprechenden
Komponenten sei wichtig, wobei die Wirtschaft eine entscheidende Rolle spiele. Sie begrüßt die Implementierung
eines Reallabors für Cyber-Resilienz, in dem Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen einen Raum
fänden, diese vor der Marktzulassung zu erproben. Gemeinsam mit Verbänden und Unternehmen könne man gute
Lösungen erzielen und zur Stärkung der Cyber-Resilienz bei den Komponenten beitragen. Die vorzunehmenden
Änderungen beträfen im Wesentlichen Fristen. Mit der Entschließung würden erstmals systemkritische
Komponenten ergänzend in den Blick genommen und ein risikobasierter Ansatz betont. Dies beziehe sich insbesondere
auf Komponenten wie Router oder Wechselrichter. Es gehe um die Diversifizierung von Lieferketten. Es gehe
um die Frage des Umgangs mit nicht vertrauenswürdigen Herstellern. Relevant sei auch die Stärkung der digitalen
Souveränität, ebenso wie mit Herstellerabhängigkeiten, mit Software-Updates, Software-Verfügbarkeit oder
Wartungsmöglichkeiten umzugehen sei. Zu klären seien auch die Optionen für eine Stärkung europäischer Hersteller.
Der Fraktion der AfD sei bekannt, dass durch den Gesetzesentwurf unionsrechtliche Vorgaben umgesetzt
werden sollten, um kein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Dennoch unterstütze sie das Umsetzungsgesetz
nicht. Sie habe in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die sieben größten US-amerikanischen Tech-
Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von 22 Billionen US-Dollar neunmal so viel wert seien wie alle
deutschen Unternehmen in den Indizes DAX, MDAX und SDAX zusammen. Durch die zugrunde liegende
Verordnung werde die Marktmacht dieser wirtschaftlichen Oligopole weiter zementiert. Die Verordnung schaffe für alle
Produkte, die eine Datenverbindung benutzten, also auch für jede Software und jedes vernetzte Küchengerät,
umfassende neue bürokratische Pflichten wie ein Schwachstellenmanagement, Produktupdates, technische
Dokumentation oder eine externe Bewertung. Diese Bürokratiepflichten überlasteten jeden europäischen Hersteller von
technischen Geräten und Software. Sie sei der Auffassung, die Bundesregierung hätte diese Verordnung auf EU-
Ebene verhindern müssen. Aufgrund der Verordnung würden Produkte für Verbraucher weniger bezahlbar. 141
neue BSI-Mitarbeiter seien schwer zu rekrutieren. 30 Millionen Euro an Mehrkosten seien in Zeiten knapper
Kassen ebenfalls nicht erklärbar. Deshalb sei das Gesetz inklusive des Änderungs- und Entschließungsantrags
abzulehnen.
Die Fraktion der SPD weist darauf hin, dass der Cyber Resilience Act auch für US-amerikanische Produkte gelte
und dadurch die Menschen in Europa schütze. Diesen Grundgedanken des Cyber Resilience Acts begrüße sie
ausdrücklich. Die Umsetzung sei daher folgerichtig. Ziel sei gewesen, durch die Umsetzungsverordnung keine
weitere Bürokratie zu schaffen. Im Rahmen der Entschließung habe man sich dazu entschieden, einen Fokus auf
die Produktkette, vor allen Dingen der Router zu legen. Hierbei handele es sich um ein Produkt, welches in jedem
Haushalt teilweise mehrfach vertreten sei, und welches Millionen von Anfragen pro Sekunde verarbeiten könne.
Deshalb sei ein verstärktes Augenmerk auf das Thema Router von nicht sicheren Herstellern zu richten. Die
Entschließung sehe vor, die Bundesregierung bei den Verhandlungen für den Cyber Security Act 2 zu unterstützen.
Hier werde es explizit um die Frage gehen, wie mit chinesischen Hardwarekomponenten in sicherheitsrelevanten
Infrastrukturen umzugehen sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den Gesetzentwurf zur Umsetzung und Durchführung des
Cyber Resilience Acts, um ein einheitliches Niveau von Cybersicherheit in Europa zu schaffen, insbesondere für
Produkte mit digitalen Elementen. Damit werde zugleich die Grundlage geschaffen, dass das BSI die Aufgaben
nach der Cyberresilienz-Verordnung wahrnehmen könne. Wichtig sei auch, dass die Aufgaben beim BSI als
Marktüberwachungsbehörde, notifizierende Behörde und Meldestelle gebündelt würden, um die Fachkompetenz
zusammenzuführen. Die vorgesehene Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sei von besonderer
Bedeutung, denn mit der Verordnung gehe ein großer Aufwand für die Wirtschaft einher. Positiv hervorzuheben sei
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
zudem das Reallabor für Cyberresilienz, in dem Hersteller die Möglichkeiten erhielten, neue Produkte zu testen.
Sie äußert Kritik an der fehlenden Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern gegen öffentliche Stellen, dies
sei nur gegen die Privatwirtschaft möglich. Auch komme die Verordnung insgesamt zu spät. Sie vertritt die
Auffassung, dass zusammen mit der NIS-2-Richtlinie wichtige Möglichkeiten geschaffen würden, um die
Cybersicherheit insgesamt zu stärken. Hinsichtlich der Entschließung erklärt sie, sich enthalten zu wollen. Sie begrüße
zwar einige Punkte der Entschließung, insbesondere zu den Risiken durch Abhängigkeiten von nicht
vertrauenswürdigen Herstellern, diese bleibe jedoch insgesamt zu vage. Es fehlten insbesondere Aussagen zur substanziellen
Stärkung des BSI, indem man es zur Zentralstelle ausbaute und zu einem gesetzlich verankerten
Schwachstellenmanagement. Dem Gesetzesentwurf und auch dem Änderungsantrag sei zuzustimmen.
Die Fraktion Die Linke weist darauf hin, dass der Gesetzesentwurf darauf abziele, die Aufgaben der
Marktaufsicht, der Notifizierung, der Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Stärkung ihrer
Cyber-Resilienz und der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger auf das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik zu übertragen, um eine Zersplitterung auf zahlreiche Landesbehörden zu vermeiden. Dies
erachtet sie für sachgerecht, befürchtet jedoch durch die Bündelung aller Aufgaben die Entstehung von
Rollenkonflikten für das BSI. Das BSI nehme die Produktprüfung nicht selbst vor, sondern sei lediglich
Notifizierungsstelle für die Unternehmen, welche die Cyber-Resilienz-Act-Konformität von IT-Produkten prüften und
zertifizierten. Allerdings könne eine Konformitätsbewertungsstelle auch ohne formale Akkreditierung zugelassen
werden, wenn dies im sogenannten öffentlichen Interesse liege. Damit sei zu befürchten, dass Unternehmen aufgrund
eines Mangels an Konformitätsbewertungsstellen ohne ausreichende fachliche Prüfung zugelassen würden. Sie
äußert vor diesem Hintergrund Bedenken an der effizienten Umsetzung der Cyber-Resilienz-Act-Verordnung, die
aufgrund der geringen personellen Ausstattung des BSI für die Umsetzung des Gesetzes noch verstärkt würden.
Der Entschließungsantrag betone zu Recht die Relevanz von sicheren und europäischen Lieferketten zur Stärkung
der Resilienz der Informations- und Kommunikationstechnik und des Energiesektors gegen digitale Angriffe.
Allerdings gebe er der Bundesregierung keinerlei Maßgaben zur operativen Umsetzung dieser Forderung. Sie
vertritt die Auffassung, die Entschließung ziele vielmehr darauf ab, chinesische Hersteller als generell
unzuverlässig einzustufen und infolgedessen vom deutschen Markt auszuschließen. Dies reduziere jedoch allenfalls den
Kreis der Informationstechnik-Anbieter, zu denen eine Abhängigkeit bestehe.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Marc Henrichmann
Berichterstatter
Steffen Janich
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Jeanne Dillschneider
Berichterstatterin
Jan Krampe
Berichterstatter
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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