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Rede von Gisela Piltz (FDP) – Unterrichtung durch den

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.

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Rede von Gisela Piltz (FDP) – Unterrichtung durch den Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schaar hat gleich zwei Tätigkeitsberichte vorgelegt: einen zum Datenschutz und einen zur Informationsfreiheit. Beide Berichte lassen aus unserer Sicht deutlich erkennen, von welch grundlegender Bedeutung die kritische Begleitung dieser Themen durch eine unabhängige Stelle ist. Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Schaar sowie bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken. Wer regelmäßig im Innenausschuss zu Gast war, durfte im Zusammenhang mit den sogenannten Postdaten miterleben: Erst der Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten war fundiert genug, um uns darüber in Kenntnis zu setzen, was da überhaupt passiert ist. Leider war auch nach dreifachem Nachfragen bei den entsprechenden Ministerialbeamten keine Klarheit zu bekommen. Der Behörde gebührt unser herzlicher Dank. (Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In einer modernen Informationsgesellschaft ist ein Informationsfreiheitsgesetz unerlässlich. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Januar 2006 müssen Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes Bürgern Akteneinsicht bzw. Auskünfte gewähren. Ich bitte diejenigen, die hier zuschauen – vielleicht haben Sie davon noch nicht gehört; die Bundesregierung macht es nicht öffentlich, weil es ihr nicht so ganz in den Kram passt –: Machen Sie davon Gebrauch! Fragen Sie nach, wenn Sie etwas interessiert! Amtsgeheimnisse bzw. beschränkte Aktenöffentlichkeit gehören nicht zu einer modernen Verwaltung. Die geäußerten Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Weder ist eine Verwaltung untergegangen noch gab es eine Flut von Anträgen; all das ist nicht eingetreten. Dennoch zeigt sich nach knapp zweieinhalb Jahren, dass das Gesetz verbesserungsbedürftig ist. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, dafür zu sorgen, dass sich die Behörden bei Auslegungsfragen nicht scheuen, die Beratungshilfe des Informationsbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Wir brauchen eine Fragekultur in den Behörden. Das vermeidet Ärger, geht im Zweifel schnel- Gisela Piltzler und spart unnötige Bürokratie. Das ist eine gute Sache. Im Tätigkeitsbericht zum Datenschutz kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Bundesregierung vor allem eine Antwort auf die technischen Entwicklungen hat: möglichst umfassende Überwachung, von der vorwiegend Unverdächtige betroffen sind. Wir haben gerade schon über einen anderen Aspekt gesprochen; hinzu kommen die Vorratsdatenspeicherung, die Fluggastdatenübermittlung, biometrische Daten in Pässen und bald auch in Personalausweisen oder der vorgelegte Entwurf eines BKA-Gesetzes, das die Möglichkeit zu heimlichen Onlinedurchsuchungen schafft. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sonst macht es keinen Sinn!) Frau Kollegin Philipp, das ist der Unterschied: Die Onlinedurchsuchungen dürfen heimlich sein. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber unter genau genannten Bedingungen!) Das hat es in unserem Rechtsstaat bisher nicht gegeben: heimliche Durchsuchungen. Das ist eine ganz neue Qualität. Das können Sie nicht einfach so abtun. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird immer weiter beschnitten. Die Bundesregierung ist auf dem Weg, den gläsernen Bürger zu schaffen. Aus unserer Sicht muss sich der Bundestag dringend mit den rasanten Entwicklungen bei den Technologien auseinandersetzen und ihnen neue Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz entgegensetzen. Da muss die Bundesregierung endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen. Auch in der Bundesverwaltung müssen Vorkehrungen getroffen werden – das wird im Bericht deutlich –, um vertrauliche Daten ausreichend zu sichern. Das war leider nicht immer der Fall. Nach einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion hat sich herausgestellt, dass Hunderte von Festplatten und Computern der Bundesverwaltung einfach verloren gegangen sind. Ich weiß nicht, was Sie machen, wenn Ihnen ein Computer verloren geht. Es verschwinden also nicht nur in Großbritannien, sondern auch hier Daten. Ich möchte gar nicht wissen, wer diese Daten in die Hände bekommen hat. Ich finde, darum muss man sich kümmern. Es ist nicht so, als könne so etwas in Deutschland nicht passieren; es passiert jeden Tag. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie etwas dagegen tut. Ich begrüße ausdrücklich die umfangreichen Ausführungen im Tätigkeitsbericht zum Sozialdatenschutz. Gerade in diesem Bereich wissen die Betroffenen oft nicht, an wen sie sich wenden sollen. Der Bericht macht deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte häufig einen rettenden Anker für die Betroffenen bietet. Wir sollten dafür sorgen, dass kein Rettungsanker nötig ist. Nicht nur der Staat, sondern auch Private sammeln Daten; Kollegin Philipp hat es eben schon gesagt. DurchEinführung eines Datenschutzaudits würde auf jeden Fall ein Teil des verloren gegangenen Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger zurückgewonnen werden. Es ist wirklich ein Armutszeugnis, dass es auch die Große Koalition seit fast drei Jahren nicht schafft, es einzuführen. Schleswig-Holstein hat es uns vorgemacht: Dort ist das Datenschutzaudit Realität; es funktioniert. Ich teile nicht die Auffassung von Herrn Schaar und des Düsseldorfer Kreises, dass Rechtsanwälte unbegrenzt auskunftspflichtig gegenüber Datenschutzkontrollinstanzen sein sollen; denn aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass Datenschutzkontrollinstanzen mehr Rechte haben als Staatsanwalt und Gerichte bei strafrechtlichen Ermittlungen. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Datenschutz ist in unserer Informationsgesellschaft wichtiger denn je. Wir fordern das Parlament auf, endlich eine Renaissance des Datenschutzes einzuleiten. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hätten das verdient. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Gunkel [SPD])

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