Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Text
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die Interessenvertretung für die deutsche Messewirtschaft findet auf allen nationalen Ebenen in Deutschland und auch auf EU-Ebene in Brüssel statt. Der AUMA äußert sich im Rahmen von Gesetzesvorhaben mit schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und beteiligt sich an Anhörungen. Er berät mit seiner Fachexpertise das BMWK und BMEL bei der Auswahl von Messen für das Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrsinfrastruktur; Datenschutz und Informationssicherheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Güterverkehr; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Zivilrecht; Allgemeine Energiepolitik; Straßenverkehr; Öffentliches Recht; Verkehrspolitik; Arbeitsmarkt; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Schifffahrt; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Migration; Tourismus; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Digitalisierung; Luft- und Raumfahrt; Integration; Verbraucherschutz; Urheberrecht; Außenwirtschaft; Schienenverkehr; Personenverkehr; Wettbewerbsrecht; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Lebens- und Genussmittelindustrie; Erneuerbare Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Bundeshaushaltsgesetz 2025: Messeförderprogramme stärken: Bundeshaushaltsgesetz 2025: Messeprogramme stärken
- Der Referentenentwurf zum Sicherheitsgewerbegesetz sollte deutlich präzisiert werden.: Einer Neuregelung der Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe steht der AUMA offen gegenüber. Der vorliegende Referentenentwurf kann aus Sicht der Deutschen Messewirtschaft allerdings zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Notwendigkeit und den Einsatz von Sicherheitsdienstleistungen führen. Er sollte inhaltlich sowie in seiner Begründung und
Erläuterung zu den einzelnen Vorschriften, zum Teil deutlich präzisiert werden.
- Forderungen der Messewirtschaft zur Bundestagswahl 2025: Erhöhung der Mittel für Messeförderprogramme (BMWK/BMEL); Übernahme der Reisekosten für Auskunftspersonen auf deutschen Gemeinschaftsständen im Ausland; Digitalisierung, Erleichterung und Beschleunigung der Visa-Verfahren für Messeteilnehmende; Aussetzung des LkSG und Überarbeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie, bürokratiearme Umsetzung von EU-Rechtsakten und Reduktion des Berichtsumfangs für KMU; Begrenzung der Lohnnebenkosten und der Gesamtsteuerlast für Unternehmen, Senkung der Energiepreise und der MwSt. auf Bewirtungsleistungen; Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur, Abschaffung der Luftverkehrssteuer und Senkung der Flugsicherungsgebühren; Abschluss von Freihandelsabkommen; Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen und Erleichterung des Anwerbens internationaler Fachkräfte.
- Bundeshaushaltsgesetz 2026: Messeförderprogramme stärken: Bundeshaushaltsgesetz 2026: Messeprogramme stärken
- Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken: Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Berichtspflichten praxistauglich und verhältnismäßig gestalten: Berichtspflichten für Unternehmen praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
- Visumverfahren beschleunigen und digitalisieren: Visumverfahren für Messeteilnehmende erleichtern, beschleunigen und digitalisieren.
- Mobilität verbessern: Mobilität verbessern für eine gute Erreichbarkeit deutscher Messeplätze.
- Mehrwertsteuer für Bewirtungsleistungen senken: Mehrwertsteuer für Bewirtungsleistungen senken.
- Lohnnebenkosten senken: Lohnnebenkosten senken.
- Energiekosten reduzieren: Energiekosten für Unternehmen reduzieren.
- Steuerlast für Unternehmen senken: Steuerlast für Unternehmen senken.
- Freihandelsabkommen unterzeichnen: Freihandelsabkommen mit anderen Regionen bzw. Märkten unterzeichnen.
- KI chancen- und anwendungsorientiert regulieren: KI chancen- und anwendungsorientiert regulieren.
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen: Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit sollte ermöglicht werden - auch für kleine, nicht tarifgebundene Unternehmen.
- Neufassung der Außenwirtschaftsförderstrategie des Bundes: Die Stärkung von Messeprogrammen als hocheffiziente Außenwirtschaftspolitik.
Relationen
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