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Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ)

lobbyregister / register_entry 25.01.2022 · Original ↗

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Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) Tätigkeit: Berufsverband Die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) vertritt als Interessen- und Berufsverband die Rechte der Spieleautorinnen und Spieleautoren in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Verlagen und anderen Werknutzern. Sie fördert angehende Spieleautorinnen und Spieleautoren und setzt sich für eine Stärkung des Kulturguts Spiel in der Gesellschaft ein (§ 2.1 der Satzung). Wir streben eine umfassende Gleichstellung von analogen Spielen mit anderen Kulturgütern und Medien, wie z.B. Buch, Film, Theater, Musik und digitalen Spielen an. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein dass analoge Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) oder in einem gleichwertigen Spielearchiv gesammelt und dokumentiert werden, dieses Kulturgut zu bewahren und die Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG zu gewährleisten. Wir wirken ferner darauf hin, das Abzugssteuerverfahren auf Lizenzen (Quellensteuer) und das Freistellungsverfahren laut EStG § 50a für ausländische Urheber zu entbürokratisieren und deutlich zu vereinfachen. Interessenbereiche: Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kultur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Änderung der Pflichtabgabeverordnung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie). - Digitalisierung und Vereinfachung des Steuerabzugsverfahrens auf Lizenzen (Quellensteuer): Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.

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