Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 188/26
19.03.26
EU - Fz - R - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem
28. Regime für EU-Unternehmen
COM(2026) 320 final, Ratsdok. 7527/26
Der Bundesrat wurde am 20. März 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 704/16 = AE-Nr. 161032;
Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115;
Drucksache 259/25 = AE-Nr. 250604
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 18.3.2026
COM(2026) 320 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen
1
I. Einführung
Die EU beschleunigt mit Entschlossenheit ihre Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit
und wirtschaftliche Sicherheit in Zeiten des Wandels. Vor diesem Hintergrund muss sie
dringend handeln, ihre Innovationen entschlossener ausbauen und ihren politischen Rahmen
so ausgestalten, dass er mit dem rasanten und ambitionierten globalen Technologiewettlauf
Schritt halten kann. Mit immer kürzeren Innovationszyklen und einem technologischen
Fortschritt, der sich in allen Sektoren gleichzeitig vollzieht, hat sich der Wettbewerb um eine
technologische Führungsrolle verschärft und strategisch zugespitzt.
Europa ist ein Kontinent überbordender Innovationen. Ein Fünftel1 aller
wissenschaftlichen Veröffentlichungen weltweit stammt aus der EU. Europäische
Unternehmen spielen zudem weltweit eine Schlüsselrolle, wenn es um FuE und die Schaffung
geistigen Eigentums geht. Im Bereich der erneuerbaren Energien beispielsweise halten EU-
Unternehmen 29 % der weltweiten Patente2. Darüber hinaus sind in der EU mehr als 40 000
Technologie-Start-ups, die durch Risikokapital unterstützt werden, angesiedelt, und hier
werden mehr als in jeder anderen Region in der Welt gegründet.
Dennoch tun sich innovative europäische Unternehmen schwer, über Grenzen hinweg zu
expandieren und sich im weltweiten Wettbewerb zu behaupten. In Europa gab es im Jahr
2025 nur 331 Einhörner (USA: 1963)3.
Die EU muss günstigere Rahmenbedingungen für Unternehmensgründer schaffen, die es
ihnen sektorübergreifend ermöglichen, in Europa ein Unternehmen zu gründen, Zugang zu
Finanzmitteln zu erhalten und in der EU zu expandieren. Die EU befindet sich in einer
entscheidenden Phase, in der sie Brücken zwischen der angestrebten Unabhängigkeit und der
Wettbewerbsfähigkeit schlagen muss. Dies erfordert ehrgeiziges und sofortiges Handeln.
Seit Beginn ihrer Amtszeit hat die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt
ihrer Agenda gestellt. Mit ihrem im Januar 2025 angenommenen Kompass für
Wettbewerbsfähigkeit hat sie sich verpflichtet, ein 28. Regime vorzulegen, das es unseren
Unternehmen – insbesondere unseren innovativen Start-ups und Scale-ups – unabhängig
davon, wo sie in der EU investieren und tätig sind, ermöglicht, von einem einheitlichen und
einfachen EU-weiten Regelwerk zu profitieren und die Vorteile des Binnenmarkts in vollem
Umfang zu nutzen. Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie sowie die
Binnenmarktstrategie, die im Mai 2025 angenommen wurden, zielen darauf ab, die
Bedingungen für Start-up- und Scale-up-Unternehmen weiter zu verbessern und den Gründen
für eine Verlagerung in Länder außerhalb der EU entgegenzuwirken.
Der EU-Inc.-Vorschlag ist ein Eckpfeiler, auf dem die Reaktion der Kommission gründet
– ein umfassendes Regelwerk für Unternehmen, das den gesamten Lebenszyklus eines
Unternehmens abdeckt. Durch den Vorschlag wird es leichter, Unternehmen in Europa zu
gründen und expandieren zu lassen, Investitionen anzuziehen und die Kosten im Falle eines
Scheiterns zu verringern. Jede Person, die ein neues Unternehmen in der EU gründen möchte,
wird zwischen der neuen Gesellschaftsform EU Inc. und anderen, nach nationalem Recht
1 Draghi-Bericht – Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, S. 230.
2 High-value patent filings (Anmeldung von hochwertigen Patenten), Europäische Kommission – Bericht mit
dem Titel „Science, research and innovation performance of the EU“, 2024.
3 Dealroom-Datenbank – abgerufen am 16. März 2026.
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vorgesehenen Gesellschaftsformen, die den Unternehmen weiterhin parallel zu EU Inc. zur
Verfügung stehen, wählen können.
Mit dem 28. Regime bietet Europa seinen Unternehmen – insbesondere seinen Start-ups,
Scale-ups und innovativen Unternehmen – Anreize, die Vorteile des Binnenmarkts zu
nutzen. Damit erhalten europäische Unternehmen die Gelegenheit, sich für eine weltweit
anerkannte und europaweit geltende Unternehmensform zu entscheiden, rasch Zugang zu
Finanzmitteln zu erhalten und in allen ihre Geschäftstätigkeit betreffenden Angelegenheiten
reibungslos grenzüberschreitend tätig zu sein.
II. Der EU-Inc.-Vorschlag
Die EU Inc. trägt den Bedürfnissen innovativer Unternehmen Rechnung und ermöglicht
es ihnen, in Europa einfach durchzustarten und zu expandieren. Diese Unternehmensform
wird einen neuen ehrgeizigen Rechtsrahmen für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten
schaffen, der allen offensteht, die ihn für ihr Geschäftsmodell als geeignet ansehen. Die EU
Inc. wird unter anderem eine schnellere (binnen 48 Stunden), kostengünstigere (höchstens
100 EUR) und vollständig digitale Eintragung in das künftige EU-Zentralregister
gewährleisten, wobei der Grundsatz der einmaligen Erfassung auf andere Behörden
ausgeweitet wird und kein Mindestgrundkapital vorgeschrieben ist.
Das EU-Register soll Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU-Inc. ein integriertes
und reibungsloses Nutzererlebnis bieten und es ihnen unter anderem ermöglichen, sich als
EU Inc. eintragen zu lassen und auf wichtige Informationen wie ihre Unternehmensstruktur
und -tätigkeiten zuzugreifen.
Mit der EU Inc. werden obligatorisches persönliches Erscheinen und die obligatorische
Beteiligung von Intermediären bei der Übertragung von Anteilen abgeschafft. Der Vorschlag
sieht vollständig digitale Kapitalverfahren und Verfahren der Unternehmensführung vor und
soll die Verwendung von Finanzierungsinstrumenten und standardisierten Verträgen
ermöglichen. Dies gilt beispielsweise für künftige Eigenkapitalverträge wie SAFE (Simple
Agreements for Future Equity), die von Investoren bevorzugt werden. Damit sollen die
Mitgliedstaaten auch dazu angehalten werden, Unternehmen mit der Gesellschaftsform
EU Inc. den Zugang zu geregelten Märkten zu ermöglichen.
Gründer sowie bestehende Unternehmen können sich frei für die Gesellschaftsform EU Inc.
entscheiden. Der neue Rahmen wird es allen Unternehmen in Europa unabhängig von ihrer
Größe und ihrem Unternehmenszweck ermöglichen, sich dauerhaft für diese Regelung zu
entscheiden.
Damit werden alle Unternehmen von den Vorteilen der Verringerung des
Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung profitieren können. Die meisten der neu
gegründeten Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. werden wahrscheinlich von
natürlichen Personen gegründet und sind wohl innovative Start-ups und innovative Scale-ups.
Daher würde die auf 328 Mio. bis 440 Mio. EUR geschätzte Verringerung des
Verwaltungsaufwands über einen Zeitraum von zehn Jahren insbesondere diesen
Unternehmenskategorien zugutekommen.
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Der EU-Inc.-Vorschlag wird zusätzliche Elemente enthalten, um Fachkräfte anzuziehen
und zu halten. Alle Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. können sich für das
gemeinsame System der EU für Anteilsoptionen (EU-ESO) entscheiden. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, denen Anteilsoptionen im Rahmen des EU-ESO gewährt wurden, werden in
der EU erst zum Zeitpunkt der Veräußerung der zugrunde liegenden Anteile besteuert. Dadurch
wird verhindert, dass Steuern gezahlt werden, ohne dass ein tatsächliches Einkommen erzielt
wird.
Gründer sollten auch die Möglichkeit haben, die neue Gesellschaftsform zu testen und
gegebenenfalls einen Neustart zu unternehmen. Innovative Start-ups, die als EU Inc.
eingetragen sind, werden daher Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um
ihnen einen Neustart zu erleichtern. Dieser Vorschlag ergänzt die Angleichung des materiellen
Insolvenzrechts, die durch die 2026 angenommene Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Insolvenzrechts erreicht wurde. In diesem Zusammenhang war insbesondere die
Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens und eines Rahmens für die
elektronische Versteigerung von Vermögenswerten ausschlaggebend.
Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. werden frei entscheiden können, in
welchem Mitgliedstaat sie sich eintragen lassen und wo sie den Hauptsitz einrichten wollen;
so können sie den Binnenmarkt in vollem Umfang nutzen. Eine schwarze Liste verbotener
nationaler Praktiken soll sicherstellen, dass Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc.
unabhängig von ihrem Eintragungsort genauso behandelt werden wie andere, nach nationalem
Recht gegründete Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Beispielsweise sollte von einem
Unternehmen nicht verlangt werden, in einem Mitgliedstaat niedergelassen zu sein oder eine
Tochtergesellschaft oder einen lokalen Vertreter zu haben, um staatliche Unterstützung
beanspruchen, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder eine Genehmigung erhalten zu
können. Ein Unternehmen sollte auch unter Nutzung eines in einem anderen Mitgliedstaat
eingerichteten Bankkontos eine Genehmigung erhalten oder eine wirtschaftliche Tätigkeit
ausüben können.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag Schutzmaßnahmen vor, um potenziellem Betrug und
Missbrauch entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang baut die EU Inc. auf den
bestehenden Schutzvorkehrungen im nationalen Recht und im EU-Recht auf.
Gründer werden die neue Gesellschaftsform EU Inc. unionsweit in gleicher Weise nutzen
können. Dies trägt entscheidend dazu bei, dass die EU Inc. durch die Anlegergemeinschaft in
der ganzen Welt anerkannt wird. Die Gesellschaftsform EU Inc. wird daher im Wege einer
Verordnung geregelt. Dies gewährleistet einen kohärenten und einheitlichen Rahmen
harmonisierter Vorschriften. Insbesondere wird die neue Rechtsform in der Rechtsordnung
jedes EU-Mitgliedstaats vorgesehen sein.
III. Innovative Unternehmen, innovative Start-ups und innovative Scale-ups
Die EU-Inc.-Initiative soll insbesondere innovative Start-ups und innovative Scale-ups dabei
unterstützen, ihre Ideen in weltweit erfolgreiche Unternehmen umzusetzen. Diese
Unternehmen sind jedoch derzeit auf EU-Ebene nicht einheitlich definiert; dabei sind
zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen auf nationaler und Unionsebene auf innovative
Unternehmen, Start-ups oder Scale-ups ausgerichtet. Dies kann dazu führen, dass besagte
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Maßnahmen unwirksam sind oder in den Mitgliedstaaten uneinheitlich angewandt werden, und
behindert das gute Funktionieren des EU-Binnenmarkts.
Daher nimmt die Kommission im Rahmen der in diesem Paket vorgelegten Vorschläge und
wie in der EU-Start-up- und Scale-up-Strategie angekündigt eine Empfehlung zur Definition
der Begriffe „innovative Unternehmen“, „innovative Start-ups“ und „innovative
Scaleups“ an. Diese Definitionen stützen sich auf objektive Kriterien im Zusammenhang mit
Investitionen in Innovationstätigkeiten, Alter, Größe oder Wachstum sowie auf bewährte
Kriterien der Empfehlungen der Kommission zu kleinen und mittleren Unternehmen und
kleinen Midcap-Unternehmen, einschließlich Größenschwellen und struktureller Merkmale.
Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank (EIB) und den
Europäischen Investitionsfonds (EIF) gerichtet. Andere Akteure wie nationale Förderbanken
und -institute werden ebenfalls ermutigt, die Definitionen anzuwenden.
Die vorgeschlagenen Definitionen sollen pragmatische Möglichkeiten bieten, um zu bewerten
und nachzuweisen, ob bzw. dass die jeweiligen Kriterien erfüllt sind. In der Praxis wird dies
eine bessere Abstimmung, Kohärenz und Wirksamkeit der Strategien für innovative
Unternehmen, Start-ups und Scale-ups in der EU ermöglichen und die Datenerhebung zur
Messung der Wirkung dieser Maßnahmen erleichtern. Da innovative Unternehmen, Start-ups
und Scale-ups insbesondere in technologieintensiven Bereichen eine Schlüsselrolle bei der
Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien spielen, stellen diese EU-
Definitionen einen wichtigen Schritt hin zu einer innovativeren und wettbewerbsfähigeren EU
dar.
IV. Ergänzende Maßnahmen zum 28. Regime
Digitalisierung
Die EU wird sich weiter dafür einsetzen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die
Flexibilität ihres Rechtsrahmens zu verbessern und Vereinfachungen zu erzielen und
gleichzeitig die Fragmentierung und Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen. Dazu gehört
zunächst die umfassende Digitalisierung aller Aspekte der Tätigkeit von Unternehmen im
Binnenmarkt. Ein vollständig digitales Umfeld ermöglicht einen wirklich effizienten und
wettbewerbsorientierten Unternehmensrahmen, der Investoren von innerhalb und außerhalb
der EU anzieht. Zur Unterstützung eines vollständig digitalen Unternehmensumfelds sollte der
Rahmen technologieneutral bleiben und es Unternehmen ermöglichen, digitale Lösungen wie
die Distributed-Ledger-Technologie, tokenisierte Anteile und intelligente Verträge zu nutzen.
Die europäische Brieftasche für Unternehmen soll es Unternehmen mit der
Gesellschaftsform EU Inc. ermöglichen, digitale Instrumente bei all ihren Interaktionen mit
Behörden und Wirtschaftsteilnehmern in der gesamten Union vollumfänglich zu nutzen. Nach
der Gründung eines Unternehmens mit der Gesellschaftsform EU Inc. werden alle relevanten
Daten für die jeweiligen Nutzer in der europäischen Brieftasche für Unternehmen verfügbar
sein. So werden Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. die Brieftasche für
Unternehmen nutzen können, um mühelos und mit vollständiger Rechtsgültigkeit
Steuererklärungen einzureichen, Genehmigungen zu beantragen oder Verträge mit Behörden
und Geschäftspartnern in der gesamten EU zu unterzeichnen und auszutauschen, ohne dass
physische Unterlagen oder persönliches Erscheinen erforderlich wären. Brieftaschen für
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Unternehmen ermöglichen eine vollständig automatisierte Verwaltung von
Unternehmensidentität und -daten, einschließlich der Daten von Kunden und
Geschäftspartnern.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Interoperabilität zu gewährleisten und Überschneidungen
zwischen den bestehenden Systemen und Regelungen, die bereits digitale Lösungen für
Unternehmen bieten, so etwa das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern
(BRIS) und die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor, zu vermeiden.
Insbesondere durch die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor verpflichtet die
Kommission die Mitgliedstaaten, einen Online-Zugang zu Informationen, Verfahren und
Hilfsdiensten bereitzustellen, die EU-Unternehmen möglicherweise in einem anderen EU-
Land benötigen. Über das System zur einmaligen Erfassung (OOTS) können die
Mitgliedstaaten Nachweise und Dokumente auf automatisierte und sichere Weise
austauschen. Die meisten Mitgliedstaaten sind technisch in der Lage, dieses System zu nutzen,
oder werden in Kürze dazu in der Lage sein, haben aber noch nicht alle einschlägigen Verfahren
und Dokumente integriert. Die Mitgliedstaaten sollten daher jetzt der Integration von
Verfahren und Nachweisen Vorrang einräumen, die für wichtige Phasen des Lebenszyklus
eines Unternehmens mit der Gesellschaftsform EU Inc. von entscheidender Bedeutung sind
und zu einer erheblichen grenzüberschreitenden Interaktion führen. Die Kommission wird die
Mitgliedstaaten weiterhin bei diesen Bemühungen unterstützen und die Faktengrundlage für
die Geschäftstätigkeit von Unternehmen verbessern; sie fordert die Mitgliedstaaten auf, die
einschlägigen Prioritäten bis zum 30. September 2026 zu ermitteln.
Start-ups und Scale-ups haben oft mit hohen Kosten und Verzögerungen wegen der
obligatorischen Einreichung von Übersetzungen beglaubigter Urkunden zu kämpfen, was
ihre Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz auf dem Markt beeinträchtigt. Ein zertifiziertes KI-
gestütztes automatisches Übersetzungssystem kann öffentlichen Verwaltungen dabei helfen,
Dokumente aus anderen Mitgliedstaaten zu verstehen und zu akzeptieren. Dies würde
Sprachbarrieren sowie den Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen, die
grenzüberschreitend tätig sind, erheblich verringern. Darüber hinaus wird der umfassendere
Einsatz mehrsprachiger KI-gestützter Dienste Unternehmen in die Lage versetzen, mit
öffentlichen Stellen in grenzüberschreitenden Situationen zu kommunizieren.
Zugang zu Finanzmitteln
Start-ups und Scale-ups benötigen einen raschen Zugang zu Kapital. Aufbauend auf den
Maßnahmen, die im Rahmen der Spar- und Investitionsunion, des Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit und des Scaleup Europe Fund ergriffen werden, werden sie in der Lage
sein, die Größe und Tiefe des EU-Kapitalmarkts sowie die Bandbreite der
Finanzierungsmöglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen. Aufgrund der Überarbeitung der
Anlagevorschriften für Pensionsfonds werden Unternehmen besser in börsennotierte und nicht
börsennotierte Aktien investieren können. Die bevorstehende Überarbeitung der Verordnung
über Europäische Risikokapitalfonds wird die Entwicklung eines dynamischeren und stärker
integrierten Marktes für Risikokapital- und Wachstumskapitalfonds weiter fördern. Letztere
sind sehr wichtig für Start-up- und Scale-up-Unternehmen mit ungewissen künftigen
Einnahmen und einem Mangel an materiellen Vermögenswerten.
Fachkräfte anziehen und halten
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Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. benötigen auch günstige Beschäftigungs-
und Steuerbedingungen, um Fachkräfte anzuziehen und zu halten und reibungslos
grenzüberschreitend tätig zu sein.
Im Bereich Beschäftigung wird die Kommission mit dem anstehenden Paket für eine faire
Arbeitskräftemobilität die Möglichkeit prüfen, 100 % grenzüberschreitende Telearbeit für
Start-ups und Scale-ups in der gesamten Union zuzulassen, wobei die Sozialgesetzgebung des
Mitgliedstaats anwendbar ist, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Kommission wird
zudem einen Rechtsrahmen ausarbeiten, mit dem die Digitalisierung von
Sozialversicherungsbescheinigungen im Rahmen der Initiative für einen Europäischen
Sozialversicherungspass beschleunigt werden soll. Die Initiative für die Portabilität von
Kompetenzen wird darauf abzielen, u. a. durch Digitalisierung Hindernisse für die Mobilität
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Qualifikationen und
Kompetenzen zu beseitigen. Die Kommission wird prüfen, wie die Verfahren für die
Anerkennung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen von
Drittstaatsangehörigen vereinfacht werden können. Diese Maßnahmen werden durch die
Anwerbung von ausländischen Fachkräften im Rahmen der Verordnung über den EU-
Talentpool ergänzt, die, sobald letzterer einsatzbereit ist, die Abstimmung von Angebot und
Nachfrage bei der Einstellung von Fachkräften aus Drittländern erleichtern wird. Die
Kommission wird die Durchführbarkeit eines „Omnibus“ gezielter Änderungen des EU-
Rahmens für legale Migration weiter prüfen, um sicherzustellen, dass dieser mit den
Wettbewerbs- und Innovationszielen der Union im Einklang steht.
Besteuerung
Im Zusammenhang mit der Besteuerung hat die Kommission ein hauptsitzbasiertes
Steuersystem vorgeschlagen, das es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen
soll, die Steuervorschriften ihres Heimatlandes anzuwenden. Darüber hinaus zielt die Initiative
BEFIT darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Unternehmensbesteuerung in der
EU zu schaffen. Die Vorschläge müssen schnell angenommen werden, um Unternehmen –
insbesondere Start-ups und Scale-ups –, die in den einzelnen Mitgliedstaaten mit
unterschiedlichen und komplexen Steuervorschriften konfrontiert sind, besser zu unterstützen.
Die Kommission wird die Verhandlungen im Rat über diese Dossiers weiterhin unterstützen.
Mit dem anstehenden Omnibus-Vereinfachungspaket im Bereich der direkten Steuern soll
zusätzlicher Verwaltungsaufwand weiter abgebaut werden, indem die bestehenden
Rechtsvorschriften vereinfacht werden. Schließlich fordert die Kommission die
Mitgliedstaaten auf, die Einkünfte aus den EU-ESO als Kapitalgewinne und nicht als
Arbeitseinkommen zu charakterisieren und zu besteuern.
Klar berechenbarer und schnell umzusetzender Rechtsrahmen
Damit die EU-Inc.-Vorschriften wirksam, effizient und einheitlich angewandt werden können,
sollten die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, eine spezialisierte Kammer oder ein
spezialisiertes Gericht mit der Befugnis auszustatten, sich mit gesellschaftsrechtlichen
Streitigkeiten betreffend EU Inc. zu befassen. Durch die Zentralisierung von Fachwissen soll
dieser Ansatz dazu beitragen, die Kohärenz der Urteile zu verbessern, Verfahrensengpässe zu
verringern und das Verständnis der Gerichte für die einzigartigen Aspekte des Rahmens zu
vertiefen; dies soll letztlich das Vertrauen der Investoren stärken und das grenzüberschreitende
Vertrauen fördern. Dies würde zwar keine Standardisierung der nationalen Justizsysteme
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erfordern, wäre aber ein klares Signal für das Engagement der Mitgliedstaaten, den praktischen
Erfolg des Rahmens sicherzustellen. Die Kommission wird eine wirksame und einheitliche
Anwendung unterstützen.
Darüber hinaus können innovative Start-ups und Scale-ups für ihre grenzüberschreitenden
Handelsgeschäfte bereits von einem stabilen und berechenbaren Rahmen für die gerichtliche
Zuständigkeit, das anwendbare Recht, einschließlich des Arbeitsrechts, und die
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in der gesamten Union profitieren. Die
Brüssel-Ia-Verordnung, die die internationale gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt, wird derzeit im
Hinblick auf eine weitere Verbesserung ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit
überprüft. Überdies stellt die Kommission Leitlinien zur Verfügung, um Unternehmen,
insbesondere Start-ups und Scale-ups, über das Europäische Justizportal zu unterstützen.
V. Schlussfolgerung
Mit den heute angenommenen Vorschlägen setzt die Kommission ihre Bemühungen fort,
Europa zum besten Ort für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen zu machen,
den Zugang zu den Chancen, die der Binnenmarkt bietet, zu vereinfachen und zu beschleunigen
und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Es gilt nun zügig zu handeln. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat
auf, den EU-Inc.-Legislativvorschlag angesichts seiner wesentlichen Bedeutung für den
Wohlstand in der EU rasch anzunehmen. Die Kommission wird ihr Möglichstes tun, um die
beiden gesetzgebenden Organe diesbezüglich mit dem klaren Ziel zu unterstützen, bis Ende
2026 eine Einigung zu erzielen.
Die Kommission wird die Fortschritte im Hinblick auf eine rasche Annahme des Vorschlags
im Rahmen des Fahrplans mit dem Titel „Ein Europa, ein Markt“ überwachen. Sie wird die
Umsetzung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen flankierenden Maßnahmen weiter
überwachen und mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des 28. Regimes prüfen.
Drucksache 188/26 - 8 -
Relationen
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