Rede von Diana Golze (DIE LINKE) – Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,.
Text
Rede von Diana Golze (DIE LINKE) – Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Ich denke, man muss nicht betonen, dass das
Thema dieser Debatte uns alle betroffen macht. Jeder
Fall von Kindesmissbrauch ist ein Fall zu viel. Wir alle
hoffen, dass wir geeignete Maßnahmen treffen, um die
Zahl der Fälle zu beschränken. Wir alle wissen aber
auch, dass wir nie absolute Sicherheit werden erreichen
können.
Neben den aktuellen Fällen macht es mich betroffen,
wie die Diskussion darüber geführt wird: sehr
aktionistisch, sehr überstürzt, stark beeinflusst von dem Druck,
den die Medien auch auf uns, die Bundespolitiker,
ausüben.
Viel zu leicht kommt man in die Versuchung, sich von
diesem Druck beeinflussen zu lassen und Schnellschüsse
zu machen, bei denen sich dann herausstellt, dass sie
doch nicht dem Wohl der Kinder dienen. Deshalb bin ich
froh über die Diskussion, die wir heute hier zum
wiederholten Male führen.
Ich möchte nun einige Ausführungen zu den
Anträgen machen, die dazu vorliegen.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich habe mich
sehr darüber gefreut – das habe ich auch schon im
Ausschuss gesagt –, dass er nicht auf Aspekte abhebt, die in
den letzten Monaten im Raum standen. Ich denke dazum Beispiel an die Forderung nach
Kindergeldkürzungen für die Eltern, die mit ihren Kindern nicht an
Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Hier stellt sich wirklich
die Frage, nach welchem Motto verfahren werden soll.
Den Kindern würde es ja auf keinen Fall besser gehen.
Dass diese Forderung nun nicht mehr erhoben wurde,
darüber freue ich mich sehr.
In diesem Antrag sind aber auch Punkte enthalten, die
ich nicht ganz teilen kann. Ich habe zum Beispiel ein
Problem mit dem in Ihrem Antrag vorgeschlagenen
Austausch von sensiblen Daten. Da werden ganz viele
Stellen aufgezählt, die diese Daten untereinander abgleichen
sollen. Aus meiner Erfahrung als Sozialpädagogin
befürchte ich, dass hierdurch das Vertrauensverhältnis
zwischen den Sozialarbeitern des Jugendamtes und den
Familien zerstört würde. Wir müssen aufpassen, dass das
nicht geschieht.
Das bedeutet auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die
Hauptbezugspersonen für die entsprechenden Familien
sein müssen. Da dürfen nicht zu viele ins Handwerk
pfuschen. Es darf nicht plötzlich die Polizei als Erste vor der
Tür stehen, vielmehr müssen das die Mitarbeiter des
Jugendamtes sein.
Ihrer Forderung, dass wir die Kinder- und
Jugendhilfelandschaft stärken müssen, stimme ich voll und ganz
zu. Dies ist aber nicht nur Aufgabe der Länder und
Kommunen, auch der Bund trägt hierfür Verantwortung. Ich
hoffe, dass wir diese Verantwortung auch im
Zusammenhang mit der Föderalismusreform II wahrnehmen
und dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes, den
Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes einzusparen, nicht
Folge leisten. Das stellt keine Lösung dar; das dürfen wir
nicht mittragen.
Auch an die Adresse der Union möchte ich ein Wort
richten. Herr Singhammer, die Begründung, die Sie
gegen die Aufnahme von Kinderrechten in das
Grundgesetz angeführt haben, könnte man auch dazu verwenden,
das gesamte Strafgesetzbuch abzuschaffen. Kein Dieb
und kein Gewalttäter schaut vorher in das
Strafgesetzbuch und überlegt sich dann, ob er die Tat begeht oder
nicht. Das, was Sie gesagt haben, ist für mich also kein
Grund gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins
Grundgesetz. Herr Singhammer, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der Union, wer Kinderschutz ernst nimmt,
der muss auch die Rechte der Kinder ernst nehmen. Sie
sollten da festgeschrieben werden, wohin sie gehören,
nämlich ins Grundgesetz.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der SPD und der FDP)
Ich bitte aber auch die Kolleginnen und Kollegen der
SPD, einmal darüber nachzudenken, dass Kinderschutz
kein Thema ist, um sich persönlich zu profilieren. Ein
solcher Profilierungsversuch scheint mir die in der
heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung erhobene
Forderung des Parteivorsitzenden Beck zu sein, Kinderrechte
Diana Golzeals „Staatsziel“ in das Grundgesetz aufzunehmen.
Entweder handelt es sich um Grundrechte, dann sollte man
sie auch so nennen, oder es sind eben keine Grundrechte.
Falls Sie es auch so sehen, dass es sich um Grundrechte
handelt, bitte ich doch darum, gemeinsam mit uns Sorge
dafür zu tragen, dass wir hier im Hause eine
Zweidrittelmehrheit erreichen, statt im Alleingang solche
Vorschläge wie den ebengenannten zu unterbreiten.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der FDP – Marlene Rupprecht [
Tuchenbach] [SPD]: Falschmeldung!)