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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen

dip / drucksache 19.03.2026 · WP 21 · 188/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 188/26 19.03.26 EU - Fz - R - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen COM(2026) 320 final, Ratsdok. 7527/26 Der Bundesrat wurde am 20. März 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 704/16 = AE-Nr. 161032; Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115; Drucksache 259/25 = AE-Nr. 250604 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.3.2026 COM(2026) 320 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen 1 I. Einführung Die EU beschleunigt mit Entschlossenheit ihre Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit in Zeiten des Wandels. Vor diesem Hintergrund muss sie dringend handeln, ihre Innovationen entschlossener ausbauen und ihren politischen Rahmen so ausgestalten, dass er mit dem rasanten und ambitionierten globalen Technologiewettlauf Schritt halten kann. Mit immer kürzeren Innovationszyklen und einem technologischen Fortschritt, der sich in allen Sektoren gleichzeitig vollzieht, hat sich der Wettbewerb um eine technologische Führungsrolle verschärft und strategisch zugespitzt. Europa ist ein Kontinent überbordender Innovationen. Ein Fünftel1 aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen weltweit stammt aus der EU. Europäische Unternehmen spielen zudem weltweit eine Schlüsselrolle, wenn es um FuE und die Schaffung geistigen Eigentums geht. Im Bereich der erneuerbaren Energien beispielsweise halten EU- Unternehmen 29 % der weltweiten Patente2. Darüber hinaus sind in der EU mehr als 40 000 Technologie-Start-ups, die durch Risikokapital unterstützt werden, angesiedelt, und hier werden mehr als in jeder anderen Region in der Welt gegründet. Dennoch tun sich innovative europäische Unternehmen schwer, über Grenzen hinweg zu expandieren und sich im weltweiten Wettbewerb zu behaupten. In Europa gab es im Jahr 2025 nur 331 Einhörner (USA: 1963)3. Die EU muss günstigere Rahmenbedingungen für Unternehmensgründer schaffen, die es ihnen sektorübergreifend ermöglichen, in Europa ein Unternehmen zu gründen, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und in der EU zu expandieren. Die EU befindet sich in einer entscheidenden Phase, in der sie Brücken zwischen der angestrebten Unabhängigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit schlagen muss. Dies erfordert ehrgeiziges und sofortiges Handeln. Seit Beginn ihrer Amtszeit hat die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ihrer Agenda gestellt. Mit ihrem im Januar 2025 angenommenen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit hat sie sich verpflichtet, ein 28. Regime vorzulegen, das es unseren Unternehmen – insbesondere unseren innovativen Start-ups und Scale-ups – unabhängig davon, wo sie in der EU investieren und tätig sind, ermöglicht, von einem einheitlichen und einfachen EU-weiten Regelwerk zu profitieren und die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang zu nutzen. Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie sowie die Binnenmarktstrategie, die im Mai 2025 angenommen wurden, zielen darauf ab, die Bedingungen für Start-up- und Scale-up-Unternehmen weiter zu verbessern und den Gründen für eine Verlagerung in Länder außerhalb der EU entgegenzuwirken. Der EU-Inc.-Vorschlag ist ein Eckpfeiler, auf dem die Reaktion der Kommission gründet – ein umfassendes Regelwerk für Unternehmen, das den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens abdeckt. Durch den Vorschlag wird es leichter, Unternehmen in Europa zu gründen und expandieren zu lassen, Investitionen anzuziehen und die Kosten im Falle eines Scheiterns zu verringern. Jede Person, die ein neues Unternehmen in der EU gründen möchte, wird zwischen der neuen Gesellschaftsform EU Inc. und anderen, nach nationalem Recht 1 Draghi-Bericht – Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, S. 230. 2 High-value patent filings (Anmeldung von hochwertigen Patenten), Europäische Kommission – Bericht mit dem Titel „Science, research and innovation performance of the EU“, 2024. 3 Dealroom-Datenbank – abgerufen am 16. März 2026. 2 vorgesehenen Gesellschaftsformen, die den Unternehmen weiterhin parallel zu EU Inc. zur Verfügung stehen, wählen können. Mit dem 28. Regime bietet Europa seinen Unternehmen – insbesondere seinen Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen – Anreize, die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen. Damit erhalten europäische Unternehmen die Gelegenheit, sich für eine weltweit anerkannte und europaweit geltende Unternehmensform zu entscheiden, rasch Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und in allen ihre Geschäftstätigkeit betreffenden Angelegenheiten reibungslos grenzüberschreitend tätig zu sein. II. Der EU-Inc.-Vorschlag Die EU Inc. trägt den Bedürfnissen innovativer Unternehmen Rechnung und ermöglicht es ihnen, in Europa einfach durchzustarten und zu expandieren. Diese Unternehmensform wird einen neuen ehrgeizigen Rechtsrahmen für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten schaffen, der allen offensteht, die ihn für ihr Geschäftsmodell als geeignet ansehen. Die EU Inc. wird unter anderem eine schnellere (binnen 48 Stunden), kostengünstigere (höchstens 100 EUR) und vollständig digitale Eintragung in das künftige EU-Zentralregister gewährleisten, wobei der Grundsatz der einmaligen Erfassung auf andere Behörden ausgeweitet wird und kein Mindestgrundkapital vorgeschrieben ist. Das EU-Register soll Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU-Inc. ein integriertes und reibungsloses Nutzererlebnis bieten und es ihnen unter anderem ermöglichen, sich als EU Inc. eintragen zu lassen und auf wichtige Informationen wie ihre Unternehmensstruktur und -tätigkeiten zuzugreifen. Mit der EU Inc. werden obligatorisches persönliches Erscheinen und die obligatorische Beteiligung von Intermediären bei der Übertragung von Anteilen abgeschafft. Der Vorschlag sieht vollständig digitale Kapitalverfahren und Verfahren der Unternehmensführung vor und soll die Verwendung von Finanzierungsinstrumenten und standardisierten Verträgen ermöglichen. Dies gilt beispielsweise für künftige Eigenkapitalverträge wie SAFE (Simple Agreements for Future Equity), die von Investoren bevorzugt werden. Damit sollen die Mitgliedstaaten auch dazu angehalten werden, Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. den Zugang zu geregelten Märkten zu ermöglichen. Gründer sowie bestehende Unternehmen können sich frei für die Gesellschaftsform EU Inc. entscheiden. Der neue Rahmen wird es allen Unternehmen in Europa unabhängig von ihrer Größe und ihrem Unternehmenszweck ermöglichen, sich dauerhaft für diese Regelung zu entscheiden. Damit werden alle Unternehmen von den Vorteilen der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung profitieren können. Die meisten der neu gegründeten Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. werden wahrscheinlich von natürlichen Personen gegründet und sind wohl innovative Start-ups und innovative Scale-ups. Daher würde die auf 328 Mio. bis 440 Mio. EUR geschätzte Verringerung des Verwaltungsaufwands über einen Zeitraum von zehn Jahren insbesondere diesen Unternehmenskategorien zugutekommen. 3 Der EU-Inc.-Vorschlag wird zusätzliche Elemente enthalten, um Fachkräfte anzuziehen und zu halten. Alle Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. können sich für das gemeinsame System der EU für Anteilsoptionen (EU-ESO) entscheiden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Anteilsoptionen im Rahmen des EU-ESO gewährt wurden, werden in der EU erst zum Zeitpunkt der Veräußerung der zugrunde liegenden Anteile besteuert. Dadurch wird verhindert, dass Steuern gezahlt werden, ohne dass ein tatsächliches Einkommen erzielt wird. Gründer sollten auch die Möglichkeit haben, die neue Gesellschaftsform zu testen und gegebenenfalls einen Neustart zu unternehmen. Innovative Start-ups, die als EU Inc. eingetragen sind, werden daher Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um ihnen einen Neustart zu erleichtern. Dieser Vorschlag ergänzt die Angleichung des materiellen Insolvenzrechts, die durch die 2026 angenommene Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts erreicht wurde. In diesem Zusammenhang war insbesondere die Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens und eines Rahmens für die elektronische Versteigerung von Vermögenswerten ausschlaggebend. Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. werden frei entscheiden können, in welchem Mitgliedstaat sie sich eintragen lassen und wo sie den Hauptsitz einrichten wollen; so können sie den Binnenmarkt in vollem Umfang nutzen. Eine schwarze Liste verbotener nationaler Praktiken soll sicherstellen, dass Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. unabhängig von ihrem Eintragungsort genauso behandelt werden wie andere, nach nationalem Recht gegründete Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Beispielsweise sollte von einem Unternehmen nicht verlangt werden, in einem Mitgliedstaat niedergelassen zu sein oder eine Tochtergesellschaft oder einen lokalen Vertreter zu haben, um staatliche Unterstützung beanspruchen, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder eine Genehmigung erhalten zu können. Ein Unternehmen sollte auch unter Nutzung eines in einem anderen Mitgliedstaat eingerichteten Bankkontos eine Genehmigung erhalten oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben können. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Schutzmaßnahmen vor, um potenziellem Betrug und Missbrauch entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang baut die EU Inc. auf den bestehenden Schutzvorkehrungen im nationalen Recht und im EU-Recht auf. Gründer werden die neue Gesellschaftsform EU Inc. unionsweit in gleicher Weise nutzen können. Dies trägt entscheidend dazu bei, dass die EU Inc. durch die Anlegergemeinschaft in der ganzen Welt anerkannt wird. Die Gesellschaftsform EU Inc. wird daher im Wege einer Verordnung geregelt. Dies gewährleistet einen kohärenten und einheitlichen Rahmen harmonisierter Vorschriften. Insbesondere wird die neue Rechtsform in der Rechtsordnung jedes EU-Mitgliedstaats vorgesehen sein. III. Innovative Unternehmen, innovative Start-ups und innovative Scale-ups Die EU-Inc.-Initiative soll insbesondere innovative Start-ups und innovative Scale-ups dabei unterstützen, ihre Ideen in weltweit erfolgreiche Unternehmen umzusetzen. Diese Unternehmen sind jedoch derzeit auf EU-Ebene nicht einheitlich definiert; dabei sind zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen auf nationaler und Unionsebene auf innovative Unternehmen, Start-ups oder Scale-ups ausgerichtet. Dies kann dazu führen, dass besagte 4 Maßnahmen unwirksam sind oder in den Mitgliedstaaten uneinheitlich angewandt werden, und behindert das gute Funktionieren des EU-Binnenmarkts. Daher nimmt die Kommission im Rahmen der in diesem Paket vorgelegten Vorschläge und wie in der EU-Start-up- und Scale-up-Strategie angekündigt eine Empfehlung zur Definition der Begriffe „innovative Unternehmen“, „innovative Start-ups“ und „innovative Scaleups“ an. Diese Definitionen stützen sich auf objektive Kriterien im Zusammenhang mit Investitionen in Innovationstätigkeiten, Alter, Größe oder Wachstum sowie auf bewährte Kriterien der Empfehlungen der Kommission zu kleinen und mittleren Unternehmen und kleinen Midcap-Unternehmen, einschließlich Größenschwellen und struktureller Merkmale. Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank (EIB) und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) gerichtet. Andere Akteure wie nationale Förderbanken und -institute werden ebenfalls ermutigt, die Definitionen anzuwenden. Die vorgeschlagenen Definitionen sollen pragmatische Möglichkeiten bieten, um zu bewerten und nachzuweisen, ob bzw. dass die jeweiligen Kriterien erfüllt sind. In der Praxis wird dies eine bessere Abstimmung, Kohärenz und Wirksamkeit der Strategien für innovative Unternehmen, Start-ups und Scale-ups in der EU ermöglichen und die Datenerhebung zur Messung der Wirkung dieser Maßnahmen erleichtern. Da innovative Unternehmen, Start-ups und Scale-ups insbesondere in technologieintensiven Bereichen eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien spielen, stellen diese EU- Definitionen einen wichtigen Schritt hin zu einer innovativeren und wettbewerbsfähigeren EU dar. IV. Ergänzende Maßnahmen zum 28. Regime Digitalisierung Die EU wird sich weiter dafür einsetzen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Flexibilität ihres Rechtsrahmens zu verbessern und Vereinfachungen zu erzielen und gleichzeitig die Fragmentierung und Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen. Dazu gehört zunächst die umfassende Digitalisierung aller Aspekte der Tätigkeit von Unternehmen im Binnenmarkt. Ein vollständig digitales Umfeld ermöglicht einen wirklich effizienten und wettbewerbsorientierten Unternehmensrahmen, der Investoren von innerhalb und außerhalb der EU anzieht. Zur Unterstützung eines vollständig digitalen Unternehmensumfelds sollte der Rahmen technologieneutral bleiben und es Unternehmen ermöglichen, digitale Lösungen wie die Distributed-Ledger-Technologie, tokenisierte Anteile und intelligente Verträge zu nutzen. Die europäische Brieftasche für Unternehmen soll es Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. ermöglichen, digitale Instrumente bei all ihren Interaktionen mit Behörden und Wirtschaftsteilnehmern in der gesamten Union vollumfänglich zu nutzen. Nach der Gründung eines Unternehmens mit der Gesellschaftsform EU Inc. werden alle relevanten Daten für die jeweiligen Nutzer in der europäischen Brieftasche für Unternehmen verfügbar sein. So werden Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. die Brieftasche für Unternehmen nutzen können, um mühelos und mit vollständiger Rechtsgültigkeit Steuererklärungen einzureichen, Genehmigungen zu beantragen oder Verträge mit Behörden und Geschäftspartnern in der gesamten EU zu unterzeichnen und auszutauschen, ohne dass physische Unterlagen oder persönliches Erscheinen erforderlich wären. Brieftaschen für 5 Unternehmen ermöglichen eine vollständig automatisierte Verwaltung von Unternehmensidentität und -daten, einschließlich der Daten von Kunden und Geschäftspartnern. Darüber hinaus ist es wichtig, die Interoperabilität zu gewährleisten und Überschneidungen zwischen den bestehenden Systemen und Regelungen, die bereits digitale Lösungen für Unternehmen bieten, so etwa das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) und die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor, zu vermeiden. Insbesondere durch die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor verpflichtet die Kommission die Mitgliedstaaten, einen Online-Zugang zu Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten bereitzustellen, die EU-Unternehmen möglicherweise in einem anderen EU- Land benötigen. Über das System zur einmaligen Erfassung (OOTS) können die Mitgliedstaaten Nachweise und Dokumente auf automatisierte und sichere Weise austauschen. Die meisten Mitgliedstaaten sind technisch in der Lage, dieses System zu nutzen, oder werden in Kürze dazu in der Lage sein, haben aber noch nicht alle einschlägigen Verfahren und Dokumente integriert. Die Mitgliedstaaten sollten daher jetzt der Integration von Verfahren und Nachweisen Vorrang einräumen, die für wichtige Phasen des Lebenszyklus eines Unternehmens mit der Gesellschaftsform EU Inc. von entscheidender Bedeutung sind und zu einer erheblichen grenzüberschreitenden Interaktion führen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei diesen Bemühungen unterstützen und die Faktengrundlage für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen verbessern; sie fordert die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Prioritäten bis zum 30. September 2026 zu ermitteln. Start-ups und Scale-ups haben oft mit hohen Kosten und Verzögerungen wegen der obligatorischen Einreichung von Übersetzungen beglaubigter Urkunden zu kämpfen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz auf dem Markt beeinträchtigt. Ein zertifiziertes KI- gestütztes automatisches Übersetzungssystem kann öffentlichen Verwaltungen dabei helfen, Dokumente aus anderen Mitgliedstaaten zu verstehen und zu akzeptieren. Dies würde Sprachbarrieren sowie den Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, erheblich verringern. Darüber hinaus wird der umfassendere Einsatz mehrsprachiger KI-gestützter Dienste Unternehmen in die Lage versetzen, mit öffentlichen Stellen in grenzüberschreitenden Situationen zu kommunizieren. Zugang zu Finanzmitteln Start-ups und Scale-ups benötigen einen raschen Zugang zu Kapital. Aufbauend auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Spar- und Investitionsunion, des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und des Scaleup Europe Fund ergriffen werden, werden sie in der Lage sein, die Größe und Tiefe des EU-Kapitalmarkts sowie die Bandbreite der Finanzierungsmöglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen. Aufgrund der Überarbeitung der Anlagevorschriften für Pensionsfonds werden Unternehmen besser in börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien investieren können. Die bevorstehende Überarbeitung der Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds wird die Entwicklung eines dynamischeren und stärker integrierten Marktes für Risikokapital- und Wachstumskapitalfonds weiter fördern. Letztere sind sehr wichtig für Start-up- und Scale-up-Unternehmen mit ungewissen künftigen Einnahmen und einem Mangel an materiellen Vermögenswerten. Fachkräfte anziehen und halten 6 Unternehmen mit der Gesellschaftsform EU Inc. benötigen auch günstige Beschäftigungs- und Steuerbedingungen, um Fachkräfte anzuziehen und zu halten und reibungslos grenzüberschreitend tätig zu sein. Im Bereich Beschäftigung wird die Kommission mit dem anstehenden Paket für eine faire Arbeitskräftemobilität die Möglichkeit prüfen, 100 % grenzüberschreitende Telearbeit für Start-ups und Scale-ups in der gesamten Union zuzulassen, wobei die Sozialgesetzgebung des Mitgliedstaats anwendbar ist, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Kommission wird zudem einen Rechtsrahmen ausarbeiten, mit dem die Digitalisierung von Sozialversicherungsbescheinigungen im Rahmen der Initiative für einen Europäischen Sozialversicherungspass beschleunigt werden soll. Die Initiative für die Portabilität von Kompetenzen wird darauf abzielen, u. a. durch Digitalisierung Hindernisse für die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Qualifikationen und Kompetenzen zu beseitigen. Die Kommission wird prüfen, wie die Verfahren für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen vereinfacht werden können. Diese Maßnahmen werden durch die Anwerbung von ausländischen Fachkräften im Rahmen der Verordnung über den EU- Talentpool ergänzt, die, sobald letzterer einsatzbereit ist, die Abstimmung von Angebot und Nachfrage bei der Einstellung von Fachkräften aus Drittländern erleichtern wird. Die Kommission wird die Durchführbarkeit eines „Omnibus“ gezielter Änderungen des EU- Rahmens für legale Migration weiter prüfen, um sicherzustellen, dass dieser mit den Wettbewerbs- und Innovationszielen der Union im Einklang steht. Besteuerung Im Zusammenhang mit der Besteuerung hat die Kommission ein hauptsitzbasiertes Steuersystem vorgeschlagen, das es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen soll, die Steuervorschriften ihres Heimatlandes anzuwenden. Darüber hinaus zielt die Initiative BEFIT darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU zu schaffen. Die Vorschläge müssen schnell angenommen werden, um Unternehmen – insbesondere Start-ups und Scale-ups –, die in den einzelnen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen und komplexen Steuervorschriften konfrontiert sind, besser zu unterstützen. Die Kommission wird die Verhandlungen im Rat über diese Dossiers weiterhin unterstützen. Mit dem anstehenden Omnibus-Vereinfachungspaket im Bereich der direkten Steuern soll zusätzlicher Verwaltungsaufwand weiter abgebaut werden, indem die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht werden. Schließlich fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Einkünfte aus den EU-ESO als Kapitalgewinne und nicht als Arbeitseinkommen zu charakterisieren und zu besteuern. Klar berechenbarer und schnell umzusetzender Rechtsrahmen Damit die EU-Inc.-Vorschriften wirksam, effizient und einheitlich angewandt werden können, sollten die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, eine spezialisierte Kammer oder ein spezialisiertes Gericht mit der Befugnis auszustatten, sich mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten betreffend EU Inc. zu befassen. Durch die Zentralisierung von Fachwissen soll dieser Ansatz dazu beitragen, die Kohärenz der Urteile zu verbessern, Verfahrensengpässe zu verringern und das Verständnis der Gerichte für die einzigartigen Aspekte des Rahmens zu vertiefen; dies soll letztlich das Vertrauen der Investoren stärken und das grenzüberschreitende Vertrauen fördern. Dies würde zwar keine Standardisierung der nationalen Justizsysteme 7 erfordern, wäre aber ein klares Signal für das Engagement der Mitgliedstaaten, den praktischen Erfolg des Rahmens sicherzustellen. Die Kommission wird eine wirksame und einheitliche Anwendung unterstützen. Darüber hinaus können innovative Start-ups und Scale-ups für ihre grenzüberschreitenden Handelsgeschäfte bereits von einem stabilen und berechenbaren Rahmen für die gerichtliche Zuständigkeit, das anwendbare Recht, einschließlich des Arbeitsrechts, und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in der gesamten Union profitieren. Die Brüssel-Ia-Verordnung, die die internationale gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt, wird derzeit im Hinblick auf eine weitere Verbesserung ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Überdies stellt die Kommission Leitlinien zur Verfügung, um Unternehmen, insbesondere Start-ups und Scale-ups, über das Europäische Justizportal zu unterstützen. V. Schlussfolgerung Mit den heute angenommenen Vorschlägen setzt die Kommission ihre Bemühungen fort, Europa zum besten Ort für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen zu machen, den Zugang zu den Chancen, die der Binnenmarkt bietet, zu vereinfachen und zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es gilt nun zügig zu handeln. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den EU-Inc.-Legislativvorschlag angesichts seiner wesentlichen Bedeutung für den Wohlstand in der EU rasch anzunehmen. Die Kommission wird ihr Möglichstes tun, um die beiden gesetzgebenden Organe diesbezüglich mit dem klaren Ziel zu unterstützen, bis Ende 2026 eine Einigung zu erzielen. Die Kommission wird die Fortschritte im Hinblick auf eine rasche Annahme des Vorschlags im Rahmen des Fahrplans mit dem Titel „Ein Europa, ein Markt“ überwachen. Sie wird die Umsetzung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen flankierenden Maßnahmen weiter überwachen und mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des 28. Regimes prüfen. Drucksache 188/26 - 8 -

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