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Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V.

lobbyregister / register_entry 09.03.2022 · Original ↗

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Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Im VGMS sind über den Verband der Deutschen Getreideverarbeiter und Stärkehersteller VDGS und den Verband Deutscher Mühlen sowie deren Landesverbände mittelbar rund 500 Unternehmen organisiert, von mittelständischen, familiengeführten Unternehmen bis hin zu großen internationalen Konzernen. In den Betrieben werden rund 15 Millionen Tonnen landwirtschaftlicher Rohstoffe verarbeitet, unter anderem Weizen, Roggen, Hafer, Hartweizen, Mais, Reis und Stärkekartoffeln. Die Unternehmen sind wichtige Partner der Landwirtschaft sowie von Lebensmittelhandwerk, Industrie und Handel. Die Produktpalette reicht von Mehl über Haferflocken, Frühstückscerealien, Nudeln und Reis bis zu nativen und modifizierten Stärken sowie Stärkeverzuckerungsprodukten. In Deutschland und darüber hinaus versorgen die Unternehmen Tag für Tag Millionen Menschen mit hochwertigen, sicheren und zugleich preiswerten Lebensmitteln. Daneben stellen sie Produkte für die chemisch-technische und pharmazeutische Industrie sowie Einzelfuttermittel für die Tierernährung her. Mit ihren rund 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaften die im VGMS zusammengeschlossenen Branchen einen Umsatz von etwa sieben Milliarden Euro, mit ihren Produkten sind sie weltweit erfolgreich. Wichtige Themen der Verbandsarbeit sind Qualität und Sicherheit der Lebensmittel, Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern. Der Verband informiert seine Mitglieder zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben und unterstützt sie bei der Umsetzung der unzähligen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Standards, die die Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen zu beachten haben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis in Gesetzgebungsverfahren einzubringen, um möglichst praxisnahe, effiziente Lösungen zu finden. Als wesentlicher Teil regionaler Wertschöpfungsketten bietet die Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft schon heute vielfältige Antworten auf umwelt- und klimapolitische Fragestellungen. Als Teil der kritischen Infrastruktur kommt ihr eine besondere Bedeutung für die Versorgungssicherheit in Deutschland zu. Konkret wird die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag über Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, Gespräche mit Abgeordneten, Einladungen zu Parlamentarischen Abenden zu Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Ausschusssitzungen, Tagungen oder Gesprächen in Mitgliedsunternehmen ausgeübt. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Außenwirtschaft; Rente/Alterssicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Immissionsschutz; Verbraucherschutz; Klimaschutz; EU-Binnenmarkt; Lebens- und Genussmittelindustrie; Verkehrsinfrastruktur; Berufliche Bildung; Wettbewerbsrecht; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Lebensmittelsicherheit; Industriepolitik Regelungsvorhaben: - Kleine und mittelständischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch stärker entlasten: Mit der Novelle sollen Anforderungen aus der Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt, Anpassungen am Energieeffizienzgesetz vorgenommen und bürokratische Hürden abgebaut werden, womit die Wirtschaft entlastet werden soll. Ziel der Interessenvertretung des VGMS ist es, deutlich zu machen, dass die geplanten Maßnahmen nicht zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch führen werden, sondern im Gegenteil den Unternehmen weitere Berichtspflichten und bürokratische Hemmnisse auferlegen. - Umsetzbare und sichere Richtwerte für Mykotoxine sicherstellen: Im Jahr 2006 sind auf europäischer Ebene Richtwerte für verschiedene Mykotoxine in Futtermitteln festgelegt worden. Dabei sind für bestimmte Futtermittelausgangserzeugnisse sowie Ergänzungs- und Alleinfuttermittel Richtwerte für die Mykotoxine Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZEA), Ochratoxin A (OTA) sowie die Fumonisine B1 und B2 eingeführt worden. Die Richtwerte für Mykotoxine in Futtermitteln werden derzeit überarbeitet. Der aktuelle Entwurf sieht eine deutliche Absenkung der Richtwerte vor. Einige der vorgesehenen Absenkungen werden in den Betrieben der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft nicht umzusetzen sein. Ziel der Interessenvertretung ist es, Richtwerte zu erarbeiten, die ein hohes Schutzniveau sicher stellen und in der Praxis auch umzusetzen sind. - Fehlende Einschätzung von Risiko zu potentiellem Schaden zu entstehenden Kosten bei IT-Sicherheit ergänzen: Die IT-Infrastruktur zu schützen und Angriffen jeglicher Art zu verunmöglichen ist zentrales Anliegen aller Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, die sie bereits im Eigeninteresse verfolgen. Der Schutz vor Cyberangriffen wird immer wichtiger, wobei die Vernetzung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung die Abwehr solcher Risiken zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe macht. Der VGMS unterstützt die Bestrebungen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich. Ziel der Interessenvertretung ist es, klug zwischen Risiko und potentiellem Schaden sowie zwischen Kosten und Bürokratie abzuwägen. - Pauschale, ordnungsrechtlich fixierte Neuausrichtung beim Pflanzenschutz ist nicht zielführend und muss konkretisiert werden: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Frühjahr 2024 ein Diskussionspapier für die Erarbeitung eines nationalen „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ veröffentlicht. Die Inhalte des Papiers storßen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf Kritik. Rund 30 Verbände haben in einem öffentlichen Aufruf "Schutz der Kulturpflanzen sichern und Produktionsverlagerungen vermeiden – Vorschläge für einen modernen Pflanzenschutz" kritisiert, dass die Bundesregierung pauschal und mit Ordnungsrecht den Pflanzenschutz neu ausrichten will. - Umsetzbare Reduzierungsvorgaben für MOSH/MOAH in den Betrieben sicherstellen: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag zur gesetzlichen Regulierung der Rückstände an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) vorgelegt. Die Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Einträge von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) in die Lebensmittelkette aufzuklären und zu minimieren. Es ist der Lebensmittelwirtschaft insgesamt gelungen, die Rückstände von MOSH und MOAH erfolgreich zu minimieren. Ziel der Interessenvertretung ist es, dafür zu sorgen, dass die Vorgaben zur Reduzierung von MOH in den Betrieben auch umsetzbar sind. - Festschreibung von Carbon-Leakage-Schutz auch nach 2026 notwendig: Der Gesetzentwurf soll die Grundlagen für ein unionsweites Emissionshandelssystem schaffen. Damit sollen auf kosteneffiziente Weise die Treibhausgasemissionen der einbezogenen Anlagen sowie des Luft- und Seeverkehrs verringert und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Der VGMS fordert, dass im Rahmen der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems gemäß BEHG in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1.1.2027 ein Carbon-Leakage Schutz verbindlich festgeschrieben werden muss. Eine alleinige Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, wie es der Gesetzesentwurf vom Oktober 2024 zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz derzeit vorsieht, wird der immensen Bedeutung dieses Schutzinstrumentes nicht gerecht und wird daher vom VGMS kritisiert. - Energieintensive Ernährungsindustrie stärker in energiepolitische Entscheidungen einbeziehen: Bei den derzeitigen Koalitionsverhandlungen werden unter anderem Energiepolitische Weichenstellungen getroffen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich 13 Verbände der Ernährungswirtschaft, darunter auch der VGMS, dafür ausgesprochen, dass die Energieintensive Ernährungsindustrie bei allen energiepolitisch relevanten Entscheidungen stärker einbezogen werden müssen. Konkret wird von uns gefordert eine Erweiterung der Strompreiskompensation auf alle Branchen der Ernährungsindustrie, eine Folgeregelung für den Spitzensteuerausgleich beim Gas und eine Überführung des Carbon-Leakage-Schutzes in das EU-ETS 2. Entsprechend sollen in der kommenden Legislaturperiode die dafür maßgeblichen Gesetze geändert, erweitert oder erstellt werden. - Faire Bezahlung von Lebensmitteln innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, bei der Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation durch die EU faire Rahmenbedingungen für sämtliche Stufen der Lebensmittelkette sicherzustellen. Einzelmaßnahmen nur zugunsten der Landwirte auf Kosten der Käufer von Agrarerzeugnissen lehnen wir ab. Dies betrifft insbesondere die einseitige Kündigungsmöglichkeit für Landwirte bei langfristigen Lieferverträgen und die verpflichtende Berücksichtigung von Produktionskosten bei Preisbildungsklauseln. - Erhalt der befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) als Instrument des betrieblichen Schadnagermanagements in Deutschland: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Hygiene und Lebensmittelsicherheit in der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft. Die angekündigte Abschaffung durch die BAuA ab 1. 1. 2026 würde die Betriebe in ihrer Fähigkeit zur Schädlingsprävention stark einschränken u. gefährdet die Einhaltung gesetzlicher Hygienevorgaben. Alternative Methoden (Schlagfallen, visuelle Kontrollen) bieten nicht die gleiche Wirksamkeit und Prävention. Ein pauschales Verbot der BUD wäre unverhältnismäßig mit gravierende Folgen für Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz & die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft. Eine differenzierte Bewertung und Erhalt der BUD unter fachkundiger Anwendung ist daher Forderung der Verbändeallianz. - Verbändebeteiligung zum Entwurf einer "Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV): Das BEHG bildet den rechtlichen Rahmen für das nationale Emissionshandelssystem. Mit der Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung die Verordnungsermächtigung des § 10 Absatz 3 BEHG zur Regelung des Versteigerungsverfahren sowie weiterer Einzelheiten zum Veräußerungsverfahren für den Zeitraum ab dem Jahr 2026 zum Festpreis umsetzen. Der VGMS kritisiert die Einführung eines Preiskorridors, da mit dem ETS 2 zum 1. Januar 2027 eine europäische Lösung implementiert wird. Mit Umsetzung dieser VO soll für den Zeitraum von nur einem Jahr ein neues Preisbildungssystem etabliert werden. So wird sinnlose Bürokratie aufgebaut, die dem Ziel des Klimaschutzes in keinster Weise dient. Daher sollte auch für das Jahr 2026 ein Festpreis gelten und der Übergang in den ETS 2 gestaltet werden. - Erhalt von Phosphorwasserstoff und phosphorwasserstoffbildenden Verbindungen als Pflanzenschutzmittel und in Biozidprodukten: Phosphorwasserstoff (Phosphin) ist als Begasungsmittel im Vorratsschutz aufgrund der Wirksamkeit gegen alle Entwicklungsstadien von Vorratsschädlingen, der Rückstandsfreiheit und Wirtschaftlichkeit alternativlos. Die EFSA-Stellungnahme vom 15. 01. 2025 konnte wegen Unsicherheiten zur Genotoxizität keine toxikologischen Referenzwerte ableiten, was eine Risikobewertung & eine Wiederzulassung als Pflanzenschutzmittel verhindert. Ein Verbot hätte gravierende Auswirkungen auf Lebensmittelsicherheit, Wettbewerbsfähigkeit Lebensmittelwirtschaft und den Export, da viele Drittstaaten Phosphin-Begasungszertifikate verlangen. Die Branche fordert eine erneute Mandatierung der EFSA zur Ableitung toxikologischer Referenzwerte und ein harmonisiertes Vorgehen im Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht. - Unterstützung der VSMK-Forderung nach Abschaffung von Meldepflichten im LFGB: Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat am 23.05.2025 beschlossen, den Bund zur Abschaffung von nationalen Meldepflichten im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufzufordern, um die kommunale Lebensmittelüberwachung zu entlasten. Der VGMS unterstützt diese Forderung mit Nachdruck, da diese Meldepflichten des § 44 Abs. 4 und 4a LFGB nur Fälle betreffen, in denen keine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit eingetreten ist. Da das BMEL die Landesbehörden noch im Jahr 2024 zu einer strengeren Anwendung der Meldepflichten aufforderte, hat der VGMS sich mit einem Schreiben direkt an das BMLEH gewandt, um die Forderung der VSMK zu unterstützen. - BMWE-Abfrage zu Handelshemmnissen im EU-Recht: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fragt die Lebensmittelwirtschaft nach Hemmnissen für den Handel im europäischen Binnenmarkt, die durch nicht harmonisierte einzelstaatliche Vorgaben entstehen. Der VGMS kennt zahlreiche solcher Hemmnisse, die in unterschiedlichen nationalen Regelungen in den Mitgliedstaaten verursacht werden. Gerade im Bereich des Lebensmittel- und des Abfallrechts verursachen einzelstaatliche Alleingänge doppelten Umsetzungsaufwand bei Lebensmittelunternehmen. Der VGMS konnte auf die oben genannte Anfrage somit zahlreiche Beispiele nennen, in denen EU-weit einheitliche Regelungen zur weniger bürokratischen Lasten und Kostensenkungen führen werden. - Verordnungsentwurf der Probenahme und Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen bei Lebens- und Futtermitteln: Die EU-Kommission plant die Überarbeitung der Vorschriften für die Entnahme von Lebens- und Futtermittelproben zum Zweck der Kontrolle der Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen. Der Entwurf ist jedoch unklar hinsichtlich des Anwendungsbereichs und bezüglich weiterer Anwendungsfragen bei Probenahme und Analytik. Der VGMS setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine gut verständliche Regulierung zu diesem Bereich ein, die zudem bürokratiearm umgesetzt werden kann und unnötig komplizierte Probenahmeverfahren und Lebensmittelverluste vermeidet. - Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung: Die EU-Kommission plant die Überarbeitung der Vorschriften für die Entnahme von Lebens- und Futtermittelproben zum Zweck der Kontrolle der Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen. Der Entwurf ist jedoch unklar hinsichtlich des Anwendungsbereichs und bezüglich weiterer Anwendungsfragen bei Probenahme und Analytik. Der VGMS setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine gut verständliche Regulierung zu diesem Bereich ein, die zudem bürokratiearm umgesetzt werden kann und unnötig komplizierte Probenahmeverfahren und Lebensmittelverluste vermeidet. - Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts zur Flexibilisierung des Bauordnungsrechts nutzen: Wir schlagen vor, den Begriff der „Atypik“ im Bauordnungsrecht zu spezifizieren und in der Baunutzungsverordnung zu verankern. So kann sichergestellt werden, dass Behörde und Gerichte bundesweit gleich mit gleichgelagerten Fällen umgehen. Damit kann dem Problem begegnet werden, dass historisch in Stadtzentren gewachsene Betriebe der Ernährungswirtschaft bei Überschreiten der sog. 300-Tonnen-Regel in eine nachträgliche Genehmigungspflicht rutschen, die nicht zu rechtfertigen ist und eine Verlagerung oder Stillegung der Betreibe zur Folge haben kann. - Benchmark-System im europäischen Emissionshandel maßvoll umgestalten: Die energieintensive und exportorientierte Stärkeindustrie steht aus vielerlei Gründen unter immensem Druck. Das derzeit diskutierte Benchmark-System im europäischen Emissionshandel wird diesen Druck weiter verstärken. Aus diesem Grund setzen wir uns für Änderungen am derzeit diskutierten Regelwerk ein, die insbesondere zu einer verbesserten Vergleichbarkeit im ETS-System führen durch Einführung eines Carbon Leakage Fallback Benchmark Pool für von Carbon-Leakage bedrohte Sektoren sowie Einführung eines Non-Carbon Leakage Fallback Benchmark Pool, für Sektoren und Tätigkeiten ohne Carbon Leakage Risiko. Auch sollte geprüft werden, ob Benchmark-Werte für von Carbon-Leakage bedrohte Sektoren besser die durchschnittliche Leistung vergleichbarer Anlagen widerspiegeln. - Erhalt der staatlichen Hafer-Züchtung als strategische Forschungsaufgabe am Julius Kühn-Institut: Durch einen bevorstehenden Ruhestand kommt es zu keiner adäquaten Neubesetzung mit demselben inhaltlichen Schwerpunkt am Julius Kühn-Institut. Dies gefährdet die letzte staatliche Haferzüchtung in Deutschland, die eine langfristige Forschungsinfrastruktur darstellt und unabhängige Arbeiten zu Krankheitsresistenzen, Mykotoxinen, Klimaanpassung und Qualitätsmerkmalen ermöglicht. Hafer gilt zudem als wichtige Kultur für nachhaltige Agrarsysteme, Biodiversität und gesunde Ernährung. Private Züchter sind auf staatliche Vorleistungen angewiesen. Ein Wegfall der Forschung schwächt die Innovationskraft, Rohstoffsicherheit und Deutschlands internationale Rolle in der Haferforschung. Gefordert werden ein Dialog mit Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Erhalt der staatlichen Haferzüchtung. - Einführung einer Zuckersteuer ist zu hinterfragen und wird abgelehnt: Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion lehnt der VGMS die Einführung einer Zuckersteuer ab. Sie führt zu Mehrbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen, ohne einen wissenschaftlich gesicherten gesundheitlichen Nutzen. Statt auf symbolische Maßnahmen zu setzen, fordert die Branche eine evidenzbasierte Politik mit Fokus auf ganzheitliche Präventionsansätze wie Ernährungsbildung, Bewegung und bessere Lebensbedingungen - Agrarlogistik stabilisieren: Versorgungssicherheit durch leistungsfähige Schiene, Wasserstraße und Straße gewährleisten: Das Positionspapier der Verbände-Initiative Agrarlogistik beschreibt die zunehmenden Belastungen der Agrarlogistik durch unzuverlässige Schienenverkehre, Baustellen und Kapazitätsengpässe, Niedrigwasser und Sanierungsstau bei Wasserstraßen sowie begrenzte Kapazitäten und infrastrukturelle Defizite im Straßengüterverkehr. Gefordert werden kurzfristige Entlastungsmaßnahmen und eine langfristige Stärkung von Schiene, Wasserstraße und Straße als leistungsfähiges, resilientes Gesamtsystem zur Sicherung von Versorgung, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen. - Höchstgehalte für Mutterkornalkaloide: Bitte um Unterstützung bei den anstehenden Gesprächen auf EU-Ebene: In der Kontaminantenverordnung sind seit einigen Jahren Höchstgehalte für Ergotalkaloide in Getreide und Getreideerzeugnissen festgelegt. Für einige dieser Erzeugnisse sollen in den kommenden Jahren die erlaubten Höchstgehalte weiter abgesenkt werden. Die Müllerei steht jedoch weiterhin vor großen praktischen Herausforderungen zur sicheren Einhaltung der künftig angestrebten Höchstgehalte für Ergotalkaloide. Daher bitten wir das BMLEH, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung des vorgesehenen Zeitplans und eine Verschiebung der Verschärfung der Höchstgehalte für Ergotalkaloide einzusetzen. - Forderung der Einführung einer nationalen Sektorausnahme für Weizen und Kartoffeln von den Vertragspflichten der GMO-Verordnung: Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden. - Abschaffung von nationalen Meldepflichten im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch LFGB: Aufgrund einer Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Jahr 2025 hat das BMLEH einen Gesetzesentwurf zur Änderung des LFGB vorgelegt, mit dem unter anderen bestimmte Meldepflichten für Unternehmer und Analyselabore abgeschafft werden sollen. Diese gehen über EU-Recht hinaus und können somit ohne Vertragsverletzung abgeschafft werden. Wir unterstützen dies und haben dies in einem Schreiben an eine parlamentarische Staatssekretärin des BMLEH zum Ausdruck gebracht

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