Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/133
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 16/133
Lieber Wolfgang Börnsen, du hast deinen Wahlkreis
Flensburg-Schleswig und die vielen Veranstaltungen
dort erwähnt. Das gibt mir Veranlassung, direkt hierzu
eine Frage zu stellen: Kannst du mir erklären, warum es
notwendig ist, dass dänische Künstler, wenn sie bei der
dänischen Minderheit auftreten, in die
Künstlersozialversicherung einzahlen müssen?
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU):
Es gibt ein gemeinsames Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Dänemark, in dem das so festgelegt ist. Es wird aber zu einer
Überarbeitung kommen. Das haben wir auch in den
Enquete-Bericht aufgenommen. Denn wir glauben, dass
wir in Europa grenzübergreifend zu einheitlichen und
verbesserten Maßstäben kommen müssen, was die
Künstlerförderung angeht.
(Jürgen Koppelin [FDP]: Wir wollen uns
darum kümmern! – Hans-Joachim Otto [
Frankfurt] [FDP]: Packen wir es an!)
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)Ich möchte mit meiner Rede fortfahren. Auch wenn
Sport und Freizeit in unserem Land Spitzenplätze
einnehmen, ist doch der aktive Kulturbezug in unserem
Land unübersehbar. Keine Bundesliga hat bisher die
Besucherrekorde in unseren Museen schlagen können. So
soll es auch bleiben. Beides bereitet Vergnügen, wenn
die Qualität stimmt.
Ich bleibe beim Beispiel Musik. Um zu
verdeutlichen, welche Kulturkraft es in unserem Land gibt, will
ich darauf aufmerksam machen, dass über 5 Millionen
Menschen in unserem Land aktiv Musik betreiben: in
über 50 000 Chören, in 750 Sinfonie- und
Staatsorchestern – nirgendwo in Europa gibt es mehr – und in fast
50 000 Rock-, Pop- und Jazzbands. Wir haben eine
großartige Kulturszene in Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD und der FDP)
Allein in diesem Bereich befinden wir uns in einem
blühenden, lebendigen Kulturgarten, der aber gepflegt,
gefördert und beachtet gehört. Dafür tragen alle
staatlichen Ebenen eine Mitverantwortung, aber auch wir
Bürger selbst. Deutschland ist ein Kulturstaat. Wer sich als
solcher versteht, hat daraus Konsequenzen zu ziehen,
mahnt die Enquete-Kommission und erinnert daran,
2 Prozent aller Ausgaben, wie im Freistaat Sachsen
praktiziert, für die Kultur bereitzustellen. Überall in
Deutschland sollte eine solche Selbstverpflichtung
Schule machen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der
SPD und der FDP)
Im Großraum Essen ist vorgesehen, dass jeder
Jugendliche, jeder Schüler ein Instrument erhält. Auch das
sollte bundesweit praktiziert werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der
SPD, der FDP und der LINKEN)
Die kulturelle Bildung zur Kernaufgabe in den Schulen
zu machen, ist selbstverständlich. Die soziale Lage der
Künstler und Kulturschaffenden grundsätzlich zu
verbessern, tut weiterhin not.
Der Laienkultur den gleichen Stellenwert einzuräumen
wie der Spitzenkultur, ist richtig. Beide sind bedeutsam;
beide gehören gefördert.
Die Kreativ- und Kulturwirtschaft – mit 800 000
Arbeitsplätzen ein Jobmotor in unserem Land – weiterhin
zu forcieren, auch das ist notwendig. Und: Die
Bedeutung und den Wert der deutschen Sprache mehr bewusst
zu machen, auch das haben wir in Zukunft zu tun.
(Beifall der Abg. Gitta Connemann
[CDU/CSU])
Nun wird eingewandt, diese und die weiteren
455 Empfehlungen der Enquete-Kommission könnten
nur ernsthaft umgesetzt werden, wenn die Kultur zum
Staatsziel erhoben wird – zu einem Ziel ohne rechtliche
Konsequenzen. Derzeit konkurriert die Kultur mit weite-ren Staatszielforderungen in Bezug auf den Sport, den
Schutz der Kinder, die Generationengerechtigkeit, die
Anerkennung autochthoner Minderheiten und viele
Bereiche mehr. Unser Grundgesetz ist jedoch kein
Warenhauskatalog.
Seine Qualität, seine Autorität, seine Zeitlosigkeit
beruhen auf der Konzentration auf Kernaussagen. Eine
Vervielfachung der Staatsziele lehnen wir ab. Kultur ja!
Eine Alibifunktion der Kultur ist jedoch nicht vertretbar.
Mir ist eine Taube in der Hand lieber als ein Kulturspatz
auf dem Dach.
Gut 90 Prozent der Kulturverantwortung liegt bei den
Ländern, Städten und Gemeinden. In 15
Landesverfassungen ist die Kultur eine fundamentale Aufgabe des
Staates und hat den Anspruch, gefördert zu werden. Dies
wird auch ganz deutlich umgesetzt.
Wir selber im Deutschen Bundestag haben 1990 die
Kultur zur Staatsaufgabe gemacht; daran muss erinnert
werden. Das war an dem Tag, als das Parlament dem
Einigungsvertrag zugestimmt hat. Dort heißt es in Art. 35
wörtlich:
In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur
– trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden
Staaten in Deutschland – eine Grundlage der
fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten
im Prozeß der staatlichen Einheit der Deutschen auf
dem Weg zur europäischen Einigung einen
eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag.
Es heißt weiter:
Stellung und Ansehen eines vereinten Deutschlands
in der Welt hängen außer von seinem politischen
Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft
ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab.
Dieser Dreiklang ist gemeint: Politik, Wirtschaft und
Kultur. Kultur ist auf Augenhöhe zu sehen.
Der Bezugspunkt für den Begriff „Kulturstaat“ ist in
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März
1974 festgelegt worden. Darin ist, ausgehend von Art. 5
des Grundgesetzes, die Freiheit der Kunst als normative
Wertentscheidung ausgelegt worden. Im Hinblick auf
den Begriff „Kulturstaat“ ist damit eine ungeschriebene
Staatszielzuordnung vorgenommen worden. Die
Mehrzahl der Rechtsexperten in unserem Land bestreitet die
verfassungsähnliche Bedeutung des Einigungsvertrages
trotz seiner Endlichkeit nicht. Die Kultur in Deutschland
hat also eine eindeutige Rechtsgrundlage. Kulturstaat zu
sein, schließt den Anspruch auf Förderung ein.
Kulturstaat zu sein, bedeutet, dass der rechtliche Rahmen von
uns entsprechend gesetzt werden muss. Das tun wir.
Dieses Prinzip hat die Enquete-Kommission geleitet, als sie
beschlossen hat, den Rechtsanspruch der Kultur
herauszustellen.
Für uns als Christdemokraten gelten weiterhin die
vier Prinzipien Dezentralität, Subsidiarität, Pluralität und
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)Partizipation. Wir sagen: Kultur und Kunst haben einen
Anspruch auf Freiheit, aber auch einen Anspruch auf
Förderung. Sie haben einen Anspruch darauf, dass wir
als politisch Verantwortliche an ihrer Seite stehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Relationen
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