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Bayer CropScience Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bayer CropScience Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Die Bayer CropScience Deutschland GmbH mit Sitz in Monheim ist die deutsche Vertriebsgesellschaft der Division CropScience der Bayer AG. Das innovative Produktsortiment umfasst neben Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden sowie Produkten zur Saatgutbehandlung und hochwertigem Raps- und Maissaatgut auch Anwendungen im nicht-landwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Unkrautkontrolle für die gewerbliche Nutzung. Mehr Informationen finden Sie unter: www.agrar.bayer.de Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Land- und Forstwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Neue Züchtungstechnologien (NZT): Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene. - Regenerative Landwirtschaft: Verankerung von Ernährungssicherheit als Staatsziel im Grundgesetz - Vereinfachung PSM Zulassung: Um besser auf den Klimawandel reagieren und um die nationale und europäische Lebensmittelversorgung sichern zu können, müssen Innovationen auch im Bereich Pflanzenschutz deutlich schneller in Anwendung kommen. Hierfür müssen Behörden und Gerichte stark entlastet werden. Ziel ist es, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deutlich effizienter, schneller und rechtssicherer werden. Analog zu anderen EU-Mitgliedsstaaten soll hierzu Analyse, Bewertung und Risikomanagement in einer souveränen Behörde gebündelt und Verfahrenshürden beseitigt werden. - Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.

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