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Rede von Günter Baumann (CDU/CSU) – Drucksache 16/5250

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 8: Drucksache 16/5250 –.

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Text

Rede von Günter Baumann (CDU/CSU) – Drucksache 16/5250 Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenwärtig werden im Beamten- und Versorgungsrecht größere Veränderungen vorgenommen. Mit der Kompetenzverlagerung im Zuge der Föderalismusreform haben wir einige Bereiche des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf die Länder übertragen. Diese Forderung der Bundesländer haben wir als Innenpolitiker des Bundes nicht immer positiv gesehen. Da die Länder aber darauf bestanden haben, haben wir das so vollzogen. Die Entwicklungen in den Ländern in Fragen, die die Beamten betreffen, sind als Folge sehr unterschiedlich. Gegenwärtig stellen wir dies an verschiedenen Punkten fest. So lässt zum Beispiel der Freistaat Sachsen seinen Beamten für das Jahr 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro zukommen, während das Land Berlin angekündigt hat, in den nächsten Jahren gar keine Einmalzahlung vornehmen zu können. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja, genau! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die Linkspartei? – Gegenruf des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ja! Sehr gute Frage, Herr Kollege!) – Das habe ich aber nicht gesagt. Gegenwärtig modernisieren wir das gesamte öffentliche Dienstrecht. Das ist ein Entwicklungsprozess, der in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ begann. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz gewährleisten wir die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts, einen flexiblen Personaleinsatz und ein individuelles Besoldungsrecht. Letztlich soll das Beamtenversorgungsgesetz dem Anspruch an eine wirkungsgleiche Übertragung der Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung tragen. Mit dem Beamtenstatusgesetz, das wir noch heute Abend in zweiter und dritter Lesung beschließen werden, werden die Statusrechte und -pflichten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Länder, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts einheitlich geregelt. Dieser Gesetzentwurf nutzt die durch die Föderalismusreform gewonnene Kompetenz des Bundes und regelt die Statusrechte einheitlich. Nun zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Der Gesetzentwurf fordert, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes eine Einmalzahlung für 2007 zu gewähren. In Anlehnung an das Tarifergebnis vom 9. Februar 2005 für den öffentlichen Dienst haben wir im März dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet, das den Empfängerinnen und Empfängern von Dienst- und Amtsbezügen des Bundes für die Jahre 2005, 2006 und 2007 Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro gewährleistet. In diese Regelung sind die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Bundes nicht einbezogen. Dies fordert nun gerade die FDP mit ihrem Gesetzentwurf.Zunächst ist festzustellen, dass uns diese Entscheidung natürlich nicht leichtgefallen ist. Auch wir wissen, dass es eine große Zumutung für die Betroffenen ist, dass wir diese Regelung nicht übernommen haben. Im Sinne einer nachhaltigen und strukturellen Haushaltskonsolidierung sind jedoch bestimmte Einsparungen in unterschiedlichen Bereichen nicht vermeidbar. Alle vorgetragenen Aspekte haben wir ausführlich beraten und abzuwägen versucht. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, diese Regelung für 2007 für die Pensionäre des Bundes, der Post und der Bahn zu übernehmen, würde 150 Millionen Euro kosten und somit den Haushalt belasten. Dies kann nicht im Sinne einer ausgewogenen Haushaltskonsolidierung sein. Im Gegenteil: Damit wäre der Beitrag, den der öffentliche Dienst des Bundes zur Sanierung des Haushalts zu leisten hat, wesentlich geschmälert. Wir haben bereits mit der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für aktive Beamte von 40 auf 41 Stunden ohne Besoldungsausgleich und mit der Halbierung des Weihnachtsgeldes von diesen einen bestimmten Beitrag gefordert und damit zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen. Mit der im März beschlossenen Einmalzahlung sind wir davon in gewisser Weise abgewichen, was wir aber vertreten können. Auch die Regelungen zur Rente mit 67 werden stufenweise auf Beamte übertragen. Hier wird konsequent das nachgezeichnet, was wir für die gesetzliche Rentenversicherung beschlossen haben. Mit der Sanierung der öffentlichen Haushalte kann die Altersversorgung der Bundesbeamten auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Diese Maßnahmen sind unabwendbar, um die verschiedenen Alterssicherungssysteme unseres Landes an die Herausforderungen, die wir heute haben, entsprechend anzupassen. Immer weniger Beitrags- und Steuerzahler müssen die Mittel, die wir für Renten und Pensionen brauchen, aufbringen. Das ist für den Bund, aber auch für die Länder und Kommunen auf Dauer nicht finanzierbar, meines Erachtens auch nicht gerecht gegenüber den nachfolgenden Generationen. Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sah keine Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner vor. Bei Wirkungsgleichheit für Beamtinnen und Beamte des Bundes können für Versorgungsempfänger keine anderen Regelungen getroffen werden. Auch gehören Einmalzahlungen rein rechtlich gesehen nicht zur Besoldung und wirken sich somit auch nicht auf die Versorgungsbezüge aus. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht derzeit nicht möglich, die Versorgungsempfänger in die Regelung zur Einmalzahlung für das Jahr 2007 einzubeziehen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung eingeleitet. Dazu gehören, wie wir alle wissen, zum großen Teil die Reformen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentnerinnen und Rentner haben wegen der allgemeinen Günter BaumannLohnentwicklung und des demografischen Wandels mehrere Jahre keine Rentenerhöhung erhalten. Erst am 1. Juli 2007 haben wir nach drei Nullrunden eine Erhöhung in Höhe von 0,54 Prozent erreicht. Diese positive Entwicklung im Rentenbereich wird bei künftigen Entscheidungen zur allgemeinen Anpassung der Versorgungsbezüge natürlich zu berücksichtigen sein. Es gilt, das Ziel umzusetzen, die Beamtenversorgung und die Rentenversicherung künftig wirkungsgleich zu entwickeln und dabei die Systemunterschiede zu berücksichtigen. Um die Versorgungsempfänger nicht besser, aber auch nicht schlechter zu stellen als die Rentner, strebt die Große Koalition gegenwärtig an, im Versorgungsrecht eine Evaluierungsklausel einzuführen, mit der die jeweilige Entwicklung in der Rentenversicherung besser nachgezeichnet werden kann. Mit der Nichtberücksichtigung leisten die Pensionäre und Hinterbliebenen – das möchte ich ausdrücklich hier betonen – einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen. Ich möchte ausdrücklich hervorheben und anerkennen, dass dies ein wichtiger Beitrag ist. Angesichts der angespannten Lage der Haushalte gibt es gegenwärtig leider keinen anderen Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, auf fast allen Gebieten durchaus berechtigte finanzielle Forderungen für unsere Bürgerinnen und Bürger aufzustellen, ist populistisch und kommt bei den Bürgern gut an. Aber wir müssen eine realistische Politik für unser Land im Blick haben und die Grundsatzfrage für die Zukunft – die Handlungsfähigkeit im Hinblick auf den Bundeshaushalt – in den Mittelpunkt stellen. Aus dem Grund können wir Ihrem Antrag gegenwärtig leider nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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