Das AI Safety and Security Institute Deutschland - Organisationsstruktur, Ressourcen und parlamentarische Kontrolle (Antwort zu Drs. 21/8351)
Text
Das AI Safety and Security Institute Deutschland - Organisationsstruktur, Ressourcen und parlamentarische Kontrolle (Antwort zu Drs. 21/8351)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8727
21. Wahlperiode 19.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8351 –
Das AI Safety and Security Institute Deutschland – Organisationsstruktur,
Ressourcen und parlamentarische Kontrolle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Künstliche Intelligenz ist eine bedeutende Zukunftstechnologie mit
erheblicher Relevanz für die Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft.
Ihre Weiterentwicklung und Anwendung tragen wesentlich dazu bei, die
technologische Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität Deutschlands zu
stärken. Zugleich können mit der zunehmenden Leistungsfähigkeit einzelner
KI-Modelle auch Fragen der IT-Sicherheit, des Umgangs mit sensiblen Daten
und möglicher Missbrauchsrisiken verbunden sein, die einer sachlichen und
verhältnismäßigen Prüfung bedürfen.
Nachdem der Nationale Sicherheitsrat im Juni 2026 die Einrichtung eines
deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen hatte, nahm das „AI Safety and
Security Institute Deutschland“ (AISI Deutschland) am 31. August 2026 seine
Arbeit auf. Das Institut soll fortschrittliche KI-Modelle technisch evaluieren,
sicherheitsrelevante Auswirkungen von KI analysieren und die
Bundesregierung strategisch beraten (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Or
ganisationen/Informationen-und-Empfehlungen/AISI/aisi_node.html). Nach
Angaben der Bundesregierung handelt es sich nicht um eine
Regulierungsbehörde, sondern um ein analytisch-operatives Kompetenzzentrum an der
Schnittstelle von Sicherheit, Technologieanalyse, Innovation und strategischer
Beratung (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisati
onen/Informationen-und-Empfehlungen/AISI/aisi_node.html).
Die Ausgestaltung des AISI soll schrittweise erfolgen. In einer ersten Phase
bilden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die
Bundesnetzagentur einen gemeinsamen „virtuellen“ Kern des Instituts (www.bsi.b
und.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Em
pfehlungen/AISI/aisi_node.html). Die Fachaufsicht liegt gemeinsam beim
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie beim
Bundesministerium des Innern. Darüber hinaus soll die spezialisierte Expertise
weiterer Sicherheitsbehörden einbezogen werden. Damit verteilt sich die
Zuständigkeit für das Institut zunächst auf mehrere Bundesministerien und
Behörden, ohne dass bislang erkennbar ist, wie Entscheidungswege und
Verantwortlichkeiten konkret voneinander abgegrenzt werden. Zum Zeitpunkt der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 19. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Arbeitsaufnahme lagen zudem keine konkreten Angaben zur personellen und
finanziellen Ausstattung des Instituts vor.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, welchen konkreten Auftrag das AISI Deutschland
erfüllen soll, wie sein organisatorischer, personeller und finanzieller Aufbau
ausgestaltet wird, wie die Zuständigkeiten der beteiligten Bundesministerien sowie
Behörden voneinander abgegrenzt werden und wie die Bundesregierung
sicherstellen will, dass eine wirksame Bewertung sicherheitsrelevanter
Eigenschaften von KI-Modellen mit innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen
verbunden wird.
1. Welche konkreten Aufgaben soll das AI Safety and Security Institute
Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung in der ersten und
in den weiteren Ausbaustufen übernehmen?
Zentrales Ziel des Instituts ist es, die Chancen und Risiken, die sich durch
fortschrittliche KI-Modelle für Deutschland ergeben, zu evaluieren und die
Resilienz des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft im Bereich künstlicher
Intelligenz nachhaltig zu stärken. Der Auf- und Ausbau erfolgt schrittweise.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die
Bundesnetzagentur (BNetzA) bilden in einer ersten Phase den „virtuellen“ Nukleus
des KI-Sicherheitsinstituts und es erfolgt eine Aufgabenteilung entlang der
Dimensionen (Cyber-)Security (BSI) und Safety (BNetzA). Zudem werden
weitere Akteure aus dem Sicherheitsbereich eng eingebunden.
In einer zweiten Phase wird das KI-Sicherheitsinstitut thematisch und kapazitär
weiter ausgebaut. Ziel ist die Bündelung technischer, strategischer und
sicherheitspolitischer Expertise in einer zentralen Einrichtung. Zu den Kernaufgaben
des Instituts zählen insbesondere die technische Evaluierung leistungsfähiger
KI-Modelle (u. a. Cyberfähigkeiten, Autonomiegrade, Robustheit,
Missbrauchspotenziale), die Analyse sicherheitsrelevanter Auswirkungen von KI
auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die strategische Beratung der
Bundesregierung zu KI-bezogenen Sicherheits- und Souveränitätsfragen, internationale
Technologiebeobachtung und Lageanalyse sowie der Aufbau nationaler
Expertise und internationaler Kooperationsfähigkeit im Bereich KI-Sicherheit.
2. Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung, welche KI-
Modelle, Systeme oder Anwendungen durch das AISI Deutschland
technisch evaluiert werden sollen?
Die Auswahl der zu evaluierenden KI-Modelle wird sich insbesondere an ihrer
Leistungsfähigkeit, den mit ihnen verbundenen sicherheitsrelevanten Risiken
sowie der jeweiligen aktuellen Bedrohungs- und Technologielage orientieren.
3. Über welche technischen Prüfverfahren, Evaluierungsmethoden oder
Testumgebungen verfügt das AISI Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits, und welche sollen noch entwickelt werden?
Das AISI Deutschland bündelt zunächst bestehende Kompetenzen und
Kapazitäten, insbesondere des BSI und der Bundesnetzagentur, zur technischen
Analyse und Evaluierung fortgeschrittener KI-Modelle und ihrer Risiken. Hierzu
werden vorhandene Prüf- und Evaluierungsmethoden genutzt und
weiterentwickelt. Im Zuge des weiteren Auf- und Ausbaus werden die technischen
Fähigkeiten und Evaluierungskapazitäten des AISI entsprechend dem umfassenderen
Aufgabenspektrum, dem technologischen Fortschritt und den sich daraus
ergebenden Sicherheitsrisiken erweitert. Dies ist Teil der regierungsinternen
laufenden Aufbauarbeit bzw. Konzeptionierung betreffend die zweite Aufbauphase.
4. Wie grenzt die Bundesregierung die Aufgaben des AISI Deutschland
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur, der Zentralen
Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich sowie der
Nachrichtendienste des Bundes ab?
Das AISI Deutschland ergänzt die bestehenden Zuständigkeiten. Es ist als
Kompetenzzentrum an der Schnittstelle von Sicherheit, Technologieanalyse
und strategischer Beratung konzipiert. Die jeweiligen gesetzlichen Aufgaben
bestehender Bundesbehörden bleiben davon unberührt. Insbesondere
übernimmt das AISI Deutschland keine Regulierungs- oder Aufsichtsfunktion und
keine nachrichtendienstlichen Aufgaben.
5. Welche Aufgaben nehmen das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils innerhalb des „virtuellen“ Kerns des AISI Deutschland
wahr?
Der virtuelle „BSI/BNetzA-Nukleus“ baut auf den Ressourcen, Erfahrungen
und Strukturen der bestehenden Behörden BSI und BNetzA auf und beschäftigt
sich schwerpunktmäßig mit den Aspekten der „KI-Cybersicherheit“ (BSI) und
der KI-Sicherheit („AI Safety“, BNetzA).
6. Über welche konkreten Entscheidungsbefugnisse und
Fachaufsichtsrechte verfügen das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung sowie das Bundesministerium des Innern nach Angaben der
Bundesregierung jeweils gegenüber dem AISI Deutschland?
Das AISI Deutschland wird unter gemeinsamer Federführung des BMDS und
des BMI auf- und ausgebaut. Die beiden Ressorts haben die Gründung der
ersten Phase des AISI Deutschland sowie die entsprechende Aufgabenübertragung
an den zunächst aus BSI und Bundesnetzagentur gebildeten virtuellen „BSI/
BNetzA-Nukleus“ veranlasst. Eine Entscheidung über die endgültige
Rechtsform des AISI Deutschland ist noch nicht gefallen.
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei geteilter Fachaufsicht
Entscheidungen über fachliche Prioritäten, den Ressourceneinsatz und
die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden einheitlich und zügig
getroffen werden?
Die beiden federführenden Ressorts BMDS und BMI stimmen sich
untereinander eng ab und arbeiten zudem eng mit den weiteren, am AISI Deutschland
beteiligten Ressorts und Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass
sämtliche Entscheidungen im Kontext des AISI Deutschland einheitlich, effizient und
zügig getroffen werden.
8. In welcher organisatorischen und rechtlichen Form soll das AISI
Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung langfristig geführt
werden?
11. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, für den Aufbau oder
Betrieb des AISI Deutschland externe Beratungsunternehmen,
Forschungsinstitute oder sonstige private Dienstleister zu beauftragen, und welche
Mittel sind hierfür vorgesehen?
Die Fragen 8 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Zu weitergehenden Detailplanungen des späteren Ausbaus können derzeit noch
keine Angaben gemacht werden. Insbesondere ist die konkrete Ausgestaltung
des Instituts, seines Aufgabenzuschnitts, seiner organisatorischen und
rechtlichen Form, seiner personellen und technischen Ausstattung sowie weiterer
organisatorischer, rechtlicher und haushalterischer Fragen Gegenstand laufender
regierungsinterner Abstimmungen.
9. Wie viele Personalstellen sind für das AISI Deutschland in der ersten
Phase vorgesehen, und wie viele zusätzliche Stellen plant die
Bundesregierung für den weiteren Ausbau (bitte nach Haushaltsjahren und
Behörden aufschlüsseln)?
Für die erste Phase des AISI Deutschland sind keine gesonderten
Personalstellen ausgewiesen, vielmehr baut der virtuelle BSI/BNetzA-Nukleus auf den
bestehenden Ressourcen und Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur
auf. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung für die Tätigkeit des
AISI Deutschland im Jahr 2026 bereitgestellt, und welche Mittel sind für
die Jahre 2027, 2028 sowie 2029 vorgesehen (bitte nach Personal-, Sach-
und Investitionsmitteln aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
12. Über welche technischen Ressourcen, insbesondere Rechenkapazitäten,
gesicherten Testumgebungen und Analysewerkzeuge verfügt das AISI
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bereits, und welche
weiteren Kapazitäten sollen geschaffen werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen.
13. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das AISI Deutschland
Zugang zu denjenigen KI-Modellen, Trainingsdaten und technischen
Schnittstellen erhält, die für eine belastbare technische Bewertung
erforderlich sind?
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den führenden KI-
Entwicklern und Anbietern, um einen Zugang zu den leistungsfähigsten KI-Modellen
für das AISI Deutschland sicherzustellen.
14. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen Entwickler, Anbieter oder Betreiber
fortschrittlicher KI-Modelle nach den Planungen der Bundesregierung
dem AISI Deutschland Informationen oder Modellzugang bereitstellen,
soweit diese nicht freiwillig kooperieren?
Das AISI Deutschland ist als Kompetenzzentrum und nicht als
Regulierungsbehörde ausgestaltet. Eine eigenständige Befugnis des AISI Deutschland, gegen
den Willen von Entwicklern, Anbietern oder Betreibern fortgeschrittener KI-
Modelle Informationen oder Modellzugang zu verlangen, ist daher nicht
vorgesehen. Soweit für technische Evaluierungen hoheitliche Informations- oder
Zugriffsrechte erforderlich sind, richten sich diese nach den jeweils einschlägigen
gesetzlichen Befugnissen der zuständigen Behörden, insbesondere nach der
europäischen KI-Verordnung (KI-VO).
15. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Tätigkeit des AISI
Deutschland zu zusätzlichen, über die Vorgaben des europäischen AI
Acts hinausgehenden Bürokratie- oder Dokumentationspflichten für
deutsche KI-Unternehmen und Start-ups führt?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer innovationsfreundlichen und
bürokratiearmen Durchführung der KI-VO. Das AISI Deutschland ist keine
Regulierungsbehörde und begründet keine über die geltenden rechtlichen Vorgaben
hinausgehenden allgemeinen Dokumentations- oder Berichtspflichten für
Unternehmen.
16. Welche Rolle soll das AISI Deutschland nach den Planungen der
Bundesregierung bei der Umsetzung des europäischen AI Acts übernehmen?
Das AISI Deutschland wird keine Aufsichtsaufgaben nach der KI-VO
übernehmen.
17. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen oder sind nach Kenntnis
der Bundesregierung geplant zwischen dem AISI Deutschland und
entsprechenden Einrichtungen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich
sowie dem European AI Office?
Das Institut strebt eine enge Zusammenarbeit mit vergleichbaren Einrichtungen
anderer Staaten sowie mit multilateralen Strukturen an, beispielsweise wurden
bereits Joint Statements zu einer künftigen engen Zusammenarbeit mit dem
britischen UK AISI und dem französischen INESIA vereinbart. Auch mit dem EU
AI Office wird das AISI Deutschland eng zusammenarbeiten und sich
komplementär aufstellen.
18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine wirksame parlamentarische
Kontrolle des AISI Deutschland sicherzustellen, insbesondere durch
welche regelmäßigen Berichte an den Deutschen Bundestag?
Die parlamentarische Kontrolle des AISI Deutschland erfolgt im Rahmen der
allgemeinen parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte gegenüber der
Bundesregierung. Das AISI Deutschland unterliegt dabei insbesondere der
parlamentarischen Kontrolle über die für seinen Aufbau und seine Steuerung
zuständigen Ressorts. Ein eigenständiger regelmäßiger Bericht des AISI
Deutschland an den Deutschen Bundestag ist nicht vorgesehen.
19. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung für den Umgang mit
Geschäftsgeheimnissen, sicherheitsrelevanten Informationen und
personenbezogenen Daten, die dem AISI Deutschland im Rahmen seiner
Tätigkeit bekannt werden?
Für das AISI Deutschland gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen
Vorgaben zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Verschlusssachen,
sicherheitsrelevanten Informationen und personenbezogenen Daten.
20. Bis zu welchem Zeitpunkt soll der weitere organisatorische, personelle
und finanzielle Ausbau des AISI Deutschland nach den Planungen der
Bundesregierung abgeschlossen sein?
Der weitere organisatorische, personelle und finanzielle Auf- und Ausbau des
AISI Deutschland erfolgt schrittweise, ein konkreter Zeitpunkt für dessen
Abschluss ist daher bislang nicht festgelegt. Des Weiteren sei auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
21. Anhand welcher messbaren Ziele oder Kriterien bewertet die
Bundesregierung den Erfolg des AISI Deutschland bei der Erfüllung seines
Auftrags?
Die Bundesregierung wird den Erfolg des AISI Deutschland anhand der
Erfüllung seines Auftrags und der erzielten Wirkung bewerten. Näheres ist
Gegenstand der laufenden regierungsinternen Konzeptionierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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