Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten, zweiten und dritten Quartal 2026
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Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten, zweiten und dritten Quartal 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8698
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Agnes Conrad, Anne-Mieke
Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Krampe, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron
Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten, zweiten
und dritten Quartal 2026
Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende ist seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese,
Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante
Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu
instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische
Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie
Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Geflüchtetenunterkünften oder gegen
die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen
oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst
initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende
Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern
als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und
auch Gewalt ausgesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten,
zweiten und dritten Quartal 2026 Proteste gegen die Unterbringung von
Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden
Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden,
gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie
Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
2. In welchen der unter 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon
aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw.
von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte
angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3. An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine
ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder
rechtspopulistische Gruppierung (welche?) im ersten, zweiten und dritten Quartal 2026
an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte
beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
4. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten,
zweiten und dritten Quartal 2026 Proteste im Zusammenhang mit dem
Thema Zuwanderung/Asyl gegeben und an welchen dieser Proteste waren
welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmenden,
auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
5. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der politisch
motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich,
Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
6. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen
und
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte
c) Geflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder
dezentralen Wohnungen
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten
bzw. Asylsuchenden einsetzen
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten, zweiten und dritten
Quartal 2026 (bitte Komplexe a bis d getrennt aufführen und nach Datum,
Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und
Herkunftsland der Betroffenen auflisten; bitte die Angaben auch nach
Quartalen differenziert aufschlüsseln)?
7. Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?
8. Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in
welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität und zu
welchen der unter Frage 6 (a–d) aufgeführten Vorfällen gab es eine
Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?
9. Bei wie vielen der unter 6a) bis d) abgefragten Taten handelt es sich um
Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils zu den Unterfragen 6a) bis d)
nennen)?
10. Welche Delikte wurden in den in Frage 6 abgefragten Fällen im ersten,
zweiten und dritten Quartal 2026 begangen (bitte möglichst genau pro
Einzelfall aufführen, was geschehen ist, unter Angabe verwendeter
Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder
verbaler Bedrohungen)?
11. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die
Einzelfälle in der auf die Frage 6 gelieferten Tabellen ausführen)?
12. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher unter 6 aufgeführten Angriffe?
13. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der
beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren
politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten
Tabelle aufschlüsseln mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl
der Ermittlungsverfahren, politischen Hintergrund der Täterinnen und
Täter)?
14. Zu welchen konkreten in Frage 6 abgefragten Taten konnten mutmaßliche
Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden und zu wie vielen dieser mutmaß-
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lichen Täterinnen und Tätern liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der
politisch motivierten Kriminalität vor?
15. Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte
konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
16. Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Referat
Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt befasst und zu welchen Ergebnissen hat
die Befassung beim GBA geführt?
17. Hat es zu den unter 1 bis 16 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das vierte Quartal 2025 gegeben und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und
zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?
Berlin, den 15. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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