Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Bericht zu Drs. 21/6808, 21/8629)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Bericht zu Drs. 21/6808, 21/8629)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8630
21. Wahlperiode 14.10.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6808, 21/8629 –
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Bericht der Abgeordneten Peter Aumer, Dr. Michael Espendiller, Svenja
Stadler, Jamila Schäfer und Tamara Mazzi
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Vernetzung der Versorgungsbereiche in
der Notfall- und Akutversorgung und damit die Steuerung der Hilfesuchenden in die
bedarfsgerechte Versorgungsebene zu verbessern. Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden
eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung
soll zukünftig die Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung wahrnehmen.
Deren Vernetzung mit den neuen Leistungserbringern des Notfallmanagements soll
eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden ermöglichen. Dabei soll die digitale
Fallübergabe mit medienbruchfreier Übermittlung bereits erhobener Daten
wechselseitig möglich sein. Darüber hinaus wird die notdienstliche Akutversorgung der
Kassenärztlichen Vereinigungen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages
ausgebaut.
Darüber hinaus hat der Gesundheitsausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf
beschlossen:
Mit den fachlichen Änderungsanträgen zur Notfallreform werden redaktionelle
Folgeänderungen, Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen. Darüber
hinaus gibt es Änderungen z.B. im Hinblick auf die Zusammensetzung und Benennung
von Mitgliedern im Fachgremium medizinische Notfallrettung, Verbesserungen bei
der Versorgung von Hilfesuchenden mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in der
Akutversorgung, Ergänzungen im Bereich der Regelungen zu den Medizinischen
Diensten (z.B. Besetzung von Verwaltungsräten und Vorständen) sowie Anpassungen
und Konkretisierungen im Hinblick auf das BStabG. Mit einigen Änderungsanträgen
werden auch Forderungen der Länder aufgegriffen.
In der abschließenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wurden ergänzende politische Einigungen
im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung sowie zu den Krankenhäusern und
bei den Haus- und Kinderärzten getroffen, die umfassende Folgeregelungen notwendig
machen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Hintergrund waren u.a. die Protokollerklärung der Bundesregierung zum BStabG im
Bundesrat, eine Entschließung des Bundestages sowie weitere politische Einigungen.
Ergänzend werden weitere Anpassungen vorgenommen (u.a. rechtstechnischer Natur),
die aus Zeitgründen im Verfahren zum BStabG nicht mehr umgesetzt werden konnten
oder aus fachlichen Gründen erforderlich sind.
Die Folgeregelungen werden nunmehr als fachfremde Änderungsanträge im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens zur Notfallreform eingebracht und werden mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes umgesetzt.
Ziel ist weiterhin die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu
halten.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund, Länder und Kommunen
Dem Bund entstehen durch die Anschubfinanzierung von Investitionen in die digitale
Infrastruktur der Leistungserbringer der medizinischen Notfallrettung Mehrausgaben
in Höhe von 225 Mio. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität in den Jahren 2027 bis 2031.
Für die Haushalte der Länder und Kommunen können durch organisatorische
Maßnahmen, wie die Teilnahme an dem nach § 133b Absatz 1 SGB V gebildeten
Fachgremium medizinische Notfallrettung geringfügige Kosten entstehen. Dem
gegenüber stehen nicht quantifizierbare hohe Einsparungen für die Organisation der
medizinischen Notfallrettung durch Vereinheitlichung und Standardisierung von
Leistungen und digitalen Prozessen, die perspektivisch Vergabeverfahren,
Beschaffungsprozesse und sonstige Verwaltungsaufwände deutlich vereinfachen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Mehr- oder Minderausgaben, die durch die Anpassungen der
Vergütungsstrukturen an die Zusammenarbeit in Integrierten Notfallzentren und durch die
zusätzliche Inanspruchnahme des vertragsärztlichen Systems aufgrund der
Weiterleitung von Hilfeersuchen durch die Leitstellen zu erwarten sind, sind nicht
quantifizierbar. Durch die Vereinbarungen nach § 105 Absatz 1b SGB V ergeben sich
für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich geschätzte maximale
Mehrausgaben in Höhe von etwa 140 Mio. Euro. Davon entfallen rund 98 Mio. Euro
auf den Ausbau des aufsuchenden Dienstes und rund 42 Mio. Euro auf den Mehrbedarf
bei den Akutleitstellen. Zusätzliche Mehrausgaben von rund 100 Mio. Euro entstehen
durch zusätzliche Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung und von rund
26 Mio. Euro durch den Anschluss der medizinischen Notfallrettung an die Telematik-
Infrastruktur.
Diesen zusätzlichen Ausgaben stehen jedoch erhebliche finanzielle Entlastungen für
die GKV gegenüber, die sich durch eine verbesserte Steuerung und damit eine
bedarfsgerechte Inanspruchnahme der notdienstlichen Akutversorgung und des
Rettungsdienstes ergeben.
Durch die Vernetzung der Akutleitstelle und den neuen Leistungserbringern des
Notfallmanagements wird die Abgabe von Fällen untereinander ermöglicht. Hierdurch
entsteht bei vorsichtiger Schätzung ein Einsparpotenzial von ungefähr 705 Mio. Euro
pro Jahr, das in wenigen Jahren erreicht wird.
Durch die Verwendung einer softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage durch
die Leistungserbringer des Notfallmanagements wird eine bedarfsgerechte
Entsendung von Notarzt-Einsatzmitteln (Einsparpotenzial von 223 Mio. Euro) und
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Transportmitteln (Einsparpotenzial 370 Mio. Euro) erreicht. Die Behandlung vor Ort
durch die Notfallrettung zeigt ein weiteres Einsparpotenzial von 173 Mio. Euro.
Weitere Einsparungen können nicht quantifiziert werden.
Insgesamt kann durch die Notfallreform langfristig mit geschätzten jährlichen
Minderausgaben von gut 1,2 Mrd. Euro und weiteren noch nicht kalkulierbaren
Effizienzgewinnen gerechnet werden. Berücksichtigt man noch weitere Folgekosten, wie die
der stationären Behandlung nach nicht bedarfsgerechten Rettungseinsätzen, dürfte sich
ein weiteres Einsparpotenzial von über 1 Mrd. Euro jährlich ergeben.
Aus den fachlichen Änderungsanträgen ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen.
Durch die mit den zusätzlichen fachfremden Änderungsanträgen vorgesehenen
Regelungen ist im Jahr 2027 eine Mehrbelastung im Umfang eines mittleren
zweistelligen Millionenbetrags zu erwarten.
Finanzwirkung der Notfallreform
für die GKV
(in Mio. Euro, ohne Folgekosten
für stationäre Aufnahmen)
2027 2028 2029 2030 2031
Mehrausgaben
Ausbau des aufsuchenden Dienstes 98 98 98 98 98
Mehrbedarf Akutleitstelle 42 42 42 42 42
Vertragsärztliche Versorgung 30 60 90 100 100
Anschluss Notfallrettung an die
Telematik-Infrastruktur 26 26 26 26 26
Einsparungen
Abgabe Hilfeersuchen an die
Kassenärztlichen Vereinigungen -212 -423 -635 -705 -705
Reduktion von Notarzteinsätzen -67 -134 -201 -223 -223
Entsendung bedarfsgerechter
Transportmittel
-74 -148 -222 -296 -370
Behandlung vor Ort bei fehlender
Transportindikation -87 -173 -173 -173 -173
Saldo -243 -652 -974 -1.131 -
1.205
Private Krankenversicherungsunternehmen
In gleicher Weise entsteht den privaten Krankenversicherungsunternehmen durch die
Vereinbarungen nach § 105 Absatz 1b SGB V ein jährlicher Mehraufwand von
12 Mio. Euro, dem langfristig jährliche Minderausgaben von rund 103 Mio. Euro
gegenüberstehen.
Erfüllungsaufwand
Der jährliche Erfüllungsaufwand reduziert sich für alle drei Normadressatengruppen
um insgesamt 205.699.000 Euro. Diese Entlastung unterfällt der „One-in-one-out“-
Regel und beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben.
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Einführung von Sachleistungen der medizinischen Notfallrettung wird für
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Versicherte in der GKV das Risiko ausgeschlossen, die Kosten für Rettungseinsätze
selbst übernehmen zu müssen. Dies ist sachgerecht, da die Entscheidung über einen
Rettungseinsatz oft nicht selbst getroffen wird und keine Auswahlmöglichkeit des
Leistungserbringers besteht. Das individuelle Risiko ist mit bis zu 2.000 Euro pro
Einsatz hoch. Durch die Neuregelungen reduziert sich für die Bürgerinnen und Bürger
der Aufwand im Fall einer notwendigen notdienstlichen Akutversorgung durch eine
telefonische oder videounterstützte Versorgung um 3,3 Millionen Stunden und
reduziert den Sachaufwand um 4.650.000 Euro.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch die Neuregelungen reduziert sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um
jährlich 207.576.000 Euro. Es entsteht ein zusätzlicher einmaliger Erfüllungsaufwand
von 1.959.000 Euro.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der zusätzliche Erfüllungsaufwand beträgt auf Länderebene inkl. Kommunen jährlich
rund 160.000 Euro sowie auf Ebene der Sozialversicherung jährlich bei rund 1.718.000
Euro. Einmalig fällt ein Erfüllungsaufwand von rund 2.329.000 Euro im Bereich der
Sozialversicherung an.
Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Gesundheit
vorgelegten Beschlussempfehlung.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Peter Aumer
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Jamila Schäfer
Berichterstatterin
Tamara Mazzi
Berichterstatterin
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