Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die militärische Mobilität JOIN(2025) 846 final
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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die militärische Mobilität JOIN(2025) 846 final
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 31/26
15.01.26
EU - Fz - In - V - Vk
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die militärische
Mobilität
JOIN(2025) 846 final; Ratsdok. 15793/25
Der Bundesrat wurde am 19. Januar 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: AE-Nr. 171118;
AE-Nr. 180304
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
HOHER VERTRETER
DER UNION FÜR
AUẞEN- UND
SICHERHEITSPOLITIK
Brüssel, den 19.11.2025
JOIN(2025) 846 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN
RAT
über die militärische Mobilität
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Gemeinsame Mitteilung über die militärische Mobilität
Militärische Mobilität als entscheidender Faktor für die Verteidigungsbereitschaft und eine
verstärkte Abschreckung
In dem sich rasch wandelnden globalen Sicherheitskontext ist die militärische Mobilität ein
entscheidender Faktor für die Verteidigungshaltung und -fähigkeiten, die Europa dringend
benötigt, um seine Gegner glaubwürdig abzuschrecken und auf jede Krise reagieren zu können.
Sie trägt zu Sicherheit und Verteidigung sowie zur Einsatzbereitschaft der Union bei. Sie ist
auch ein Eckpfeiler der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO und von
entscheidender Bedeutung für die Unterstützung der Ukraine durch die EU.
„Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische Anstrengungen, die der
Größe der Bedrohung entsprechen“, wie Schuman im Jahr 1950 erklärte. Dies gilt heute mehr
denn je. Um durch Abschreckung Frieden zu gewährleisten, müssen die EU-Mitgliedstaaten in
der Lage sein, ihre Streitkräfte und ihre militärische Ausrüstung nahtlos, rasch und in großem
Maßstab sowohl innerhalb der EU als auch darüber hinaus zu verlegen. Dies erfordert ein
Verkehrssystem mit doppeltem Verwendungszweck, das in der Lage ist, die militärische
Mobilität zu unterstützen und gleichzeitig Störungen zu minimieren und die Auswirkungen
solcher Transporte auf den zivilen Verkehr und damit auf die Wirtschaft und die Gesellschaft
insgesamt abzumildern.
Zwar wurden bedeutende Fortschritte erzielt, doch bestehen nach wie vor erhebliche
Hindernisse für eine wirksame militärische Mobilität in der EU. Die nationalen Vorschriften
sind oft unterschiedlich, fragmentiert und nicht harmonisiert – auch dann, wenn zivile Betreiber
für militärische Transportdienste eingesetzt werden – und für das gegenwärtige
Sicherheitsumfeld, in dem wir leben, nicht geeignet. Wir müssen die militärischen Transporte
besser koordinieren und beschleunigen, um diese Probleme zu beseitigen. Darüber hinaus ist
die Verkehrsinfrastruktur der EU für den erforderlichen doppelten Verwendungszweck
unzureichend angepasst. Das System ist nach wie vor anfällig für Störungen und immer
häufigere Cyberattacken und hybride Angriffe. Überdies sind Transportfähigkeiten wie
Pritschenwagen und Fähren mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische
Bewegungen von entscheidender Bedeutung sind, knapp. Diese Probleme offenbaren kritische
Schwachstellen im Verkehrsnetz der Union und untergraben dadurch die Sicherheits- und
Verteidigungskapazitäten der EU sowie die Fähigkeit der Streitkräfte, den Katastrophenschutz
zu unterstützen. Zu diesem Zweck muss Europa eindeutig einen Gang höher schalten und alle
verbleibenden Hindernisse beseitigen.
Im Gemeinsamen Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 und seiner
Konkretisierung im Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft wird die militärische Mobilität
2
als vorrangiger Fähigkeitsbereich für eine robuste europäische Verteidigung genannt. Zwar
steht es den Mitgliedstaaten nach wie vor frei, zu entscheiden, ob sie ausländischen
Streitkräften gestatten, ihr Hoheitsgebiet im Rahmen ihrer nationalen Sicherheit und
Verteidigung zu durchqueren, doch muss die EU über einen Rahmen für die militärische
Mobilität verfügen, der einen Ausgleich zwischen militärischen und zivilen Bedürfnissen
schafft. Zu diesem Zweck schlagen die Kommission und die Hohe Vertreterin in enger
Abstimmung mit der NATO ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um eine nahtlose
militärische Mobilität mit einem 360-Grad-Ansatz zu ermöglichen. Ziel ist die Schaffung
eines EU-weiten Raums für militärische Mobilität bis Ende 2027 als erster Schritt zu einer
schrittweisen Verwirklichung eines „militärischen Schengen-Raums“ in den Bereichen
Regulierung, Infrastruktur und Fähigkeiten.
Derzeitiger Stand
Die Umwälzungen der europäischen Sicherheitsarchitektur nach der Invasion der Krim durch
Russland und der anschließenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben
Reaktionen der EU, der Mitgliedstaaten und ihrer Partner ausgelöst. Seit 2017 verfolgt die EU
eine spezielle Agenda zur Stärkung der militärischen Mobilität. In zwei Aktionsplänen zur
militärischen Mobilität aus den Jahren 2018 und 2022 wurde eine Reihe von Maßnahmen zur
Beseitigung physischer, verfahrenstechnischer und regulatorischer Hindernisse für militärische
Bewegungen ermittelt. Mit der Militärischen Mobilitätszusage von 2024 verpflichteten sich
die Mitgliedstaaten, die nach wie vor bestehenden Lücken im Bereich der militärischen
Mobilität zu schließen.
Die überarbeitete Verordnung für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes
(TEN-V) aus dem Jahr 2024 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die militärische Mobilität in die
europäische Verkehrspolitik zu integrieren und das transeuropäische Verkehrsnetz auf den
Weg zu bringen, weitgehend zu einem Netz mit doppeltem Verwendungszweck zu werden.
Um künftige Investitionen in Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck in diesem Netz
zu lenken und zu priorisieren, hat der Rat im März 2025 vier vorrangige multimodale
Korridore für die militärische Mobilität für kurzfristige und groß angelegte militärische
Bewegungen sowie gemeinsame militärische Infrastrukturanforderungen angenommen. Diese
Korridore werden eine verstärkte Zusammenarbeit und eine kohärente Investitionsplanung
zwischen den Mitgliedstaaten über die Grenzen hinweg ermöglichen.
Die Verwirklichung eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, das sowohl zivilen als auch
militärischen Bedürfnissen gerecht wird, erfordert hohe Investitionen. Im Rahmen des
Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 wurden Mittel in Höhe von 1,69 Mrd. EUR
für die Kofinanzierung von Verkehrsinfrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck über die
Fazilität „Connecting Europe“ bereitgestellt; dabei wurden 95 Projekte für
Verkehrsinfrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck in 21 Mitgliedstaaten ausgewählt.
Da die Nachfrage nach EU-Mitteln die verfügbaren Mittel deutlich überstieg und alle
3
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stark überzeichnet waren 1 , schlug die
Kommission im Juli 2025 vor, die Mittel für die militärische Mobilität im Rahmen der Fazilität
„Connecting Europe“ im nächsten MFR ab 2028 um das Zehnfache aufzustocken. Darüber
hinaus können die Mitgliedstaaten bis zum Ende des laufenden MFR-Zeitraums die
Umschichtung von Mitteln der Kohäsionspolitik für verteidigungsbezogene Investitionen – mit
finanziellen Anreizen, falls diese bis Ende 2025 beantragt werden – und das Instrument für
Sicherheitsmaßnahmen für Europa nutzen, um Infrastrukturprojekte mit doppeltem
Verwendungszweck und im Bereich der militärischen Mobilität zu finanzieren.
Neben der Infrastruktur sind Transport- und Logistikfähigkeiten entscheidende
Voraussetzungen für die militärische Mobilität. Die Verbesserung des Bewusstseins auf EU-
Ebene für verfügbare Transportmittel, die optimale Nutzung dieser Fähigkeiten sowie das
Schließen von Fähigkeitslücken in der gesamten Union sind von zentraler Bedeutung. Um
diese Faktoren zu verbessern, hat die EU über den Europäischen Verteidigungsfonds
Projekte zu digitalen Informationsaustauschsystemen, zum Lufttransport übergroßer Fracht
sowie Studien zu künftigen Luftfahrtsystemen unterstützt.
Zwar haben die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine
Angleichung zu erreichen, doch führen unterschiedliche Vorschriften zu Verzögerungen, die
sich stark auf die militärische Mobilität auswirken. Die Europäische Verteidigungsagentur
(EDA) und die beitragenden Mitgliedstaaten haben technische Vereinbarungen für
Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Bewegungen ausgearbeitet, um diese
Vorschriften zu harmonisieren und zu vereinfachen. Die Umsetzung der technischen
Vereinbarungen ist jedoch unzureichend, und Änderungen des EU-Rahmens sind notwendig,
um eine Harmonisierung zu erreichen. Digitalisierung ist erforderlich, um Geschwindigkeit
und Effizienz zu erhöhen und operative Risiken zu minimieren.
Insgesamt bestehen trotz der in den letzten Jahren erzielten Fortschritte nach wie vor
Herausforderungen. Zu demselben Ergebnis gelangt auch der Sonderbericht des
Europäischen Rechnungshofs zur militärischen Mobilität in der EU, in dem festgestellt
wird, dass der Ansatz der EU für die militärische Mobilität gemischte Ergebnisse erzielt hat
und weiterhin fragmentiert sowie nicht ausreichend verbindlich ist.
Im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 wird eine verbesserte
Konnektivität mit doppeltem Verwendungszweck mit unseren Nachbarn, insbesondere der
Ukraine und Moldau, gefordert. Vier der neun europäischen Verkehrskorridore des TEN-V
erstrecken sich bereits auf die Ukraine und einer auf Moldau, wobei eine erste Reihe wichtiger
Investitionen in Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck aktuell im Gange ist. So
wurde beispielsweise im September 2025 mithilfe der Kofinanzierung durch die Fazilität
„Connecting Europe“ und die Europäische Investitionsbank ein erster 22 km langer
1 Die dritte und letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von 807 Mio. EUR für
Verkehrsinfrastrukturprojekte mit doppeltem Verwendungszweck wies eine Überzeichnungsquote von 4,7 auf:
22 Mitgliedstaaten stellten Anträge mit insgesamt 112 Projekten (mit beantragten EU-Kofinanzierungsmitteln in
Höhe von insgesamt 3,7 Mrd. EUR).
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Eisenbahnabschnitt, der die Westukraine mit der Slowakei und dem Rest Mitteleuropas
verbindet, mit europäischer Nennspurweite eröffnet. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen
für die Einführung der europäischen Nennspurweite auf den europäischen Verkehrskorridoren,
die Moldau und die Ukraine mit den EU-Mitgliedstaaten verbinden.
Straffung und Anpassung der Vorschriften und Verfahren für schnellere militärische
Bewegungen
Europa muss entschlossen handeln. Trotz erzielter Fortschritte bleibt die EU durch
fragmentierte Ansätze gehemmt, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen, militärische Ausrüstung
und Personal innerhalb Europas zu bewegen. Der derzeitige Zustand fragmentierter und
uneinheitlicher nationaler Vorschriften und Verfahren sowie bürokratischer Hürden
führt zu kritischen Engpässen und Verzögerungen.
Der grenzüberschreitende militärische Transport ist nach wie vor eingeschränkt,
insbesondere da die EU-Vorschriften nicht oder nicht kohärent auf den militärischen Transport
angewandt werden, die nationalen Vorschriften voneinander abweichen und dem militärischen
Transport keine ausreichende Priorität eingeräumt wird. Zivile Betreiber, die vom Militär
beauftragt werden, müssen zivile Vorschriften einhalten, die nicht an die Erfordernisse
militärischer Transporte angepasst sind. Darüber hinaus stellen militärische
Transportoperationen weitaus anspruchsvollere Anforderungen als zivile Transporte.
Militärische Streitkräfte nutzen zudem Infrastruktur und Fahrzeuge gemeinsam mit dem zivilen
Verkehr, wodurch konkurrierende Bedarfe entstehen. Dies führt zu Verzögerungen,
betrieblichen Ineffizienzen, kritischen Engpässen und Kapazitätseinschränkungen.
Diplomatische Genehmigungsverfahren sind oft komplex und papiergestützt mit langen
Genehmigungsfristen. So variiert beispielsweise der Zeitaufwand für die Erteilung
grenzüberschreitender Genehmigungen für militärische Transporte erheblich; einige
Mitgliedstaaten verlangen eine Vorankündigungsfrist von 45 Tagen, was die in der
Militärischen Mobilitätszusage von 2024 eingegangene Verpflichtung, Genehmigungen
innerhalb von drei Arbeitstagen zu erteilen, deutlich überschreitet. Darüber hinaus kann die
Anwendung von Zollförmlichkeiten zu Verzögerungen führen, sofern nicht die einschlägigen
zollrechtlichen Vereinfachungen genutzt werden, wie etwa das EU-Formular 302 oder das
NATO-Formular 302.
Zudem werden bei militärischen Transporten häufig gefährliche Güter und Sonderfrachten
befördert, die eine angemessene Planung erfordern, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten
(z. B. für den Transport schwerer Ausrüstung wie Panzer und Munition). Die harmonisierten
EU-Vorschriften für gefährliche Güter gelten jedoch nicht für militärische Transporte, während
die Verfahren für Sonderfrachten langsam und uneinheitlich sind. Daher werden sichere
Strecken und entsprechende Regelungen ad hoc zwischen einzelnen Mitgliedstaaten, lokalen
Behörden und Infrastrukturbetreibern ausgehandelt, was mitunter viele Wochen in Anspruch
nimmt.
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Die Zuständigkeit für die Prozesse im Zusammenhang mit der militärischen Mobilität ist
innerhalb der Mitgliedstaaten fragmentiert und zwischen ihnen uneinheitlich. Das Projekt
„Militärische Mobilität“ im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit
(SSZ), an dem 30 teilnehmende Staaten beteiligt sind, hat sich mit diesem Problem befasst,
unter anderem durch den Aufbau eines Netzes nationaler Kontaktstellen für die militärische
Mobilität.
Die Bewältigung dieser Herausforderungen übersteigt die Kapazitäten der einzelnen
Mitgliedstaaten. Die nationalen Bemühungen und unverbindlichen Maßnahmen werden der
Dringlichkeit und Klarheit, die eine instabile geopolitische Landschaft erfordert, nicht gerecht.
Erhebliche Fortschritte sind erforderlich, um das Tempo und den Umfang der militärischen
Mobilität der EU zu beschleunigen.
Um diese systemischen Probleme anzugehen, benötigt die EU einen einheitlichen Ansatz, der
in den umfassenderen Besitzstand im Verkehrsbereich integriert und auf die besonderen
Anforderungen militärischer Operationen zugeschnitten ist. Zu diesem Zweck schlagen die
Kommission und die Hohe Vertreterin ein Paket zur militärischen Mobilität vor.
Das Paket wird ein einheitliches Regelwerk für Genehmigungsverfahren für
grenzüberschreitende militärische Transporte umfassen, einschließlich diplomatischer
Genehmigungen und der Beförderung gefährlicher Güter und militärischer Fracht mit
Übergröße/Übergewicht, mit verkürzten Vorlaufzeiten und standardisierten Vorlagen für
Ersuchen und Mitteilungen. Derzeit müssen Genehmigungen zwischen den Mitgliedstaaten
jährlich erneuert werden, während gleichzeitig mehr Vorhersehbarkeit und Stabilität
erforderlich sind. Dieses neue Regelwerk wird sicherstellen, dass Genehmigungen bis zu ihrem
Widerruf gültig bleiben, und sieht die Möglichkeit vor, ihren Anwendungsbereich auszuweiten.
Die verschärften Vorschriften und Verfahren für grenzüberschreitende Genehmigungen sollen
zudem – sofern dies für unsere Sicherheit relevant ist – militärischen Bewegungen von NATO-
Verbündeten außerhalb der EU zugutekommen und zugleich sicherstellen, dass die
Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten nicht
beeinträchtigt werden.
Die Streitkräfte benötigen harmonisierte Vorschriften und Zeitpläne für die technischen und
operativen Regelungen für den Transport – unabhängig davon, ob dieser mit ihrer eigenen
Flotte oder von zivilen Betreibern durchgeführt wird –, die Klarheit über die Strecken schaffen,
die sie befahren können, insbesondere für gefährliche Güter und Sonderfracht, und gleichzeitig
Flexibilität bei der Anpassung des militärischen Transports an die genaue Art einer Krise bieten.
Die Kommission und die Hohe Vertreterin ermutigen die Mitgliedstaaten, gemeinsam an der
Streckenplanung zu arbeiten und dabei eine Abstimmung mit der Arbeit des SSZ-Projekts Netz
von Logistikdrehkreuzen in Europa und zur Unterstützung von Operationen
(NetLogHubs) sicherzustellen, das auf die Verbesserung der Infrastrukturplanung und der
Koordinierung abzielt. Die von der Kommission vorgeschlagenen harmonisierten Vorschriften
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werden eine solche verstärkte und fortgeschrittene Koordinierung zwischen den
Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren unterstützen.
Um militärische Transporte, die von zivilen Betreibern („weiße Flotte“) durchgeführt werden,
im Einklang mit militärischen Transporten durch Streitkräfte („grüne Flotte“) zu vereinfachen,
schlägt die Kommission im Rahmen der Verordnung dieses Pakets zur militärischen Mobilität
vor, militärische Transporte von bestimmten zivilen Vorschriften – wie etwa
Ferienreiseverkehrsbeschränkungen – auszunehmen und den Mitgliedstaaten die
Möglichkeit einzuräumen, in bestimmten Situationen die Kabotagevorschriften auszusetzen.
Die unterschiedliche Umsetzung der Zollregelungen der EU sowie die unzureichende
Nutzung geeigneter Zollanmeldungsformulare (d. h. des EU-Formulars 302 oder des NATO-
Formulars 302) durch die Betreiber führen zu vermeidbaren Verzögerungen beim
Warentransport. Das EU- und das NATO-Formular 302 sollten von den Betreibern
standardmäßig verwendet werden (sofern die militärischen Behörden nicht zugunsten der
regulären Zollförmlichkeiten darauf verzichten), um grenzüberschreitende Transporte zu
vereinfachen und gegebenenfalls Zollkontrollen zu priorisieren. Zur Erhöhung der
Rechtssicherheit in Bezug auf die Verwendung und Handhabung der Formulare 302 könnte die
Umsetzung des neuen Unionszollkodex die Datenanforderungen und die einschlägigen
Zollförmlichkeiten weiter präzisieren. Um die Wirkung gestraffter Zollförmlichkeiten zu
erhöhen, müssen die einschlägigen Bestimmungen mit „weichen“ Maßnahmen wie der
Bereitstellung klarer Leitlinien und der Durchführung von Schulungen für zivile Betreiber,
Zoll- und Militärbehörden kombiniert werden.
Die Digitalisierung der Prozesse der militärischen Mobilität wird dazu beitragen, rasche
Verfahren und eine bessere Koordinierung zu gewährleisten. Die Schaffung eines einheitlichen
digitalen Instruments für den Umgang mit Prozessen der grenzüberschreitenden militärischen
Mobilität sollte in Betracht gezogen werden. Dieses Instrument würde diplomatische
Genehmigungen verwalten, Transportvorkehrungen nachverfolgen, ein digitalisiertes EU-
Formular 302 enthalten und den Austausch und die Speicherung von Informationen erleichtern.
Es handelt sich um ein langfristiges, bedeutendes Vorhaben, das schrittweise aufgebaut werden
muss, wobei zollrechtliche und militärische Aspekte einzubeziehen sind, und das darauf abzielt,
die Verfahren zu straffen; die Modalitäten sowie die technischen Spezifikationen sind mit den
Mitgliedstaaten zu erörtern. Die Kommission hat im Rahmen des Europäischen
Verteidigungsfonds ein Projekt zur Digitalisierung von Verfahren der militärischen Mobilität
unterstützt, das möglicherweise als einer der Bausteine dienen könnte. Parallel dazu hat die
EDA auch die Arbeiten zur Digitalisierung der Zollanforderungen für militärische Transporte
vorangetrieben. Im Rahmen des nächsten MFR hat die Kommission in ihrem Vorschlag für
einen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) eine spezifische Komponente zur
militärischen Mobilität vorgesehen, einschließlich von Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Digitalisierung von Verfahren der militärischen Mobilität.
Die in der Verordnung vorgeschlagenen Vorschriften werden Verzögerungen und
operationelle Risiken verringern, mit der Verpflichtung der EU zu einer Bearbeitungsfrist von
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drei Tagen für Anträge auf grenzüberschreitende militärische Transporte im Einklang stehen
und die Verteidigungsbereitschaft stärken, indem sie nahtlose grenzüberschreitende
Verlegungen von militärischem Personal und militärischer Ausrüstung ermöglichen. Sie wird
für mehr Kohärenz sorgen und bürokratische Hürden, die die militärische Mobilität seit
Langem behindern, minimieren. Dies wird die EU einem „militärischen Schengen-
Raum“ näherbringen.
Die Kommission wird die Verordnung über Schienenverkehrs-Serviceeinrichtungen im
Jahr 2026 überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Erfordernissen militärischer Transporte
gerecht wird, und dabei Beiträge des Militärstabs der EU berücksichtigen. Ebenso wird die
Kommission im Jahr 2026 die Verordnung über Luftverkehrsdienste überarbeiten, um eine
größere Flexibilität bei der Anwendung außergewöhnlicher Beschränkungen des Luftverkehrs
zu ermöglichen und so militärische Transporte in Friedenszeiten zu erleichtern. Darüber hinaus
wird die Kommission in Zusammenarbeit mit der EDA, Eurocontrol in seiner Funktion als
Netzmanager sowie der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) die
zivilmilitärische Koordinierung verbessern, um grenzüberschreitende militärische Flüge zu
erleichtern, indem sie ein Netz geeigneter Flughäfen mit doppeltem Verwendungszweck,
vordefinierte grenzüberschreitende Konnektivitätspunkte sowie ein digitales Single-Window-
System für Genehmigungen fördert. Dies wird durch eine Bewertung der Verordnung über
die flexible Luftraumnutzung im Jahr 2026 unterstützt werden.
Stärkung unserer Verteidigung durch einen Notfallrahmen für grenzüberschreitende
militärische Transporte
In Krisen, in denen die Zeit für jede Reaktion entscheidend ist, kann es sich Europa nicht leisten,
langsam zu reagieren. In solchen Situationen können wir uns nicht auf Ad-hoc-Koordinierung
und nationalen guten Willen verlassen. Wir müssen über einen klaren Plan und eine
vorbereitete Überholspur für unsere Streitkräfte verfügen. Ohne diese bleibt unsere
Abschreckung theoretisch.
Die Kommission schlägt daher im Rahmen der Verordnung einen Notfallrahmen für
grenzüberschreitende militärische Transporte vor – das verbesserte europäische
Reaktionssystem für die militärische Mobilität (European Military Mobility Enhanced
Response System – EMERS), das in Notfällen, in denen die Standardverfahren nicht
ausreichen, einen verstärkten und koordinierten Reaktionsrahmen für grenzüberschreitende
militärische Transporte aktiviert. Es wird die Einführung befristeter, außergewöhnlicher
Maßnahmen ermöglichen, um einen verstärkten grenzüberschreitenden militärischen Transport
sowie einen vorrangigen Zugang der Streitkräfte zu Infrastrukturen, Transportmitteln
und wesentlichen Diensten zu gewährleisten. Es wird einheitliche Regelungsverfahren und
Vorschriften, gezielte Abweichungen und Ausnahmen, verstärkte Maßnahmen zur
Vorsorge und Solidarität sowie eine erhöhte Resilienz der Infrastruktur umfassen.
Das EMERS wird den Notfallrahmen der Union für militärische Transporte bilden und ihre
Fähigkeit stärken, in dringenden Situationen rasch und wirksam zu reagieren sowie
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Beeinträchtigungen des zivilen Verkehrs zu minimieren; zugleich trägt es zur
Verteidigungsbereitschaft bei, wenn ein bestehender oder erwarteter Anstieg des Umfangs, der
Häufigkeit oder der Geschwindigkeit militärischer Transporte in der Union nach den regulären
Verkehrsvorschriften der Union oder aufgrund der Kapazitäten des Verkehrsnetzes der Union
nicht bewältigt werden kann. Es kann vom Rat innerhalb von 48 Stunden aktiviert werden,
wobei dieser auf Vorschlag der Kommission handelt, entweder aus eigener Initiative oder auf
Antrag, der von mindestens einem Mitgliedstaat gestellt wird. Soweit möglich, wird die
Kommission die in der Verordnung vorgesehene Gruppe für Verkehr im Rahmen der
militärischen Mobilität konsultieren.
In diesem Verfahren wird die Kommission in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin
sämtliche verfügbaren Fachkenntnisse nutzen und im Rahmen der vereinbarten Formate mit
der NATO zusammenarbeiten, wobei sie die NATO über die Aktivierung, Verlängerung oder
Beendigung des EMERS unterrichtet. Dieser kooperative Ansatz gewährleistet Kohärenz und
stärkt die Interoperabilität zwischen den Reaktionsmechanismen der EU und der NATO,
wodurch die Verteidigungsbereitschaft der EU weiter unterstützt wird.
Wenn das EMERS aktiviert wird, gelten besondere Vorschriften. Grenzüberschreitende
militärische Transporte erfordern nur eine Meldung mit verkürzter Vorankündigung
militärischer Bewegungen unter Umgehung der Standardverfahren, mit Ausnahme der
Zollförmlichkeiten und -bestimmungen. Auch in Notfällen müssen militärische
Transportoperationen geplant werden, um sicherzustellen, dass übergroße Ladungen mit der
Infrastruktur vereinbar sind, gefährliche Güter sicher transportiert werden und entlang der
Strecke geeignete Einrichtungen zur Unterstützung des Straßenverkehrs zur Verfügung stehen.
Diese Vorkehrungen müssen sehr rasch vereinfacht und abgeschlossen werden, wobei nach
Möglichkeit vordefinierte Strecken zu nutzen sind. Militärischen Transportoperationen wird
unionsweit vorrangiger Zugang zu Verkehrsnetzen, Infrastrukturen und damit verbundenen
Dienstleistungen gewährt, unabhängig davon, ob sie von den Streitkräften selbst oder von
deren (zivilen) Auftragnehmern durchgeführt werden. Darüber hinaus werden Abweichungen
von den Kabotagevorschriften sowie von den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten für
militärische Transporte vorgesehen, die von zivilen Betreibern durchgeführt werden.
Militärische Transporte werden von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen, die auf der
Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen oder auf der Luftqualitäts- und Lärmkontrolle beruhen,
die an Flughäfen und Häfen eingeführt wurde. Schienenfahrzeuge können über ihr
zugelassenes Verwendungsgebiet hinaus flexibler betrieben werden, und verstärkte
Schutzmaßnahmen werden die strategische Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck
schützen.
Mit dem vorgeschlagenen neuen Zollkodex der Union könnten auch schnellere und
spezifische Zollverfahren für Krisensituationen an den Zollgrenzen der Union eingeführt
werden. Um die Anwendung dieser Zollvorschriften auf militärische Transportoperationen zu
unterstützen, wird die Zollbehörde der Europäischen Union in Absprache mit der Kommission
spezifische Protokolle und Verfahren zur Beschleunigung der Zollförmlichkeiten entwickeln,
wenn das EMERS aktiviert wird. Seine Aktivierung wird zudem den
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Krisenbewältigungsmechanismus im Zollbereich nach dem neuen Unionszollkodex auslösen
und damit in dringenden Situationen gestraffte Verfahren gewährleisten. Auch die rasche
Verbringung militärischer Lebensmittelversorgungsgüter aus Nicht-EU-Ländern ist für die
Durchhaltefähigkeit der Truppen von Bedeutung; die EMERS-Vorschriften werden dies
unterstützen.
Gangwechsel bei der Infrastruktur: Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an einen
doppelten Verwendungszweck
Erhebliche Investitionen auf allen Ebenen sind erforderlich, um die Verkehrsinfrastruktur
Europas auf Standards für den doppelten Verwendungszweck zu modernisieren, die sowohl
zivilen als auch militärischen Zwecken dienen. Da militärische Konvois häufig groß
dimensioniert sind und aus Fahrzeugen mit Übergröße und Übergewicht bestehen, muss
unsere Infrastruktur an solche militärischen Sondertransporte angepasst werden,
insbesondere durch die Verstärkung und Erweiterung von Eisenbahn- und Straßenbrücken
sowie von Tunneln und durch eine erhebliche Erhöhung der Transportkapazitäten,
insbesondere in Häfen und Flughäfen. Ebenso werden die Umstellung auf die europäische
Nennspurweite sowie weitere technische Verbesserungen, die einen reibungslosen
Schienentransport in alle Teile Europas ermöglichen, von zentraler Bedeutung sein; Gleiches
gilt für die Stärkung der Resilienz unserer Kommunikations- und
Energieversorgungsinfrastruktur.
In erster Linie sollten die vier vorrangigen Korridore für die militärische Mobilität auf die
in den Militärischen Anforderungen des Rates festgelegten Infrastrukturstandards aufgerüstet
werden, um ein resilientes und einsatzfähiges Netz für die militärische Mobilität zu schaffen.
Die Ausgaben müssen strategisch ausgerichtet sein, sich zunächst auf wichtige Engpässe
konzentrieren und auf einer Bewertung der Funktionalität der Korridore beruhen.
Zu diesem Zweck wurden zusammen mit den Mitgliedstaaten bereits 500 Hotspot-Projekte
mit einem derzeit geschätzten Investitionsbedarf von rund 100 Mrd. EUR für dringende
Maßnahmen auf den vier Korridoren ermittelt. Diese gezielten und insbesondere kurzfristigen
Investitionen werden zu raschen Verbesserungen der Korridore führen und müssen vorrangig
umgesetzt werden, um einsatzbereit zu sein. Durch die Einrichtung und Steuerung
regelmäßiger Korridorsitzungen wird die Kommission – unterstützt von der Hohen Vertreterin
und in Konsultation mit der NATO – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über den TEN-V-
Ausschuss 2 darauf hinwirken, dass solche kritischen Investitionen rasch sowie in einem
koordinierten und kohärenten Korridoransatz getätigt werden und damit eine solide und
ausgereifte Projektpipeline sichergestellt wird.
Zur Unterstützung dieser Investitionen sieht der Vorschlag der Kommission für den nächsten
MFR (2028-2034) eine Verzehnfachung der verfügbaren Mittel für die militärische Mobilität
vor, mit einem vorgeschlagenen Budget von 17,65 Mrd. EUR im Rahmen der künftigen
2 Wie gemäß Artikel 61 der Verordnung (EU) 2024/1679 eingesetzt.
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Fazilität „Connecting Europe“ für Investitionen in Verkehrsinfrastruktur mit doppeltem
Verwendungszweck im TEN-V. Nationale Abschnitte des TEN-V mit doppeltem
Verwendungszweck könnten durch Investitionen im Rahmen der vorgeschlagenen nationalen
und regionalen Partnerschaftspläne ergänzt werden. Darüber hinaus hat die Kommission als
eines der allgemeinen Ziele des künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
die Entwicklung grenzüberschreitender und kritischer Infrastrukturen der Union vorgeschlagen,
die für die Wettbewerbsfähigkeit und die strategische Unabhängigkeit der Union von zentraler
Bedeutung sind, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, Digitales und Sicherheit,
Verteidigung und Weltraum sowie soziale Infrastruktur und die damit verbundenen Daten und
Dienste. Das ECF-InvestEU-Instrument kann Investitionen in Infrastrukturen mit doppeltem
Verwendungszweck zudem durch Darlehen und Garantien weiter unterstützen. Darüber hinaus
sieht der MFR-Vorschlag der Kommission vor, dass das nächste Rahmenprogramm
„Horizont Europa“ Maßnahmen mit doppeltem Verwendungszweck unterstützen kann,
einschließlich solcher, die für die militärische Mobilität relevant sind.
Die Anpassung des Verkehrsnetzes für die militärische Mobilität an militärische Standards
erfordert zudem eine präzise Bestandsaufnahme des aktuellen Zustands der
Verkehrsinfrastruktur im Abgleich mit den militärischen Erfordernissen. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Investitionen zielgerichtet sind und in einem angemessenen Verhältnis
zum tatsächlichen Bedarf stehen. Die Kommission wird die laufenden Studien über den
Zustand von Tunneln und Brücken in der EU und die Verfügbarkeit von Kapazitäten mit
doppeltem Verwendungszweck in EU-Häfen und -Flughäfen beschleunigen. Darüber hinaus
wird die Kommission im Jahr 2026 mit Unterstützung der Hohen Vertreterin, der
Eisenbahnagentur der Europäischen Union sowie der Eisenbahninfrastrukturbetreiber die
physischen Beschränkungen der Eisenbahninfrastruktur auf den vorrangigen Korridoren für
die militärische Mobilität erneut bewerten, um den Transport von Fracht mit
Übergröße/Übergewicht zu erleichtern.
Allgemeiner wird die Hohe Vertreterin 3 – unterstützt von der Kommission und in enger
Zusammenarbeit mit den einschlägigen europäischen Verkehrsagenturen sowie der EDA und
in Konsultation mit der NATO – die in den Militärischen Anforderungen des Rates
enthaltenen Standards für die Verkehrsinfrastruktur neu bewerten und die technischen
Transportanforderungen der EU so weit wie möglich angleichen.
Ergänzend zu diesen Maßnahmen wird die Kommission gemeinsam mit der Hohen Vertreterin
und Interessenträgern der Industrie daran arbeiten, die Produktgestaltung und Abmessungen
militärischer Fahrzeuge und Ausrüstung zu optimieren, insbesondere um deren Transport
im Hinblick auf die Beschränkungen des Verkehrsnetzes zu erleichtern, und ihre Instrumente
für gemeinsame Beschaffung und Finanzierung nutzen, um die Umsetzung dieser verbesserten
Produktgestaltungsstandards zu unterstützen.
3 Einschließlich des Militärstabs der Europäischen Union.
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Verbesserung der Resilienz unserer Infrastruktur
Um eine nahtlose militärische Mobilität zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten, müssen das
europäische Verkehrsnetz und seine Ressourcen resilient und betriebsbereit sein. Unsere
Infrastruktur muss geschützt werden, da sie nicht nur die eigentliche Grundlage für das
Funktionieren unseres Binnenmarkts ist, sondern auch für unsere Abschreckung, Sicherheit
und Verteidigung von wesentlicher Bedeutung ist. Einzelne Beeinträchtigungen kritischer
Infrastrukturknoten können weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Netz haben. Dies
erfordert einen gefahrenübergreifenden Ansatz zum Schutz des Netzes.
Während die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen 4 harmonisierte
Anforderungen zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen in der Union festlegt,
bedarf die für die militärische Mobilität maßgebliche Infrastruktur besonderer
Schutzmaßnahmen. Um sie weiter zu schützen, schlägt die Kommission vor, ein Verfahren
einzurichten, mit dem die Mitgliedstaaten strategische Infrastrukturen mit doppeltem
Verwendungszweck ermitteln. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Instrumentariums
von Resilienz- und Schutzmaßnahmen, die über die Instrumente der Richtlinie über die
Resilienz kritischer Einrichtungen hinausgehen, werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein,
sicherzustellen, dass strategische Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen
gegen alle Gefahren resilient sind und betriebsfähig bleiben. Wie im Weißbuch zur
Verteidigungsbereitschaft angekündigt, umfasst dies stärkere Maßnahmen zur Minderung der
Risiken im Zusammenhang mit ausländischem Eigentum an oder ausländischer Kontrolle
über strategische Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck sowie die
Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, vorübergehend die Kontrolle über wichtige
Infrastrukturen, Ausrüstungen und Güter zu übernehmen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, miteinander verbundene Infrastrukturnetze zu schützen,
die wachsenden Risiken durch Cyberangriffe und hybride Bedrohungen ausgesetzt sind.
Jüngste Vorfälle wie hybride Angriffe auf zentrale Flughäfen in Deutschland und Dänemark
sowie auf das Eisenbahnsystem in Frankreich haben die Bedeutung einer einheitlichen Politik
der EU zur Stärkung der Resilienz und eines gemeinsamen zivil-militärischen Lagebilds
unterstrichen. Unzureichend instand gehaltene und modernisierte Infrastruktursysteme erhöhen
die Risiken, da sie böswilligen Cyberakteuren ermöglichen, die Sicherheit des
Eisenbahnverkehrs aus der Ferne zu beeinträchtigen, während der maritime Sektor zunehmend
mit Cyberangriffen konfrontiert ist, die Lieferketten und Hafenbetriebe gefährden. Die EU-
kontrollierte Satellitenkommunikation ist von entscheidender Bedeutung für die Bereitstellung
sicherer staatlicher Kommunikation und für die militärische Koordinierung in Echtzeit, wenn
terrestrische Netze ausfallen. Maritime Anlagen können auch zum Schutz kritischer
Infrastrukturen beitragen. Es muss sichergestellt werden, dass die Einrichtungen, die
strategische Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck verwalten,
Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß der NIS-2-Richtlinie ergreifen.
4 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die
Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates.
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Eine übermäßige Abhängigkeit von Hochrisikoanbietern erhöht die Gefährdung zusätzlich und
unterstreicht die Notwendigkeit, die Versorgung mit Infrastrukturbestandteilen zu
diversifizieren, um einheitliche Angriffsflächen für groß angelegte Cybervorfälle zu vermeiden.
Die bevorstehende Überarbeitung des Rechtsaktes zur Cybersicherheit wird dazu beitragen, die
Cyberresilienz der Lieferketten für Informations- und Kommunikationstechnologien in Europa
zu stärken. Um der Bedrohung durch Funkstörungen entgegenzuwirken, wird die Kommission
– unterstützt von der EASA, dem Militärstab der Europäischen Union und der EDA – außerdem
prüfen, ob eine Aktualisierung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erforderlich ist, um
die Resilienz der Flugsicherungssysteme, einschließlich der Kommunikations-, Navigations-
und Überwachungssysteme, gegenüber unrechtmäßigen Eingriffen zu erhöhen. Darüber hinaus
wird die Kommission mit Unterstützung der ERA daran arbeiten, die Robustheit des
Eisenbahnverkehrsmanagementsystems in harmonisierter Weise zu stärken, um den
fortgesetzten Betrieb im Falle von Sabotage oder sonstigen Systemausfällen sicherzustellen.
Um dies zu erleichtern, werden bis 2029 koordinierte Stresstestverfahren eingeführt.
Schließlich hängt die militärische Mobilität in Europa in hohem Maße von einem zuverlässigen
Zugang zu flüssigen Kraftstoffen und Energieinfrastrukturen ab, während gleichzeitig der
prognostizierte Rückgang der zivilen Nachfrage nach fossilen Brennstoffen und die Schließung
von Raffinerien neue Risiken und Einfuhrabhängigkeiten schaffen. Die EU befasst sich mit
Engpässen bei der Energieversorgung. Wie im Aktionsplan für erschwingliche Energie
angekündigt, wird die Kommission den Rahmen für Energieversorgungssicherheit,
einschließlich der Richtlinie über Erdölvorräte, überprüfen, um Anpassungen für nachhaltige
Kraftstoffe zu bewerten, neu entstehende Risiken zu mindern und die Bereitschaft für
militärische Mobilität durch eine verbesserte Energieresilienz zu stärken. Die EU und die
NATO arbeiten eng zusammen, um Synergien zwischen dem zivilen und dem militärischen
Sektor bei der Kraftstoffversorgung auszuloten, künftige Kraftstoffpfade zu ermitteln,
Lieferketten zu erfassen und den Zugang zu Kraftstoffvorräten in Notsituationen
sicherzustellen.
Ergänzend dazu stellen die Bemühungen der EU zur Förderung der Erzeugung und Nutzung
nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) und nachhaltiger Schiffskraftstoffe (SMF) eine bedeutende
Chance dar, die Energieversorgungssicherheit sowohl der Streitkräfte der Mitgliedstaaten als
auch des zivilen Sektors zu stärken. Die Kommission wird eine erhöhte Produktion von SAF
und SMF fördern, einschließlich, sofern möglich, dezentraler Produktionskapazitäten, um
die Resilienz und die Energieversorgungssicherheit zu verbessern. Der kürzlich angenommene
Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr wird eine wichtige Rolle dabei spielen, die
Ausweitung von SAF und nachhaltigen Schiffskraftstoffen weiter zu unterstützen.
Stärkung der Vorsorge, der Solidarität und der Verfügbarkeit von Transportfähigkeiten für
die militärische Mobilität
In einer europäischen Krise kann ein einzelner Mitgliedstaat nicht allein handeln. Wenn
Mitgliedstaaten mit Lücken bei den Transportfähigkeiten konfrontiert sind, wird ihre
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Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Wo Transportfähigkeiten knapp sind, brauchen wir
unionsweite Solidaritätsmechanismen, die EU-Mittel teilen und sicherstellen, dass wir
wissen, welche Transportfähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck in der gesamten
Union zur Verfügung stehen.
Die EDA arbeitet derzeit daran, Fähigkeitslücken im Schienen- und Binnenschiffsverkehr zu
ermitteln. Wir können auf diesem Wissen aufbauen, wenn wir konkrete Schritte unternehmen,
um die Lücken zu schließen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben erfolgreich Initiativen zur Bündelung und gemeinsamen
Nutzung („Pooling and Sharing“) von Transport- und Logistikkapazitäten umgesetzt,
insbesondere im Bereich des strategischen Lufttransports sowie des Binnenschiffs- und
Seetransports. Diese Initiativen sind jedoch fragmentiert und begrenzt.
Darauf aufbauend schlägt die Kommission vor, einen „Solidaritätspool für militärische
Mobilität“ einzurichten. Er wird Transportfähigkeiten über alle Verkehrsträger hinweg
abdecken und darauf abzielen, diese allen Mitgliedstaaten zugänglich zu machen. Die
Kommission wird mit Unterstützung der Hohen Vertreterin und in Konsultation mit den
Mitgliedstaaten die am besten geeignete Art und Weise festlegen, den Pool zu
operationalisieren, zu verwalten und zu koordinieren. Unter der Leitung der Gruppe für
Verkehr im Rahmen der militärischen Mobilität wird die Kommission darauf hinwirken, die
Arten von Transportfähigkeiten zu ermitteln, die gebündelt werden sollen, und deren
Interoperabilität sicherzustellen.
Im Rahmen dieser Initiative werden die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kapazitäten für
militärische Transporte sowie die mit zivilen Betreibern vertraglich vereinbarten Kapazitäten
freiwillig registrieren können. Die registrierten Kapazitäten werden allen Mitgliedstaaten zur
Verfügung gestellt, wodurch ihre Fähigkeit zur Durchführung militärischer
Transportoperationen gestärkt wird. Darüber hinaus wird die Union in der Lage sein,
zusätzliche Transport- und Logistikfähigkeiten in den Pool aufzunehmen und auch
vertraglich vereinbarte Fähigkeiten einzubeziehen. Ergänzend zu dieser Initiative im Rahmen
der Verordnung wird eine strategische Transportreserve es zivilen Betreibern ermöglichen,
Transportkapazitäten (insbesondere im Luft- und Seetransport) für die Nutzung durch die
Union oder die Mitgliedstaaten in außergewöhnlichen Situationen vorzuhalten.
Um bestehende Kapazitäten auszuweiten und die gemeinsame Nutzung und Bündelung von
Kapazitäten zu fördern, sollte die Kommission zudem die Beschaffung neuer Transport- und
Logistikfähigkeiten für die militärische Mobilität unterstützen und den Mitgliedstaaten
dabei helfen, die mit dem Pool verbundenen Einsatzkosten, Instandhaltungskosten und Kosten
für die Schulung des Personals gemeinsam zu tragen. Darüber hinaus hat die Kommission im
Rahmen des nächsten MFR die Möglichkeit vorgeschlagen, innerhalb des Europäischen Fonds
für Wettbewerbsfähigkeit insbesondere die Beschaffung von Transport- und
Logistikausrüstung gezielt zu fördern und den Mitgliedstaaten den Zugang zu dieser
Ausrüstung zu erleichtern.
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Wir werden unsere Streitkräfte zudem mit einer besseren Übersicht über bestehende zivile
Transportkapazitäten ausstatten und damit ihre Planung und Durchführung der militärischen
Mobilität verbessern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten verpflichten, ihren
Streitkräften Zugang zu bestehenden Registern von Fahrzeugen und Luftfahrzeugen zu
gewähren, und zudem neue Vorschriften festlegen, um Schienenfahrzeuge mit doppeltem
Verwendungszweck besser zu identifizieren. Die Kommission wird weitere Maßnahmen
prüfen, um auf EU-Ebene einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Ressourcen und
Fachkenntnisse sicherzustellen.
Darüber hinaus werden die Kommission und die Hohe Vertreterin auch die Erstellung eines
„Katalogs für die militärische Mobilität“ vorschlagen, in dem europäische Unternehmen
ihre einschlägigen Kapazitäten und Dienstleistungen für militärische Transporte darstellen
können, um unseren Streitkräften einen klaren Überblick über die in Europa verfügbaren und
nutzbaren Dienstleistungen zu geben.
Infolge knapper Kapazitäten kann es dazu kommen, dass ein Mitgliedstaat Kapazitäten vorab
vertraglich bindet, die bereits von einem anderen Mitgliedstaat gebucht wurden. Um den mit
einer solchen möglichen Doppelbuchung verbundenen Risiken zu begegnen, schlagen wir vor,
zivile Betreiber zu verpflichten, die Mitgliedstaaten über derartige Fälle auf dem Laufenden zu
halten. Um auf die extremsten Situationen vorbereitet zu sein, sollten alle Mitgliedstaaten über
einen Rahmen verfügen, der es ermöglicht, für militärische Transportoperationen
erforderliche Ausrüstungen vorübergehend unter Kontrolle zu nehmen, auch zur
Unterstützung anderer Mitgliedstaaten.
Der steigende Bedarf an militärischen Transporten und der Produktion von
Verteidigungsausrüstung könnte die bestehenden Kapazitäten mit doppeltem
Verwendungszweck belasten und die termingerechte Lieferung sowie die Effektivität der
militärischen Transporte gefährden. Im Rahmen des nächsten MFR hat die Kommission die
Möglichkeit vorgeschlagen, den Ausbau industrieller Kapazitäten für die Herstellung von
Ausrüstung für die militärische Mobilität sowie die Schulung, Umschulung und
Weiterbildung von Personal zu unterstützen, um die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte
für den Transport von Verteidigungsgütern zu verbessern.
Darüber hinaus stellt die Herstellung weiterer Transportmittel auf der Grundlage eines
Ansatzes des „doppelten Verwendungszwecks durch Design“, unterstützt durch die
Entwicklung von Standards für einen doppelten Verwendungszweck, die sowohl für
militärische als auch für zivile Anwendungen geeignet sind, sowie durch die Vereinfachung
von Zertifizierungsverfahren, einen weiteren Weg dar, die Verfügbarkeit von Transportmitteln
für die Streitkräfte zu erhöhen. Ergänzend zur Verordnung wird die Kommission in
Zusammenarbeit mit der EDA ihre einschlägigen Agenturen (EASA, EMSA und ERA) sowie
die europäischen Normungsorganisationen damit beauftragen, Standards für einen doppelten
Verwendungszweck von für die militärische Mobilität kritischen Transportmitteln zu
entwickeln und damit die Kohärenz mit den NATO-Standards für Transportmittel sowie mit
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den aktualisierten Anforderungen an Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck
sicherzustellen. Dies wird eine unionsweite Interoperabilität gewährleisten und die Kohärenz
mit den Prioritäten der EU im Bereich der Verteidigungsfähigkeiten sicherstellen.
Angesichts der zunehmenden Rolle von Drohnen werden wir den Aufbau eines EU-weiten
Netzes von Testzentren für zivile und verteidigungsbezogene Drohnen unterstützen, um
Innovationen zu fördern und dabei auf laufende Initiativen der EU zurückzugreifen, wie sie
etwa in der Europäischen Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen dargelegt
sind. Darüber hinaus wird ein gemeinsamer Drohnenrahmen entwickelt, um Drohnen in den
Luftraum zu integrieren und den zivilen und militärischen Betrieb durch gemeinsame
Standards und Verfahren sicherzustellen. Die Kommission hat bei der Umsetzung der in der
Mitteilung von 2023 über die Abwehr von durch Drohnen ausgehenden Bedrohungen 5
dargelegten Maßnahmen erhebliche Fortschritte erzielt. Wir werden zudem einen europäischen
Rechtsrahmen für Technologien zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS)
schaffen, an der Entwicklung einer Methodik zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit KI-
basierter Drohnensysteme arbeiten und durch eine Änderung der EASA-Grundverordnung
einen harmonisierten Zertifizierungsrahmen für große Drohnen entwickeln.
Die Kommission schlägt ferner eine Änderung der EASA-Grundverordnung vor, um der
Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den Mitgliedstaaten oder der EASA die Möglichkeit
einzuräumen, Reallabore einzurichten, mit dem Ziel, die Konzeption, Entwicklung und
Erprobung innovativer Luftfahrtprodukte unter realen Bedingungen zu ermöglichen. Ohne
solche Möglichkeiten würden die Entwicklung und Herstellung entsprechender Produkte in der
EU erheblich behindert oder verlangsamt, was eine Abhängigkeit von Lieferanten aus
Drittstaaten zur Folge hätte.
Eines der Probleme besteht in der dringenden Notwendigkeit, die Zertifizierung von
Ausrüstung anzugehen, insbesondere der größten Drohnen für Einsätze mit dem höchsten
Risikoniveau. Die EASA und die militärischen Luftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten werden
gemeinsam die Anforderungen festlegen.
Sicherstellung einer wirksamen Koordinierung und eines ressortübergreifenden Ansatzes
mit einer robusten Governance
Eine angemessene Governance, Koordinierung und Aufsicht sind unerlässlich, um
sicherzustellen, dass Europa, wenn es handelt, dies geschlossen tut. Die Bedrohungen, denen
wir gegenüberstehen, sind gemeinschaftlicher Natur, und ebenso muss unsere Reaktion
gemeinschaftlich sein. Militärische Mobilität betrifft nicht nur den Transport, sondern die
Handlungsfähigkeit der EU insgesamt.
5 COM/2023/659 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT über die Abwehr potenzieller durch Drohnen ausgehender Bedrohungen.
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Ein ressortübergreifender Ansatz ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Umsetzung
der in dem Vorschlag der Kommission eines einheitlichen Rahmens für die militärische
Mobilität enthaltenen Maßnahmen.
Die Kommission schlägt die Einrichtung einer Gruppe für Verkehr im Rahmen der
militärischen Mobilität vor, um die Koordinierung und Steuerung der Bemühungen der
Mitgliedstaaten zu erleichtern und die Kommission bei der Umsetzung verschiedener
Maßnahmen im Rahmen der Verordnung zu unterstützen. Sie wird die Mitgliedstaaten, den
Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), einschließlich des Militärstabs der Europäischen
Union, sowie die EDA zusammenführen und von der Kommission geleitet werden.
Bei der Umsetzung der Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkehrsnetz und den
Verkehrskorridoren mit doppeltem Verwendungszweck für die militärische Mobilität sowie
bei der Ermittlung strategischer Verkehrsinfrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck wird
die Kommission vom TEN-V-Ausschuss und vom Militärstab der EU unterstützt.
Die Koordinierung des militärischen Transports auf nationaler Ebene erfolgt derzeit auf
Adhoc-Basis. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, einen „nationalen Koordinator für den
militärischen Transport“ zu benennen. Dieser Koordinator ist dafür verantwortlich, eine
reibungslose interne Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen relevanten nationalen,
regionalen und lokalen Interessenträgern, die an militärischen Transportoperationen beteiligt
sind, sicherzustellen, insbesondere bei der Aktivierung des EMERS. Dieser Koordinator muss
ferner über die einschlägige fachliche Expertise und die erforderlichen administrativen
Kapazitäten verfügen, um die Interessenträger bei der Anwendung der Zollförmlichkeiten zu
unterstützen.
Zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Union schlägt die Kommission eine
regelmäßige Bewertung in Form einer jährlichen „Überprüfung der militärischen
Transportbereitschaft“ vor und sieht die Möglichkeit der Durchführung von „Stresstests“ vor,
die sich auf spezifische Fragestellungen wie Zollförmlichkeiten oder das Zusammenspiel
zwischen Katastrophenschutz und militärischer Mobilität konzentrieren, um
Verbesserungspotenziale zu ermitteln und die Gesamtwirksamkeit zu erhöhen. Der
Schwerpunkt der ersten Stresstests wird auf der Gewährleistung schneller Bewegungen
militärischer Unterstützung in Richtung Ukraine und an die östlichen Grenzen der Union liegen.
Es gibt Arbeitsstränge im Bereich der militärischen Mobilität, die nicht unter die
vorgeschlagene Verordnung fallen, darunter die bisherige intensive Arbeit der Union und der
Mitgliedstaaten zur militärischen Mobilität, insbesondere im Rahmen der SSZ und der EDA.
Die Kommission und die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin werden weitere Schritte
unternehmen, um diese Arbeit zu stärken, unter anderem im Hinblick auf die
Koordinierung, unter uneingeschränkter Achtung der Verträge sowie des geltenden
Unionsrechts.
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Vertiefung bestehender Partnerschaften
Die EU wird im Rahmen von Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften weiterhin für
beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften mit gleichgesinnten Partnern auf der Grundlage
gemeinsamer Werte und Interessen stärken und ausweiten. Diese betreffen häufig die SSZ, die
EDA sowie weitere verteidigungsbezogene Rahmenwerke. Die Union wird das Engagement
im Rahmen der SSZ-Projekte „Militärische Mobilität“ und „NetLogHubs“ mit einschlägigen
bilateralen Partnern verstärken.
Die Union wird zudem eine Intensivierung der „Vorzeige“-Zusammenarbeit mit der NATO im
Bereich der militärischen Mobilität anstreben, im Einklang mit den zwischen der Union und
der NATO vereinbarten Leitprinzipien, unter Wahrung der Vorrechte und Zuständigkeiten der
Mitgliedstaaten. Insgesamt sollen die Beziehungen zur NATO in Fragen der militärischen
Mobilität gestärkt werden und eine gegenseitig vorteilhafte sowie transformative Wirkung für
die Mitgliedstaaten und die NATO-Bündnispartner außerhalb der EU entfalten. Zur Förderung
des Informationsaustauschs sollen gegenseitige Einladungen zu Arbeitsgruppensitzungen zur
gegenseitigen Unterrichtung gefördert werden, insbesondere mit Schwerpunkt auf Sitzungen
der EDA und der NATO im Bereich Logistik. Die Union wird die NATO zur Teilnahme an
Planspielen (TTX) zur militärischen Mobilität einladen, sofern der Grundsatz der
Gegenseitigkeit gewahrt wird. Wie bereits erwähnt, wird die EU ihre Leitlinien für die
Verwendung des EU- und des NATO-Formulars 302 aktualisieren.
Es ist zudem von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheitsinteressen der Union, dass die
Bestimmungen der Verordnung in den Beitrittsländern, insbesondere in der Ukraine und
Moldau, Anwendung finden. In diesem Zusammenhang sollte die Angleichungsquote der
Beitrittsländer im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik berücksichtigt
werden.
Die Verordnung wird der Ukraine erhebliche Vorteile bieten. Dies erfolgt durch die
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck, die
Vereinfachung der Vorschriften für den Transport militärischer Ausrüstung sowie die
Straffung der grenzüberschreitenden Verfahren in ganz Europa. Diese Maßnahmen würden
eine schnellere Bewegung militärischer Unterstützung in Richtung der Ukraine und an die
östlichen Grenzen der Union unterstützen. Zusammen könnten diese Anstrengungen dazu
beitragen, die Resilienz der logistischen Verbindungen der Ukraine mit der Union zu stärken
und zu den übergeordneten Zielen der Stärkung der europäischen Sicherheit und Verteidigung
beizutragen.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine liefert der EU, den Mitgliedstaaten und den Partnern
wertvolle Erkenntnisse im Bereich der militärischen Mobilität. Die Gruppe für Verkehr im
Rahmen der militärischen Mobilität kann die Ukraine, Moldau sowie die Länder des
Europäischen Wirtschaftsraums als Beobachter einladen, um aus ihren wertvollen Erfahrungen
im militärischen Bereich Nutzen zu schöpfen und die Ukraine auf ihre künftige Mitgliedschaft
in der EU vorzubereiten. Öffentlich-private Zusammenarbeit und die zivil-militärische
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Interaktion sind von entscheidender Bedeutung, um eine wirksame militärische Mobilität im
Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen und ressortübergreifenden Ansatzes zu ermöglichen,
wie in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge vorgesehen. Die Stärkung der
Zusammenarbeit – durch Kapazitätsaufbau, wirksame Kommunikation, Planung der Vorsorge
und Resilienz sowie die aktive Beteiligung an Übungen – kann die Einsatzbereitschaft und
Koordinierung erheblich verbessern. Die Gewährleistung eines stärkeren Bewusstseins und
einer stärkeren Einbindung ziviler Betreiber und Behörden kann die grenzüberschreitenden
Bewegungen und Verfahren im Bereich der militärischen Mobilität harmonisieren.
Übungen
Übungen und Tests werden die militärische Mobilität der EU stärken, indem operative,
rechtliche und infrastrukturelle Verbesserungsbereiche ermittelt werden. Übungen werden die
Verfahren validieren, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, die
Interoperabilität mit Partnern stärken und Erkenntnisse liefern, die in Politikgestaltung,
Planung und Investitionen einfließen. Durch praktische Übungen werden potenzielle
Schwachstellen in den logistischen Abläufen ermittelt und anschließend Lösungen zur
Beseitigung dieser Hindernisse vorgeschlagen. Solche Simulationen werden die Konformität
der vorrangigen Korridore mit den maßgeblichen militärischen Standards für die
Verkehrsinfrastruktur prüfen.
Ab 2026 wird die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten jährliche Übungen zur militärischen
Mobilität durchführen. Dies wird durch Übungen wie EU-Militärübungen (MILEX),
Stabsrahmenübungen (CPX) und militärische Live-Übungen (LIVEX), die mit der
Schnelleingreifkapazität verknüpft sind, sowie durch die Teilnahme an multinationalen
Übungen erfolgen, einschließlich paralleler und koordinierter Übungen, die von der EU und
der NATO organisiert werden.
Schlussfolgerungen
Die Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen, sind gemeinschaftlicher Natur, und ebenso
muss unsere Reaktion gemeinschaftlich sein. Das Paket stellt einen entscheidenden Schritt zur
Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für die militärische Mobilität dar. Es spiegelt unser
gemeinsames Bestreben wider, schneller zu reagieren und unsere Bürgerinnen und Bürger auf
dem gesamten Kontinent besser zu schützen. Mit diesem Paket zielen wir darauf ab, die
Bemühungen im Bereich der militärischen Mobilität auf EU- und nationaler Ebene aufeinander
abzustimmen, mit dem Ziel, schrittweise einen unionsweiten Raum für militärische Mobilität
zu verwirklichen.
Es ist nun an der Zeit, entschlossen zu handeln. Die Schaffung eines EU-weiten Raums für
militärische Mobilität ist nicht länger eine Option, sondern eine Notwendigkeit. Unser Frieden
und unsere Sicherheit stehen auf dem Spiel.
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Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, die in dieser Gemeinsamen Mitteilung
dargelegten ehrgeizigen Ziele zu unterstützen und gemeinsam an deren Umsetzung zu arbeiten.
Die Umsetzung des Pakets wird eng überwacht; regelmäßige Sachstandsberichte werden
sowohl dem Rat als auch dem Europäischen Parlament übermittelt, um den Fortschritt zu
gewährleisten.
Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Europäischen Rat, den
vorgelegten Rahmen zu billigen und die erzielten Fortschritte zu überwachen.
Drucksache 31/26 - 20 -]
Relationen
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- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die militärische Mobilität JOIN(2025)846 endg.; Ratsdok. 15793/25 (Unterrichtung)