Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer in der ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft
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Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer in der ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6501
21. Wahlperiode 15.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer in der
ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft
Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in der ehemaligen
Kurpfalzkaserne in Speyer gehört zu den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des
Landes Rheinland-Pfalz. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des
Bundes beziehungsweise wird über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) verwaltet.
Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Kosten der Unterbringung, der
Einbindung privater Dienstleister, bestehender Ausreisepflichten zahlreicher Personen
im Asylsystem sowie der Diskussion über eine mögliche militärische
Reaktivierung der Kurpfalzkaserne besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an
Transparenz hinsichtlich Finanzierung, Nutzung und Zukunftsperspektive der
Einrichtung.
Zugleich hat die Bundesregierung angesichts der veränderten
sicherheitspolitischen Lage wiederholt die Bedeutung der Stärkung militärischer Infrastruktur
und der Landes- und Bündnisverteidigung betont. Vor diesem Hintergrund stellt
sich die Frage, welche Priorität die Bundesregierung einer möglichen erneuten
militärischen Nutzung der Liegenschaft beimisst und weshalb die Nutzung als
AfA weiterhin fortgeführt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesmittel, einschließlich Mietzahlungen,
Betriebskostenanteilen, Pauschalen oder sonstiger Leistungen des Bundes, wurden für die
AfA Speyer in den Jahren 2024 und 2025 aufgewendet?
2. Welche privaten oder sonstigen externen Dienstleister waren oder sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bereichen Sicherheitsdienst,
Sozialbetreuung, medizinische Versorgung, Catering, Reinigung oder
sonstige Dienstleistungen für die AfA Speyer tätig, und welche
Vertragslaufzeiten, Vertragsvolumina sowie Vergabearten lagen beziehungsweise
liegen den jeweiligen Beauftragungen zugrunde?
3. Welche Anteile der für die AfA Speyer eingesetzten Bundesmittel
entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar auf
Leistungen privater gewinnorientierter Unternehmen?
4. Wie viele Asylbegehrende wurden den Einrichtungen in Speyer in den
Jahren 2024 und 2025 zugewiesen, und wie viele davon erfolgten
außerhalb der regulären EASY- (Erstverteilung von Asylbewerbern)
beziehungsweise Königsteiner-Verteilung, etwa im Rahmen von
Bundesaufnahmeprogrammen, Landesaufnahmeprogrammen, Sonderkontingenten oder
sonstigen besonderen Aufnahmeverfahren?
5. Wie hoch waren die tatsächlichen Belegungszahlen der AfA Speyer zum
Stichtag 31. Dezember 2025 sowie zum aktuell verfügbaren Stichtag, und
wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Einrichtung im Jahr
2025?
6. Wie viele Personen in der AfA Speyer waren zum Stichtag 31. Dezember
2025 beziehungsweise zum aktuell verfügbaren Stichtag ausreisepflichtig,
und wie verteilen sich diese auf
a) vollziehbar ausreisepflichtige Personen,
b) geduldete Personen und
c) Personen mit sonstigem ungeklärten Aufenthaltsstatus
(bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
7. Wie viele Unterbringungsplätze in der AfA Speyer beziehungsweise in
angeschlossenen Folgeunterkünften wurden beziehungsweise werden
nach Kenntnis der Bundesregierung für ausreisepflichtige Personen
genutzt?
8. Welche wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse standen
beziehungsweise stehen Rückführungen aus der AfA Speyer entgegen,
insbesondere hinsichtlich
a) fehlender Identitätsdokumente,
b) mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten,
c) gerichtlicher oder humanitärer Abschiebehindernisse,
d) gesundheitlicher Gründe und
e) sonstiger Vollzugshindernisse?
9. Wie viele freiwillige Ausreisen und wie viele Abschiebungen erfolgten im
Jahr 2025 aus der AfA Speyer, und wie lange hielten sich
ausreisepflichtige Personen vor der Ausreise oder Abschiebung durchschnittlich in der
Einrichtung beziehungsweise in angeschlossenen
Unterbringungsstrukturen auf?
10. Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen des Bundesministeriums
der Verteidigung beziehungsweise der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben hinsichtlich einer möglichen militärischen Reaktivierung der
Kurpfalzkaserne Speyer, insbesondere bezüglich
a) Zeitplanung,
b) betroffener Flächen,
c) möglicher Nutzungsprioritäten,
d) infrastruktureller Erfordernisse und
e) einer möglichen Rückführung in militärische Nutzung?
11. Weshalb wird die AfA Speyer trotz laufender oder angekündigter
Prüfungen einer möglichen militärischen Reaktivierung mindestens bis Ende
2026 weiterbetrieben, und welche zusätzlichen Kosten oder
organisatorischen Auswirkungen entstehen dem Bund hierdurch?
Berlin, den 2. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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