Zu Risiken und Grenzen großer KI-Sprachmodelle (Antwort zu Drs. 21/8325)
Text
Zu Risiken und Grenzen großer KI-Sprachmodelle (Antwort zu Drs. 21/8325)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8735
21. Wahlperiode 20.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8325 –
Zu Risiken und Grenzen großer KI-Sprachmodelle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem ChatGPT-Moment vom November 2022 sind rund vier Jahre
vergangen. Seitdem haben die großen Sprachmodelle (Large Language Models
(LLM)), als deren Pionier der Konzern OpenAI gelten kann, den privaten und
beruflichen Alltag unzähliger Menschen verändert wie noch keine Applikation
zuvor. Schüler und Studenten schreiben damit Hausarbeiten, Journalisten
recherchieren und analysieren Informationen, Rechtsanwälte lassen sich
Standardverträge formulieren, in die allgemeine Websuche ist künstliche
Intelligenz (KI) zur Zusammenfassung der Suchergebnisse integriert. Recherche-
und Schreibarbeiten lassen sich durch KI-Unterstützung in viel kürzerer Zeit
erledigen, in verschiedenen Sprachen und auf verschiedenen Sprachniveaus.
Selbst quasitherapeutische Gespräche werden mittlerweile „im Dialog“ mit
LLM geführt. ChatGPT kommt derzeit auf rund 159 Millionen Nutzer in der
Europäischen Union (EU) im Monat (vgl. https://help.openai.com/en/articles/8
959649-eu-digital-services-act-dsa).
So bestechend und komfortabel die Ergebnisse der LLM im Allgemeinen auch
sein mögen, wohnt ihnen doch auch ein beträchtliches Risiko inne. Im April
dieses Jahres hat das US-Unternehmen Anthropic mitgeteilt, sein bislang
unveröffentlichtes KI-Modell Mythos sei imstande, binnen kurzer Zeit
Schwachstellen in bestehendem Code zu identifizieren und als Angriffsziel für Hacker
aller Couleur zu markieren; fiele es in falsche Hände, würden digitale
kriminelle oder terroristische Aktivitäten deutlich erleichtert. Die US-Regierung
sperrte daraufhin den Zugang zu diesem Modell für alle Nicht-Amerikaner
(vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/usa-anthropic-ki-100.html).
Im Juli 2026 ließ eine Nachricht des konkurrierenden US-Unternehmens
OpenAI aufhorchen. Ein ebenfalls noch unveröffentlichtes Modell sollte unter
Laborbedingungen getestet werden. Das Modell suchte sich selbstständig
einen Zugang zum Internet, verließ die eigentlich sterile Laborumgebung und
attackierte die Webseite HuggingFace (vgl. https://openai.com/de-DE/index/h
ugging-face-incident-and-the-road-ahead/). Nachrichten wie diese sind
geeignet, die schwarzen Fantasien zu einer allmächtigen künstlichen Intelligenz, die
sich der Kontrolle des Menschen entzieht, selbstständig aktiv wird, eigene
Absichten verfolgt und sich auch gegen den Menschen, seine Interessen und
seine Lebenswelt wendet, zu befeuern (vgl. www.gatesnotes.com/work/
makeai-work-for-everyone/reader/a-turbulent-ai-era-and-critical-choices-to-make).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 19. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ein weiteres Risiko künstlicher Intelligenz betrifft die enormen Summen, die
einige wenige Digitalunternehmen in KI-taugliche Rechenzentren investieren.
So wurden im Jahr 2025 in den USA knapp 286 Mrd. US-Dollar an privatem
Kapital für KI mobilisiert (vgl. [2606.15708] Artificial Intelligence Index
Report 2026, S. 10). Selbst risikofreudige Wagniskapitalgeber fragen sich
mittlerweile, mit welchen Geschäftsmodellen die schwindelerregenden Summen
wieder eingespielt werden sollen; die Gefahr einer gigantischen
Geldvernichtung und damit einer Wertminderung einschlägiger Unternehmen mit
unkalkulierbaren Folgen für die Weltwirtschaft wird von einzelnen Finanzinstituten
als nicht abwegig eingeschätzt (vgl. https://sequoiacap.com/article/ais-600b-q
uestion, sowie „Die KI‑Wette: Platzt eine Blase?“, in: Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 21. August 2026, S. 27).
Unklar sind auch die Folgen der laufenden KI-Revolution für den
Arbeitsmarkt. Gerade geistige Arbeiten wie das Recherchieren, Gewichten und
Analysieren großer komplexer Datenmengen, die bislang von Menschenhand
erledigt werden, weisen ein großes Automatisierungs- und damit
Substitutionspotenzial auf (vgl. www.deloitte.com/de/de/services/consulting/perspectives/gen
erative-ki-und-die-zukunft-der-arbeit.html). Einem kurzfristigen Gewinn an
Zeit und Effizienz durch KI steht möglicherweise ein Verlust an
Arbeitsplätzen gegenüber, ohne dass sich gegenwärtig abzeichnete, welche
Kompensationsmöglichkeiten sich auftäten. Gerade Dienstleistungsgesellschaften mit
einem hohen Anteil an Beratungs-, Vermittlungs- und Servicetätigkeiten
stehen vor der Aufgabe, den sich abzeichnenden Wandel des Arbeitsmarktes
aktiv zu begleiten, bei noch ungewissem Ausgang.
Hinzu kommt der Aspekt der Verfügbarkeit leistungsfähiger KI-
Sprachmodelle. Die Entwicklung wird seit Jahren von US-amerikanischen und
chinesischen Konzernen dominiert, beide Staaten haben mehrfach den Anspruch
einer globalen Technologieführerschaft auch bei KI bekräftigt. Europa und
Deutschland beobachten diesen Prozess vom Rande her und nehmen die Rolle
der Anwender ein, ohne dass sich ein europäisches KI-Sprachmodell im
globalen Wettbewerb ernstlich behaupten könnte (vgl. www.welt.de/wirtschaft/pl
us6a84613b3f3b2550f6df391c/kampf-um-ki-ist-europas-abhaengigkeit-von-u
sa-und-china-endgueltig-besiegelt.html). Die Finanzkraft gerade US-
amerikanischer Digitalkonzerne, der große heimische Markt, ihr Datenschatz aus dem
Cloud-Geschäft und eine recht nachlässige Regulierung führen dazu, dass die
Konkurrenz aus Europa bislang das Nachsehen hat; Ähnliches gilt für die
großen chinesischen Unternehmen, die von staatlichen Subventionen und
exzellenten Universitäten profitieren. Das führt zu gefährlichen Abhängigkeiten,
die bei möglichen politischen Turbulenzen das Risiko bergen, dass KI-
Anwendungen für Verbraucher, Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung bis
hin zum Militär in Teilen unzugänglich werden. Dieses Erpressungspotenzial
macht deutlich, dass Deutschland von einer viel beschworenen digitalen
Souveränität noch weit entfernt ist. KI-Politik ist immer auch Machtpolitik.
Diese skizzierten Entwicklungen werden von den bisherigen
Regulierungswerken speziell der Europäischen Union weitgehend ignoriert. Zwar stuft der
AI Act der EU KI-Anwendungen in Risikoklassen ein und erlegt den
Herstellern entsprechend aufwendige Berichtspflichten auf. Allerdings sind die
referenzierten Risiken individueller Natur: So sind KI-Anwendungen verboten,
die auf das Ausnutzen einer individuellen Schwäche wegen des Alters oder
einer Behinderung abzielen, die das Sozialverhalten von Menschen
analysieren und bewerten oder die ohne konkreten Verdacht kriminelles Verhalten
eines Menschen vorhersagen sollen (vgl. https://ai-act-law.eu/de/artikel/5/).
Sehr leistungsfähige große KI-Sprachmodelle mit allgemeinem
Verwendungszweck (i. e. LLM) werden durch den AI Act als systemisch riskant betrachtet,
ohne dass diese Einschätzung konkretisiert würde (vgl. https://ai-act-law.eu/d
e/artikel/51/). Die technische Entwicklung der KI-Sprachmodelle vollzieht
sich in einem derart rasanten Tempo, dass Regulierungsbemühungen, sobald
sie nach langen Diskussionen in Kraft treten, bereits als veraltet betrachtet
können.
Nach Auffassung der Fragesteller zeigt sich die Bundesregierung gegenüber
den skizzierten Überlegungen zu den Risiken und Grenzen generativer KI
seltsam passiv. So richtig es erscheint, die mit der KI einhergehenden Chancen
beherzt zu ergreifen, so fahrlässig wirkt es, die fraglos vorhandenen Risiken
und Unwägbarkeiten einfach zu ignorieren. Es fehlt seitens der
Bundesregierung ein klar kommuniziertes Konzept zum Umgang mit dieser mächtigen
emergenten Technologie, die das soziale Leben in mutmaßlich bislang
unbekannter Weise transformieren wird. Fragen zu den Risiken und Grenzen
künstlicher Intelligenz sind nach Ansicht der Fragesteller nicht lediglich
technologischer Natur, sondern betreffen die Wirtschaft eines Landes ebenso wie sein
Ausbildungswesen, seine Hochschulen, seine Medienlandschaft und nicht
zuletzt seine Politik.
1. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem von
der Firma Anthropic im April berichteten Modell „Mythos“ und dessen
kommunizierter Fähigkeit vor, Schwachstellen in bestehendem Code
binnen kurzer Zeit zu identifizieren, und hat die Bundesregierung „Mythos“
unterdessen selbst testen können?
Der Bundesregierung sind die öffentlichen Angaben der Firma Anthropic zu
„Claude Mythos“ und dessen Fähigkeiten zur automatisierten Identifizierung
von Schwachstellen in Software bekannt. Nach Angaben des Unternehmens
verfügt das Modell über weitreichende Fähigkeiten im Bereich der IT-
Sicherheit, insbesondere bei der Identifizierung und weiteren Analyse von Software-
Schwachstellen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht hierzu mit
Anthropic im Austausch und hat Einblicke in die Funktionsweise des Modells
erhalten. Einen eigenen Test von „Claude Mythos“ hat das BSI bislang nicht
durchgeführt. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung und
steht neben Anthropic auch mit anderen Herstellern im Austausch.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die zwischenzeitliche Entscheidung
der US-Regierung, den Zugang zu diesem Modell für Nicht-US-Bürger
zu sperren, insbesondere mit Blick auf potenzielle deutsche und
europäische Nutzer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung?
Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die US-Regierung im
Juni 2026 den Zugang ausländischer Staatsangehöriger zu den damals neuesten
KI-Modellen des US-Unternehmens Anthropic aus Gründen der nationalen
Sicherheit vorübergehend beschränkt hatte. Die Beschränkungen wurden
zwischenzeitlich wieder aufgehoben.
Grundsätzlich unterstreicht der Vorgang die Bedeutung eines verlässlichen und
uneingeschränkten Zugangs zu leistungsfähigen KI-Modellen für Staat,
Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam und
setzt sich im europäischen und internationalen Rahmen für sichere, verlässliche
und offene Rahmenbedingungen für die Nutzung und Weiterentwicklung von
Künstlicher Intelligenz ein.
3. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den von OpenAI im
Juli 2026 gemeldeten Vorfall, bei dem sich ein Testmodell eigenständig
Internetzugang verschafft und die Laborumgebung verlassen haben soll,
um die Plattform HuggingFace anzugreifen, die über den von OpenAI
vorgelegten Bericht hinausgehen, vor (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen über die von OpenAI zunächst öffentlich
mitgeteilten Informationen hinaus Erkenntnisse zum Vorfall vor. Das BSI hat den
Vorfall analysiert und daraus Rückschlüsse für die Cybersicherheit gezogen.
Die Bundesregierung steht hierzu auch im Austausch mit dem EU AI Office
und mit internationalen Partnern und beobachtet die weitere Aufklärung des
Vorfalls.
Im Übrigen wird auf die zwischenzeitlich veröffentlichten ergänzenden
technischen Erkenntnisse von OpenAI, die technische Darstellung von Hugging Face
sowie auf die unabhängigen Untersuchungen, insbesondere von METR und
Redwood Research, verwiesen.
4. Sieht die Bundesregierung in den in den Fragen 1 bis 3 beschriebenen
Vorfällen, Hinweise auf ein grundsätzliches Kontrollproblem bei LLM,
und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für die deutsche und
europäische KI-Sicherheitsforschung?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Fähigkeiten und der
damit verbundenen Risiken fortgeschrittener KI-Modelle aufmerksam. Die
beschriebenen Vorfälle unterstreichen aus Sicht der Bundesregierung die
Bedeutung einer kontinuierlichen technischen Bewertung der Kontrollierbarkeit und
des sicheren Einsatzes solcher leistungsfähiger KI-Modelle. Konzepte zur
Absicherung von KI-Agenten sind Gegenstand aktueller Forschung und sollten
weiter gefördert werden.
Die Bundesregierung baut deshalb ihre Fähigkeiten zur unabhängigen Analyse
und Evaluierung fortgeschrittener KI-Modelle aus. Hierzu dient insbesondere
das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI Deutschland), das
Risiken und Fähigkeiten leistungsfähiger KI-Modelle untersuchen und
entsprechende Expertise bündeln soll. Zugleich wird die Zusammenarbeit mit
internationalen Partnern und vergleichbaren Einrichtungen intensiviert.
In der Europäischen Union bestehen mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-
Verordnung) bereits verbindliche Vorgaben für die Evaluierung und
Risikominderung bei KI-Modellen mit systemischen Risiken, deren Einhaltung durch das
EU AI Office (Europäische Kommission) überwacht werden. Die
Bundesregierung wird sich im Rahmen der europäischen und internationalen
Zusammenarbeit auch weiterhin für belastbare wissenschaftliche Grundlagen, geeignete
Evaluierungsverfahren und gemeinsame Sicherheitsstandards einsetzen.
5. Existieren in einem Bundesministerium oder einer nachgeordneten
Behörde (etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI)) Verfahren zur systematischen Auswertung von international
gemeldeten KI-Sicherheitsvorfällen dieser Art, und wenn ja, wie sind diese
ausgestaltet?
Die Bundesregierung beobachtet und bewertet sicherheitsrelevante
Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz fortlaufend. Hierzu werden unter
anderem öffentlich verfügbare Informationen, Erkenntnisse nationaler, europäischer
und internationaler Partner sowie Meldungen und Lageinformationen aus dem
Bereich der Informations- und Cybersicherheit ausgewertet.
Beim BSI bestehen etablierte Verfahren zur Erfassung und Auswertung von IT-
Sicherheitsvorfällen. Das BSI sammelt und bewertet hierzu Informationen über
Schwachstellen, Schadprogramme sowie erfolgte oder versuchte Angriffe und
nutzt diese unter anderem zur Erstellung von Lagebildern und zur Information
betroffener Stellen. Diese Verfahren können auch sicherheitsrelevante Vorfälle
im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI erfassen.
Darüber hinaus werden im Zuge der Durchführung der KI-Verordnung
Verfahren zur Meldung und behördlichen Bearbeitung schwerwiegender KI-Vorfälle
etabliert. Gemäß Artikel 55 der KI-Verordnung sind die Anbieter von KI-
Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischen Risiken
verpflichtet, dem EU AI Office (Europäische Kommission) und gegebenenfalls
den zuständigen nationalen Behörden relevante Informationen über
schwerwiegende Vorfälle zu melden. Nach Artikel 73 der KI-Verordnung sind
schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen den
zuständigen Marktüberwachungsbehörden zu melden und durch die Anbieter solcher
Systeme zu untersuchen, hinsichtlich ihrer Risiken zu bewerten sowie zu
korrigieren.
6. Bestehen zwischen der Bundesregierung respektive dem BSI und den
US-Unternehmen Anthropic und OpenAI Kontakte zum Austausch über
sicherheitsrelevante Vorfälle bei nicht veröffentlichten Modellen (bitte
ausführen)?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung und die sicherheitsrelevanten
Fähigkeiten sogenannter Frontier-AI-Modelle aufmerksam. Sowohl die
Bundesregierung als auch das BSI stehen im Austausch mit den Anbietern von
besonders leistungsfähigen KI-Modellen, darunter Anthropic und OpenAI.
Zu etwaigen vertraulichen Gesprächen und deren konkreten Inhalten macht die
Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
7. Hält die Bundesregierung die derzeitigen Meldepflichten für KI-
Sicherheitsvorfälle (national wie im Rahmen des AI Act) für ausreichend, um
vergleichbare Vorfälle bei in der EU betriebenen Modellen zeitnah zu
erfassen (bitte ausführen)?
Die bestehenden Regelungen in Artikel 55 und 73 der KI-Verordnung
betreffend die Meldung schwerwiegender Vorfälle sind wesentlich zur frühzeitigen
Erkennung und Bewertung von Risiken. Der General-Purpose AI Code of
Practice (Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, GPAI‑
Verhaltenskodex), der in einem breiten Stakeholderprozess auch unter
Einbeziehung zahlreicher KI-Modellanbieter erarbeitet wurde und den OpenAI,
Anthropic, Google, Mistral und andere unterzeichnet haben, operationalisiert die
Meldepflicht gemäß Artikel 55 der KI-Verordnung weiter. Das für die
Überwachung dieser Meldepflicht zuständige EU AI Office, mit dem die
Bundesregierung in engem Austausch steht, hat auf Basis von Maßnahme 9.2 des
GPAI‑Verhaltenskodexes eine Berichtsvorlage veröffentlicht (https://digital-stra
tegy.ec.europa.eu/de/library/ai-act-commission-publishes-reporting-template-se
rious-incidents-involving-general-purpose-ai). Diese Maßnahme legt ein
Minimum an Informationen fest, die die Unterzeichner im Zusammenhang mit
schwerwiegenden Vorfällen erfassen, dokumentieren und melden müssen. Das
EU AI Office hat insbesondere Informationen über den schwerwiegenden
Vorfall im Zusammenhang mit Hugging‑Face gegenüber OpenAI angefordert und
erhalten. Das EU AI Office steht mit OpenAI und weiteren Providern zur
Einhaltung der Verpflichtungen der KI-Verordnung in engem Austausch.
Neben den Meldepflichten nach Artikel 55 und 73 der KI-Verordnung bestehen
je nach Anwendungsfall weitere unionsrechtliche und nationale Melde-,
Informations- und Registrierungspflichten, insbesondere nach sektorspezifischen
Regelungen, etwa im Bereich der Cybersicherheit und des Datenschutzes.
Die Bundesregierung wird die praktische Anwendung dieser Regelungen und
ihre Wirksamkeit bei der Erfassung und Bewertung von KI-bezogenen
Vorfällen fortlaufend beobachten.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der
Investitionen führender US-Digitalkonzerne in KI-taugliche
Rechenzentren vor, von deren Leistung indirekt auch deutsche Verbraucher,
Unternehmen und Verwaltungen profitieren, und wie schätzt sie deren
Verhältnis zu bislang tragfähigen digitalen Geschäftsmodellen ein?
Der Bundesregierung sind verschiedene Investitionsankündigungen und
laufende Projekte von US-Digitalkonzernen wie z. B. Microsoft, Amazon Web
Services, Google und NVIDIA in Recheninfrastrukturen bekannt. Teilweise
erfolgen diese in Rechenzentren im Besitz dieser Unternehmen, teilweise in Co-
Location-Rechenzentren, bei dem der Betreiber und Besitzer des Rechenzentrums
ein Drittunternehmen ist. Auch wenn dabei häufig vom Aufbau von KI-
Rechenkapazitäten gesprochen wird, entscheidet sich in der Regel jedoch erst im
letzten Schritt der Umsetzung der Investitionsprojekte und ist abhängig von der
Nachfrage, welchen Anteil KI-taugliche Rechenkapazitäten am Gesamtangebot
von Rechenkapazitäten im jeweiligen Rechenzentrum ausmachen. Bei der
Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Geschäftsmodelle wird darauf
hingewiesen, dass es heute bereits über Geschäftsmodelle verschiedenster Unternehmen
einschließlich auch der oben genannten aufgrund von KI-Rechenkapazitäten
auch in Deutschland gibt.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einzelner
Finanzmarktteilnehmer, wonach eine gigantische Fehlallokation von Kapital im KI-
Sektor („Geldvernichtung“) mit destabilisierenden Folgen für die
Weltwirtschaft ein reales Risiko darstellt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte ausführen)?
Der KI-Sektor hat in der Vergangenheit sehr starke Wertzuwächse erzielt und
entwickelt sich ständig weiter. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich
davon abhängen, inwieweit sich die erheblichen Investitionen nachhaltig in
wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle übersetzen lassen. Angesichts der
Dynamik des Sektors und der Vielzahl miteinander verflochtener Einflussfaktoren
erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, sich auf eine pauschale
Einschätzung festzulegen.
10. Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein
möglicher Zusammenbruch einzelner marktbeherrschender KI-
Unternehmen auf die deutsche Volkswirtschaft, insbesondere auf hiervon
abhängige Zulieferer, Cloud-Kunden und institutionelle Anleger?
Die Entwicklungen im KI-Sektor und ihre möglichen Wechselwirkungen mit
der deutschen Volkswirtschaft werden vor dem Hintergrund der
fortschreitenden technologischen und wirtschaftlichen Integration zu beobachten sein. Die
Auswirkungen auf einzelne Unternehmen, Nutzergruppen und
Kapitalmarktteilnehmer dürften dabei je nach Exponierung und den jeweiligen
Marktbedingungen unterschiedlich ausfallen. Zu hypothetischen Zukunftsszenarien, deren
Eintritt nicht vorhersehbar ist, nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass mögliche aus KI-Technologien
entstehende Risiken und Abhängigkeiten im Blick behalten werden und
deutsche Unternehmen resilient sind.
11. Beobachten die Bundesbank sowie die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) systemische Risiken durch die Verflechtung
deutscher respektive europäischer Finanzinstitute mit US-
amerikanischen KI-Unternehmen und deren Finanzierungsstrukturen
(Fremdkapital, Sonderzweckgesellschaften, zirkuläre Investitionsdeals), und wenn
ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen (bitte ausführen)?
Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) analysieren fortlaufend das Exposure deutscher bzw. europäischer
Finanzakteure gegenüber US-amerikanischen KI-Unternehmen sowie etwaige
Risiken in diesem Zusammenhang.
Die Deutsche Bundesbank und die Bafin behalten die Entwicklungen und
mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des deutschen Finanzsystems im Blick
und können bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen.
12. Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um deutsche Unternehmen
und Behörden, die auf Cloud- und KI-Dienste US-amerikanischer
Anbieter angewiesen sind, vor den Folgen einer möglichen Marktbereinigung
im KI-Sektor zu schützen, und wenn ja, welche?
Bei der Entwicklung des KI-Sektors handelt es sich um Marktprozesse.
Angesichts der Vielzahl von Anbietern gehört auch das Ausscheiden einzelner
Anbieter zu den üblichen Konsolidierungsprozessen eines Marktes.
Unternehmerische Herausforderungen dieser Art kann und wird der Staat nicht lösen.
Unabhängig davon verfolgt die Bundesregierung das Ziel, einseitige
strategische Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern zu reduzieren und
die Resilienz digitaler Infrastrukturen und Anwendungen zu stärken.
Eine besondere Rolle kommt dabei dem Staat als Ankerkunde für souveräne
Cloud- und KI-Angebote zu. Unter anderem. mit dem Abschluss des
Vergabeverfahrens für einen Rahmenvertrag für sichere, souveräne und leistungsstarke
KI-PaaS in Höhe von bis zu 250 Mio. Euro an die Konsortien der T-Systems
International GmbH und SVA System Vertrieb Alexander GmbH wurde das
deutsche KI-Ökosystem gestärkt. Darüber hinaus wurde mit dem Agentic AI
Hub der virtuelle, standortübergreifende „Maschinenraum“ für Agentic AI zur
Verknüpfung von Startups mit der (kommunalen) Verwaltung geschaffen. In
der ersten Pilotierung erprobten 19 Kommunen mit neun Startups wie
autonome KI-Systeme Prozesse beschleunigen, Anträge prüfen und Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter entlasten können. Mit der im Oktober begonnenen zweiten
Phase bringen 38 Kommunen und 17 Start- bzw. Scaleups agentische KI-
Lösungen in die Verwaltungspraxis. Dabei wird der Agentic AI Hub Lösungen
vom validierten Pilotstatus in den Regelbetrieb überführen, neue Use Cases
erschließen und die KI-Lösungen weiter in die Fläche bringen. Eine Übersicht
über die teilnehmenden Kommunen und Startups ist abrufbar unter: https://bmd
s.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-der-verwaltung/agentic-ai-hub.
Darüber hinaus setzt die Bundesregierung insbesondere mit der
Rechenzentrumsstrategie und auch der Hightech Agenda Deutschland auf die Stärkung
eigener technologischer Fähigkeiten, die Förderung wettbewerbsfähiger
europäischer Cloud- und KI-Angebote sowie die Verfügbarkeit offener Standards
und interoperabler Lösungen. Diese sollen die Wahl- und
Wechselmöglichkeiten für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verbessern und damit auch
Risiken entgegenwirken, die sich aus Veränderungen der Marktstruktur oder
dem Wegfall einzelner Anbieter (auch im KI-Bereich) ergeben können.
Konkrete Maßnahmen für die Digitalisierung der Verwaltung sind unter
anderem der Deutschland-Stack, mit dem die Bundesregierung auf Grundlage
offener Standards und interoperabler Komponenten eine souveräne, leistungsfähige
digitale Infrastruktur aufbaut. Hinzu kommen die Förderung offener und
souveräner digitaler Lösungen durch das Zentrum für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) z. B. dessen Open-Source-Arbeitsplatzlösung
openDesk sowie die Unterstützung offener digitaler Basistechnologien durch
die Sovereign Tech Agency (SovTech). Mit der Nationalen
Rechenzentrumsstrategie stärkt die Bundesregierung zudem die heimischen
Rechenzentrumskapazitäten und die Voraussetzungen für leistungsfähige und souveräne digitale
Infrastrukturen.
Ergänzend unterstützt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit
vertrauenswürdigen internationalen Partnern. Ein Beispiel hierfür ist die politische
Unterstützung des geplanten Zusammenschlusses des deutschen KI-
Unternehmens Aleph Alpha mit dem kanadischen Unternehmen Cohere. Ziel ist die
Entwicklung eines international wettbewerbsfähigen Anbieters souveräner KI-
Lösungen und damit die Schaffung zusätzlicher technologischer Alternativen zu
marktbeherrschenden Anbietern.
13. Welche aktuellen Studien oder Prognosen liegen der Bundesregierung
zum Substitutionspotenzial generativer KI für geistige Tätigkeiten
(Recherche, Analyse, Beratung, Vermittlung) in Deutschland vor?
14. Welche Branchen und Berufsgruppen identifiziert die Bundesregierung
als besonders betroffen von einem eventuellen KI-bedingten
Arbeitsplatzabbau, speziell in der Dienstleistungsbranche?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Zusammenhang mit
dem Einsatz von KI und ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sehr genau.
Das erfolgt u. a. im Rahmen des bereits seit 2020 im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelten Observatorium KI in Arbeit und
Gesellschaft (kurz: KI-Observatorium). Beispielhafte Studien und Berichte zu
den genannten Fragestellungen sind:
• Eine IAB-Szenarioanalyse (Zika et al. 2025, IAB-Forschungsbericht
23/2025) zeigt, dass KI das jährliche Wirtschaftswachstum über 15 Jahre
um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte erhöhen kann. Abgebaute und neu
aufgebaute Arbeitsplätze gleichen sich nach 15 Jahren insgesamt aus, es
kommt aber zu deutlichen Verschiebungen zwischen Wirtschaftsbereichen,
die rund 1,6 Millionen Arbeitsplätze betreffen.
• Ein IAB-Kurzbericht auf Grundlage des IAB-Betriebspanels (Friedrich und
Kagerl 2026 (IAB-Kurzbericht 08/2026)) zeigt, dass der Anteil der
Betriebe, die generative KI nutzen, von 5 Prozent im Jahr 2023 auf knapp
25 Prozent im Jahr 2025 gestiegen ist. Genutzt wird sie u. a. für
Textbearbeitung, Programmierung und Kundenkommunikation in großen und jungen
Betrieben sowie in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen und im
Finanz- und Versicherungswesen.
• Der Policy Brief des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (Engberg et al. 2026,
Policy Brief Nr. 198) zeigt, dass kognitive, wenig körperliche und sozial
interaktionsarme Berufe wie Datenanalysten, Softwareentwickler und
Übersetzer durch KI hoch betroffen sind. Auf Unternehmensebene zeigen sich
keine erkennbaren Auswirkungen der KI-Exposition auf die
Gesamtbeschäftigung, wohl aber eine deutliche Verbesserung der Qualifikationen.
• Für die US-Studie, in der erstmals behauptet wurde, dass der
Beschäftigungsrückgang der Berufseinsteigenden auf den Einsatz von KI
zurückzuführen sei (https://digitaleconomy.stanford.edu/publication/canaries-in-the-c
oal-mine-six-facts-about-the-recent-employment-effects-of-artificial-intellig
ence), räumen die Autoren in einem Update ein, dass sich der Effekt erst ab
2024 belastbar zeigt und daher eher mit der veränderten Zinspolitik im
Zusammenhang steht.
• Das vom BMAS geförderte Forschungsprojekt GENKIA (WZB,
Weizenbaum-Institut, HIIG) zeigt in Fallstudien zu Marketing,
Personalmanagement, Programmierung, Journalismus und öffentlicher Verwaltung, dass
generative KI in der Wissensarbeit bislang eher als Unterstützung denn als
Ersatz menschlicher Arbeit wirkt.
• Die vom BMAS beauftragte Szenariostudie „Generative KI:
Technologieszenarien und Auswirkungen auf Arbeit bis 2030“ (Hubel et al., 2025)
zeigt, dass die Beschäftigungswirkung generativer KI von strategischen
Entscheidungen in Politik und Wirtschaft abhängt.
Diese Studien messen überwiegend KI-Exposition oder beruhen auf
Szenarioannahmen. Ob automatisierbare Tätigkeiten tatsächlich von KI übernommen
werden, hängt von wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und
ethischen Faktoren ab. Nach aktuellem Kenntnisstand führt der Einsatz von KI in
Deutschland bislang nicht zu einem systematischen Beschäftigungsabbau. Die
Bundesregierung nimmt keine Einstufung bestimmter Branchen oder
Berufsgruppen als besonders betroffen vor.
Veränderungen sind vor allem dort zu erwarten, wo informationsintensive,
regelbasierte Kerntätigkeiten dominieren. Nach der Szenarioanalyse des IAB
könnte der Arbeitskräftebedarf in IT- und Informationsdienstleistungen sowie
in Erziehung und Unterricht steigen und in unternehmensnahen
Dienstleistungen und der Lagerei sinken. In Berufen mit hoher sozialer Komponente, etwa in
Pflege und Erziehung, kann KI einzelne Aufgaben wie die Dokumentation
unterstützen. Zugleich bietet KI die Chance, bislang ins Ausland verlagerte
Tätigkeiten wieder an den Standort Deutschland zurückzuholen (Reshoring). Dies
betrifft zum Beispiel die Softwareentwicklung. So betreibt z. B. Mercedes-
Benz nach Presseberichten seit einigen Jahren eine gezielte Insourcing- und
„Reshoring“-Strategie bei der Fahrzeugsoftware, um die Abhängigkeit von
externen Zulieferern zu verringern und die digitale Kontrolle über das eigene
Produkt zurückzugewinnen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/7620 verwiesen.
Allgemeine Informationen zu möglichen Beschäftigungswirkungen der
digitalen Transformation können zudem der Themenseite „Transformation“ im
Internet-Angebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnommen
werden (Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Theme
n-im-Fokus/Transformation/Transformation-Nav.html).
15. Verfügt die Bundesregierung über ein Konzept zur Kompensation KI-
bedingter Arbeitsplatzverluste, etwa durch Umschulung, Weiterbildung
oder weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente, und wenn ja, wie ist
dieses ausgestaltet?
Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung führt der zunehmende
Einsatz von KI in Deutschland bislang nicht zu einem systematischen
Beschäftigungsabbau. Es führt aktuell vielmehr zu einem Umbau von Tätigkeiten und
Aufgabenprofilen. Beispielsweise können sich Tätigkeitsschwerpunkte
innerhalb von Berufen verschieben, sodass künftig andere Qualifikationen und
Kompetenzen – auch durch den Umgang mit KI – benötigt werden. Für den
produktiven, sicheren und menschenzentrierten KI-Einsatz ist es aus Sicht der
Bundesregierung zentral, dass Beschäftigte in der Breite befähigt werden, KI
verantwortungsvoll bei der Arbeit einsetzen zu können. Gezielte Weiterbildung
gewinnt an Bedeutung.
Hierzu steht bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen auch die
Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit für entsprechende Qualifizierungen zur
Verfügung. Dabei berücksichtigen die Agenturen für Arbeit die regionalen
Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung die
Nationale Weiterbildungsstrategie in der 21. Legislaturperiode ambitioniert fort
und wird sich unter anderem mit den Chancen von KI für die Weiterbildung
auseinandersetzen (Bundestagsdrucksache 21/3730). Im Rahmen der im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie schlägt
das BMAS zudem vor, die Fachkräftestrategie um das Handlungsfeld „Einsatz
Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung“ zu ergänzen.
Bei einem perspektivisch ohne Qualifizierung drohenden Verlust des
Arbeitsplatzes durch strukturwandelbedingte Veränderungen wie zum Beispiel durch
Digitalisierung, können Unternehmen auch mit dem Qualifizierungsgeld dabei
unterstützt werden, Beschäftigte durch Qualifizierungen im Unternehmen zu
halten. Sollte ein Personalabbau unausweichlich sein, kann die Bundesagentur
für Arbeit mit Transferinstrumenten Betroffene dabei unterstützen, möglichst
ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit in eine neue Beschäftigung zu wechseln. Die
Bundesagentur für Arbeit kann notwendige Weiterbildungen durch die
vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Die
Transferinstrumente können bei Bedarf auch mit Arbeitsmarktdrehscheiben
verbunden werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Einsatz von KI so zu gestalten, dass
Unternehmen die Produktivitätspotenziale von KI erschließen können und dabei
gleichzeitig gute Jobs und Beschäftigung insgesamt entstehen oder durch
Zusatzqualifizierungen erhalten bleiben. Das BMAS unterstützt das ganz konkret
z. B. mit der Förderrichtlinie „Produktiver und beschäftigungsorientierter
Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit“ (PROKIWA). Um Unternehmen,
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, bei Herausforderungen im Bereich
KI zu begleiten, fördert das BMAS zudem die Zukunftszentren, die
Geschäftsführende und Beschäftigte mit Beratung und Qualifizierung unterstützen. Das
BMWE unterstützt mit dem Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital u. a. die
Qualifizierung von Mitarbeitenden und Führungskräften in KMU zu
Digitalisierung, KI-Einführung und -Anwendung sowie zu Cybersicherheit.
Zugleich bietet der Einsatz von KI die Chance, bislang ins Ausland verlagerte
Tätigkeiten wieder am Standort Deutschland anzusiedeln.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum bisherigen
tatsächlichen (nicht nur prognostizierten) Beschäftigungseffekt generativer
KI in Deutschland vor, aufgeschlüsselt nach Branchen?
Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung führt der zunehmende
Einsatz von KI in Deutschland bislang nicht zu einem systematischen
Beschäftigungsabbau. Die Wirkungen von KI sind nur schwer von den Folgen der
wirtschaftlichen Schwächephase und des Strukturwandels durch Demographie,
Dekarbonisierung und Digitalisierung zu trennen.
Eher wird ein Wandel von Tätigkeiten und Aufgabenprofilen beobachtet. Mit
dem seit 2021 geförderten Forschungsprojekt „ai:conomics“ werden die
Auswirkungen von KI in der betrieblichen Praxis in experimentellen Feldstudien in
Großunternehmen untersucht. Eine im Rahmen dieses Projekts erstellte
Synthese bestehender Mikroevidenz (Fregin et al. 2026) zeigt, dass KI die Arbeit in
Betrieben bislang eher verändert als verdrängt. Das ebenfalls vom BMAS
geförderte Forschungsprojekt „Generative KI in der Arbeitswelt“ (GENKIA)
untersucht die Auswirkungen in Marketing, Personalmanagement,
Programmierung, Journalismus und öffentlicher Verwaltung. Nach den bisherigen
Ergebnissen wirkt generative KI eher als Unterstützung denn als Ersatz menschlicher
Arbeit. Neue Anforderungen an die Beschäftigten sind die Bewertung von KI-
Ergebnissen und der Erhalt fachlicher Tiefe. Zu den Chancen einer
Rückverlagerung von Tätigkeiten an den Standort Deutschland wird auf die Antwort zu
den Fragen 13 und 14 verwiesen. Für den Berufseinstieg wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 7 auf Bundestagsdrucksache
21/7620 verwiesen.
17. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Enquete-Kommission,
das Verfassen eines Gutachtens oder die Einsetzung einer
ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur systematischen Begleitung des KI-
bedingten Strukturwandels am Arbeitsmarkt (bitte ausführen)?
Die Einsetzung einer Enquête-Kommission obliegt dem Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung begleitet den Strukturwandel durch KI bereits
systematisch durch bestehende Strukturen und laufende Vorhaben. Dazu gehört die im
Jahr 2018 im BMAS eingerichtete Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft. Seit
2020 ist dort auch das KI-Observatorium angesiedelt, welches gemeinsam mit
Unternehmen, Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die
Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt untersucht (mehr Informationen unter
folgendem Link: www.ki-observatorium.de). Auch die ressortübergreifende
Zusammenarbeit ist seit langem etabliert und findet derzeit zum Beispiel im
Rahmen der KI-Task Force und der KI-Roadmap der Hightech Agenda
Deutschland statt, welche auch arbeitsmarktbezogene Meilensteine und Maßnahmen
beinhaltet.
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von kurzfristigen Zeit-
und Effizienzgewinnen durch KI-Einsatz in Unternehmen zu
mittelfristigen Beschäftigungsrisiken, und liegen ihr hierzu eigene
Folgenabschätzungen und Handlungsempfehlungen vor?
Die Bundesregierung sieht in Produktivitätsgewinnen durch KI und in der
Sicherung von Beschäftigung keinen grundsätzlichen Gegensatz. Deutschland
ist als alternde Arbeitsgesellschaft auf die produktive Nutzung technologischer
Innovationen angewiesen. Diverse Studien zeigen das Potenzial von KI für
Produktivitätssteigerungen und Wachstum (vgl. Filipucci et al., 2026 [OECD];
KfW Research 2026; Bick et al., 2026). Produktivitätsgewinne stellen sich
jedoch nicht automatisch ein, sondern setzen u. a. komplementäre Investitionen,
die Einbettung in Arbeitsabläufe und entsprechenden Kompetenzaufbau voraus.
Sie können zu positiven Beschäftigungseffekten führen, wenn sie durch
Mitbestimmung, Investitionen in Kompetenzen und einer vorausschauenden
Arbeitsmarktpolitik begleitet werden.
Dies gilt auch für den Berufseinstieg. KI kann Tätigkeiten übernehmen, die
bislang dem Kompetenzerwerb und der Einarbeitung von Berufseinsteigerinnen
und Berufseinsteigern dienten. Unternehmen werden gleichwohl auch künftig
in die Besetzung von Juniorstellen sowie in strukturierte Ausbildungs- und
Einarbeitungsformate investieren müssen, damit der Personalbedarf gedeckt und
Fachkräfteengpässen vorgebeugt wird. Mit Blick auf die demografische
Entwicklung wäre es zudem kurzsichtig, nicht auszubilden (vgl. auch
Bundestagsdrucksache 21/7620).
Zu den Folgenabschätzungen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Als
Handlungsempfehlungen verfolgt die Bundesregierung die Qualifizierung in
der Breite und die Förderung der beschäftigungsorientierten Anwendung von
KI im Betrieb (vgl. auch die Antwort zu Frage 15).
19. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Wettbewerbsfähigkeit europäischer respektive deutscher KI-Sprachmodelle im
internationalen Vergleich zu US-amerikanischen und chinesischen Anbietern?
20. Hat die Bundesregierung das Ziel, die Entwicklung eines global
wettbewerbsfähigen europäischen KI-Sprachmodells zu fördern, und wenn ja,
welche Maßnahmen plant sie zum Erreichen dieses Zieles?
24. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung ein mögliches
europäisches Gegengewicht (etwa in Form gemeinsamer EU-Initiativen,
öffentlicher Förderprogramme oder Beteiligungen) zur Verringerung der
Abhängigkeit von außereuropäischen KI-Anbietern (bitte ausführen)?
Die Fragen 19, 20 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland und Europa verfügen über starke Forschung, innovative Start-ups
und einzigartige Kompetenzen in Mittelstand und Industrie. Besondere Stärken
liegen dabei in der Vertrauenswürdigkeit und der Eignung für den Einsatz in
sensiblen Anwendungsfeldern in Industrie und Verwaltung. Besondere
Chancen bestehen zudem im Bereich der industriellen KI (Industrial AI).
Bereits heute verfügt Deutschland über KI-Unternehmen, die in ihren
Bereichen international führend sind. Dies umfasst z. B. Black Forests Labs im
Bereich von KI-Modellen für die Bildgenerierung, DeepL im Bereich Sprache/
Übersetzung, Neura Robotics im Bereich intelligenter KI- und Robotic
Lösungen, Prior Labs für tabellarische Foundation Models, Aleph Alpha mit dem
neuen Modell Kolibri, Langdock (reverse flip) und n8n. Mit SOOFI-S gibt es
außerdem z. B. ein deutsch und europäisch eingebettetes Konsortialprojekt zur
Entwicklung souveräner KI-Basismodelle.
Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung sowohl alleine als auch gemeinsam
mit Partnern in Europa intensiv daran, die Position weiter auszubauen. Dies
betrifft zum Beispiel den Ausbau der Rechenkapazitäten und die Aktivitäten etwa
im Rahmen der Next Frontier AI Challenge der SPRIND und dem IPCEI AI.
Zudem stärkt das BMDS als Ankerkunde im Rahmen des Agentic AI Hub
gezielt KI-Startups. Bislang wurden insgesamt KI-Lösungen von 26 Startups im
Hub eingebracht. Eine Übersicht über die teilnehmenden Kommunen und
Startups ist abrufbar unter: https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-i
n-der-verwaltung/agentic-ai-hub.
Auch international setzt sich die Bundesregierung für sichere und souveräne KI
ein. Die gemeinsam mit Kanada angekündigte Förderung des LawZero-
Vorhabens „Scientist AI“ verfolgt beispielsweise einen „Safe-by-Design“-Ansatz, bei
dem Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit bereits bei der Entwicklung
fortschrittlicher KI-Systeme berücksichtigt werden sollen.
21. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass deutsche
Verbraucher, Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Verwaltung und Militär
im Krisenfall von KI-Anwendungen US-amerikanischer oder, soweit
vorhanden, chinesischer Anbieter abgeschnitten werden könnten?
Derzeit liegen der Bundesregierung keine Hinweise auf einen solchen Fall vor.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang deutsche Bundesbehörden derzeit von KI-Anwendungen
und Cloud-Infrastruktur US-amerikanischer Anbieter abhängig sind
(bitte ausführen)?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass auf dem deutschen (wie auch dem
europäischen) Markt für KI-Anwendung und Cloud-Infrastruktur einige US-
amerikanische Anbieter hohe Marktanteile verzeichnen. Einseitige
Abhängigkeiten bringen Risiken mit sich. Um diese Risiken zu minimieren, verfolgt die
Bundesregierung strategische Gegenmaßnahmen wie den verstärkten Einsatz
von Open-Source-Alternativen und den Ausbau und die Nutzung europäischer
Infrastrukturen. Zudem sollen einheitliche Souveränitätskriterien, wie sie im
Moment auch im Rahmen des EU Cloud and AI Development Act verhandelt
werden, bei öffentlichen Ausschreibungen dazu beitragen, die technologische
Eigenständigkeit der Verwaltung langfristig zu erhöhen. Die zentrale KI-
Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ beispielsweise wird in den Rechenzentren
des ITZBund betrieben, ist modular und modellagnostisch aufgebaut und nutzt
OpenSource und OpenWeight-Modelle verschiedener Anbieter. Zudem nutzt
der Bund seine Nachfrage als Ankerkunde gezielt, um souveräne Cloud- und
KI-Angebote zu stärken. Im Rahmen des Vergabeverfahrens für einen
Rahmenvertrag für sichere, souveräne und leistungsstarke KI-PaaS in Höhe von bis zu
250 Mio. Euro standen gezielt Souveränitätskriterien im Fokus der
Vergabekriterien. Und mit dem Agentic AI Hub fördert das BMDS gezielt das KI-Startup-
Ökosystem in Deutschland und Europa. Insoweit wird auf die Antwort zu
Frage 12 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/1264 verwiesen sowie hinsichtlich der Übersicht zu etwaigen KI-
Systemen auf den Marktplatz der KI-Möglichkeiten, abrufbar unter: https://maki.be
ki.bund.de/a/bmi-makimo-app.
23. Hält die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD beziehungsweise in bisherigen Digitalstrategien formulierten
Ziele zur digitalen Souveränität angesichts der beschriebenen
Marktdominanz von Unternehmen aus Übersee noch für erreichbar, und vor
welchem Zeithorizont (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hält die Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität
Deutschlands und Europas weiterhin für erreichbar und verfolgt diese
konsequent.
Digitale Souveränität bedeutet dabei nicht vollständige technologische
Unabhängigkeit oder Abschottung von internationalen Märkten. Vielmehr geht es
darum, die Fähigkeit zur selbstbestimmten Gestaltung der digitalen
Transformation zu stärken, einseitige strategische Abhängigkeiten zu reduzieren und
eigene technologische Fähigkeiten sowie wettbewerbsfähige digitale
Wertschöpfung in Deutschland und Europa auszubauen.
Die Bundesregierung verfolgt hierzu einen langfristig angelegten Ansatz, der
insbesondere auf die Stärkung digitaler Infrastrukturen, die Entwicklung
wettbewerbsfähiger europäischer Technologien und Unternehmen sowie die
Förderung offener und interoperabler Lösungen ausgerichtet ist.
Die Stärkung der digitalen Souveränität ist eine langfristige Daueraufgabe, die
angesichts der fortlaufenden technologischen und wirtschaftlichen
Entwicklungen kontinuierlich verfolgt und weiterentwickelt werden muss und wird.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Erpressungspotenzial, das sich
aus technologischen Abhängigkeiten im KI-Bereich für die deutsche
Außen- und Sicherheitspolitik ergeben könnte (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung misst der digitalen Souveränität im Bereich der
Künstlichen Intelligenz hohe Bedeutung bei. Sie verfolgt dabei das Ziel, einseitige
Abhängigkeiten zu vermeiden und die eigene Handlungsfähigkeit dauerhaft zu
sichern. Die Bundesregierung arbeitet dabei etwa mit europäischen Partnern
eng zusammen und investiert außerdem gezielt in Daten- und
Recheninfrastruktur.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die im Einleitungsteil geäußerte
Einschätzung, dass der AI Act der EU vorrangig individuelle Risiken
(Diskriminierung, Social Scoring, Verhaltensvorhersage) behandelt,
systemische Risiken sehr leistungsfähiger Sprachmodelle aber nur unzureichend
vage erfasst (bitte ausführen)?
Die EU KI-VO folgt einem risikobasierten Ansatz, der sich grundsätzlich nach
dem Verwendungszweck eines KI-Systems richtet. Darüber hinaus sieht die KI-
Verordnung Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem
Verwendungszweck vor und weitergehende für Anbieter solcher Modelle mit
systemischen Risiken. Systemische Risiken ergeben sich aus den Fähigkeiten bzw.
Eigenschaften eines Modells. Anbieter von KI-Modellen mit systemischem
Risiko verpflichtet Artikel 55 der KI-Verordnung insbesondere zu systematischen
adversarialen Tests, zur Identifizierung und Minimierung systemischer Risiken,
zur unverzüglichen Meldung schwerwiegender Vorfälle sowie zur
Gewährleistung angemessener Cybersicherheit, um Risiken wie unkontrollierte
Modellhandlungen, Sicherheitslücken und unbefugte Zugriffe wirksam zu verhindern
und zu begrenzen. Diese Bestimmungen werden durch weitere Instrumente wie
Durchführungsrechtsakte, Praxisleitfäden und Leitlinien weiter ausgelegt und
operationalisiert, insbesondere durch den Praxisleitfaden für KI-Modelle mit
allgemeinem Verwendungszweck und die Leitlinien zu den Verpflichtungen für
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (siehe auch
oben die Antwort zu Frage 7).
27. Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf am AI Act, um dem
raschen technologischen Fortschritt bei großen Sprachmodellen besser
gerecht zu werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen
bringt sie sich auf EU-Ebene ein (bitte ausführen)?
Der Rechtsrahmen selbst bietet bereits verschiedene Anpassungsmöglichkeiten,
beispielsweise durch nachgelagerte Rechtsakte, Leitlinien etc. Zudem wurde
kürzlich mit dem sogenannten KI-Omnibus auf erste Erfahrungen in der
Durchführung der KI-VO und aktuelle Entwicklungen reagiert. Unabhängig davon
steht die Bundesregierung mit Blick auf die aktuellen KI-Sicherheitsvorfälle in
engem Austausch mit dem EU AI Office als zuständiger Aufsichtsbehörde. Sie
wird die praktische Anwendung der KI-Modelle betreffenden Regelungen der
KI-Verordnung und ihre Wirksamkeit fortlaufend beobachten.
28. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja,
wie die im April sowie Juli 2026 berichteten Modellverhalten (Mythos,
OpenAI-Vorfall) unter die bestehenden Melde- und Prüfpflichten des
AI Act für Modelle mit systemischem Risiko fallen würden (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Für die Aufsicht von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck ist
grundsätzlich die EU KOM (AI Office) zuständig. Dazu gehören u. a. die
Evaluierung von Modellen mit systemischem Risiko und die Überwachung der
Einhaltung der einschlägigen Melde- und Prüfpflichten. Es wird auf die
Antworten zu den Fragen 7 und 26 verwiesen. Die Bundesregierung steht mit dem
für die Aufsicht über die Regelungen der KI-Verordnung betreffend KI-
Modellen zuständige EU AI Office in engem Austausch. Im Zusammenhang mit dem
Hugging‑Face-Vorfall hat das EU AI Office z. B. Informationen angefordert
und erhalten und steht mit dem Unternehmen dazu im Austausch.
29. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine künftige nationale
Regulierung, die typischerweise erst nach einem langwierigen
Gesetzgebungsverfahren, begleitet von Anhörungen mit Sachverständigen, in
Kraft tritt, mit dem Entwicklungstempo generativer KI Schritt hält?
Angesichts der hohen Dynamik im Bereich der generativen KI erscheint es
zunächst sachgerecht, die aus der Anwendung und praktischen Umsetzung des
bestehenden europäischen Rechtsrahmens, insbesondere der KI-Verordnung,
gewonnenen Erfahrungen auszuwerten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich
belastbar beurteilen, ob und in welchen Bereichen ergänzende nationale
Regelungen erforderlich sind. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass der
europäische Rechtsrahmen selbst Mechanismen zur Weiterentwicklung und
Anpassung an den technologischen Fortschritt vorsieht, etwa durch
regelmäßige Evaluierungen und Überprüfungen der KI-Verordnung sowie die
Möglichkeit, bestimmte Anhänge und technische Anforderungen im Wege
delegierter Rechtsakte anzupassen. Zudem gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen notwendiger Regulierung und der Förderung von Innovationen zu
wahren.
30. Verfügt die Bundesregierung über ein ressortübergreifendes
Gesamtkonzept zum Umgang mit den Risiken und Grenzen generativer KI, das über
die Förderung von Anwendungschancen hinausgeht, und wenn ja, wo ist
dieses dokumentiert?
31. Welche Bundesministerien beziehungsweise nachgeordneten Behörden
sind aktuell mit der Bewertung der hier genannten Risiken (Sicherheit,
Finanzstabilität, Arbeitsmarkt, digitale Souveränität) befasst, und wie ist
deren Zusammenarbeit organisiert?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die genannten Risiken betreffen querschnittlich viele verschiedene
Handlungsfelder, die sich nicht auf den Zuständigkeitsbereich einzelner Ressorts der
Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden beschränken. Jede Bewertung der
genannten Risiken in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext erfolgt daher
innerhalb der Bundesregierung nach dem Ressortprinzip, wobei je nach
konkreter Fragestellung unterschiedliche Ressorts und Behörden eingebunden werden.
32. Hält es die Bundesregierung ethisch für vertretbar, wenn KI-Systeme in
der Pflege schwer kranker und/oder dementer Patienten zum Einsatz
kommen (vgl. www.zqp.de/thema/kuenstliche-intelligenz/)?
a) Liegen der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien
über den Einsatz von LLM in der Pflege vor, und wenn ja, was ist
deren Quintessenz?
b) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung der
Menschenwürde und der Intimsphäre einer zu pflegenden Person
erkennen, wenn Sensoren, Kameras und/oder Roboter KI-gesteuert in der
Pflege zum Einsatz kommen (bitte ausführen)?
c) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung der
Selbstbestimmung einer zu pflegenden Person erkennen, wenn eine KI-
gestützte Überwachung des persönlichen Lebensraumes und des
Tagesablaufes Teil des individuellen Pflegeplanes werden (bitte
ausführen)?
d) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung des Schutzes
der Daten einer zu pflegenden Person erkennen, wenn diese Daten im
Pflegeprozess automatisiert und digitalisiert und gegebenenfalls in
der Cloud gespeichert werden (bitte ausführen)?
Die Fragen 32 bis 32d werden gemeinsam beantwortet.
Künstliche Intelligenz birgt sehr große Chancen für eine älter werdende
Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund hält es die Bundesregierung grundsätzlich für
vertretbar, KI-Systeme auch in der Pflege unterstützend einzusetzen. Der
Koalitionsvertrag hält hierzu beispielsweise fest: „Wir wollen eine KI-unterstützte
Behandlungs- und Pflegedokumentation ermöglichen“. International nimmt
insbesondere Japan beim Einsatz von KI und Robotik in der Pflege eine
Vorreiterrolle ein. Für die ethische Einordnung verweist die Bundesregierung auf die
Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates (Robotik für gute Pflege (2020);
Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz
(2023)).
Zur Fragestellung ob und wie der Einsatz von sozialer Robotik in der Pflege
verantwortungsvoll gelingen kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit
im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. August 2025 das Projekt
E-cARE „Ethics Guidelines for Socially Assistive Robots in Elderly Care: An
Empirical-Participatory Approach“ gefördert. Im Rahmen des Projekts fand
u. a. eine Bürgerkonferenz statt, bei der durch einen partizipatorischen Ansatz
diese Frage, zusätzlich zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung,
ausgehandelt wurde.
Ob eine Verletzung der Menschenwürde oder des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung gegeben sein kann, hängt von näheren Umständen ab (u. a.
vom Vorliegen der Einwilligung und der Einwilligungsfähigkeit), die in den
Fragen nicht beschrieben sind. Die Bundesregierung verweist zudem auf die
EU KI-Verordnung und die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die
darin enthaltenen Vorgaben und Verbote adressieren auch die von den
Fragestellenden aufgeworfenen Risiken.
33. Hält es die Bundesregierung ethisch für vertretbar, wenn KI-Systeme als
quasi therapeutische Korrespondenten genutzt werden können (vgl.
www.tagesspiegel.de/wissen/junge-menschen-reden-mit-ki-uber-ihre-psy
che-fachleute-warnen-vor-gefahrlichem-trend-15530564.html)?
a) Liegen der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien
über den quasi therapeutischen Einsatz von LLM vor, und wenn ja,
was ist deren Quintessenz?
b) Kann die Bundesregierung das Risiko einer falschen Einschätzung
oder eines fatalen Ratschlags eines LLM in einer individuellen
Krisensituation erkennen (bitte ausführen)?
c) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung des Schutzes
der Daten eines Menschen, der mit einem LLM ein quasi
therapeutisches Gespräch führt, erkennen, etwa wenn diese Daten ohne Wissen
und Zustimmung fortan zum Training des Modells herangezogen
werden (bitte ausführen)?
d) Kann die Bundesregierung das Risiko einer psychischen
Abhängigkeit einer Person, die in therapeutischer Absicht mit einem LLM
kommuniziert und dabei der Illusion erliegt, das Modell habe ein
Bewusstsein und zeige Empathie, erkennen (bitte ausführen)?
Die Fragen 33 bis 33d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind Studien bekannt, die beispielsweise die Erfahrungen
beleuchten von Menschen mit Depression, die dialogische Gespräche mit KI-
Systemen über ihre Erkrankung führen. Der Bundesregierung sind
Schilderungen über die in den Fragen 33b bis 33d genannten Risiken bekannt.
Beim Einsatz von KI-Systemen als Medizinprodukte werden Risiken durch die
Vorgaben des europäischen Medizinprodukterechts und der EU KI-Verordnung
adressiert. Hersteller solcher Produkte müssen im Rahmen eines
Konformitätsbewertungsverfahrens nachweisen, dass die grundlegenden Sicherheits- und
Leistungsanforderungen erfüllt werden. Der Hersteller muss ein spezielles
Qualitätsmanagementsystem, einschließlich eines Risikomanagements zur
Minimierung von Risiken, etablieren und eine klinische Bewertung durchführen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in Abhängigkeit der Risikoklasse
des Produktes mit Beteiligung einer privatrechtlich tätigen unabhängigen Prüf-
und Zertifizierungsstelle (Benannte Stelle) erfolgen. Damit wird sichergestellt,
dass die individuellen Produktrisiken im Hinblick auf die Zweckbestimmung
des Produktes über den gesamten Produktlebenszyklus vertretbar sind und das
Produkt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist.
Für KI-Chatbots, die nicht unter das Medizinprodukterecht fallen, gelten die
allgemeinen rechtlichen Vorgaben inklusive den allgemeinen
Verbraucherschutz- und Datenschutzregelungen und der Vorgaben der EU KI-Verordnung.
Die EU KI-Verordnung enthält unter anderem ab August 2026 anzuwendende
Transparenzvorschriften nach Artikel 50 der EU KI-Verordnung, wonach
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unter anderem verpflichtet sind, KI-
generierte Inhalte zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass KI-Systeme, die für
die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert
und entwickelt werden, dass die betreffenden Personen darüber informiert
werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht offensichtlich
ist. Die Fragestellenden beziehen sich in ihrer Fragestellung auf eine
Berichterstattung des Tagesspiegels. KI-Modelle der darin genannten US-
amerikanischen Anbieter könnten gemäß EU KI-Verordnung als KI-Modelle mit
systemischem Risiko eingestuft werden. In diesem Falle wären weitere Vorgaben
einschlägig, deren Einhaltung vom EU AI Office der EU-Kommission überwacht
wird.
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung unter Beachtung der
damit verbundenen Chancen und Risiken.
34. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur
Gesamtrisikolage im Bereich generativer KI vorzulegen, wenn ja, bis
wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht bei Künstlicher Intelligenz nicht nur Risiken,
sondern vor allem große Chancen.
Ein eigenständiger Bericht der Bundesregierung zur Gesamtrisikolage im
Bereich generativer Künstlicher Intelligenz ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung leistungsfähiger und
zunehmend autonomer KI-Systeme sehr genau und bewertet die damit verbundenen
Risiken kontinuierlich. Hierzu zählen unter anderem Risiken für die
Cybersicherheit sowie weitere sicherheitsrelevante Risiken. Mit dem Aufbau des
nationalen KI-Sicherheitsinstituts werden die entsprechenden Analyse- und
Bewertungskapazitäten weiter gestärkt.
Darüber hinaus bestehen mit der KI-Verordnung bereits risikobasierte Vorgaben
für den Umgang mit KI-Systemen, einschließlich spezifischer Regelungen für
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Die Bundesregierung wird die technologische Entwicklung und die Risikolage
auch weiterhin beobachten und den Handlungsbedarf bei Bedarf prüfen.
35. Was soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die vom
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger,
vorgeschlagene internationale KI-Kontrollbehörde, analog der
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), leisten können (vgl. www.zdfh
eute.de/politik/ki-modelle-kontrolle-karsten-wildberger-aufsichtsbehoerd
e-100.html)?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage soll eine solche internationale
KI-Kontrollbehörde ihre Arbeit aufnehmen?
b) Welche Staaten, Bündnisse und gegebenenfalls Unternehmen und
wissenschaftliche Einrichtungen sollen an der Gründung und der
operativen Arbeit eines derartigen Kontrollinstituts beteiligt sein?
c) Wie groß wäre nach Einschätzung der Bundesregierung der jährliche
Etat dieser Behörde, der ihre Arbeitsfähigkeit sicherstellte?
d) Was wären nach Einschätzung der Bundesregierung die
Kernaufgaben dieser KI-Kontrollbehörde?
e) An welchen Prinzipien, Grundsätzen und Werten bezüglich
künstlicher Intelligenz sollte sich eine solche KI-Kontrollbehörde nach
Auffassung der Bundesregierung orientieren?
f) Welche Sanktionsmöglichkeiten sollte eine solche KI-
Kontrollbehörde nach Auffassung der Bundesregierung erhalten, und wie ließe
sich deren Durchsetzung im Konfliktfall garantieren?
g) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Vergleich einer solchen
internationalen KI-Kontrollbehörde mit der bestehenden
Internationalen Atomenergie-Organisation hinsichtlich der systemischen
Risiken der KI sinnvoll und statthaft ist (bitte ausführen)?
h) Welche systemischen Risiken künstlicher Intelligenz, die die
Einrichtung einer internationalen KI-Sicherheitsbehörde, rechtfertigten,
kann die Bundesregierung identifizieren (bitte ausführen)?
Die Fragen 35 bis 35h werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte internationale
Zusammenarbeit bei der Sicherheit besonders leistungsfähiger und zunehmend autonom
agierender KI-Systeme ein. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger hat sich
daher öffentlich für eine internationale Aufsicht bzw. Kontrollinstanz nach dem
Vorbild der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO/IAEA)
ausgesprochen. Ziel soll es sein, die Fähigkeiten und Risiken besonders
leistungsfähiger KI-Modelle international besser zu erfassen, gemeinsame
Sicherheitsstandards und Testverfahren zu entwickeln sowie die Meldung und den Austausch
über schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu verbessern. Die Bundesregierung
bringt sich zum Umgang mit besonders leistungsfähigen KI-Modellen auch auf
Ebene der G7 ein. Die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen
internationalen Aufsicht bzw. Kontrollinstanz – insbesondere hinsichtlich konkretem
Aufgabenprofil, Ausstattung und Befugnissen – wird im weiteren Prozess
näher zu bestimmen und an den jeweiligen Anforderungen auszurichten sein.
Dabei werden insbesondere die raschen technischen Entwicklungen und die
daraus resultierenden Risiken künstlicher Intelligenz zu berücksichtigen sein,
etwa durch den Missbrauch für Cyber- oder biologische Angriffe, Manipulation
und Desinformation sowie langfristig durch zunehmende Autonomie und einen
möglichen Verlust menschlicher Kontrolle.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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