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Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7413)

dip / drucksache 23.10.2026 · WP 21 · 21/8774 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7413) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8774 21. Wahlperiode 23.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7413) Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 21/7413) bleiben einerseits mehrere Fragen unbeantwortet und andererseits ergeben sich neue Fragen. Beispielsweise wurden unvollständige sowie widersprüchliche Angaben gemacht. Da das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eines der zentralen Schutzgesetze für Beschäftigte darstellt, ist aus Sicht der Fragesteller*innen eine ordentliche Kontrolle sowie Erfassung dieser notwendig. Mit den folgenden Fragen erhoffen sich die Fragesteller*innen, bei dieser wichtigen Thematik Klarheit zu schaffen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie erklärt die Bundesregierung Unstimmigkeiten bei der Anzahl der Aufsichtsbeamt*innen mit Arbeitsschutzaufgaben zwischen dem letzten Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SUGA) und dem Landesbericht (beispielsweise in Berlin 2024: 63 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (laut Landesbericht) vs. 72 VZÄ (laut SuGA))? 2. Wie erklärt die Bundesregierung Unstimmigkeiten bei der Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe (beispielsweise in Berlin 2024 99 269 Betriebsstätten (Landesbericht) bzw. 126 358 (SUGA))? 3. Wieso sind nach Kenntnis der Bundesregierung einige Bundesländer bei der Veröffentlichung ihrer jeweiligen Länderberichte im Verzug (beispielsweise Baden-Württemberg, dessen aktuellster verfügbarer Jahresbericht nur Daten bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 enthält)? 4. Wie viele Besichtigungen/Inspektionen im Sachgebiet „Arbeitszeit“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durchgeführt (bitte nach Bundesland differenzieren)? 5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Veröffentlichungsgrundsätze (Fristen, Umfang, Form, Speicherung, Zugang, Archivierung) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bezüglich der Länderberichte, und falls nicht, plant die Bundesregierung derartige Grundsätze zu formulieren? 6. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht zulässig festgestellte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nicht bzw. uneinheitlich erfasst? Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hier Vergleichbarkeit herzustellen? 7. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligungen für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie die Anzahl der betroffenen Beschäftigten nicht bzw. uneinheitlich erfasst? Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hier Vergleichbarkeit herzustellen? 8. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Auskunftsverlangen der Behörden nicht bzw. uneinheitlich erfasst? Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hier Vergleichbarkeit herzustellen? 9. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Auskunftsverweigerung der Arbeitgeber*innen nicht erfasst? Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erfassung vorzugeben? Berlin, den 20. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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