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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509

dip / drucksache 06.03.2026 · WP 21 · zu460/25(B)(2)(2) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu (2) Drucksache 460/25 (Beschluss) (2) 06.03.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Bundesregierung zu dem Beschluss (2) des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final Auswärtiges Amt Berlin, 4. März 2026 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Betreff: Positionierung der Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 -2034 Bezug: Beschlüsse des Bundesrates 333/25 (B) und 460/25 (B) (2) vom 21. November 2025 Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, am 21. November 2025 hat der Bundesrat die maßgebliche Berücksichtigung von Teilen seiner Stellungnahmen zum Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 gefordert. Im Sinne der engen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits mehrfach im letzten Jahr und zu (2) Drucksache 460/25 (Beschluss) (2) -2- zuletzt im Rahmen der MPK vom 4. Dezember 2025 auf höchster politischer Ebene mit dem Bundeskanzler über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen beraten. Bereits im Juni 2025 haben sich die Länder zur Notwendigkeit einer Reform des MFR bekannt: Dieser müsse den historischen Herausforderungen für Europa und dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige Union Rechnung tragen. Innerhalb des MFR solle die Kohäsionspolitik noch stärker Anreize zur Umsetzung von innerstaatlichen Reformen liefern. Ein gegebenenfalls angepasster Steuerungsrahmen müsse dabei sicherstellen, dass diese in föderalen Systemen wie Deutschland umsetzbar sind. Im Rahmen der Protokollerklärung zur MPK im Dezember 2025 hat sich die Bundesregierung zu einer Reihe von Prinzipien bekannt, die für die Länder bei der Umsetzung der NRPPs zentral sind. Dazu gehört u.a., dass die Länder ihre jeweiligen Regionalkapitel wie bisher direkt und bilateral mit der KOM verhandeln können. Ebenso soll die Verknüpfung von Reformen und Investitionen ebenengerecht erfolgen. Entlang dieser Linien hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit Nachdruck für eine stärkere Verankerung der Rolle der Länder in der Umsetzung der NRPPs eingesetzt und konnte bereits einige Erfolge erzielen. Dazu zählen beispielsweise die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips und des Mehrebenen-Systems für eine Stärkung der Rolle der Regionen, die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Umsetzung der Ziele des NRPP sowie die Beachtung des Mehrebenen-Systems in der Koordinierung des NRPP. Die Bundesregierung setzt sich für weitere Nachbesserungen in den Rechtstexten ein und vertritt die Interessen der Länder nach bestem Wissen und Gewissen. In wenigen anderen Punkten weicht die Position der Bundesregierung von derjenigen der Bundesländer ab. Diese Positionierung berücksichtigt die Verhandlungsdynamik im Kreise der Mitgliedsstaaten der EU sowie die deutsche Position als größter Nettozahler. Die Bundesregierung handelt dabei im Sinne ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung im Interesse einer sachgerechten Nutzung von Haushalts- und Finanzmitteln - auch dies liegt letztlich im Interesse der Länder. Der deutsche Beitrag zum EU-Haushalt wird darüber hinaus alleine vom Bund getragen. Wie bisher wird sich die Bundesregierung in bewährter Weise auch zukünftig mit den Vertretern der Länder bezüglich der deutschen Positionen zum MFR eng und regelmäßig abstimmen. Ein Austausch von Bund und Ländern zum MFR findet laufend, sowohl in Berlin als auch in Brüssel, statt. So unterrichtet die Bundesregierung von Beginn an die Länder auf verschiedenen Ebenen regelmäßig über die Verhandlungen und tauscht sich über die jeweiligen Positionierungen aus. -3- zu (2) Drucksache 460/25 (Beschluss) (2) Ein zentrales Format hierfür ist die Bund-Länder-AG zu horizontalen Fragen der MFR-Verhandlungen. Bislang haben unter Federführung des Auswärtigen Amtes sechs reguläre Sitzungen stattgefunden in deren Rahmen die Länder die Möglichkeit haben, zu für sie relevanten Themen umfassend Fragen an die Bundesregierung zu richten. Zudem wurden bereits zweimal Vertreterinnen der EU-Kommission in die Sitzungen eingeladen um auch hier einen direkten Austausch zu ermöglichen. Parallel steht die Ständige Vertretung in Brüssel (StäV) in regem Austausch mit den Ländern, auch unter Beteiligung der dortigen Vertreter in den MFR-Ratsarbeitsgruppen. Seit September 2025 haben 19 Gesprächsformate unter Beteiligung der StäV stattgefunden. Zudem tauscht sich das Auswärtige Amt regelmäßig mit der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der Europaministerkonferenz der Länder aus. Auch das BMWE als Federführer für die Europäische Kohäsions- und Strukturpolitik sowie das BMAS als zuständiges Ressort für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus binden die Verwaltungsbehörden der Länder zur Zukunft der Kohäsionspolitik fortlaufend in die Abstimmungen zur Positionierung der Bundesregierung ein. Zum deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan hat das BMWE die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder im Namen der Bundesregierung und der beteiligten Ressorts zu einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 13. März 2026 eingeladen. Der Austausch mit den Ländern wird auf Arbeitsebene regelmäßig in Treffen mit den Verwaltungsbehörden der Länder und den Begleitausschüssen zu den Europäischen Strukturfonds fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung die Positionen des Bundesrates in der Sache ganz überwiegend teilt, obgleich die Bundesregierung prozedural nach sorgfältiger Abwägung zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 EUZBLG für eine maßgebliche Berücksichtigung nicht gegeben sind. Gerne stehe ich Ihnen oder den Bevollmächtigten der Länder für ein zeitnahes Gespräch über die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen sowie die Berücksichtigung der Länder in diesen Verhandlungen zur Verfügung. Ich hoffe, dass wir auf dieser Basis eine Verständigung erzielen können und unsere kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen werden. Mit freundlichen Grüßen Gunther Krichbaum

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