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Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer in der ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft (Antwort zu Drs. 21/6501)

dip / drucksache 26.06.2026 · WP 21 · 21/6769 · Antwort · Original ↗

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Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer in der ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft (Antwort zu Drs. 21/6501) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6769 21. Wahlperiode 26.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6501 – Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer in der ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in der ehemaligen Kurpfalzkaserne in Speyer gehört zu den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Bundes beziehungsweise wird über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Kosten der Unterbringung, der Einbindung privater Dienstleister, bestehender Ausreisepflichten zahlreicher Personen im Asylsystem sowie der Diskussion über eine mögliche militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich Finanzierung, Nutzung und Zukunftsperspektive der Einrichtung. Zugleich hat die Bundesregierung angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage wiederholt die Bedeutung der Stärkung militärischer Infrastruktur und der Landes- und Bündnisverteidigung betont. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Priorität die Bundesregierung einer möglichen erneuten militärischen Nutzung der Liegenschaft beimisst und weshalb die Nutzung als AfA weiterhin fortgeführt wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Bundesmittel, einschließlich Mietzahlungen, Betriebskostenanteilen, Pauschalen oder sonstiger Leistungen des Bundes, wurden für die AfA Speyer in den Jahren 2024 und 2025 aufgewendet?  2. Welche privaten oder sonstigen externen Dienstleister waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bereichen Sicherheitsdienst, Sozialbetreuung, medizinische Versorgung, Catering, Reinigung oder sonstige Dienstleistungen für die AfA Speyer tätig, und welche Vertragslaufzeiten, Vertragsvolumina sowie Vergabearten lagen beziehungsweise liegen den jeweiligen Beauftragungen zugrunde?  3. Welche Anteile der für die AfA Speyer eingesetzten Bundesmittel entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar auf Leistungen privater gewinnorientierter Unternehmen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten fällt in die Zuständigkeit der hierfür verantwortlichen Bedarfsträger, mithin der Länder, Landkreise und Kommunen. Der Bund stellt in diesem Zusammenhang ausschließlich liegenschaftsbezogene Unterstützung bereit. Rechtsgrundlage für die mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften zum Zwecke der Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten ist der Haushaltsvermerk 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 des Bundeshaushaltsplans. Der Betrieb der Unterkünfte liegt in der Verantwortung des Bedarfsträges, dem Bund liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Zwecks Beantwortung wird auf das zuständige Land Rheinland-Pfalz verwiesen.  4. Wie viele Asylbegehrende wurden den Einrichtungen in Speyer in den Jahren 2024 und 2025 zugewiesen, und wie viele davon erfolgten außerhalb der regulären EASY- (Erstverteilung von Asylbewerbern) beziehungsweise Königsteiner-Verteilung, etwa im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen, Landesaufnahmeprogrammen, Sonderkontingenten oder sonstigen besonderen Aufnahmeverfahren? Über EASY (Erstverteilung Asylbegehrende) wurden der Aufnahmeeinrichtung Speyer im Jahr 2024 2 694 Personen und im Jahr 2025 1 299 Personen zugewiesen. Bei den Bundesaufnahmeprogrammen erfolgt lediglich eine Zuweisung auf das Land. Der Bund hat keine Erkenntnisse bzgl. der ländereigenen Zuweisung auf einzelne Kommunen bzw. die Unterbringung in konkreten Erstaufnahmeeinrichtungen außerhalb der bundesseitig organisierten Erstunterbringung. Zwecks Beantwortung wird auf das zuständige Land Rheinland-Pfalz verwiesen.  5. Wie hoch waren die tatsächlichen Belegungszahlen der AfA Speyer zum Stichtag 31. Dezember 2025 sowie zum aktuell verfügbaren Stichtag, und wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Einrichtung im Jahr 2025?  6. Wie viele Personen in der AfA Speyer waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 beziehungsweise zum aktuell verfügbaren Stichtag ausreisepflichtig, und wie verteilen sich diese auf a) vollziehbar ausreisepflichtige Personen, b) geduldete Personen und c) Personen mit sonstigem ungeklärten Aufenthaltsstatus (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?  7. Wie viele Unterbringungsplätze in der AfA Speyer beziehungsweise in angeschlossenen Folgeunterkünften wurden beziehungsweise werden nach Kenntnis der Bundesregierung für ausreisepflichtige Personen genutzt?  8. Welche wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse standen beziehungsweise stehen Rückführungen aus der AfA Speyer entgegen, insbesondere hinsichtlich a) fehlender Identitätsdokumente, b) mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten, c) gerichtlicher oder humanitärer Abschiebehindernisse, d) gesundheitlicher Gründe und e) sonstiger Vollzugshindernisse?  9. Wie viele freiwillige Ausreisen und wie viele Abschiebungen erfolgten im Jahr 2025 aus der AfA Speyer, und wie lange hielten sich ausreisepflichtige Personen vor der Ausreise oder Abschiebung durchschnittlich in der Einrichtung beziehungsweise in angeschlossenen Unterbringungsstrukturen auf? Die Fragen 5 bis 9 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Zwecks Beantwortung wird auf das zuständige Land Rheinland-Pfalz verwiesen. 10. Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung beziehungsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hinsichtlich einer möglichen militärischen Reaktivierung der Kurpfalzkaserne Speyer, insbesondere bezüglich a) Zeitplanung, b) betroffener Flächen, c) möglicher Nutzungsprioritäten, d) infrastruktureller Erfordernisse und e) einer möglichen Rückführung in militärische Nutzung? Die Prüfungen hinsichtlich einer möglichen militärischen Reaktivierung der Kurpfalzkaserne Speyer sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 11. Weshalb wird die AfA Speyer trotz laufender oder angekündigter Prüfungen einer möglichen militärischen Reaktivierung mindestens bis Ende 2026 weiterbetrieben, und welche zusätzlichen Kosten oder organisatorischen Auswirkungen entstehen dem Bund hierdurch? Während der laufenden Prüfungen einer möglichen Nutzung durch die Bundeswehr kann der Betrieb der bestehenden Unterkunft fortgeführt werden. Dem Bund entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder Mehraufwendungen. Organisatorische Auswirkungen auf die Belange der Bundeswehr entstehen dadurch nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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