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Schriftliche Frage 21 von Peter Felser (AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für Mig…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Peter Felser (AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für Mig… Frage 21 (Peter Felser, AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine positive Entscheidung nach § 26 des Asylgesetzes (AsylG) in der bis zum 11. Juni 2026 geltenden Fassung oder eine Feststellung nach § 26 Absatz 2 AsylG in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1347 (bitte je Rechtsgrundlage zum einen nach Schutzstatus der stammberechtigten Person und zum anderen nach den jeweiligen fünf Hauptherkunftsländern aufschlüsseln), und wie viele nationale Visa zum Zwecke des Familiennachzugs zu international Schutzberechtigten wurden im selben Zeitraum durch deutsche Auslandsvertretungen erteilt (bitte nach Schutzstatus der Referenzperson sowie den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Oktober 2026: Die Angaben zu den Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Familienasyl/Familienschutz können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zeitraum: Januar bis August 2026 Anerkennungen als Asylberechtigte (Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling (Familienschutz) Gewährung von subsidiärem Schutz (Familienschutz) Gesamt 837 19.034 1.694 darunter Afghanistan 644 15.249    19 Syrien   3    560 1.074 Eritrea  37    926   184 Irak   4    512    96 Somalia  48    490    73 Feststellungen nach § 26 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1347 werden vom BAMF statistisch nicht erfasst. Im genannten Zeitraum wurden an den deutschen Auslandsvertretungen insgesamt 138 Visa für den Nachzug zum Asylberechtigten, 4.701 Visa für den Nachzug zum anerkannten Flüchtling und 103 Visa für den Nachzug zu einer Person mit subsidiärem Schutz erteilt. Die Information zu den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kam dort von Berechtigten eingesehen werden. ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage wäre dazu geeignet, die bilateralen Beziehungen zu belasten und somit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zufügen.

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