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Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/133

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/133 Lieber Wolfgang Börnsen, du hast deinen Wahlkreis Flensburg-Schleswig und die vielen Veranstaltungen dort erwähnt. Das gibt mir Veranlassung, direkt hierzu eine Frage zu stellen: Kannst du mir erklären, warum es notwendig ist, dass dänische Künstler, wenn sie bei der dänischen Minderheit auftreten, in die Künstlersozialversicherung einzahlen müssen? Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Es gibt ein gemeinsames Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark, in dem das so festgelegt ist. Es wird aber zu einer Überarbeitung kommen. Das haben wir auch in den Enquete-Bericht aufgenommen. Denn wir glauben, dass wir in Europa grenzübergreifend zu einheitlichen und verbesserten Maßstäben kommen müssen, was die Künstlerförderung angeht. (Jürgen Koppelin [FDP]: Wir wollen uns darum kümmern! – Hans-Joachim Otto [ Frankfurt] [FDP]: Packen wir es an!) Wolfgang Börnsen (Bönstrup)Ich möchte mit meiner Rede fortfahren. Auch wenn Sport und Freizeit in unserem Land Spitzenplätze einnehmen, ist doch der aktive Kulturbezug in unserem Land unübersehbar. Keine Bundesliga hat bisher die Besucherrekorde in unseren Museen schlagen können. So soll es auch bleiben. Beides bereitet Vergnügen, wenn die Qualität stimmt. Ich bleibe beim Beispiel Musik. Um zu verdeutlichen, welche Kulturkraft es in unserem Land gibt, will ich darauf aufmerksam machen, dass über 5 Millionen Menschen in unserem Land aktiv Musik betreiben: in über 50 000 Chören, in 750 Sinfonie- und Staatsorchestern – nirgendwo in Europa gibt es mehr – und in fast 50 000 Rock-, Pop- und Jazzbands. Wir haben eine großartige Kulturszene in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP) Allein in diesem Bereich befinden wir uns in einem blühenden, lebendigen Kulturgarten, der aber gepflegt, gefördert und beachtet gehört. Dafür tragen alle staatlichen Ebenen eine Mitverantwortung, aber auch wir Bürger selbst. Deutschland ist ein Kulturstaat. Wer sich als solcher versteht, hat daraus Konsequenzen zu ziehen, mahnt die Enquete-Kommission und erinnert daran, 2 Prozent aller Ausgaben, wie im Freistaat Sachsen praktiziert, für die Kultur bereitzustellen. Überall in Deutschland sollte eine solche Selbstverpflichtung Schule machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Im Großraum Essen ist vorgesehen, dass jeder Jugendliche, jeder Schüler ein Instrument erhält. Auch das sollte bundesweit praktiziert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN) Die kulturelle Bildung zur Kernaufgabe in den Schulen zu machen, ist selbstverständlich. Die soziale Lage der Künstler und Kulturschaffenden grundsätzlich zu verbessern, tut weiterhin not. Der Laienkultur den gleichen Stellenwert einzuräumen wie der Spitzenkultur, ist richtig. Beide sind bedeutsam; beide gehören gefördert. Die Kreativ- und Kulturwirtschaft – mit 800 000 Arbeitsplätzen ein Jobmotor in unserem Land – weiterhin zu forcieren, auch das ist notwendig. Und: Die Bedeutung und den Wert der deutschen Sprache mehr bewusst zu machen, auch das haben wir in Zukunft zu tun. (Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU]) Nun wird eingewandt, diese und die weiteren 455 Empfehlungen der Enquete-Kommission könnten nur ernsthaft umgesetzt werden, wenn die Kultur zum Staatsziel erhoben wird – zu einem Ziel ohne rechtliche Konsequenzen. Derzeit konkurriert die Kultur mit weite-ren Staatszielforderungen in Bezug auf den Sport, den Schutz der Kinder, die Generationengerechtigkeit, die Anerkennung autochthoner Minderheiten und viele Bereiche mehr. Unser Grundgesetz ist jedoch kein Warenhauskatalog. Seine Qualität, seine Autorität, seine Zeitlosigkeit beruhen auf der Konzentration auf Kernaussagen. Eine Vervielfachung der Staatsziele lehnen wir ab. Kultur ja! Eine Alibifunktion der Kultur ist jedoch nicht vertretbar. Mir ist eine Taube in der Hand lieber als ein Kulturspatz auf dem Dach. Gut 90 Prozent der Kulturverantwortung liegt bei den Ländern, Städten und Gemeinden. In 15 Landesverfassungen ist die Kultur eine fundamentale Aufgabe des Staates und hat den Anspruch, gefördert zu werden. Dies wird auch ganz deutlich umgesetzt. Wir selber im Deutschen Bundestag haben 1990 die Kultur zur Staatsaufgabe gemacht; daran muss erinnert werden. Das war an dem Tag, als das Parlament dem Einigungsvertrag zugestimmt hat. Dort heißt es in Art. 35 wörtlich: In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur – trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland – eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten im Prozeß der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag. Es heißt weiter: Stellung und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der Welt hängen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab. Dieser Dreiklang ist gemeint: Politik, Wirtschaft und Kultur. Kultur ist auf Augenhöhe zu sehen. Der Bezugspunkt für den Begriff „Kulturstaat“ ist in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März 1974 festgelegt worden. Darin ist, ausgehend von Art. 5 des Grundgesetzes, die Freiheit der Kunst als normative Wertentscheidung ausgelegt worden. Im Hinblick auf den Begriff „Kulturstaat“ ist damit eine ungeschriebene Staatszielzuordnung vorgenommen worden. Die Mehrzahl der Rechtsexperten in unserem Land bestreitet die verfassungsähnliche Bedeutung des Einigungsvertrages trotz seiner Endlichkeit nicht. Die Kultur in Deutschland hat also eine eindeutige Rechtsgrundlage. Kulturstaat zu sein, schließt den Anspruch auf Förderung ein. Kulturstaat zu sein, bedeutet, dass der rechtliche Rahmen von uns entsprechend gesetzt werden muss. Das tun wir. Dieses Prinzip hat die Enquete-Kommission geleitet, als sie beschlossen hat, den Rechtsanspruch der Kultur herauszustellen. Für uns als Christdemokraten gelten weiterhin die vier Prinzipien Dezentralität, Subsidiarität, Pluralität und Wolfgang Börnsen (Bönstrup)Partizipation. Wir sagen: Kultur und Kunst haben einen Anspruch auf Freiheit, aber auch einen Anspruch auf Förderung. Sie haben einen Anspruch darauf, dass wir als politisch Verantwortliche an ihrer Seite stehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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