Rede von Siegmund Ehrmann (SPD) – Drucksache 16/5250
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 8: Drucksache 16/5250 –.
Text
Rede von Siegmund Ehrmann (SPD) – Drucksache 16/5250
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Abwägungsprozesse haben
in der Tat Komplexitäten, Herr Burgbacher. Deshalb
sollten wir die Kraft aufbringen, die Argumente
anzuhören, damit sich uns die Zusammenhänge erschließen.
Das, was Sie mit Ihrer Gesetzesinitiative fordern, ist uns
ja vor nicht allzu langer Zeit schon einmal begegnet. Sie
fordern, die Einmalzahlung des Bundes für das Jahr
2007 auch den Versorgungsempfängern zukommen zu
lassen. Das war schon bei der Verabschiedung des
Gesetzes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006
und 2007 Bestandteil Ihrer Forderungen.
Ich rufe in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass
für den beschriebenen Zeitraum die Tarifparteien für die
Tarifbeschäftigten des Bundes anstelle einer prozentualen
Erhöhung der Vergütung jährliche Einmalzahlungen von300 Euro vereinbart haben. Um dieses Tarifergebnis auf die
Beamtinnen und Beamten zu übertragen, wurde zusätzlich
zu dem Entwurf des Gesetzes über Einmalzahlungen für
die Jahre 2005, 2006 und 2007 noch im Frühjahr 2005 der
Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes auf den
Weg gebracht. Im Juli 2005 erhielten die Bundesbeamten
im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung einen ersten
Teilbetrag, gewissermaßen als Abschlag, in Höhe von
100 Euro. Nachdem der Gesetzentwurf aufgrund der
damaligen politischen Mehrheitsverhältnisse insbesondere auf
Intervention unseres heutigen Koalitionspartners nicht vor
der Sommerpause 2005 im Bundestag verabschiedet
werden konnte, ging er – Stichwort Diskontinuität – mit der
Neuwahl des Bundestages unter.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Für die
Neuwahl können wir nichts!)
– Nein, die geht nicht auf Ihre Kappe.
In der laufenden Wahlperiode war zunächst geplant,
die Einmalzahlungen erst im Zusammenhang mit der
strukturellen Besoldungsreform zu regeln, weil im
Tarifbereich ebenso verfahren worden war. Um den
Bundesbeamten allerdings die Einmalzahlung nicht länger
vorzuenthalten, hat die Bundesregierung auf Drängen der
Koalitionsfraktionen Anfang November 2006 den
seinerzeitigen Entwurf im Wesentlichen inhaltsgleich in
das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Dementsprechend sind weitere 500 Euro ausgezahlt worden. Die
restlichen 300 Euro wurden in Teilbeträgen von jeweils
150 Euro in den Monaten April und Juli 2007
ausgezahlt.
Nun zum Punkt. Wie bei den früheren
Einmalzahlungen konnten die Versorgungsempfänger nicht
berücksichtigt werden. Schon bei der ursprünglichen
Einbringung des Gesetzentwurfes, im Jahre 2005, war davon
auszugehen, dass auch den Rentnerinnen und Rentnern
keine Rentenerhöhung zugebilligt werden konnte. Dies
hat sich bestätigt; die seinerzeitige Prognose ist
eingetreten.
Allerdings haben die Versorgungsempfänger
hinnehmen müssen, dass die jährliche Sonderzahlung, das
sogenannte Weihnachtsgeld, für die Jahre 2006 bis 2010
gekürzt und das Jahreseinkommen vorübergehend um
circa 2 Prozent vermindert wird. Dies wiederum war
unvermeidlich, weil die Versorgung an die Besoldung
anknüpft, die sogar um 2,5 Prozent ermäßigt worden ist.
Dabei ist nicht berücksichtigt – auch darauf hat Herr
Kollege Baumann schon hingewiesen –, dass die
Arbeitszeit der aktiven Bundesbeamten ohne finanziellen
Ausgleich um circa 6,5 Prozent erhöht wurde.
In diesem Zusammenhang eine Anmerkung, die in
der Diskussion auch schon eine Rolle spielte: Um die
Versorgungsempfänger nicht besser, aber auch nicht
schlechter zu stellen – ich sage in Parenthese: Die
Debatte darüber, inwieweit sich das in den Systemen
sorgfältig nachzeichnen lässt, verfolgt uns ja schon eine
geraume Zeit – und das objektiver und nachvollziehbarer
zu gestalten, wird im Dienstrechtsreformgesetz eine
sogenannte Evaluationsklausel im Bereich des
Versorgungsrechts eingeführt, damit die jeweilige Entwicklung
Siegmund Ehrmannin der Rentenversicherung sorgfältiger und genauer
nachgezeichnet werden kann. Damit werden wir den
Ansatz weiterverfolgen, dass die Veränderungen in der
Rentenversicherung – tatsächlich und deutlicher
nachvollziehbar – wirkungsgleich übertragen werden; denn
es muss ausgeschlossen werden, dass die
Regelungsmechanismen, die strukturbedingt unterschiedlich sind, zu
einem Auseinanderlaufen der Entwicklungen in beiden
Altersversicherungssystemen führen.
Nicht zuletzt war bei der Abwägung zu
berücksichtigen: Es gibt auf der einen Seite das Alimentationsprinzip
und das Prinzip, Strukturen, die bei den aktiven und auch
bei den passiven Beschäftigten gegeben sind, zu
übertragen. Ich habe gerade versucht, diesen Aspekt, der unsere
Überlegungen geleitet hat, zu verdeutlichen. Auf der
anderen Seite gibt es natürlich die finanzwirtschaftlichen
Belastungen.
Wenn wir das seinerzeit für den Dreijahreszeitraum
2005 bis 2007 gemacht hätten, hätten wir eine
Haushaltsbelastung von etwa 400 Millionen Euro zu verzeichnen
gehabt. Jetzt ist das naturgemäß ein deutlich geringerer
Betrag, nämlich etwa 140 bis 150 Millionen Euro, weil
sich das nur auf ein Jahr bezieht. Diesen Aspekt können
wir nicht negieren. Das Leitmotiv unserer
Koalitionspolitik heißt ja: Reformieren, Sanieren, Konsolidieren.
– „Abkassieren“ ist Ihre Formulierung, der ich natürlich
nicht zustimmen kann. Ich weise sie sogar mit Abscheu
zurück.
Nun aber zur Zukunft. Wie sieht es aus? Wie geht es
weiter? Ich gehe davon aus, dass im kommenden Jahr
auf der Bundesebene natürlich auch im Bereich der
Besoldung und Versorgung günstigere Entwicklungen zu
verzeichnen sein werden. Ein Parameter ist das, was
sich im Tarifbereich auf der Bundesebene abzeichnet.
Dort ist zu erwarten, dass die Tarifsteigerungen bei
2,9 Prozent liegen werden. Natürlich wird sich das
auch im Bereich der Besoldung und Versorgung
widerspiegeln, sodass sich die Dinge im Bereich der
Beamtenversorgung so weiterentwickeln, wie das im
Rentensektor zu verzeichnen ist, was deutlich gerechtfertigt
ist.
Im Ergebnis stelle ich für meine Fraktion und auch
für unseren Koalitionspartner fest, dass wir auch mit den
Interessen der Versorgungsempfängerinnen und -
empfänger sehr sorgfältig umgegangen sind. Das ist kein
angenehmes Geschäft, sondern eine schwierige
Diskussion, der wir uns stellen. Folglich werden wir Ihrem
Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Schönen Dank.