Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA)
Text
Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA)
Tätigkeit: Berufsverband
Die UNIKA hat gemäß ihrer Satzung die Aufgabe, die Interessen der deutschen kartoffelbauenden Betriebe, der Kartoffelzüchter und der Vermarktung von Kartoffeln und Kartoffelprodukten zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Die Bemühungen richten sich auf die Förderung der Züchtung, Produktion, Veredelung, Verwertung und des Absatzes von Kartoffeln und die Unterstützung von Forschung und Entwicklung auf allen diesen Aufgabenfeldern des Vereins.
Als Dachverband der deutschen Kartoffelwirtschaft vereinigt die UNIKA alle Stufen der Wertschöpfungskette Kartoffeln - von der Züchtung, Pflanzguterzeugung und Vermehrung über die Primärproduktion und den Abpackhandel bis hin zu vor- und nachgelagerten Bereichen. Die UNIKA vertritt die Interessen der Kartoffelbranche auf fachlicher und politischer Ebene. Dazu werden Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeitenden sowie mit Vertretern von Bundesministerien geführt. Desweiteren werden Stellungnahmen, Positionspapiere, Berichte und Schreiben verfasst und übermittelt. Ergänzend führt die UNIKA Informations- und Fachveranstaltungen durch, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und Mitarbeitende der verantwortlichen Bundesministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; EU-Gesetzgebung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Künftige Regulierung der neuen genomischen Techniken in der Landwirtschaft: Um langfristig zukunftsfähig zu sein, ist die Landwirtschaft auf Innovationen angewiesen, gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Eine Anwendung von neuen genomischen Techniken ist in Europa zeitnah zu ermöglichen. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
- Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade: Der Anbau von Kartoffeln, Gemüse und Zuckerrüben steht durch die rasante Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade und der von ihr übertragenen Bakteriosen einer existenziellen Bedrohung gegenüber. Denn die Bakteriosen führen zu hohen Ertrags- und Qualitätsverlusten und zu einer verminderten Verarbeitungs- und Vermarktungsqualität. Bei den Grundnahrungsmitteln Kartoffeln und den betroffenen Gemüsekulturen kommt es auch zu Totalausfällen. Die Anbauer und Verarbeiter von Kartoffeln, Gemüse und Zuckerrüben benötigen dringend politische Unterstützung hinsichtlich einer verstärkten Forschungsförderung, möglicher Maßnahmen im Bereich des Pflanzenschutzes sowie Anpassungen in der Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Erprobung ackerbaulicher Maßnahmen.
- Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität: 15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln.
- Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung: Das BMLEH beabsichtigt eine Änderung des nationalen GAP-Strategieplans für 2026, und dazu eine Anpassung der Durchführungsvorschriften zur Konditionalität umzusetzen. Davon betroffen sind die Vorschriften für Standards zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), dabei insbesondere auch die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6). Ziel ist es, mit der Schwarzbrache eine Option im Rahmen einer integrierten Bekämpfungsstrategie zu schaffen, um der weiteren Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade sowie der durch sie übertragenen Krankheitserreger entgegenzuwirken. Die UNIKA steht hinter der Zielsetzung des BMLEH. Jeder Landwirt muss unbürokratischen die Möglichkeit zur Umsetzung der Schwarzbrache bekommen.
- Arbeitszeitgesetzgebung - Einführung wöchentlicher Höchstarbeitszeit: Die deutsche Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen und Chancen im Wandel der Arbeitswelt. Unternehmen wie auch Beschäftigte benötigen dringend mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung, um den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht.
- Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung: Das BMLEH beabsichtigt, die Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Die UNIKA steht hinter der Zielsetzung des BMLEH. Die Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung auf nationaler, wie europäischer Ebene ist auch aus UNIKA-Sicht eine zentrale Grundvoraussetzung, um Kartoffelernten mittel- und langfristig abzusichern und damit den Zugang zum Grundnahrungsmittel Kartoffel und den vielfältigen Produkten daraus zu gewährleisten.
- Vereinfachungen der Rechtsvorschriften zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Omnibus-X / COM(2025) 1030 final): Die UNIKA begrüßt ausdrücklich die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, Bürokratie abzubauen, den regulatorischen Rahmen zu modernisieren sowie den Marktzugang für Innovationen zu erleichtern. Wir stehen zur Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für Mensch, Tier und Naturhaushalt. Die Vereinfachungsvorschläge sind unserer Einschätzung nach jedoch bei weitem nicht ausreichend, um eine notwendige Trendwende beim Zugang von praktikablen und wirksamen Pflanzenschutzverfahren einzuleiten.
- Forderung der Einführung einer nationalen Sektorausnahme für Weizen und Kartoffeln von den Vertragspflichten der GMO-Verordnung: Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Verordnung einer Neuregelung der Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs: Gegenstand der Interessenvertretung ist die geplante Verordnung zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs. Angestrebt werden insbesondere eine möglichst vollständige und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, der Verzicht auf zusätzliche Genehmigungs- und Antragsverfahren, die Überprüfung geplanter Einschränkungen beim Nachbau, praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit Resterden sowie die Anpassung der Anforderungen im amtlichen Bekämpfungsprogramm. Zudem soll die Verordnung um die in der EU-Regelung vorgesehenen Möglichkeiten zur Aufhebung von Beschränkungen und zur Verkürzung von Sperrfristen ergänzt werden.
Relationen
Keine Relationen.