Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen
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Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6760
21. Wahlperiode 26.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Tobias Teich, Dr. Anna Rathert, Stefan
Keuter und der Fraktion der AfD
Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen
Die Fragesteller bekennen sich zu den Werten und Zielen, die in der am
24. Oktober 1945 in Kraft getretenen UN‑Charta niedergelegt wurden. Laut
Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen setzen diese sich dafür ein, den
Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu fördern und die internationale
Kooperation zu stärken. Die Gründung der Vereinten Nationen war eine Reaktion auf
das Scheitern des Völkerbundes in der Zwischenkriegszeit und den Zweiten
Weltkrieg mitsamt dem Holocaust.
Gerade aus Respekt vor diesem Gründungsauftrag halten die Fragesteller es
jedoch für erforderlich, die Vereinten Nationen grundlegend zu reformieren.
Denn in dieser wichtigen internationalen Verhandlungsplattform inklusive UN-
Sicherheitsrat als ein Forum der Groß- und Weltmächte grassieren Korruption,
Doppelstrukturen, Vetternwirtschaft und Inkompetenz (vgl. P. A. Sanjuan: Die
UN-Gang. Zweite Auflage. Springe 2006). Deutschland hat als viertgrößter
Beitragszahler bei den Pflichtbeiträgen und insgesamt durch die sehr hohen
freiwilligen Beiträge der Bundesrepublik Deutschland nach den USA gar als
zweitwichtigster Geldgeber der Vereinten Nationen das Recht und die Pflicht,
auf eine effektive und effiziente Mittelverwendung im deutschen Interesse zu
achten (vgl. https://dgvn.de/finanzierung-der-un/rolle-deutschlands). Laut
Recherchen der „Jungen Freiheit“ überweist Deutschland „genau das 30‑fache
seines Pflichtbeitrages, nämlich sagenhafte 5,1 Mrd. Euro. Der Pflichtbeitrag
liegt eigentlich bei 5,692 Prozent des regulären Haushalts der Vereinten
Nationen von 3,45 Milliarden Dollar und macht somit lediglich 196,7 Millionen
Dollar (rund 170 Mio. Euro) für Deutschland aus. […] Im Bundeshaushalt 2025
wurde dieser Titel auf 606,91 Mio. Euro festgesetzt, also bereits das
Dreieinhalbfache des Pflichtbeitrages. Denn neben dem regulären UN-Haushalt muss
Deutschland auch weitere Pflichtbeiträge, insbesondere für UN-
Friedensmissionen, bezahlen. Allein für die Blauhelme sind das 352,1
Millionen Dollar. Darüber hinaus zahlt die Bundesrepublik als ‚freiwillige
Leistungen‘ für Programme, Fonds und Projekte der Vereinten Nationen weitere
Summen, so dass sich der Gesamtbeitrag laut dem damals noch von Annalena
Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geführten Auswärtigen Amt bereits
im Jahr 2023 auf 5,1 Mrd. Euro summierte. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor“
(vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rekordsumme-zahl
t-deutschland-wirklich-an-die-un/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung gebildet, welchen
Kandidaten für das Amt des UN-Generalsekretärs sie unterstützt (wenn ja,
bitte begründen; vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/guterres-nachfo
lge-100.html)?
2. Welche freiwilligen und Pflichtbeiträge hat Deutschland seit 2017 zu UN-
Organen, Fonds, Programmen, UN-Sonderorganisationen, sonstigen
Organisationen im UN-System aus welchen Haushaltstiteln gewährt (bitte
jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich der deutsche prozentuale Anteil bei der Finanzierung der
Vereinten Nationen, insbesondere der Peace-Keeping-Missionen, seit
2017 entwickelt (bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
4. Wie haben sich die deutschen Ausgaben für humanitäre Programme,
Fonds und Organisationen der Vereinten Nationen seit 2014 entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben)?
5. Wie hat sich der Reise-Etat der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite
Auflage. Springer 2006. S. 147)?
6. Hat sich die Bundesregierung zur Einberufung einer Sonderkonferenz der
Vereinten Nationen zu Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung eine
Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Auswärtiges
Amt [Hrsg.]: ABC der Vereinten Nationen. Berlin 2020. S. 19 ff.)?
7. Konnten sich die Staaten der Genfer Abrüstungskonferenz auf ein
gemeinsames Arbeitsprogramm einigen, und wenn nein, worauf führt die
Bundesregierung dies zurück (vgl. ebd., S. 19 ff.)?
8. Finanziert die Bundesregierung das Institut der Vereinten Nationen für
Abrüstungsforschung (UNIDIR), und wenn ja, seit wann, und mit welchen
Beiträgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Haushaltstitel angeben;
vgl. ebd., S. 126)?
9. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Reform des
Peacekeepings bei den Vereinten Nationen, und welche Erfolge kann die
Bundesregierung hierbei vorweisen (vgl. ebd., S. 91)?
10. In welcher Höhe hat die Bundesregierung den Peacebuilding-Fund sowie
andere Programme, Projekte oder Fonds wie den CERF (Zentraler
Nothilfefonds) oder die CBPF (Länderbezogene Treuhandfonds) zur
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im Rahmen der Vereinten
Nationen seit 2017 finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd.,
S. 95; S. 121)?
11. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit 2017 für das humanitäre
Minen- und Kampfmittelräumen, u. a. im Rahmen der Vereinten
Nationen, zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln
und die Haushaltstitel nennen; vgl. ebd., S. 122–123)?
12. Arbeitet Deutschland in den UN-Strukturen bei der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus mit Russland zusammen, und wenn ja, wie (bitte
begründen; vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 259)?
13. Sieht die Bundesregierung einen Reformbedarf beim UN Global Counter-
Terrorism Coordination Compact oder bei den Sanktionsausschüssen der
Vereinten Nationen, und wenn ja, welchen, und auf welchem Wege
möchte die Bundesregierung diese Reformen verwirklichen (vgl. P. A. Sanjuan:
Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006, S. 259)?
14. Wurden die Vorschläge der UN-Regierungsexpertengruppe zur
Überprüfung und Anpassung des UN-Waffenregisters, in der auch Deutschland
vertreten war, umgesetzt, und wenn ja, wann, und wie (u. a. besondere
Berichtskategorie für Kleinwaffen und die Klarstellung der Kategorie IV zu
Drohnen, vgl. ebd., S. 279)?
15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gemeinsame
Inspektionsgruppe für Haushalts- und Verwaltungsfragen im UN-System
(Joint Inspection Unit, JIU) konkrete Befugnisse zur Durchsetzung von
Empfehlungen erhält, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen; vgl.
ebd., S. 27)?
16. Setzt sich die Bundesregierung für eine Änderung der Charta der
Vereinten Nationen ein, insbesondere im Hinblick auf einen ständigen Sitz im
UN-Sicherheitsrat für Deutschland sowie die Streichung der
Feindstaatenklausel (wenn ja, bitte ausführen, wie, und welche Erfolge sie vorweisen
kann, und wenn nein, bitte begründen; vgl. ebd., S. 49)?
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, welche
Staaten aus ihrer Sicht aufgrund ihres Beitrags zu Frieden und Sicherheit
einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten sollten, und wenn ja,
wie lautet diese (bitte begründen; vgl. ebd., S. 245)?
18. Wie hat sich der deutsche Personalanteil bei den folgenden
Organisationen der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)
a) Generalsekretariat der UN,
b) OCHA (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten),
c) UNHCR (UN-Flüchtlingsfond),
d) UNFPA (UN-Weltbevölkerungsfonds),
e) IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation,
f) IOM (Internationale Organisation für Migration),
g) IGH (Internationaler Gerichtshof),
h) IStGH (Internationaler Strafgerichtshof),
i) IWF (Internationaler Währungsfonds),
j) UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung,
Wissenschaft, Kultur und Kommunikation),
k) Weltbankgruppe,
l) WHO (Weltgesundheitsorganisation),
m) CTBTO (Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen)?
19. Wie hat sich die Übernahmequote deutscher Junior Professional Officers
(JPOs) seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl.
Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 61)?
20. Mit welchen Beträgen finanziert Deutschland die Deutsche Akademische
Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) bei der UNHCR seit 2014,
und wie vielen Flüchtlingen in welchen Staaten wurde hierdurch ein
Studium finanziert (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln sowie den
Haushaltstitel angeben; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite
Auflage. Springer 2006, S. 84)?
21. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung des
Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) ein,
und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung hierfür seit 2018 aus
welchen Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt (bitte gemäß der
Fragestellung jährlich aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 111)?
22. In welcher Höhe und in welchen Jahren (für welchen Zeitraum) wurde
bzw. wird der Migration Multi-Partner Trust Fund (MPTF) für welche
Vorhaben bzw. Projekte in welchen Staaten aus welchen Haushaltstiteln
von der Bundesregierung gefördert (vgl. ebd., S. 189)?
23. In welchen Jahren hat Deutschland das Sekretariat (Support Unit) des
Migrationspakts finanziert, und mit welchen Beträgen (bitte auch die
Haushaltstitel angeben; vgl. ebd., S. 189)?
24. Werden Projekte der IOM von der Bundesregierung gefördert, und wenn
ja, welche, und mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte
seit 2014 gemäß der Fragestellung aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 127)?
25. Wie viele Migranten konnten durch die Projekte der IOM seit 2014 aus
Deutschland in welche Staaten zurückgeführt werden (bitte nach Jahren
und Staaten aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich der deutsche Anteil (Quote, die für den Stimmenanteil
entscheidend ist) beim Internationalen Währungsfonds (IWF) seit 2017
entwickelt (vgl. ebd., S. 149 ff.)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Quote der
ursprünglichen fünf BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika)-
Staaten seit 2017 entwickelt hat (wenn ja, bitte darstellen)?
28. Welche Staaten haben gemäß den Kriterien des Wirtschafts- und
Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) wann den Status der am
wenigsten entwickelten Staaten (LDCs) überwunden, und hat sich die
Bundesregierung eine Auffassung gebildet, worauf dieser sozio-ökonomische
Aufstieg zurückzuführen ist (bitte begründen; vgl. ebd., S. 175 bis 176)?
29. Welche Themen bzw. Prioritäten hat Deutschland bei seinen
Mitgliedschaften im UN-Menschenrechtsrat seit 2014 gesetzt (bitte begründen;
vgl. S. 186)?
30. Welchen Nichtregierungsorganisationen hat Deutschland wann und aus
welchem Anlass die Verleihung des Konsultativstatus durch den ECOSOC
verweigert (vgl. ebd., S. 200)?
31. Haben sich die Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung
mit den folgenden Themen beschäftigt, und wenn ja, wann, in welchen
Gremien, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte angeben, wann und
in welchen Gremien sich die Bundesregierung selbst für eine
Beschäftigung mit den o. g. Themen eingesetzt hat)
a) „Christenverfolgung und Christophobie“,
b) „Antisemitismus“,
c) „Schutz der traditionellen Ehe und Familie“,
d) „Demografische Krise“,
e) „Prävention von Massenmigration“,
f) „Linksextremismus und linksextremistischer Terrorismus“?
32. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Abschaffung des nach
Ansicht der Fragesteller überflüssigen Treuhandrats gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese, und wie wirkt die Bundesregierung auf die Abschaffung
hin (vgl. ebd., S. 261)?
33. Wann und für welchen Zeitraum wurden deutsche Völkerrechtler von der
Generalversammlung in die Völkerrechtskommission gewählt, und um
welche Personen handelt bzw. handelte es sich (vgl. ebd., S. 277)?
34. Wie oft wurde das ICSID (International Centre for the Settlement of
Investment Disputes) von ausländischen Investoren zwecks Beilegung von
Streitigkeiten mit der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch
genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 282)?
35. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für einen
(rechtsverbindlichen) internationalen Kodex zum Verhalten im Weltraum
erzielen (Principles for Responsible Behaviour in Outer Space (PORBOS)
u. a., vgl. ebd., S. 293)?
36. Werden die nachfolgenden deutschen Nichtregierungsorganisationen mit
UN-Bezug von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, mit welchen
Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2017 gemäß der
Fragestellung angeben, vgl. ebd., S. 314 bis 315, sowie https://dgvn.de/fileadmi
n/user_upload/DOKUMENTE/DGVN/Mitgliederversammlung_2023/DG
VN-Taetigkeitsbericht_2022-2023_Mitgliederversammlung2023.pdf):
a) Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e. V.,
b) Deutsche Welthungerhilfe,
c) Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge,
d) Deutsches Komitee für das Umweltprogramm der Vereinten Nationen
(UNEP),
e) Deutsches Komitee für UNICEF,
f) UN Women (Nationales Komitee Deutschland),
g) Zentrum für Internationale Friedenseinsätze,
h) Deutsche UNESCO-Kommission e. V.,
i) Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.,
j) ggf. andere (bitte angeben)?
37. Nimmt bzw. nahm die Bundesrepublik Deutschland an der UN Alliance of
Civilizations teil, und wenn ja, welche Aktivitäten hat die
Bundesregierung hierbei unterstützt bzw. an welchen hat sie teilgenommen (bitte auch
Erklärungen, Pressemitteilungen etc. aufführen und ggf. angeben, ob, und
wenn ja, in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Alliance of Civilizations
aufgewendet wurden, und wenn ja, aus welchem Haushaltstitel; vgl.
P. Robinson: Russia`s World Order. How Civilizationism explains the
conflict with the West. Ithaca und London 2025. S. 133)?
38. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Gründen des
erstmaligen Scheiterns der Bundesrepublik Deutschland bei der Wahl für
einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese (vgl. www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/riesen-b
lamage-fuer-die-bundesregierung-deutschland-verfehlt-sitz-im-un-sicherh
eitsrat-6a203ac39d434f719fddf933)?
39. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zu der
Auffassung des hessischen Ministers für Internationales, Manfred Pentz
(CDU), wonach die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel für die
Vereinten Nationen nach der Niederlage bei der Abstimmung um einen
nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat kürzen sollte, und wenn ja, wie lautet
diese, und bei welchen Programmen bzw. Projekten bzw. Organisationen
bzw. Fonds im UN-System möchte die Bundesregierung dies ggf. tun
(bitte ggf. begründen; vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/202
6/diese-rekordsumme-zahlt-deutschland-wirklich-an-die-un/)?
40. Wie begründet die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der Abstimmung
zum UN-Mandat für UNRWA (United Nations Relief and Works Agency
for Palestine Refugees), vor dem Hintergrund der nach Auffassung der
Fragesteller berechtigten Kritik des Bundesministers des Auswärtigen,
Dr. Johann Wadephul, wonach es bei UNRWA „eine nicht akzeptable
Zusammenarbeit zum Teil mit Gruppierungen gegeben (habe), die sich gegen
Israel gewandt und Feindseligkeiten geschürt hätten“, und wäre es vor
dem Hintergrund dieser Kritik nicht angemessener gewesen, die
Verlängerung des Mandats abzulehnen (bitte begründen, vgl. www.zeit.de/news/20
25-11/19/deutschland-enthaelt-sich-bei-unrwa-mandatsverlaengerung)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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