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Parlamentwatch e.V.

lobbyregister / register_entry 27.01.2022 · Original ↗

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Parlamentwatch e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Parlamentwatch e. V. ist eine spendenfinanzierte, gemeinnützige Organisation und betreibt die Internetplattform abgeordnetenwatch.de. Seit 2004 können auf abgeordnetenwatch öffentliche Bürgeranfragen an Abgeordnete auf Bundes- und Europaebene sowie in den Landesparlamenten gestellt werden. Daneben werden auf dem Portal das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und ihre Nebentätigkeiten veröffentlicht. Ein weiterer Schwerpunkt sind Recherchen zu Themen wie Lobbyismus, Parteispenden oder Nebentätigkeiten, die auf der Seite veröffentlicht werden. Parlamentwatch e. V. möchte mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Politik erreichen. Zu diesem Zweck werden Petitionen initiiert, Kampagnen gestartet und Anliegen direkt an Politiker:innen adressiert. Alle eigenen Lobbykontakte zu Politiker:innen werden auf freiwilliger Basis hier offengelegt: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/transparenz-bei-abgeordnetenwatch. Parlamentwatch e. V. hat Büros in Hamburg und Berlin. Interessenbereiche: Strafrecht; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Öffentliches Recht; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Rechtsstellung der Abgeordneten; Datenschutz und Informationssicherheit; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Parlamentarisches Verfahren; Wahlrecht; Meinungs- und Pressefreiheit; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstige Interessenbereiche; Digitalisierung Regelungsvorhaben: - Einführung einer unabhängigen Prüfinstanz für Parteispenden, Lobbyregister, Seitenwechsel und Interessenkonflikte von Regierungsmitgliedern und MdB: Schaffung einer unabhängigen Prüfinstanz für Abgeordneten-, Lobby- und Parteitransparenz sowie Interessenkonflikte z. B. in Form eines Transparenz-Gremiums, das vom Bundestag gewählt wird. Solch eine Prüfinstanz würde Transparenzangaben von Abgeordneten, Interessenkonflikte von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestags, Seitenwechsel bzw. Karenzzeitregeln, Angaben im Lobbyregister und Angaben zu Parteispenden kontrollieren und im Fall von Verstößen für Sanktionen sorgen. - Reform der Regeln für die Finanzierung politischer Parteien durch Unternehmen und private Akteure: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Unternehmensspenden an Parteien sollten vollständig verboten werden. 2. Spenden von Privatpersonen sollten auf 10.000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. 3. Spenden von Privatpersonen ab 1.000 Euro sollten in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Ausführliche Erklärung zu den Forderungen auf unserer Petitionsseite: https://www.abgeordnetenwatch.de/kampagnen/petitionen/unternehmensspenden-an-parteien-verbieten-privatspenden-deckeln - Karenzzeitregeln bei Seitenwechseln von Abgeordneten in Lobbytätigkeiten & Erweiterung der Karenzzeiten von Regierungsmitgliedern: Die im BMinG und ParStG seit 2015 festgelegte Regelung zur Karenzzeit bedarf einer Erweiterung. Die aktuell geltende Höchstdauer von 18 Monaten für den Wechsel in Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sollte auf 36 Monate verlängert werden. Für Abgeordnete, die direkt nach ihrem Mandat in Lobbytätigkeiten wechseln, sollten Karenzzeitregeln neu eingeführt werden. Zudem sind Sanktionen notwendig, um Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben wirksam zu ahnden. Eine dreijährige Karenzzeit ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass frühere Kontakte aus der Politik nicht mehr unmittelbar genutzt werden können. So wird verhindert, dass sich wirtschaftliche Akteure Einfluss auf politische Entscheidungen über ehemalige Verbindungen erkaufen. - Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes: Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft, 2024 wurde es reformiert. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen wer mit wem über welches Thema spricht und wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen: - Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht. - Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächsbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget. - Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. - Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. - Reform der jetzigen Regelungen zum Lobby-Fußabdruck per Gesetz (legislativ und exekutiv): Das Bundeskabinett hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2024 einen exekutiven Fußabdruck zu "wesentlichen" Lobbyeinflüssen auf Gesetzesentwürfe einzuführen. Diese Regelung ist in Theorie und Praxis unzureichend. abgeordnetenwatch setzt sich daher für einen umfassenderen legislativen und exekutiven Lobby-Fußabdruck per Gesetz ein, der insbesondere folgende Fragen beantwortet: Wie verlief die Entstehungsgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens? Welche Lobbyist:innen haben bei einem Gesetzentwurf in welcher Form mitgewirkt? Wie erfolgreich waren sie bei ihrer Einflussnahme? - Stärkung der Informationsfreiheit im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und Einführung eines Bundestransparenzgesetzes: Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürger und Bürgerinnen und Verwaltung weiterzuentwickeln. Leider sind sie damit von den Plänen der Vorgängerregierung abgerückt, die ein Bundestransparenzgesetz einführen wollte. Ziel eines solchen Bundestransparenzgesetzes ist es, nicht nur den Zugang zu Verwaltungsinformationen auf Anfrage zu gewährleisten, sondern auch eine proaktive Veröffentlichungspflicht für öffentliche Stellen einzuführen. Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren setzen wir uns im Bündnis Transparenzgesetz für die Stärkung der Informationsfreiheit gemäß Informationsfreiheitsgesetz und die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes ein. Weitere Infos: https://transparenzgesetz.de/ - Reform der Regelungen zum Umgang mit (finanziellen) Interessenkonflikten in der Bundesregierung und im Bundestag: Die Regelungen zum Umgang mit (finanziellen) Interessenkonflikten in Bundesregierung und Bundestag sind reformbedürftig. Wir setzen uns für eine gesetzlich verpflichtende Regelung für MdB, Regierungsmitglieder und hochrangige Regierungsvertreter:innen zur regelmäßigen Offenlegung ihrer finanziellen Interessen ein, um ihre politische Integrität sicherzustellen. Dazu gehören: - gesetzlich geregelte Offenlegungspflichten zu finanziellen Interessen: Unternehmensbeteiligungen und die daraus erzielten Einkünfte und andere Vermögenswerte bei Unternehmen sowie Verbindlichkeiten - für Regierungsmitglieder und Regierungsvertreter:innen sollen diese Transparenzpflichten neu eingeführt werden; für MdB sollten sie ausgeweitet und der bisher geltende Schwellenwert von 5 Prozent abgeschafft werden

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