German Datacenter Association e. V.
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German Datacenter Association e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die German Datacenter Association e. V. engagiert sich für die Interessen und speziellen Belange von Rechenzentrumsbetreibern in Politik, Gesellschaft und Medien. Mitglieder sind Betreiber und Inhaber von Rechenzentren aller Größen. Sie thematisiert die Rahmenbedingungen und Verbesserungspotentiale in der Energie-, Nachhaltigkeits-, Stadtplanungs- und Digitalpolitik auf kommunaler, landes-, bundes-, und europäischer Ebene und fördert den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, RZ-Betreibern und Politik. Langfristig sollen so Rahmenbedingungen für das Betreiben von Rechenzentren in Deutschland und Europa nachhaltig verbessert werden.
Dazu veranstaltet sie Fachkongresse, Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate. Ihr Ziel ist es, die Interessen der Betreiber und der Allgemeinheit in den Mittelpunkt von Gesetzgebung und anderen politischen Entscheidungen der Energie-, Digital- und Umweltpolitik zu stellen. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht die German Datacenter Association e. V. im ständigen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Politik.
Interessenbereiche: Ländlicher Raum; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstige Interessenbereiche; Energienetze; Datenschutz und Informationssicherheit; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Digitalisierung; Öffentliches Recht; Stadtentwicklung; Internetpolitik; Rechtspolitik; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Abgabe von Abwärme aus Rechenzentren realistisch gestalten: Konkret soll erreicht werden, dass die im Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) festgelegten pauschalen Abgabeverpflichtungen durch individuelle Bewertungen ersetzt werden. Dies soll basierend auf Kosten-Nutzen-Analysen geschehen, um sicherzustellen, dass die Abwärme nur dann eingespeist wird, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Darüber hinaus soll der Ausbau von Wärmenetzen der vierten Generation gefördert werden, um eine bessere Integration der Abwärme in die kommunale Wärmeversorgung zu ermöglichen.
- Konsultationsverfahren BNetzA Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung: Am 07.11.2024 hatte die Beschlusskammer einen Vorschlag zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung veröffentlicht. Die GDA schlägt eine alternative Vorgehensweise vor. Diese sollte Netzbetreiber dazu verpflichten, die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten gezielt zu steuern, indem Zahlungspflichten für Petenten bei der Reservierung von Netzanschlusskapazität sowie für die Prüfung von Netzanschlussanfragen und die Forderung nach einem plausiblen Realisierungsfahrplan einschließlich des Nachweises der für das Vorhaben erforderlichen Geldmittel und der damit verbundenen Qualifizierung möglicher Petenten anhand bundesweit einheitlicher, diskriminierungs-freier Kriterien hin zu Vorhaben mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit zu steuern.
- Verbesserung der digitalen Infrastruktur, insbesondere Rechenzentren, in Deutschland: Um Deutschlands Rolle als führendes Industrieland zu stärken, ist entschlossenes politisches Handeln erforderlich. Die neue Bundesregierung ist gefordert, den digitalen Wandel mit klaren strategischen Zielsetzungen und verlässlichen Rahmenbedingungen voranzutreiben, Innovationshemmnisse zu beseitigen und die Grundlage für eine leistungsfähige, resiliente und souveräne digitale Infrastruktur zu schaffen. Die German Datacenter Association (GDA) legt für die neue Legislaturperiode daher konkrete Vorschläge und Empfehlungen vor.
- Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 aus dem Jahr 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich
- Nationale Rechenzentrumsstrategie: Am 21. August 2025 startete das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eine Konsultation zur Erarbeitung einer nationalen Rechenzentrumsstrategie. Das Ministerium beginnt damit, den Koalitionsvertrag umzusetzen, Deutschland als leistungsfähigen, nachhaltigen und souveränen Rechenzentrumsstandort zu etablieren. Die digitale Transformation ist eine der größten Herausforderungen und eine der größten Chancen des 21. Jahrhunderts, die eine leistungsfähige digitale Infrastruktur erfordert. Mit dem Koalitionsvertrag wird endlich politisch anerkannt, dass der Sektor eine besondere Infrastruktur aufbaut und betreibt: Strategisch bedeutsam für Innovation, Wachstum, für Sicherheit, Souveränität und Nachhaltigkeit.
- Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung: In den letzten Jahren hat sich eine hohe und stetig steigende Anzahl von Großbatterie-Projekten in Deutschland entwickelt. In der Summe übersteigt das Volumen der Anträge für den Anschluss von Stromspeichern die Projektionen der Netzentwicklungsplanung für die nächsten zwanzig Jahre um ein Vielfaches. Der Entwurf soll im oben dargestellten Kontext Rechtsunsicherheiten beseitigen. Er stellt klar, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ohne die Klarstellung wären die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen der KraftNAV auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden.
- Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS): Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die BNetzA hat daher eine Reform der Rahmenfestlegungen für die Allgemeine Netzentgeltsystematik auf den Weg gebracht.
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