Rede von Günter Baumann (CDU/CSU) – Drucksache 16/5250
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 8: Drucksache 16/5250 –.
Text
Rede von Günter Baumann (CDU/CSU) – Drucksache 16/5250
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Gegenwärtig werden im Beamten- und
Versorgungsrecht größere Veränderungen vorgenommen.
Mit der Kompetenzverlagerung im Zuge der
Föderalismusreform haben wir einige Bereiche des Besoldungs-
und Versorgungsrechts auf die Länder übertragen. Diese
Forderung der Bundesländer haben wir als
Innenpolitiker des Bundes nicht immer positiv gesehen. Da die
Länder aber darauf bestanden haben, haben wir das so
vollzogen.
Die Entwicklungen in den Ländern in Fragen, die die
Beamten betreffen, sind als Folge sehr unterschiedlich.
Gegenwärtig stellen wir dies an verschiedenen Punkten
fest. So lässt zum Beispiel der Freistaat Sachsen seinen
Beamten für das Jahr 2007 eine Einmalzahlung in Höhe
von 500 Euro zukommen, während das Land Berlin
angekündigt hat, in den nächsten Jahren gar keine
Einmalzahlung vornehmen zu können.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Ja, genau! – Jürgen Trittin
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die
Linkspartei? – Gegenruf des Abg. Clemens
Binninger [CDU/CSU]: Ja! Sehr gute Frage,
Herr Kollege!)
– Das habe ich aber nicht gesagt.
Gegenwärtig modernisieren wir das gesamte
öffentliche Dienstrecht. Das ist ein Entwicklungsprozess, der in
der vergangenen Legislaturperiode mit dem
Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ begann. Mit
dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz gewährleisten wir
die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts, einen
flexiblen Personaleinsatz und ein individuelles
Besoldungsrecht. Letztlich soll das Beamtenversorgungsgesetz dem
Anspruch an eine wirkungsgleiche Übertragung der
Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Rechnung tragen.
Mit dem Beamtenstatusgesetz, das wir noch heute
Abend in zweiter und dritter Lesung beschließen
werden, werden die Statusrechte und -pflichten der
Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Länder, der
Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts
einheitlich geregelt. Dieser Gesetzentwurf nutzt die
durch die Föderalismusreform gewonnene Kompetenz
des Bundes und regelt die Statusrechte einheitlich.
Nun zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Der
Gesetzentwurf fordert, den Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfängern des Bundes eine Einmalzahlung
für 2007 zu gewähren. In Anlehnung an das
Tarifergebnis vom 9. Februar 2005 für den öffentlichen Dienst
haben wir im März dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet,
das den Empfängerinnen und Empfängern von Dienst-
und Amtsbezügen des Bundes für die Jahre 2005, 2006
und 2007 Einmalzahlungen in Höhe von jeweils
300 Euro gewährleistet. In diese Regelung sind die
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im
Bereich des Bundes nicht einbezogen. Dies fordert nun
gerade die FDP mit ihrem Gesetzentwurf.Zunächst ist festzustellen, dass uns diese
Entscheidung natürlich nicht leichtgefallen ist. Auch wir wissen,
dass es eine große Zumutung für die Betroffenen ist,
dass wir diese Regelung nicht übernommen haben. Im
Sinne einer nachhaltigen und strukturellen
Haushaltskonsolidierung sind jedoch bestimmte Einsparungen in
unterschiedlichen Bereichen nicht vermeidbar.
Alle vorgetragenen Aspekte haben wir ausführlich
beraten und abzuwägen versucht. Der Gesetzentwurf der
FDP-Fraktion, diese Regelung für 2007 für die
Pensionäre des Bundes, der Post und der Bahn zu übernehmen,
würde 150 Millionen Euro kosten und somit den
Haushalt belasten. Dies kann nicht im Sinne einer
ausgewogenen Haushaltskonsolidierung sein. Im Gegenteil:
Damit wäre der Beitrag, den der öffentliche Dienst des
Bundes zur Sanierung des Haushalts zu leisten hat,
wesentlich geschmälert. Wir haben bereits mit der
Erhöhung der Wochenarbeitszeit für aktive Beamte von 40
auf 41 Stunden ohne Besoldungsausgleich und mit der
Halbierung des Weihnachtsgeldes von diesen einen
bestimmten Beitrag gefordert und damit zur
Konsolidierung des Haushalts beigetragen. Mit der im März
beschlossenen Einmalzahlung sind wir davon in gewisser
Weise abgewichen, was wir aber vertreten können.
Auch die Regelungen zur Rente mit 67 werden
stufenweise auf Beamte übertragen. Hier wird konsequent
das nachgezeichnet, was wir für die gesetzliche
Rentenversicherung beschlossen haben. Mit der Sanierung der
öffentlichen Haushalte kann die Altersversorgung der
Bundesbeamten auf eine sichere Grundlage gestellt
werden. Diese Maßnahmen sind unabwendbar, um die
verschiedenen Alterssicherungssysteme unseres Landes an
die Herausforderungen, die wir heute haben,
entsprechend anzupassen.
Immer weniger Beitrags- und Steuerzahler müssen die
Mittel, die wir für Renten und Pensionen brauchen,
aufbringen. Das ist für den Bund, aber auch für die Länder
und Kommunen auf Dauer nicht finanzierbar, meines
Erachtens auch nicht gerecht gegenüber den nachfolgenden
Generationen.
Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sah
keine Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner vor.
Bei Wirkungsgleichheit für Beamtinnen und Beamte des
Bundes können für Versorgungsempfänger keine
anderen Regelungen getroffen werden. Auch gehören
Einmalzahlungen rein rechtlich gesehen nicht zur Besoldung
und wirken sich somit auch nicht auf die
Versorgungsbezüge aus. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht
derzeit nicht möglich, die Versorgungsempfänger in die
Regelung zur Einmalzahlung für das Jahr 2007
einzubeziehen.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche
Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen und
nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung eingeleitet. Dazu
gehören, wie wir alle wissen, zum großen Teil die Reformen
im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Die
Rentnerinnen und Rentner haben wegen der allgemeinen
Günter BaumannLohnentwicklung und des demografischen Wandels
mehrere Jahre keine Rentenerhöhung erhalten. Erst am
1. Juli 2007 haben wir nach drei Nullrunden eine
Erhöhung in Höhe von 0,54 Prozent erreicht. Diese positive
Entwicklung im Rentenbereich wird bei künftigen
Entscheidungen zur allgemeinen Anpassung der
Versorgungsbezüge natürlich zu berücksichtigen sein. Es gilt,
das Ziel umzusetzen, die Beamtenversorgung und die
Rentenversicherung künftig wirkungsgleich zu
entwickeln und dabei die Systemunterschiede zu
berücksichtigen. Um die Versorgungsempfänger nicht besser, aber
auch nicht schlechter zu stellen als die Rentner, strebt die
Große Koalition gegenwärtig an, im Versorgungsrecht
eine Evaluierungsklausel einzuführen, mit der die
jeweilige Entwicklung in der Rentenversicherung besser
nachgezeichnet werden kann.
Mit der Nichtberücksichtigung leisten die Pensionäre
und Hinterbliebenen – das möchte ich ausdrücklich hier
betonen – einen weiteren wichtigen Beitrag zur
Sanierung der Staatsfinanzen. Ich möchte ausdrücklich
hervorheben und anerkennen, dass dies ein wichtiger
Beitrag ist.
Angesichts der angespannten Lage der Haushalte gibt es
gegenwärtig leider keinen anderen Weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, auf
fast allen Gebieten durchaus berechtigte finanzielle
Forderungen für unsere Bürgerinnen und Bürger
aufzustellen, ist populistisch und kommt bei den Bürgern gut an.
Aber wir müssen eine realistische Politik für unser
Land im Blick haben und die Grundsatzfrage für die
Zukunft – die Handlungsfähigkeit im Hinblick auf den
Bundeshaushalt – in den Mittelpunkt stellen. Aus dem
Grund können wir Ihrem Antrag gegenwärtig leider
nicht zustimmen.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)