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UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt

lobbyregister / register_entry 17.02.2022 · Original ↗

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UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Grundlage der Verbandsarbeit bildet die Vernetzung, der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern sowie externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für unbemannte und elektrische Luftfahrt in Europa nachhaltig zu verbessern. Zu diesem Zweck wird ein interfraktioneller Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern geführt. Mittels Positionspapieren informiert der Verband faktenbasiert über Potenziale und Herausforderungen innovativer Luftfahrtsysteme wie Flugtaxis und Drohnen und unterbreitet konkrete Vorschläge für deren gesetzliche Förderung und praktische Anwendbarkeit. Der Verband vernetzt seine Mitglieder gezielt mit politischen Vertreterinnen und Vertretern, um den direkten Dialog zu stärken. Er organisiert Fachveranstaltungen, Podien und Austauschformate und bringt sich durch Stellungnahmen, Gutachten und Fachbeiträge aktiv in politische und regulatorische Prozesse ein. Diese werden regelmäßig an Abgeordnete und die Bundesregierung übermittelt. Übergeordnetes Ziel ist die Förderung einer leistungsfähigen, sicheren und wirtschaftlich tragfähigen unbemannten Luftfahrt in Europa. Im Zentrum stehen die Ermöglichung konkreter Anwendungsfälle (Use Cases) in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft, die Erreichung breiter gesellschaftlicher und politischer Akzeptanz für UAS sowie die Stärkung einer wettbewerbsfähigen europäischen Drohnenindustrie. Diese Zielsetzung wird durch fachliche Mitarbeit an Regelwerken, institutionellen Dialog und koordinierte Interessenvertretung umgesetzt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstige Interessenbereiche; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Datenschutz und Informationssicherheit; Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Terrorismusbekämpfung; Cybersicherheit; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Regelungsvorhaben: - Reduzierung der Verbote für kommerzielle Betreiber von UAS im § 21h LuftVo: Erleichterung, Entbürokratisierung und Abbau von diskrimminierenden Einschränkungen der Unbemannten Luftfahrt bei Erhaltung der Sicherheit durch Reduzierung von genehmigungspflichtigen geografischen Gebieten. - Flugplatzzwang novellieren, Außenstarts und Außenlandungen für UAS und Flugtaxis ermöglichen: Novellierung und Anpassung des § 18 LuftVO Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen auf die Tatsache, dass Unbemannte Luftfahrzeuge Außenstarts und Außenlandungen wahrnehmen müssen und von der Flugplatzplficht keinen Gebrauch machen dürfen. - Maschinenlesbare Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete für UAS: Forderung einer Ausweisung der Geografischen Gebiete zur Ermöglichung eines automatisierten Betriebs von Unbemannten Luftfahrtzeugen. Bereitstellung von digitalen Daten zur Ermittlung von Grenzen und Einrichtung von Geografischen Gebieten. Einbeziehung von Gefahren- und Einsatzgebieten. - Klarstellung der Rechtsträger zu Anwendung des § 21k LuftVO - UAS Betrieb durch Behörden und Organisatione: Präzisierung der Anwendung des § 21k LuftVO Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Eingrenzung der unter dem Begriff Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die diese Privilegien anwenden dürfen. - Einführung U-Space in Deutschland gemäß EU-Verordnung DVO (EU) 2021/664, DVO (EU) 2021/666: Sinnvolle und angemessene Regelung zur Umsetzung der EU-Verordnung DVO (EU) 2021/664, DVO (EU) 2021/666 zur Etablierung eines sicheren Regelverkehrs für unbemannten Luftfahrzeug in verkehrsreichen Lufträumen. - Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien: Das Regelungsvorhaben betrifft die Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), ausgelöst durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06.05.2025, mit dem die Zuständigkeit für die Förderung von U-Spaces und Advanced Air Mobility (AAM) vom bisherigen Ressort auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt übertragen werden soll (Punkt X.2). BGBl. 2025 I Nr. 131 vom 09.05.2025 - Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Ziel des Regelungsvorhabens ist die sachgerechte Ausgestaltung der nationalen Umsetzung der NIS‑2‑ und CER‑Richtlinie der EU mit Blick auf unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) und deren Erkennung sowie Abwehr. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Anwendbarkeit beider Richtlinien auf Betreiber und Hersteller von UAS-Identifikations- und Drohnenabwehrsystemen, insbesondere im Umfeld kritischer Infrastrukturen. Angestrebt wird eine präzise Regelung der Zuständigkeiten, technischen Anforderungen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz entsprechender Systeme. - Forderungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes: Entwurf zum Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, Forderungen zum Anstieg der Meldungen über Sichtungen von illegalen unbemannten Luftfahrzeu- gen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen in Deutschland

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