Rede von Gisela Piltz (FDP) – Unterrichtung durch den
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.
Text
Rede von Gisela Piltz (FDP) – Unterrichtung durch den
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Herr Schaar hat gleich zwei Tätigkeitsberichte
vorgelegt: einen zum Datenschutz und einen zur
Informationsfreiheit. Beide Berichte lassen aus unserer Sicht
deutlich erkennen, von welch grundlegender Bedeutung
die kritische Begleitung dieser Themen durch eine
unabhängige Stelle ist.
Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Schaar sowie
bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
geleistete Arbeit bedanken. Wer regelmäßig im
Innenausschuss zu Gast war, durfte im Zusammenhang mit den
sogenannten Postdaten miterleben: Erst der Bericht des
Bundesdatenschutzbeauftragten war fundiert genug, um
uns darüber in Kenntnis zu setzen, was da überhaupt
passiert ist. Leider war auch nach dreifachem
Nachfragen bei den entsprechenden Ministerialbeamten keine
Klarheit zu bekommen. Der Behörde gebührt unser
herzlicher Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
In einer modernen Informationsgesellschaft ist ein
Informationsfreiheitsgesetz unerlässlich. Seit Inkrafttreten
dieses Gesetzes im Januar 2006 müssen
Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes Bürgern
Akteneinsicht bzw. Auskünfte gewähren. Ich bitte
diejenigen, die hier zuschauen – vielleicht haben Sie davon
noch nicht gehört; die Bundesregierung macht es nicht
öffentlich, weil es ihr nicht so ganz in den Kram passt –:
Machen Sie davon Gebrauch! Fragen Sie nach, wenn Sie
etwas interessiert! Amtsgeheimnisse bzw. beschränkte
Aktenöffentlichkeit gehören nicht zu einer modernen
Verwaltung.
Die geäußerten Befürchtungen haben sich nicht
bewahrheitet. Weder ist eine Verwaltung untergegangen
noch gab es eine Flut von Anträgen; all das ist nicht
eingetreten. Dennoch zeigt sich nach knapp zweieinhalb
Jahren, dass das Gesetz verbesserungsbedürftig ist. Dazu
gehört aus unserer Sicht auch, dafür zu sorgen, dass sich
die Behörden bei Auslegungsfragen nicht scheuen, die
Beratungshilfe des Informationsbeauftragten in
Anspruch zu nehmen. Wir brauchen eine Fragekultur in den
Behörden. Das vermeidet Ärger, geht im Zweifel schnel-
Gisela Piltzler und spart unnötige Bürokratie. Das ist eine gute
Sache.
Im Tätigkeitsbericht zum Datenschutz kommt
deutlich zum Ausdruck, dass die Bundesregierung vor allem
eine Antwort auf die technischen Entwicklungen hat:
möglichst umfassende Überwachung, von der
vorwiegend Unverdächtige betroffen sind. Wir haben gerade
schon über einen anderen Aspekt gesprochen; hinzu
kommen die Vorratsdatenspeicherung, die
Fluggastdatenübermittlung, biometrische Daten in Pässen und bald
auch in Personalausweisen oder der vorgelegte Entwurf
eines BKA-Gesetzes, das die Möglichkeit zu heimlichen
Onlinedurchsuchungen schafft.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sonst macht
es keinen Sinn!)
Frau Kollegin Philipp, das ist der Unterschied: Die
Onlinedurchsuchungen dürfen heimlich sein.
(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber unter
genau genannten Bedingungen!)
Das hat es in unserem Rechtsstaat bisher nicht gegeben:
heimliche Durchsuchungen. Das ist eine ganz neue
Qualität. Das können Sie nicht einfach so abtun.
(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
wird immer weiter beschnitten. Die Bundesregierung ist
auf dem Weg, den gläsernen Bürger zu schaffen. Aus
unserer Sicht muss sich der Bundestag dringend mit den
rasanten Entwicklungen bei den Technologien
auseinandersetzen und ihnen neue Regelungen im
Bundesdatenschutzgesetz entgegensetzen. Da muss die
Bundesregierung endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen.
Auch in der Bundesverwaltung müssen Vorkehrungen
getroffen werden – das wird im Bericht deutlich –, um
vertrauliche Daten ausreichend zu sichern. Das war
leider nicht immer der Fall. Nach einer Kleinen Anfrage
unserer Fraktion hat sich herausgestellt, dass Hunderte
von Festplatten und Computern der Bundesverwaltung
einfach verloren gegangen sind. Ich weiß nicht, was Sie
machen, wenn Ihnen ein Computer verloren geht. Es
verschwinden also nicht nur in Großbritannien, sondern
auch hier Daten. Ich möchte gar nicht wissen, wer diese
Daten in die Hände bekommen hat. Ich finde, darum
muss man sich kümmern. Es ist nicht so, als könne so
etwas in Deutschland nicht passieren; es passiert jeden
Tag. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie
etwas dagegen tut.
Ich begrüße ausdrücklich die umfangreichen
Ausführungen im Tätigkeitsbericht zum Sozialdatenschutz.
Gerade in diesem Bereich wissen die Betroffenen oft nicht,
an wen sie sich wenden sollen. Der Bericht macht
deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte häufig einen
rettenden Anker für die Betroffenen bietet. Wir sollten
dafür sorgen, dass kein Rettungsanker nötig ist.
Nicht nur der Staat, sondern auch Private sammeln
Daten; Kollegin Philipp hat es eben schon gesagt. DurchEinführung eines Datenschutzaudits würde auf jeden
Fall ein Teil des verloren gegangenen Vertrauens der
Bürgerinnen und Bürger zurückgewonnen werden. Es ist
wirklich ein Armutszeugnis, dass es auch die Große
Koalition seit fast drei Jahren nicht schafft, es einzuführen.
Schleswig-Holstein hat es uns vorgemacht: Dort ist das
Datenschutzaudit Realität; es funktioniert.
Ich teile nicht die Auffassung von Herrn Schaar und
des Düsseldorfer Kreises, dass Rechtsanwälte
unbegrenzt auskunftspflichtig gegenüber
Datenschutzkontrollinstanzen sein sollen; denn aus meiner Sicht kann es
nicht sein, dass Datenschutzkontrollinstanzen mehr
Rechte haben als Staatsanwalt und Gerichte bei
strafrechtlichen Ermittlungen.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Datenschutz ist in unserer Informationsgesellschaft wichtiger
denn je. Wir fordern das Parlament auf, endlich eine
Renaissance des Datenschutzes einzuleiten. Die
Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hätten das verdient.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang
Gunkel [SPD])