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Rede von Siegmund Ehrmann (SPD) – Drucksache 16/5250

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 8: Drucksache 16/5250 –.

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Text

Rede von Siegmund Ehrmann (SPD) – Drucksache 16/5250 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Abwägungsprozesse haben in der Tat Komplexitäten, Herr Burgbacher. Deshalb sollten wir die Kraft aufbringen, die Argumente anzuhören, damit sich uns die Zusammenhänge erschließen. Das, was Sie mit Ihrer Gesetzesinitiative fordern, ist uns ja vor nicht allzu langer Zeit schon einmal begegnet. Sie fordern, die Einmalzahlung des Bundes für das Jahr 2007 auch den Versorgungsempfängern zukommen zu lassen. Das war schon bei der Verabschiedung des Gesetzes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 Bestandteil Ihrer Forderungen. Ich rufe in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass für den beschriebenen Zeitraum die Tarifparteien für die Tarifbeschäftigten des Bundes anstelle einer prozentualen Erhöhung der Vergütung jährliche Einmalzahlungen von300 Euro vereinbart haben. Um dieses Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, wurde zusätzlich zu dem Entwurf des Gesetzes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 noch im Frühjahr 2005 der Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes auf den Weg gebracht. Im Juli 2005 erhielten die Bundesbeamten im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung einen ersten Teilbetrag, gewissermaßen als Abschlag, in Höhe von 100 Euro. Nachdem der Gesetzentwurf aufgrund der damaligen politischen Mehrheitsverhältnisse insbesondere auf Intervention unseres heutigen Koalitionspartners nicht vor der Sommerpause 2005 im Bundestag verabschiedet werden konnte, ging er – Stichwort Diskontinuität – mit der Neuwahl des Bundestages unter. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Für die Neuwahl können wir nichts!) – Nein, die geht nicht auf Ihre Kappe. In der laufenden Wahlperiode war zunächst geplant, die Einmalzahlungen erst im Zusammenhang mit der strukturellen Besoldungsreform zu regeln, weil im Tarifbereich ebenso verfahren worden war. Um den Bundesbeamten allerdings die Einmalzahlung nicht länger vorzuenthalten, hat die Bundesregierung auf Drängen der Koalitionsfraktionen Anfang November 2006 den seinerzeitigen Entwurf im Wesentlichen inhaltsgleich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dementsprechend sind weitere 500 Euro ausgezahlt worden. Die restlichen 300 Euro wurden in Teilbeträgen von jeweils 150 Euro in den Monaten April und Juli 2007 ausgezahlt. Nun zum Punkt. Wie bei den früheren Einmalzahlungen konnten die Versorgungsempfänger nicht berücksichtigt werden. Schon bei der ursprünglichen Einbringung des Gesetzentwurfes, im Jahre 2005, war davon auszugehen, dass auch den Rentnerinnen und Rentnern keine Rentenerhöhung zugebilligt werden konnte. Dies hat sich bestätigt; die seinerzeitige Prognose ist eingetreten. Allerdings haben die Versorgungsempfänger hinnehmen müssen, dass die jährliche Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, für die Jahre 2006 bis 2010 gekürzt und das Jahreseinkommen vorübergehend um circa 2 Prozent vermindert wird. Dies wiederum war unvermeidlich, weil die Versorgung an die Besoldung anknüpft, die sogar um 2,5 Prozent ermäßigt worden ist. Dabei ist nicht berücksichtigt – auch darauf hat Herr Kollege Baumann schon hingewiesen –, dass die Arbeitszeit der aktiven Bundesbeamten ohne finanziellen Ausgleich um circa 6,5 Prozent erhöht wurde. In diesem Zusammenhang eine Anmerkung, die in der Diskussion auch schon eine Rolle spielte: Um die Versorgungsempfänger nicht besser, aber auch nicht schlechter zu stellen – ich sage in Parenthese: Die Debatte darüber, inwieweit sich das in den Systemen sorgfältig nachzeichnen lässt, verfolgt uns ja schon eine geraume Zeit – und das objektiver und nachvollziehbarer zu gestalten, wird im Dienstrechtsreformgesetz eine sogenannte Evaluationsklausel im Bereich des Versorgungsrechts eingeführt, damit die jeweilige Entwicklung Siegmund Ehrmannin der Rentenversicherung sorgfältiger und genauer nachgezeichnet werden kann. Damit werden wir den Ansatz weiterverfolgen, dass die Veränderungen in der Rentenversicherung – tatsächlich und deutlicher nachvollziehbar – wirkungsgleich übertragen werden; denn es muss ausgeschlossen werden, dass die Regelungsmechanismen, die strukturbedingt unterschiedlich sind, zu einem Auseinanderlaufen der Entwicklungen in beiden Altersversicherungssystemen führen. Nicht zuletzt war bei der Abwägung zu berücksichtigen: Es gibt auf der einen Seite das Alimentationsprinzip und das Prinzip, Strukturen, die bei den aktiven und auch bei den passiven Beschäftigten gegeben sind, zu übertragen. Ich habe gerade versucht, diesen Aspekt, der unsere Überlegungen geleitet hat, zu verdeutlichen. Auf der anderen Seite gibt es natürlich die finanzwirtschaftlichen Belastungen. Wenn wir das seinerzeit für den Dreijahreszeitraum 2005 bis 2007 gemacht hätten, hätten wir eine Haushaltsbelastung von etwa 400 Millionen Euro zu verzeichnen gehabt. Jetzt ist das naturgemäß ein deutlich geringerer Betrag, nämlich etwa 140 bis 150 Millionen Euro, weil sich das nur auf ein Jahr bezieht. Diesen Aspekt können wir nicht negieren. Das Leitmotiv unserer Koalitionspolitik heißt ja: Reformieren, Sanieren, Konsolidieren. – „Abkassieren“ ist Ihre Formulierung, der ich natürlich nicht zustimmen kann. Ich weise sie sogar mit Abscheu zurück. Nun aber zur Zukunft. Wie sieht es aus? Wie geht es weiter? Ich gehe davon aus, dass im kommenden Jahr auf der Bundesebene natürlich auch im Bereich der Besoldung und Versorgung günstigere Entwicklungen zu verzeichnen sein werden. Ein Parameter ist das, was sich im Tarifbereich auf der Bundesebene abzeichnet. Dort ist zu erwarten, dass die Tarifsteigerungen bei 2,9 Prozent liegen werden. Natürlich wird sich das auch im Bereich der Besoldung und Versorgung widerspiegeln, sodass sich die Dinge im Bereich der Beamtenversorgung so weiterentwickeln, wie das im Rentensektor zu verzeichnen ist, was deutlich gerechtfertigt ist. Im Ergebnis stelle ich für meine Fraktion und auch für unseren Koalitionspartner fest, dass wir auch mit den Interessen der Versorgungsempfängerinnen und - empfänger sehr sorgfältig umgegangen sind. Das ist kein angenehmes Geschäft, sondern eine schwierige Diskussion, der wir uns stellen. Folglich werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Schönen Dank.

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