Rede von Dieter Steinecke (SPD) – Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,.
Text
Rede von Dieter Steinecke (SPD) – Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt
nicht all das wiederholen, was schon gesagt worden ist;
das schaffe ich in meinen fünf Minuten Redezeit auch
nicht. Einiges möchte ich aber aufgreifen. Ich greife den
Redebeitrag meiner Fraktionskollegin Marlene
Rupprecht auf und stelle erneut klar: Die Rechte der
Kinder in unserem Land müssen im Grundgesetz
verankert werden.
(Beifall bei der SPD, der FDP, der LINKEN
und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es kann doch nicht angehen, dass unsere Verfassung die
berechtigten Interessen der Tiere schützt, dass wir in
diesem Hause aber immer noch darüber diskutieren, ob die
Kinderrechte in die Verfassung gehören.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP und der LINKEN)
Dabei möchte ich Folgendes klarstellen: Es geht mir
nicht darum, die Eltern in unserem Land unter einen
Generalverdacht zu stellen und sie in ihren
verfassungsmäßigen Rechten einzuschränken. Fast alle von ihnen sind
in der Lage, ihre Kinder angemessen zu versorgen und
ihnen liebevolle Zuwendung zu geben. In den Fällen, in
denen sie das nicht können, bedarf es aber der
staatlichen Gewährleistung der Rechte der Kinder. Bislang
sind diese auf der Ebene des Grundgesetzes nur Objekte
bzw. Gegenstände der Erziehung. Es muss unmissver-ständlich klargestellt werden, dass Kinder Menschen mit
eigenen Rechten sind. Allgemein und abstrakt
formuliert: Kinder haben das Recht, im Wohlergehen
aufzuwachsen, und Staat und Gesellschaft müssen dies
gewährleisten.
Es geht nicht darum, in die Familien
hineinzuregieren. Die bestehenden und noch zu schaffenden Hilfs-
und Beratungsangebote sollen gerade jene erreichen, die
sie brauchen. Daher halte ich übrigens auch nichts von
dem Gedanken, Eltern, die ihre Rolle nicht ausfüllen
können, mit Leistungsentzug wie einer Kürzung des
Kindergeldes oder des Betreuungsgeldes zu bestrafen.
Das schadet mehr, als es nutzt.
So schockierend sie auch sein mögen, es sind nicht
allein die aus den Medien bekannten Gewaltexzesse gegen
Kinder, denen unser Augenmerk gelten muss; wir
können nicht all diese Taten auf legislativem Wege
verhindern, so sehr wir das auch bedauern. Es ist nämlich auch
ein zunehmender Trend zur Verwahrlosung zu
verzeichnen, dem die Gesellschaft und damit auch die Politik
begegnen müssen. Die Verwahrlosung, von der ich
spreche, ist übrigens kein Phänomen, das sich am Rande
unserer Gesellschaft abspielt. Wir finden sie mittlerweile
in allen Schichten vor – wenn wir sie denn finden.
Genau hier liegt nach meinem Ermessen das größte
Problem: Nach dem SGB VIII müssen Jugendämter tätig
werden, wenn ihnen – ich zitiere
gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt
werden. Doch leider bleiben viele, viel zu viele Fälle
unentdeckt. Kindern, die im Verborgenen leiden, und
Familien, die sich ihre Überforderung nicht eingestehen
oder aus Scham nicht um Rat und Hilfe bitten, kann
nicht geholfen werden.
Wir brauchen ein ganzes Bündel von Maßnahmen;
darüber ist heute schon oft gesprochen worden. Eine
Schlüsselrolle kommt in diesem Zusammenhang meiner
Ansicht nach dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zu.
Durch regelmäßige und verbindliche Untersuchungen in
den Schulen könnten wir fast alle Kinder erreichen. So
könnten Anzeichen von Verwahrlosung,
Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch festgestellt werden –
sicherlich nicht alle, aber auf jeden Fall mehr als heute.
Die Kinder im Vorschulalter sind nicht so einfach zu
erreichen. Gerade diejenigen, die in schwierigen
familiären Verhältnissen leben und unsere besondere Fürsorge
brauchen, besuchen häufig keine Krippe oder
Tagesstätte, in der sie regelmäßig untersucht werden könnten.
Diesem Problem ist man in einigen Bundesländern, wie
ich finde, vorbildlich begegnet – im Saarland ist das
bereits Realität, und in Hessen, Schleswig-Holstein und
Rheinland-Pfalz wird es ab dem kommenden Jahr so
sein –: Dort gibt es ein umfassendes Einladungs- und
Meldewesen für die krankengesetzlich verankerten
Früherkennungsuntersuchungen. Eltern erhalten für jede
Vorsorgeuntersuchung eine Einladung. Wenn man zu
den Untersuchungen trotz Erinnerung nicht erscheint,
Dieter Steineckewerden die Behörden tätig, suchen die betroffenen
Haushalte auf und machen, wo dies nötig und sinnvoll ist, auf
Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam.
Es ist anzustreben, dass es solche oder vergleichbare
verpflichtende Regelungen möglichst bald in ganz
Deutschland gibt.
Notfalls muss die Verpflichtung zur aufsuchenden
Jugendhilfe nach dem SGB VIII verstärkt werden. Denn es
darf nicht sein, dass ein Kind Glück hat, wenn es in
St. Ingbert, Marburg, Lübeck oder Worms aufwächst,
aber Pech hat, wenn es in meinem Heimatland
Niedersachsen lebt. Dort nämlich hat die demnächst zur
Abwahl stehende Landesregierung beim Kinder- und
Jugendschutz unverantwortliche Kürzungen vorgenommen
und bewährte Institutionen wie das Landesjugendamt
zerschlagen.
Ich sage es noch einmal deutlich: Wir brauchen
bundesweit einheitlich hohe Standards für die jüngste
Generation. Wenn es um das Wohl der Kinder und um eines
ihrer elementaren Rechte geht, darf sich niemand ins
föderale Unterholz schlagen. Deshalb bekräftige ich
unsere Forderung: Kinderrechte müssen in die Verfassung.
Gleichzeitig geht der Auftrag an alle, an Bund, Länder
und Kommunen, diese Rechte durch Handeln zu
gewährleisten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der LINKEN)
Mit großer Freude habe ich vernommen, dass sich
auch die Bundesfamilienministerin dafür ausspricht, die
Rechte der Kinder ausdrücklich im Grundgesetz zu
verankern. Oder muss ich schon sagen: ausgesprochen hat?
Sehr enttäuscht bin ich hingegen von der Kanzlerin, die
in dieser Hinsicht innerhalb ihrer Partei und ihrer
Bundestagsfraktion noch nicht aktiv geworden ist oder sich
noch nicht wirkungsvoll Gehör verschaffen konnte.
Daher appelliere ich an Frau Merkel: Machen Sie den
Kinderschutz zur Chefinsache! Lassen Sie den Worten bitte
Taten folgen, für unsere Kinder, für unsere Zukunft!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.