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LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V.

lobbyregister / register_entry 26.01.2022 · Original ↗

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LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) LobbyControl kombiniert aktuelle Recherchen, wissenschaftliche Hintergrundanalysen, politische Bildungsarbeit und Kampagnen. Wir setzen uns ein für eine transparente und lebendige Demokratie. Wichtige Ziele sind eine ausgewogene und transparente Beteiligung an politischer Entscheidungsfindung und Gesetzgebung, die Vermeidung verdeckter Einflussnahme auf öffentliche Debatten und Wahlkämpfe sowie die Prävention von Korruption. Gegenüber Bundestag und Bundesregierung engagiert LobbyControl sich für einen Transparenz und Integrität stärkenden Regelungsrahmen. Schwerpunkte sind dabei der Umgang mit Interessenkonflikten, die öffentliche Nachvollziehbarkeit von Lobbyarbeit und -einflüssen und das Zurückdrängen von einseitigen oder privilegierten Zugängen. In diesem Zusammenhang sprechen wir politische Entscheidungsträger*innen direkt an, versenden offene Briefe und Stellungnahmen, nehmen an Anhörungen teil oder laden zu eigenen Veranstaltungen ein. Zudem adressieren wir Bundestag und Bundesregierung im Rahmen von öffentlichen Aktionen und Unterschriftenkampagnen und veröffentlichen Studien und Diskussionspapiere zu den genannten Schwerpunkten. Interessenbereiche: Rechtsstellung der Abgeordneten; Wahlrecht; Staatsorganisation; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Verwaltungstransparenz/Open Government; Internetpolitik; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Werbung; Rechtspolitik; Öffentliches Recht; EU-Binnenmarkt; Politisches Leben, Parteien; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Digitalisierung; Institutionelle Fragen der EU; EU-Gesetzgebung; Strafrecht; Wettbewerbsrecht Regelungsvorhaben: - Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern in vorliegender Fassung zurückweisen: Wir halten den im Richtlinienentwurf der EU-Kommission verfolgten Ansatz für verfehlt. Wir setzen uns daher bei der Bundesregierung dafür ein, alternative Ansätze in Deutschland und auf EU-Ebene voranzubringen, um verdeckter oder manipulativer Einmischung in demokratische Prozesse in der EU durch staatliche Akteure aus Drittländern entgegenzuwirken. - Reform der Regeln für die Finanzierung politischer Parteien durch private Akteure: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf - Weiterentwicklung des IFG zu einem Bundestransparenzgesetz: Im Koalitionsvertrag 2021 hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, ein Bundestransparenzgesetz einführen zu wollen. Damit sollte das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine moderne Regelung abgelöst werden. Diese sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag ermöglichen, sondern auch die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie verpflichten. Hierfür setzen wir uns weiterhin mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen im "Bündnis Transparenzgesetz" ein. - Verbesserte Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten in den Bundesministerien: Die Regeln und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur Sicherstellung der Integrität in den Bundesministerien sind reformbedürftig. Wir setzen uns diesbezüglich für Reformen ein. Dazu gehört: - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretär:innen und politische Beamte. - Bei Besetzungs- und Vergabeverfahren definierte Haltepunkte, an denen Verfahrensbeteiligte aktiv nach möglichen Interessenverknüpfungen befragt werden. - Eine unabhängige Aufsichtsstelle zur Sicherstellung der Compliance mit den Regeln. Ausführlicher sind unsere Vorschläge zur Verbesserung der Compliance in Bundesministerien im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf - Stärkung von Transparenz und Integrität von Bundestagsabgeordneten: Anknüpfend an die Reform des Abgeordnetengesetzes 2021 setzen wir uns für weitere Anpassungen ein, um Transparenz und Integrität von MdB zu stärken, den Umgang mit Interessenkonflikten zu verbessern und Einfallstore für einseitige Beeinflussung insbesondere durch finanzielle Anreize zu vermindern. Im Einzelnen sollte: - § 49 AbgG klarer und praxistauglicher gefasst werden - Die Kostenübernahme von Dritten insb. bei Dienst- und Fraktionsreisen transparenter werden - Lobbytätigkeiten während des Mandats und danach weitergehend eingeschränkt werden - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen erweitert werden. Ausführlicher sind unsere Forderungen zum Abgeordnetenrecht im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf - Erweiterte Karenzzeit-Regelung bei Wechsel in Lobbytätigkeiten: Die im BMinG sowie ParStG seit 2015 verankerte Karenzzeit-Regelung sollte ausgeweitet werden. Die derzeit maximale Karenzperiode von 18 Monaten für Wechsel in Tätigkeiten außerhalb des Öffentlichen Diensts sollte auf 36 Monate erhöht werden. Für den Fall der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sollten Sanktionen eingeführt werden. - Offenlegung von Terminen von hochrangigen Entscheidungsträger:innen in den Bundesministerien mit Interessenvertretungen: Lobbytermine von Bundesminister:innen, Parlamentarischen Staatssekretär:innen und politischen Beamt:innen sollten proaktiv durch die Bundesregierung veröffentlicht werden. Die diesbezügliche Praxis der Europäische Kommission kann hier als Vorbild dienen. - Reform der Lobbyregisters (LobbyRG): Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf - Stärkung der unabhängigen Beratung der Bundesregierung in gesamtwirtschaftlichen Fragen: Die Bestimmungen in § 1 Abs. 3 SachvRatG sollten erweitert werden, um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Sachverständigenrats von wirtschaftlichen Einzelinteressen sicherzustellen und mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen. - Regulierung von Online-Plattformen wirkungsvoll durchsetzen und ergänzen: Wir fordern die Bundesregierung auf, EU-Gesetze wie den Digital Services Act und den Digital Markets Act wirkungsvoll um- und durchzusetzen. Für eine Umsetzung müssen die zuständigen Behörden auf Bundes- und EU-Ebene gut ausgestattet und durchsetzungsfähig sein. Außerdem gilt es, bestehendes Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anzuwenden und punktuell zu verschärfen, um der problematischen Monopolisierung des Marktes entgegen zu wirken. - Reform und gesetzliche Verankerung der Regelung zum exekutiven Fußabdruck: Wir setzen und für eine praxistaugliche Reform und gesetzliche Verankerung bislang in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Regelung zum "exekutiven Fußabdruck" ein. Die bisherige Anwendungspraxis zeigt, dass das Ziel der Erhöhung der Transparenz über die Beteiligung Dritter an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen nicht erreicht wird. Eine gesetzliche Grundlage würde die Verbindlichkeit der Regelung erhöhen. Die bisher bestehende Wesentlichkeitsschwelle sollte abgeschafft oder zumindest konkretisiert werden.

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