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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Ein Klima-Turbo für Deutschland

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4271 · Antrag · Original ↗

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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Ein Klima-Turbo für Deutschland Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden, Sascha Müller, Dr. Alaa Alhamwi, Kassem Taher Saleh, Dr. Zoe Mayer, Johannes Wagner, Steffi Lemke, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Dr. Anton Hofreiter, Julian Joswig, Michael Kellner, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Ein Klima-Turbo für Deutschland Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2026 ist eindeutig: Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, unverzüglich ein wirksames Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die Zielerreichung bis 2030 sicherstellt. Damit ist höchstrichterlich klargestellt: Klimaschutz ist keine politische Verhandlungsmasse, sondern geltendes Recht. Die Einhaltung der Klimaziele ist gesetzliche Pflicht. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen der Klimakrise ist eine zentrale Staatsaufgabe. Statt dieser Verpflichtung nachzukommen, betreibt die Bundesregierung seit Amtsantritt den schrittweisen Abbau klimapolitischer Instrumente und sorgt damit für massive Verunsicherung bei Unternehmen, Beschäftigten und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird gebremst, das Gebäudeenergiegesetz infrage gestellt, europäische Vereinbarungen wie das Verbrenner-Aus 2035 aufgeweicht sowie die fristgerechte Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie attackiert und fossile Abhängigkeiten erneut verlängert. Subventionen für klimaschädliche Bereiche sowie der Gas-Rausch der Politik von Energieministerin Reiche, die sogar vor Borkum nach dreckigem Gas bohren will, vergrößern die ohnehin erhebliche Klimalücke weiter. Angesichts einer Klimaschutzlücke von über 200 Millionen Tonnen CO₂ bis 2030 – insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich – verschärft dieser Kurs die Rechtsverletzung, statt sie zu beheben. Planungssicherheit für Wirtschaft, Kommunen und Verbraucherinnen und Verbraucher wird untergraben, Investitionen in Zukunftstechnologien werden gefährdet. Es braucht daher jetzt einen Klima-Turbo statt Rückabwicklung: keinen weiteren Abbau von Klimaschutz, keine neuen fossilen Fehlanreize und teuren Fehlinvestitionen, keine Aufweichung bestehender Standards. Stattdessen ist umgehend ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das wirksam, überprüfbar und geeignet ist, die gesetzli- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4271 21. Wahlperiode 24.02.2026 chen Klimaziele einzuhalten und die bestehende Klimalücke zu schließen. Klimaschutz muss dabei sozial gerecht ausgestaltet werden und die Transformationskosten entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 sowie 2040 einhält und insbesondere folgende Maßnahmen umfasst: 1. den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigen, Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten, Netze und Speicher zügig auszubauen und das sogenannte Netzpaket wegen seiner verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende zurückzuziehen, damit günstiger Strom aus erneuerbaren Quellen dauerhaft für alle verfügbar ist; 2. der Industrie verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität zu geben, grüne Leitmärkte zu stärken, Klimaschutzverträge auszubauen und marktwirtschaftliche Instrumente wie den Emissionshandel wirksam und fair auszugestalten; 3. im Gebäudesektor klare und stabile Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung, insbesondere durch die Beibehaltung der 65%-Regel für Erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz, zu sichern, bestehende Förderprogramme verlässlich weiter zu finanzieren und sozial auszugestalten, sowie die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen; 4. klimafreundliche Mobilität systematisch zu stärken, dafür zu sorgen, dass öffentlicher Verkehr für alle bezahlbar ist, insbesondere durch ein günstigeres Deutschlandticket und bundesweites Sozialticket, Elektromobilität klar zu priorisieren und klimaschädliche Fehlanreize im Verkehrsbereich schrittweise abzubauen; 5. den natürlichen Klimaschutz auch künftig abzusichern, Wälder, Moore und andere Ökosysteme wirksam zu schützen und wiederherzustellen, den Umbau hin zu einer vielfältigeren, klima- und naturverträglichen Landwirtschaft zu fördern, die den Betrieben neue Perspektiven eröffnet sowie europäische Naturschutzvorgaben ambitioniert umzusetzen; 6. klima- und umweltschädliche Steuervergünstigungen und Subventionstatbestände konsequent abzubauen, die Dienstwagenbesteuerung mit klarer Ausrichtung auf emissionsfreie Fahrzeuge und Begrenzung überproportionaler Vorteile für hohe Einkommen zu reformieren, öffentliche Mittel aus fossilen Strukturen abzuziehen und die freiwerdenden Ressourcen zielgerichtet in sozial ausgewogene Zukunftsinvestitionen umzulenken; 7. das Verursacherprinzip zu stärken, übermäßige Gewinne fossiler Geschäftsmodelle angemessen und leistungsfähig zu beteiligen und die Einnahmen für Klimaschutz, Innovation und Schadensbewältigung einzusetzen; 8. sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern, durch ein wirksames Klimageld, eine progressive Rückverteilung der Einnahmen aus der CO₂- Bepreisung sowie gezielte, einkommensgestaffelte Förderprogramme für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen; 9. die internationale Klimafinanzierung verlässlich abzusichern, um ärmere Länder beim Umstieg auf erneuerbare Energien und bei der Anpassung an die Klimakrise zu unterstützen und Deutschlands klimapolitische Glaubwürdigkeit zu stärken; 10. einkommensteuerrechtliche Regelungen mit klimapolitischer Relevanz verbindlich und fortlaufend auf ihre Verteilungswirkungen zu überprüfen und konsequent am Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Berlin, den 24. Februar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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