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Eigenheimerverband Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 25.01.2022 · Original ↗

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Eigenheimerverband Deutschland e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Im Sinne der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Dabei geht es um Themen rund um das Wohnen und Bauen. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Veranstaltungen und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Öffentliches Recht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstige Interessenbereiche; Versicherungswesen; Allgemeine Energiepolitik; Stadtentwicklung; Ländlicher Raum; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Energienetze Regelungsvorhaben: - Allgemeine Wohnungs- und Gesellschaftspolitik: Änderung Gebäudeenergiegesetz, Änderung Grundsteuer-/Erbschaftssteuer, Vereinfachung Bauordnung, Anpassungen z.B. im Mietrecht, Wiedereinführung der Eigenheimzulage - Grunderwerbssteuer:Steuerbefreiung beim Erwerb eines 1 oder 2-Familienhauses o. einer Eigentumswohnung: Steuerbefreiung beim Erwerb eines 1 oder 2-Familienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Diese muss mind. 10 Jahre fortbestehen. Die Wohnfläche der selbst gentutzen Wohnung darf höchsten 200 qm betragen. - Erbschaftsteuer: Anhebung der Freibeträge: Die Freibeträge sollten deutlich erhöht und zusätzlich regional gestaffelt werden. Dabei ist auch die Benachteiligung es ländlichen Raumes durch mangelnde Infrastrukturen (Bildung, Grundversorgung, medizinische Versorgung, ÖPNV) zu berücksichtigen. Die Bundeländer sollten ferner die Möglichkeit erhalten, über die Höhe der Freibeträge (über einen bundeseinheitlichen Mindestfreibetrag hinaus) zu entscheiden. - Senkung der Baukosten: Die Kosten des Wohnungsbaus sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere sind die gesetzlichen Anforderungen an Dämmung, Klimaschutz und andere Standards verschärft worden. Um den Bau familiengerechter Wohnungen voranzubringen u. der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken sind folgende Manahmen erforderlich: Senkung kostentreibender gesetztlicher Standards, das GEG muss nochmals auf den Prüfstand, Beschleunigung u. Vereinfachung der Planungs- u. Baugenehmigungsverfahren, Abschaffung unnötiger bürokratischer Anforderungen - Erweiterung des Vorkaufsrechts der Kommunen: Die Kosten des Wohnungsbaus sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere sind die gesetzlichen Anforderungen an Dämmung, Klimaschutz und andere Standards verschärft worden. Um den Bau familiengerechter Wohnungen voranzubringen u. der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken sind folgende Maßnahmen erforderlich: Erweiterung des Vorkaufsrechts der Kommunen zum Erwerb von Grundstücken und Wohnungen zu vertretbaren Kosten - Förderung des Wohnungsbaus: Der Bau familiengerechter und bezahlbarer Wohnungen ist aus unserer Sicht unverzichtbar. Daher sollten sowohl der soziale Wohnungsbau als auch der Bau von Wohnungen zur Selbstnutzung von Bund und Land gleichberechtigt gefördert werden. Wohnen ist ein soziales Grundrecht und verdient Unterstützung durch den Staat. Wohnen im Eigenheim schafft Verwurzelung und gesellschaftliche Stabilität. Wir halten eine ausreichende u. längerfristig gesicherte Förderung des Wohnungsbaus für dringend erforderlich. Sie kann durch Zuschüsse oder verbilligte, langfristige Darlehen erfolgen.

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