Deutscher Alpenverein e.V. (DAV)
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Deutscher Alpenverein e.V. (DAV)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Deutsche Alpenverein e.V. ist als größter Bergsportverband der Welt zugleich einer der großen Naturschutzverbände Deutschlands. Er gliedert sich in aktuell 355 selbständige Sektionen mit über 1,5 Mio. Mitgliedern und 2 Stiftungen. Der DAV lebt von seinem Engagement der mehr als 30.000 Ehrenamtlichen und betreut ca. 325 Hütten, 220 Kletteranlagen und rund 30.000 km Wege.
Als Bergsportverband ermöglicht er die Ausübung von vielfältigen bergsportlichen Aktivitäten und tritt als Naturschutzverband für den Schutz der einzigartigen Natur- und Kulturräume in den Alpen und Mittelgebirgen ein.
Der DAV fördert den Breitensport, als auch den Leistungs- und Wettkampfsport. Dabei setzt er sich für die naturverträgliche, umwelt- und klimaschonende Ausübung des Bergsports ein.
Im Rahmen seines umfangreichen Engagements für gesellschaftliche Belange leistet der DAV qualifizierte Kultur- und Jugendarbeit. Die Jugendorganisation für die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die JDAV.
Seine Interessen gegenüber Politik und Ministerien vertritt der DAV im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Nationaler Wiederherstellungsplan (NWP) zur Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (W-VO 2024/1991): Der DAV setzt sich für eine ambitionierte und praxistaugliche Ausgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) ein. Ziel der Interessenvertretung ist, alpine Lebensräume (Fließgewässer, Grünland, Moore) als prioritäre Wiederherstellungsräume zu verankern, die Erholungsnutzung differenziert zu berücksichtigen und bestehende kooperative Steuerungskonzepte für Bergsport (Klettern, Skibergsteigen, Wandern) anzuerkennen. Der DAV fordert zudem eine ausreichende Finanzierung der Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die Einbeziehung grenzüberschreitender Maßnahmen für den Alpenraum. Der DAV hat sich an der öffentlichen Konsultation (2025/2026) beteiligt und steht im Austausch mit dem BMUKN.
- Dauerhafte Finanzierung und Preisstabilität des Deutschlandtickets als Instrument klimafreundlicher Mobilität: Der DAV setzt sich für eine verlässliche Bundesfinanzierung des Deutschlandtickets und eine Preisstabilisierung ein. Das Ticket ist für den DAV ein zentrales Instrument zur Reduktion klimaschädlicher Pkw-Anreisen zu Bergsportzielen. Ziel der Interessenvertretung ist, gegenüber Bundesministerien und Abgeordneten auf eine langfristige Finanzierungszusage (mindestens bis 2030), den Verzicht auf unverhältnismäßige Preiserhöhungen sowie den Ausbau sozialer Varianten (Ehrenamts-, Familienkomponente) hinzuwirken.
- EU-Omnibus-Pakete: Wahrung von Naturschutzstandards bei Deregulierung im Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht: Der DAV verfolgt die Deregulierungsbestrebungen der EU-Kommission im Rahmen der Omnibus-Pakete (insb. Änderungen der UVP-Richtlinie und des Naturschutzrechts) und wirkt darauf hin, dass die Bundesregierung beim Schutz bestehender Umweltstandards eine klare Haltung einnimmt. Ziel ist, Aufweichungen von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Naturschutzanforderungen zu verhindern, die alpine Lebensräume und Bergsportinfrastruktur mittelbar betreffen.
- Änderung/ Ergänzung Klimaschutzgesetz: Einführung eines Maßnahmenprogramms Klimaschutz im Klimaschutzgesetz
- Novellierung des Bundeswaldgesetz (BWaldG): Novellierung des Bundeswaldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung unserer Wälder als vielfältige Leistungserbringer für die Gesellschaft.
- Klimafreundliche Ausgestaltung der Renewable Energy Directive III (RED III): Anstehende Umsetzung der REDIII im Verkehrsbereich so ausgestalten, dass ein realer positiver Effekt für den Klimaschutz erzielt wird und bisherige kontraproduktive Regelungen abgebaut werden. Berücksichtigung der Alpenkonvention.
- Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz: Forderung nach der Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des Beschlusses VII/8g der 7. Konferenz der Vertragsstaaten der Aarhus Konvention.
- Verankerung von Klima- und Ressourcenschutzkriterien im Vergabebeschleunigungsgesetz: Forderung, im Vergabebeschleunigungsgesetz verbindliche klima- und ressourcenschonende Kriterien für die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene zu verankern. Ziel ist die Nutzung der Marktmacht des öffentlichen Sektors, um Innovationen für klimafreundliche und zirkuläre Produkte zu fördern, Investitionen in die Klimaneutralität zu beschleunigen und Unternehmen zu unterstützen, die bereits emissionsarme und ressourcenschonende Produkte anbieten. Das Vorhaben stützt sich auf §13 Klimaschutzgesetz und §45 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird in dieser Form von uns abgelehnt. Es provoziert massive Angriffe auf materielle und prozessuale Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt, wertet Natur- und Klimaschutz durch die Einstufung von zahlreichen weiteren Infrastrukturvorhaben in das “überragende öffentliche Interesse” sowie durch die faktische Abschaffung der Realkompensation ab und führt zu irreversiblen Eingriffen in Ökosysteme durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
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