Cradle to Cradle - Wiege zur Wiege e.V.
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Cradle to Cradle - Wiege zur Wiege e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Wir veröffentlichen Positionspapiere sowie schriftliche Stellungnahmen zu politischen Entscheidungen auf unseren Kanälen und versenden sie an Politiker*innen. Wir führen zudem persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags sowie der Bundesregierung und laden Politiker*innen zu unseren Veranstaltungen ein, um den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Zivilgesellschaft zum Thema Cradle to Cradle und Circular Economy zu fördern. Im Schwerpunkt üben wir die Interessensvertretung aus, um über die mit dem Cradle to Cradle-Ansatz verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Chancen für unsere Gesellschaft aufzuklären und auf eine Beachtung des Ansatzes bei der Umsetzung von Gesetzen und Regulierungen hinzuwirken.
Interessenbereiche: Handwerk; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Schulische Bildung; Klimaschutz; Berufliche Bildung; Industriepolitik; Parlamentarisches Verfahren; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Stadtentwicklung; Land- und Forstwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Bauwesen und Bauwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Fokus auf kreislauffähige Erzeugungsanlagen nach Cradle to Cradle bei der Erarbeitung einer Photovoltaik-Strategie: Wir brauchen einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und müssen dabei vollständig kreislauffähige Anlagen nutzen und Dienst- und Leistungsmodelle statt des günstigen Verkaufs der Anlagen fördern.
- Fokus auf Cradle to Cradle-Qualität in der öffentlichen Beschaffung im Rahmen der Transformation des Vergaberechts: Der öffentlichen Hand kommt in ihrer Rolle als Beschafferin eine Vorbildrolle zu: Durch ihre bedeutende Marktmacht und die Signalwirkung ihres Handelns haben öffentliche Auftraggeber*innen eine gesellschaftliche Vorbild- und Verantwortungsrolle. Die öffentliche Hand kann durch strategische und ganzheitliche Vergabeentscheidungen einen erheblichen Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz leisten und ihre Finanzmittel langfristig verantwortungsvoll einsetzen. Einen ganzheitlichen Ansatz dafür bietet das Cradle to Cradle-Konzept.
- Rücknahme der Ausnahme der Produktion von Virgin Plastik aus Rohöl von der Energiesteuer: Die Ausnahme der Produktion von Virgin Plastic aus Rohöl von der Energiesteuer (nach (§25 (1) Energie StG) verschafft der Produktion von Virgin Plastic gegenüber der Produktion von Plastik aus
Rezyklat einen marktverzerrenden Vorteil. Statt fairer Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines level playing field entstehen so strukturelle Vorteile für lineare Produktionsweisen, die Ressourcen verschwenden und Umweltkosten verursachen. Dieser gemeinwohlschädlichen Fehlsteuerung würde eine Abschaffung der beschriebenen Ausnahme entgegenwirken.
- Förderung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, die Fachkräfte zur Umsetzung zirkulärer Lösungen nach Cradle to Cradle befähigen.: Mit gezielter Förderung der beruflichen Weiterbildung kann der Bund dazu
beitragen, dass Innovationen “made in Germany” entstehen und dass gut ausgebildetes
Personal zirkuläre Lösungen im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft nach Cradle to Cradle, die
ökonomischen, ökologischen und sozialen Mehrwert schafft, konzipieren und umsetzen
kann.
- Orientierung an Cradle to Cradle Prinzipien bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Um zu einer echten Circular Economy in Deutschland zu kommen, muss das Ziel der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) sein, Ressourcen so zu nutzen, dass sie vollständig in Kreisläufen zirkulieren können (anstatt lediglich eine Verbrauchsreduktion anzustreben). In ihrer Ausgestaltung und der Umsetzung ihrer Maßnahmen muss sich die NKWS an diesem Ziel orientieren. Um dies zu erreichen soll sich die NKWS in ihrer Umsetzung am Cradle to Cradle Ansatz orientieren.
- Ergänzung des ÖkodesignG (BT-Drs. 21/5141) um Kriterien zur Materialgesundheit, Kreislauf-Zuordnung und zirkulären öffentlichen Vergabe: Ziel der Interessenvertretung ist die inhaltliche und strategische Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign (BT-Drs. 21/5141). Konkret wird darauf eingewirkt, die Verordnungsermächtigungen (§ 3) um Informationspflichten zu Materialgesundheit und Kreislauf-Zuordnung im Digitalen Produktpass zu erweitern, die deutsche Mitwirkungsrolle (§ 4) an delegierten EU-Rechtsakten auf diese Kriterien zu fokussieren sowie die Vergabearchitektur (§ 20) um positive Beschaffungspräferenzen für zirkuläre Produkte zu ergänzen.
Relationen
Keine Relationen.