Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7413)
Text
Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7413)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8774
21. Wahlperiode 23.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7413)
Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrollen zur
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 21/7413) bleiben
einerseits mehrere Fragen unbeantwortet und andererseits ergeben sich neue
Fragen. Beispielsweise wurden unvollständige sowie widersprüchliche
Angaben gemacht. Da das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eines der zentralen
Schutzgesetze für Beschäftigte darstellt, ist aus Sicht der Fragesteller*innen eine
ordentliche Kontrolle sowie Erfassung dieser notwendig. Mit den folgenden
Fragen erhoffen sich die Fragesteller*innen, bei dieser wichtigen Thematik
Klarheit zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung Unstimmigkeiten bei der Anzahl der
Aufsichtsbeamt*innen mit Arbeitsschutzaufgaben zwischen dem letzten
Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SUGA) und dem Landesbericht
(beispielsweise in Berlin 2024: 63 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (laut Landesbericht) vs.
72 VZÄ (laut SuGA))?
2. Wie erklärt die Bundesregierung Unstimmigkeiten bei der Anzahl der zu
kontrollierenden Betriebe (beispielsweise in Berlin 2024 99 269
Betriebsstätten (Landesbericht) bzw. 126 358 (SUGA))?
3. Wieso sind nach Kenntnis der Bundesregierung einige Bundesländer bei der
Veröffentlichung ihrer jeweiligen Länderberichte im Verzug (beispielsweise
Baden-Württemberg, dessen aktuellster verfügbarer Jahresbericht nur Daten
bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 enthält)?
4. Wie viele Besichtigungen/Inspektionen im Sachgebiet „Arbeitszeit“ wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 in Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
durchgeführt (bitte nach Bundesland differenzieren)?
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche
Veröffentlichungsgrundsätze (Fristen, Umfang, Form, Speicherung, Zugang, Archivierung)
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
bezüglich der Länderberichte, und falls nicht, plant die Bundesregierung
derartige Grundsätze zu formulieren?
6. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht zulässig
festgestellte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nicht bzw. uneinheitlich erfasst?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hier Vergleichbarkeit
herzustellen?
7. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligungen für
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie die Anzahl der betroffenen
Beschäftigten nicht bzw. uneinheitlich erfasst?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hier Vergleichbarkeit
herzustellen?
8. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Auskunftsverlangen
der Behörden nicht bzw. uneinheitlich erfasst?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hier Vergleichbarkeit
herzustellen?
9. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Auskunftsverweigerung der Arbeitgeber*innen nicht erfasst?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erfassung vorzugeben?
Berlin, den 20. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Relationen
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- asked ← Janina Böttger (Kleine Anfrage)
- asked ← Janine Wissler (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Cezanne (Kleine Anfrage)
- asked ← Lisa Schubert (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirze Edis (Kleine Anfrage)
- asked ← Pascal Meiser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sarah Vollath (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Anne Zerr
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Janine Wissler
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