Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Ein Klima-Turbo für Deutschland
Text
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Ein Klima-Turbo für Deutschland
Antrag
der Abgeordneten Lisa Badum, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia
Verlinden, Sascha Müller, Dr. Alaa Alhamwi, Kassem Taher Saleh, Dr. Zoe
Mayer, Johannes Wagner, Steffi Lemke, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Julia Schneider, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Dr. Anton
Hofreiter, Julian Joswig, Michael Kellner, Karoline Otte, Stefan Schmidt,
Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Ein Klima-Turbo für Deutschland
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2026 ist eindeutig: Die
bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die gesetzlichen
Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, unverzüglich ein
wirksames Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die Zielerreichung bis 2030
sicherstellt.
Damit ist höchstrichterlich klargestellt: Klimaschutz ist keine politische
Verhandlungsmasse, sondern geltendes Recht. Die Einhaltung der Klimaziele ist gesetzliche
Pflicht. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen der Klimakrise ist eine
zentrale Staatsaufgabe.
Statt dieser Verpflichtung nachzukommen, betreibt die Bundesregierung seit
Amtsantritt den schrittweisen Abbau klimapolitischer Instrumente und sorgt damit für massive
Verunsicherung bei Unternehmen, Beschäftigten und Verbraucherinnen und
Verbrauchern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird gebremst, das
Gebäudeenergiegesetz infrage gestellt, europäische Vereinbarungen wie das Verbrenner-Aus 2035
aufgeweicht sowie die fristgerechte Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie
attackiert und fossile Abhängigkeiten erneut verlängert. Subventionen für klimaschädliche
Bereiche sowie der Gas-Rausch der Politik von Energieministerin Reiche, die sogar
vor Borkum nach dreckigem Gas bohren will, vergrößern die ohnehin erhebliche
Klimalücke weiter.
Angesichts einer Klimaschutzlücke von über 200 Millionen Tonnen CO₂ bis 2030 –
insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich – verschärft dieser Kurs die
Rechtsverletzung, statt sie zu beheben. Planungssicherheit für Wirtschaft, Kommunen und
Verbraucherinnen und Verbraucher wird untergraben, Investitionen in
Zukunftstechnologien werden gefährdet.
Es braucht daher jetzt einen Klima-Turbo statt Rückabwicklung: keinen weiteren
Abbau von Klimaschutz, keine neuen fossilen Fehlanreize und teuren Fehlinvestitionen,
keine Aufweichung bestehender Standards. Stattdessen ist umgehend ein
Klimaschutzprogramm vorzulegen, das wirksam, überprüfbar und geeignet ist, die gesetzli-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4271
21. Wahlperiode 24.02.2026
chen Klimaziele einzuhalten und die bestehende Klimalücke zu schließen.
Klimaschutz muss dabei sozial gerecht ausgestaltet werden und die Transformationskosten
entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen
Klimaziele bis 2030 sowie 2040 einhält und insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:
1. den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigen,
Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten, Netze und Speicher zügig
auszubauen und das sogenannte Netzpaket wegen seiner verheerenden Wirkung auf
den Fortschritt der Energiewende zurückzuziehen, damit günstiger Strom aus
erneuerbaren Quellen dauerhaft für alle verfügbar ist;
2. der Industrie verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität zu geben,
grüne Leitmärkte zu stärken, Klimaschutzverträge auszubauen und
marktwirtschaftliche Instrumente wie den Emissionshandel wirksam und fair
auszugestalten;
3. im Gebäudesektor klare und stabile Regeln für erneuerbare Wärme und
energetische Sanierung, insbesondere durch die Beibehaltung der 65%-Regel für
Erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz, zu sichern, bestehende
Förderprogramme verlässlich weiter zu finanzieren und sozial auszugestalten, sowie die
Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales
Recht umzusetzen;
4. klimafreundliche Mobilität systematisch zu stärken, dafür zu sorgen, dass
öffentlicher Verkehr für alle bezahlbar ist, insbesondere durch ein günstigeres
Deutschlandticket und bundesweites Sozialticket, Elektromobilität klar zu priorisieren
und klimaschädliche Fehlanreize im Verkehrsbereich schrittweise abzubauen;
5. den natürlichen Klimaschutz auch künftig abzusichern, Wälder, Moore und
andere Ökosysteme wirksam zu schützen und wiederherzustellen, den Umbau hin
zu einer vielfältigeren, klima- und naturverträglichen Landwirtschaft zu fördern,
die den Betrieben neue Perspektiven eröffnet sowie europäische
Naturschutzvorgaben ambitioniert umzusetzen;
6. klima- und umweltschädliche Steuervergünstigungen und
Subventionstatbestände konsequent abzubauen, die Dienstwagenbesteuerung mit klarer
Ausrichtung auf emissionsfreie Fahrzeuge und Begrenzung überproportionaler Vorteile
für hohe Einkommen zu reformieren, öffentliche Mittel aus fossilen Strukturen
abzuziehen und die freiwerdenden Ressourcen zielgerichtet in sozial
ausgewogene Zukunftsinvestitionen umzulenken;
7. das Verursacherprinzip zu stärken, übermäßige Gewinne fossiler
Geschäftsmodelle angemessen und leistungsfähig zu beteiligen und die Einnahmen für
Klimaschutz, Innovation und Schadensbewältigung einzusetzen;
8. sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern, durch ein
wirksames Klimageld, eine progressive Rückverteilung der Einnahmen aus der CO₂-
Bepreisung sowie gezielte, einkommensgestaffelte Förderprogramme für
Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen;
9. die internationale Klimafinanzierung verlässlich abzusichern, um ärmere Länder
beim Umstieg auf erneuerbare Energien und bei der Anpassung an die Klimakrise
zu unterstützen und Deutschlands klimapolitische Glaubwürdigkeit zu stärken;
10. einkommensteuerrechtliche Regelungen mit klimapolitischer Relevanz
verbindlich und fortlaufend auf ihre Verteilungswirkungen zu überprüfen und
konsequent am Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit auszurichten.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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