Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.
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Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) führt zum Zweck der Interessensvertretung Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitenden sowie mit Mitarbeitenden aus Bundesministerien. Auch durch den Versand von Newslettern, durch direkte Anschreiben per Brief oder Email, den Versand von Positionspapieren und Stellungnahmen oder die Durchführung von Netzwerkveranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit den oben genannten Personengruppen gesucht. Im Mittelpunkt der Interessenvertretung stehen die Themen Transparenz der Regierungsführung und gemeinwohlorientierte Digitalpolitik.
Um Vertrauen in die Demokratie und in die demokratischen Institutionen zurückzugewinnen, braucht es einen Staat, der handlungsfähig ist und für Bürger:innen nachvollziehbar transparent arbeitet. Die bereitwillige und proaktive Veröffentlichung von staatlichen Informationen, die Öffnung von Datenbeständen sowie transparente und moderne Gesetzgebungsverfahren sind Kernbestandteile einer offenen Regierungsführung. Dafür setzen wir uns ein und davon wollen wir politische Entscheidungsträger:innen überzeugen.
Interessenbereiche: Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Meinungs- und Pressefreiheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Verwaltungstransparenz/Open Government; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines Transparenzgesetz des Bundes: Die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch staatliche Stellen in einem Transparenzportal ist bisher nicht vorgesehen. Informationszugangsansprüche müssen dementsprechend individuell geltend gemacht werden. Ziel ist es, den Zugang der Bürger:innen zu Informationen der öffentlichen Verwaltung im Interesse einer transparenten öffentlichen Hand zu erweitern sowie Mitbestimmung zu erleichtern. Dazu werden das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sowie das Umweltinformationsgesetz des Bundes durch ein Bundestransparenzgesetz ersetzt.
- Lücken im bisherigen Demokratiefördergesetz-Entwurf schließen: Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Der Einsatz gegen jegliche Form verbotener Diskriminierung ist als eigener Gegenstand in den Katalog
von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung der Demokratie und der diskriminierungsfreien
demokratischen Teilhabe. Das setzt voraus, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen haben und staatliche Entscheidungen überprüfbar sind. Auch Beratungsangebote für betroffene Personen von digitaler Gewalt sollten mit aufgenommen werden.
- Reform des Gemeinnützigkeitsrechts für mehr Rechtssicherheit: Der Zweckekatalog des § 52 Absatz 2 AO sollte durch die Aufnahme dringend gebotener Zwecke ergänzt werden, u.a. die Förderung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und anderer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Der Rechtsschutz gegen die automatische Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sollte wiederhergestellt werden. Wer Freie Software, gemeinwohlorientierte Plattformen oder die dafür notwendigen Server- oder Netzwerkinfrastrukturen betreibt, entlastet andere gemeinnützige Vereine fundamental, und sollte auch als gemeinnützig nach § 52 Abs. 2 AO anerkannt werden.
- Mehr Wertschätzung für digitales Ehrenamt in der Engagementstrategie: Digitale Ehrenamtsformen erhalten im Vergleich zum traditionellen Ehrenamt zu wenig Aufmerksamkeit, Anerkennung und politische Unterstützung. Es braucht mehr Angebote und Fördermöglichkeiten für Schulungen zur fachli-
chen Weiterbildung (Software, Hardware, etc.) sowie über Engagement-spezifische Themen,
beispielsweise Burnout-Prävention, Teamwork, Projektmanagement. Es braucht eine Förderung für Ausrüstung, darunter Hardware und Software sowie den Betrieb von Servern bzw. die niedrigschwellige Möglichkeit, Serverkapazitäten anzumieten. Hierbei sollte in Betracht gezogen werden, Angebote mit umfassendem Service für das Hosting, Aktualisierungen, Fehlerbehebung zu konzipieren, so dass Ehren-
amtliche keine eigenen Kapazitäten für die IT-Administration benötigen.
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf Open Data: Die Öffnung und Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Data) ist ein zentraler Bestandteil der offenen Regierungsführung. International setzt sich Deutschland im Rahmen der Open Government Partnership genau dafür ein. Nun gilt es, auch in Deutschland voran zu kommen: Für eine effektive Durchsetzung der Öffnung reicht die bisherige Bereitstellungspflicht von Open Data durch Behörden nicht aus. Es braucht einen subjektiven Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Open Data.
- Verankerung des Open Source Hardware Konzeptes bei der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie: Höhere Informationspflichten sowie Anreize für das offene Teilen von technischen Informationen seitens der Inverkehrbringer von Produkten erwirken, zur Verbesserung der Produkttransparenz, Reparierbarkeit und letztendlich der Produktnachhaltigkeit; Erhöhung der Anschlussfähigkeit sowie Verbreitung des Open Source Hardware Konzeptes.
- Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten: Für ein einheitliches, elektronisches und ausreichendes Qualitätsniveau bezüglich des Inhalts und des Formats der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen. Dazu Ausgestaltung eines benutzerfreundlichen und bürokratiearmen Systems zur Erfassung, Speicherung und Bereitstellung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten. Ein solches System sollte in Form eines elektronischen, flächenscharfen Datenregisters eingerichtet werden, welches Behörden, Wissenschaft und Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich ist und die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten so proaktiv veröffentlicht werden.
- Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung: Ein zukunftsfähiger Rechenzentrumsstandort darf sich nicht in der Reaktion auf bestehende Abhängigkeiten erschöpfen, sondern muss proaktiv ein neues Zielbild etablieren. Statt lediglich Probleme zu beheben, gilt es, Grundlagen für eine offene, kollaborative und selbstbestimmte digitale Gesellschaft zu schaffen, die Nachhaltigkeit und Grundrechte achtet. Was dafür nötig ist, hat das Bündnis F5 in seiner Stellungnahme ausgearbeitet.
- Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbgründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Anti-SLAPP): Ziel ist es, die Umsetzung der RL weiter zu verbessern, dass nicht nur die Mindestanforderungen eingehalten werden. Beispielsweise: Die Problematik, dass die einschüchternde Wirkung in vielen Fällen bereits durch missbräuchliche vorgerichtliche Abmahnungen erzielt wird und es gar nicht mehr zu einem Gerichtsverfahren kommt, blendet der Entwurf etwa vollumfänglich aus. Die Begründung lässt durchklingen, dass aus Sicht des BMJ SLAPPs in Deutschland eigentlich kein Problem darstellen und das deutsche Recht keiner Modifikation bedürfe, um einen Schutz vor SLAPPs zu gewährleisten.
- Transparenz zu Gewerbesteueroasen herstellen: Kampf gegen Gewerbesteueroasen in verschiedenen deutschen Kommunen durch Herstellung von Transparenz mittels einer online Datenbank
Relationen
Keine Relationen.