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Umgehung von Russland- und Belarus-Sanktionen durch Holz- und Holzproduktimporte über Drittstaaten (Antwort zu Drs. 21/6081)

dip / drucksache 18.06.2026 · WP 21 · 21/6573 · Antwort · Original ↗

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Umgehung von Russland- und Belarus-Sanktionen durch Holz- und Holzproduktimporte über Drittstaaten (Antwort zu Drs. 21/6081) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6573 21. Wahlperiode 18.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lukas Benner, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6081 – Umgehung von Russland- und Belarus-Sanktionen durch Holz- und Holzproduktimporte über Drittstaaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Juli 2022 ist die Einfuhr von Holz und Holzprodukten aus Russland in die Europäische Union infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verboten. Gleichwohl legen Recherchen von „NDR“ und „WWF“ nahe, dass weiterhin Holzprodukte russischen Ursprungs auf dem deutschen Markt angeboten werden (www.wwf.de/2025/februar/planken-fuer-panzer). Nach Angaben der „WWF“ wurden unter anderem Konstruktionsholz und Terrassendielen aus sibirischer Lärche und Birke in deutschen Baumärkten gefunden. Auch im Bereich Birkensperrholz bestehen erhebliche Hinweise auf Sanktionsumgehungen. Die Organisation Earthsight beschreibt in ihrem Bericht „Blood-stained Birch“ Lieferketten, bei denen russisches oder belarussisches Holz über Drittstaaten wie China, die Türkei oder Kasachstan in die EU gelangt sein soll (www.earthsight.org.uk/blood-stained-birch). Die Europäische Kommission hat im März 2025 selbst auf ein hohes Risiko der Umgehung von Sanktionen bei Sperrholzimporten hingewiesen (https://finance.ec.europa.eu/d ocument/download/80ab8c2a-1ac5-44dd-9532-76a95942deb4_en?filename=2 50314-sanctions-alert-plywood-import_en.pdf). Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weist im Zusammenhang mit Birkensperrholz aus Kasachstan ebenfalls darauf hin, dass die Europäische Kommission bereits im Jahr 2023 Untersuchungen zu illegalen Einfuhren von russischem Birkensperrholz durchgeführt hat (www.ble.de/DE/The men/Wald-Holz/Handel-Holz/EU-Holzhandelsverordnung/Sperrholz-Import e_Kasachstan.html?). Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel hat im September 2025 erklärt, ein konsequenter Verzicht auf russisches Holz und eine strenge staatliche Kontrolle der Lieferketten seien unerlässlich (https://gdholz.de/wp-content/upload s/2025/09/25-09-15-PM-GD-Holz-Kein-Handel-mit-sanktioniertem-Holz-aus- Russland.pdf?). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Wirksamkeit der bestehenden Kontrollen, zur Zusammenarbeit von Zoll, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Ermittlungsbehörden sowie zur praktischen Durchsetzung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Russland- und Belarus-Sanktionen im Holzhandel. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Importe aus Drittstaaten, deren eigene Holzressourcen und Produktionskapazitäten Zweifel an deklarierten Ursprungsländern begründen können.  1. Wie viele Fälle möglicher Einfuhr, Vermarktung oder Weiterveräußerung von Holz oder Holzprodukten russischen oder belarussischen Ursprungs trotz geltender EU-Sanktionen sind der Bundesregierung seit Juli 2022 bekannt (bitte nach Jahren, und soweit möglich, nach Einfuhr- bzw. Vermarktungs- bzw. Weiterveräußerungsmenge aufschlüsseln)?  2. In wie vielen dieser Fälle wurde jeweils ein Prüf-, Ermittlungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren sind bereits abgeschlossen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.  3. Welche Behörden waren oder sind in den in Frage 1 genannten Fällen jeweils an Ermittlungen beteiligt, insbesondere Zoll, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundeskriminalamt, Landesbehörden oder Staatsanwaltschaften? Der Zoll überwacht die Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber Russland und Belarus in den Bereichen der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie bei Verbringungen von Waren im Rahmen risikoorientierter Kontrollen. Darüber hinaus werden die Beschränkungen aufgrund der EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus bei Außenwirtschaftsprüfungen besonders berücksichtigt. Abzugrenzen davon ist die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die sich auf die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 995/2010 – EUTR) beschränkt. Sie prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sorgfaltspflichten von Importeuren, die diese einhalten müssen, wenn sie Holz oder Holzerzeugnisse aus Drittländern in die Europäische Union (EU) einführen. Stellt die BLE Einfuhren von Holz oder Holzerzeugnissen aus den mit EU-Sanktionen belegten Ländern Russland und Belarus fest, leitet sie diese Erkenntnisse an den Zoll weiter, der von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt werden kann, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Das Bundeskriminalamt führt in den in Frage 1 genannten Fällen keine eigenen Ermittlungsverfahren.  4. Wurden die in den Recherchen von „NDR“ und „WWF“ benannten Produkte, Unternehmen oder Lieferketten durch zuständige Bundesbehörden überprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung stellte im Rahmen der von NDR und WWF vorgetragenen Hinweise Recherchen im Rahmen ihrer Zuständigkeit an. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 14 hingewiesen.  5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach der nach Medienberichten vom „WWF Deutschland“ eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Sanktionsumgehung im Bereich russischer Holzprodukte ergriffen? Die Bundesregierung geht tatsächlichen Anhaltspunkten auf mögliche Verstöße gegen Sanktionen konsequent nach. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen.  6. Welche Drittstaaten stuft die Bundesregierung aktuell als Risikostaaten für die Umgehung der Russland- und Belarus-Sanktionen im Bereich Holz und Holzprodukte ein? Auf Grundlage der von der EU-Kommission durchgeführten Untersuchung zu illegalen Einfuhren von russischem Birkensperrholz aus dem Jahr 2023 stuft die Bundesregierung die Länder Kasachstan, China und die Türkei aktuell als Risikostaaten für die Umgehung der Russland- und Belarus-Sanktionen im Bereich Holz und Holzprodukte unter der EUTR ein.  7. Bei welchen Drittstaaten hat die Bundesregierung seit Juli 2022 auffällige Importsteigerungen von Holz oder Holzprodukten nach Deutschland oder in die Europäische Union festgestellt, die nicht ohne Weiteres durch eigene Holzressourcen, Produktionskapazitäten oder Exportstrukturen dieser Staaten erklärbar sind? Seit Juli 2022 hat die EU-Kommission auffällige Steigerungen bei den Einfuhren von Birkensperrholz aus Kasachstan und China in die Europäische Union festgestellt. Diese Entwicklungen sind nicht durch die eigenen Holzressourcen, Produktionskapazitäten oder traditionellen Exportstrukturen dieser Länder zu erklären.  8. Wie erklärt die Bundesregierung auffällige Importsteigerungen von Holz oder Holzprodukten aus China, der Türkei, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan oder Georgien seit Inkrafttreten der Sanktionen gegen Russland und Belarus? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Im Übrigen gibt es nach vorliegenden Einfuhrzolldaten aus der Türkei, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan und Georgien keine relevanten Einfuhren von Birkensperrholz nach Deutschland.  9. Welche Produktgruppen stuft die Bundesregierung als besonders anfällig für Sanktionsumgehungen im Bereich Holz und Holzprodukte ein, insbesondere mit Blick auf Birkensperrholz, Bauholz, Terrassendielen, Papier, Verpackungen oder Einmalbesteck? Die Bundesregierung hat im Rahmen risikobasierter Kontrollen vor dem Hintergrund von Sanktionsumgehungen den Schwerpunkt auf Birkensperrholz und Konstruktions-/Bauholz gelegt. 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Nutzung von sanktioniertem Holz für Pellets und andere thermische Nutzung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Rolle der Segezha Group oder anderer russischer Holz- und Papierkonzerne bei Lieferketten, die über Drittstaaten in die Europäische Union oder nach Deutschland führen? Der Bundesregierung ist der im Januar 2025 durch Earthsight veröffentlichte Bericht „Blood-stained birch“, in dem organisierte Sanktionsumgehungen aufgedeckt wurden, bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Rolle von Gruppierungen der Organisierten Kriminalität bei Sanktionsumgehungen von Holz und Holzprodukten aus Russland? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/5805 wird verwiesen. 13. Welche konkreten Risikokriterien wenden Zoll und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an, um bei Holzimporten aus Drittstaaten einen möglichen russischen oder belarussischen Ursprung festzustellen? Das Risikomanagement des Zolls ist in diesem Kontext auf die Risikoindikatoren „Statistische Warennummer“ und „Versendungsland“ sowie – sofern vorhanden – auf sicherheitsbehördliche Informationen zu konkreten Beteiligten ausgerichtet. Wird in Russland gewonnenes Holz in einem Drittstaat einer wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen wurde und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt, gilt diese Ware sanktionsrechtlich als Ursprungsware des Drittlandes, in dem die Be- oder Verarbeitung erfolgt ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen. Die BLE geht nach einem risikobasierten Ansatz für die Auswahl der von ihr zu prüfenden Marktbeteiligten vor. Als konkrete Risikokriterien dienen insbesondere das Herkunfts- bzw. Versendungsland, die Holzart sowie das daraus hergestellte Erzeugnis. Hierzu zählen insbesondere Birkensperr- und Lärchenholz. 14. Wie viele Kontrollen von Holz- und Holzproduktimporten mit möglichem Russland- oder Belarus-Bezug wurden seit Juli 2022 durch deutsche Behörden durchgeführt? Die BLE führte vor dem risikobasierten Hintergrund der gegen Russland und Belarus verhängten EU-Sanktionen 155 schwerpunktmäßige Kontrollen auf Einhaltung der nach der EUTR bestehenden Pflichten von Marktteilnehmern durch. Geprüft wurden dabei Lieferungen von gesägtem Holz aus den Ursprungsländern China, Kasachstan und der Türkei. Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung nicht geführt. 15. Wie viele dieser Kontrollen führten zu Beanstandungen, Beschlagnahmen, Zurückweisungen, Nachforderungen von Unterlagen, Bußgeldverfahren oder Strafanzeigen? Die Kontrollen der BLE führten zur Einleitung von 85 Ordnungswidrigkeitenverfahren, davon 14 mit Bußgeldbescheid. 16. Setzen deutsche Behörden zur Überprüfung der tatsächlichen Herkunft von Holzprodukten forensische Methoden wie Isotopenanalysen, DNA- Analysen oder vergleichbare Herkunftsnachweise ein, und wenn ja, in wie vielen Fällen seit Juli 2022? Die BLE gibt von ihr im Rahmen von Prüfungen gezogene Materialproben vorrangig an das Kompetenzzentrum Holzherkünfte des Johann Heinrich von Thünen-Instituts. Dieses nimmt im Auftrag der BLE eine Bestimmung der Holzart sowie DNA-Analysen zur Herkunftsbestimmung vor. In den Fällen, in denen eine DNA-Analyse nicht geeignet ist, z. B. bei hybridisierenden Arten wie Birke, lässt die BLE Holzproben durch ein führendes deutsches Isotopenanalyselabor untersuchen. Seit Juli 2022 wurden insgesamt 55 DNA-Analysen und 22 Isotopen-Analysen durch die BLE beauftragt. Die Zollverwaltung wendet im Rahmen der Zollabfertigung keine forensischen Methoden zur Überprüfung der tatsächlichen Herkunft des Holzes an. 17. Welche Nachweise müssen Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung vorlegen, wenn sie geltend machen, bei Holz oder Holzprodukten russischen oder belarussischen Ursprungs handele es sich um vor Inkrafttreten des Importverbots eingeführte Altbestände? Als Nachweise kommen beispielsweise Dokumente zur Überführung in das Zolllagerverfahren sowie jegliche weiteren Unterlagen der Wirtschaftsbeteiligten in Betracht, welche Aufschluss über den Zeitpunkt des Verbringens liefern. Im Rahmen der von der BLE durchgeführten Kontrollen war die Thematik „Altbestände“ bislang nicht relevant. Die BLE wählt risikobasiert aus den ihr vorliegenden Einfuhrzolldaten Lieferungen zur Prüfung aus, sodass die Einfuhrdaten bekannt sind. 18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass Unternehmen weiterhin Holzprodukte als „sibirische Lärche“, „russische Birke“ oder mit vergleichbaren Herkunftsbezeichnungen bewerben, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um solche Angebote sanktionsrechtlich zu überprüfen? Die Bundesregierung erhält mitunter Hinweise darüber, dass bestimmte Marktbeteiligte mit entsprechenden Ursprungsangaben werben. Solchen Hinweisen geht die BLE im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Umsetzung der EUTR nach. 19. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit Juli 2022 auf EU-Ebene ergriffen, um Sanktionsumgehungen bei Holz und Holzprodukten über Drittstaaten zu verhindern, insbesondere durch strengere Nachweispflichten, Risikoanalysen, Zollkontrollen oder Erweiterungen bestehender Sanktionsregelungen? Hinsichtlich risikoorientierter Zollkontrollen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen. 20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sanktionsdurchsetzung zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf Anpassungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes? Die Stärkung der Sanktionsdurchsetzung ist der Bundesregierung ein hohes Anliegen. Die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II eingeführten Regelungen wurden daher bereits evaluiert. Die damit geschaffenen Neuregelungen inklusive der Schaffung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Bereich der Durchsetzung von Sanktionen gegen gelistete Personen haben sich bewährt und die eingefrorenen Vermögenswerte sind seither drastisch gestiegen. Etwaige gesetzliche Nachschärfungen befinden sich in der Prüfung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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