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Rede von Dieter Steinecke (SPD) – Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger,.

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Text

Rede von Dieter Steinecke (SPD) – Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger, Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt nicht all das wiederholen, was schon gesagt worden ist; das schaffe ich in meinen fünf Minuten Redezeit auch nicht. Einiges möchte ich aber aufgreifen. Ich greife den Redebeitrag meiner Fraktionskollegin Marlene Rupprecht auf und stelle erneut klar: Die Rechte der Kinder in unserem Land müssen im Grundgesetz verankert werden. (Beifall bei der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kann doch nicht angehen, dass unsere Verfassung die berechtigten Interessen der Tiere schützt, dass wir in diesem Hause aber immer noch darüber diskutieren, ob die Kinderrechte in die Verfassung gehören. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Dabei möchte ich Folgendes klarstellen: Es geht mir nicht darum, die Eltern in unserem Land unter einen Generalverdacht zu stellen und sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten einzuschränken. Fast alle von ihnen sind in der Lage, ihre Kinder angemessen zu versorgen und ihnen liebevolle Zuwendung zu geben. In den Fällen, in denen sie das nicht können, bedarf es aber der staatlichen Gewährleistung der Rechte der Kinder. Bislang sind diese auf der Ebene des Grundgesetzes nur Objekte bzw. Gegenstände der Erziehung. Es muss unmissver-ständlich klargestellt werden, dass Kinder Menschen mit eigenen Rechten sind. Allgemein und abstrakt formuliert: Kinder haben das Recht, im Wohlergehen aufzuwachsen, und Staat und Gesellschaft müssen dies gewährleisten. Es geht nicht darum, in die Familien hineinzuregieren. Die bestehenden und noch zu schaffenden Hilfs- und Beratungsangebote sollen gerade jene erreichen, die sie brauchen. Daher halte ich übrigens auch nichts von dem Gedanken, Eltern, die ihre Rolle nicht ausfüllen können, mit Leistungsentzug wie einer Kürzung des Kindergeldes oder des Betreuungsgeldes zu bestrafen. Das schadet mehr, als es nutzt. So schockierend sie auch sein mögen, es sind nicht allein die aus den Medien bekannten Gewaltexzesse gegen Kinder, denen unser Augenmerk gelten muss; wir können nicht all diese Taten auf legislativem Wege verhindern, so sehr wir das auch bedauern. Es ist nämlich auch ein zunehmender Trend zur Verwahrlosung zu verzeichnen, dem die Gesellschaft und damit auch die Politik begegnen müssen. Die Verwahrlosung, von der ich spreche, ist übrigens kein Phänomen, das sich am Rande unserer Gesellschaft abspielt. Wir finden sie mittlerweile in allen Schichten vor – wenn wir sie denn finden. Genau hier liegt nach meinem Ermessen das größte Problem: Nach dem SGB VIII müssen Jugendämter tätig werden, wenn ihnen – ich zitiere gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Doch leider bleiben viele, viel zu viele Fälle unentdeckt. Kindern, die im Verborgenen leiden, und Familien, die sich ihre Überforderung nicht eingestehen oder aus Scham nicht um Rat und Hilfe bitten, kann nicht geholfen werden. Wir brauchen ein ganzes Bündel von Maßnahmen; darüber ist heute schon oft gesprochen worden. Eine Schlüsselrolle kommt in diesem Zusammenhang meiner Ansicht nach dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zu. Durch regelmäßige und verbindliche Untersuchungen in den Schulen könnten wir fast alle Kinder erreichen. So könnten Anzeichen von Verwahrlosung, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch festgestellt werden – sicherlich nicht alle, aber auf jeden Fall mehr als heute. Die Kinder im Vorschulalter sind nicht so einfach zu erreichen. Gerade diejenigen, die in schwierigen familiären Verhältnissen leben und unsere besondere Fürsorge brauchen, besuchen häufig keine Krippe oder Tagesstätte, in der sie regelmäßig untersucht werden könnten. Diesem Problem ist man in einigen Bundesländern, wie ich finde, vorbildlich begegnet – im Saarland ist das bereits Realität, und in Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wird es ab dem kommenden Jahr so sein –: Dort gibt es ein umfassendes Einladungs- und Meldewesen für die krankengesetzlich verankerten Früherkennungsuntersuchungen. Eltern erhalten für jede Vorsorgeuntersuchung eine Einladung. Wenn man zu den Untersuchungen trotz Erinnerung nicht erscheint, Dieter Steineckewerden die Behörden tätig, suchen die betroffenen Haushalte auf und machen, wo dies nötig und sinnvoll ist, auf Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam. Es ist anzustreben, dass es solche oder vergleichbare verpflichtende Regelungen möglichst bald in ganz Deutschland gibt. Notfalls muss die Verpflichtung zur aufsuchenden Jugendhilfe nach dem SGB VIII verstärkt werden. Denn es darf nicht sein, dass ein Kind Glück hat, wenn es in St. Ingbert, Marburg, Lübeck oder Worms aufwächst, aber Pech hat, wenn es in meinem Heimatland Niedersachsen lebt. Dort nämlich hat die demnächst zur Abwahl stehende Landesregierung beim Kinder- und Jugendschutz unverantwortliche Kürzungen vorgenommen und bewährte Institutionen wie das Landesjugendamt zerschlagen. Ich sage es noch einmal deutlich: Wir brauchen bundesweit einheitlich hohe Standards für die jüngste Generation. Wenn es um das Wohl der Kinder und um eines ihrer elementaren Rechte geht, darf sich niemand ins föderale Unterholz schlagen. Deshalb bekräftige ich unsere Forderung: Kinderrechte müssen in die Verfassung. Gleichzeitig geht der Auftrag an alle, an Bund, Länder und Kommunen, diese Rechte durch Handeln zu gewährleisten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Mit großer Freude habe ich vernommen, dass sich auch die Bundesfamilienministerin dafür ausspricht, die Rechte der Kinder ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Oder muss ich schon sagen: ausgesprochen hat? Sehr enttäuscht bin ich hingegen von der Kanzlerin, die in dieser Hinsicht innerhalb ihrer Partei und ihrer Bundestagsfraktion noch nicht aktiv geworden ist oder sich noch nicht wirkungsvoll Gehör verschaffen konnte. Daher appelliere ich an Frau Merkel: Machen Sie den Kinderschutz zur Chefinsache! Lassen Sie den Worten bitte Taten folgen, für unsere Kinder, für unsere Zukunft! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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