Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow / Zwjazk Łužiskich Serbow / Bund Lausitzer Sorben
Text
Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow / Zwjazk Łužiskich Serbow / Bund Lausitzer Sorben
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Domowina ist ein politisch unabhängiger und selbstständiger Bund der Sorben/Wenden (im Weiteren Sorben) und Dachverband sorbischer Vereine der Ober- und Niederlausitz. Sie ist Interessenvertreterin des sorbischen Volkes und wirkt insbesondere im sorbischen Siedlungsgebiet des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen.
Die Domowina ist darüber hinaus Trägerin des Minderheitensekretariates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands. Eines der wichtigsten Arbeitsfelder des Minderheitensekretariats gemeinsam mit dem Minderheitenrat ist die Interessenvertretung der autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland.
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere/Stellungnahmen oder Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Die Interessenvertretung wird ausgeübt, um eine Sensibilisierung für aktuelle minderheitenpolitische Herausforderungen zu erreichen. Die Domowina vertritt die Interessen der Sorben in der Öffentlichkeit, gegenüber den Parlamenten und Institutionen und Verwaltungen auf der Ebene der Kommunen, Kreise, Länder und des Bundes sowie auf internationaler Ebene. Sie setzt sich für die rechtliche Regelung des Schutzes und der Förderung nationaler Minderheiten in Deutschland und für die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen ein.
Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
Interessenbereiche: Politisches Leben, Parteien; Kultur; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Berücksichtigung der Regional und Minderheitensprachen im Onlinezugangsgesetz: Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen
Deutschlands und der Bunnsraat för Nedderdüütsch möchten erreichen, dass die anerkannten Regional- und Minderheitensprachen im Onlinezugangsgesetz berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung von Minderheitenvertretern im Diversitätsbeirat zum Filmförderungsgesetz: Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.
- Aufnahme der nationalen Minderheiten ins Grundgesetz: Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands unterstützt die Initiative, den Minderheitenschutz im Grundgesetz zu verankern und fordert die Bundesregierung auf, die entsprechende Entschließung des Bundesrats vom September 2025 zügig aufzugreifen.
- Berücksichtigung der Regional- und Minderheitensprachen im Gerichtsverfassungsgesetz: Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands fordert eine Anpassung des § 184 GVG, damit auch Minderheiten- und Regionalsprachen in Gerichtsverfahren zulässig sind.
- Berücksichtigung der anerkannten Regional- und Minderheitensprachen im Geoschutzreformgesetz: Berücksichtigung der anerkannten Regional- und Minderheitensprachen
Relationen
Keine Relationen.