Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2022 bis 2025
Text
Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2022 bis 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6500
21. Wahlperiode 10.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe
im Ausland 2022 bis 2025
Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 10. Juni 2026 gemäß Beschluss vom 30. September 1993
(Bundestagsdrucksache 12/5430).
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Danksagung
Die Bundesregierung dankt allen humanitären Helferinnen und Helfern, die zur Umsetzung der Projekte
beigetragen haben. Ihrer Bereitschaft, möglicherweise auch das eigene Leben zu riskieren, um anderen zu
helfen, gilt ausdrücklich besonderer Respekt. Gleichzeitig gilt das Gedenken denjenigen Helferinnen und
Helfern, die im Einsatz für andere getötet wurden.
Drucksache 21/6500 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
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orabfassung – w
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Bericht der Bundesregierung
über die deutsche humanitäre
Hilfe im Ausland
2022 – 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6500– 3 –
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orabfassung – w
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Inhaltsverzeichnis
1. Humanitäre Hilfe als Element der deutschen Außenpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2. Die Entwicklung der Bedarfe, der bereitgestellten Mittel
und Reformbemühungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
3. Deutschlands Rolle im internationalen humanitären System . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4. Das Engagement der Bundesregierung in regionalen Schwerpunkten . . . . . 14
5. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
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1. Humanitäre Hilfe als Element der deutschen Außenpolitik
Im Zusammenspiel mit den Instrumenten der
Krisenprävention, Stabilisierung,
Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit ist
die humanitäre Hilfe Teil des integrierten
Ansatzes der Außen- und Sicherheitspolitik der
Bundesregierung. Menschen in Not zu helfen,
entspricht deutschen Werten und gleichzeitig auch
deutschen Interessen. Freiheit, Wohlstand und
Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland
auf der einen Seite und internationale
Verantwortung und Humanität auf der anderen Seite
ergänzen sich. Humanitäre Hilfe bereitzustellen
ist eine Investition in eine Welt, die stabiler,
sicherer und friedlicher werden soll.
Wenn Menschen in Not Hilfe erhalten, müssen
sie sich nicht zur Absicherung ihrer Existenz
bewaffneten Gruppen anschließen oder sich auf
riskante Fluchtrouten begeben. Wo Chancen
geschaffen werden, vor Ort die Lebensgrundlagen
nach einem Krieg wieder selbst erwirtschaften
zu können, entstehen lokale Wertschöpfung
und potentiell auch zukünftige Absatzmärkte
für deutsche Produkte. Fragile Staaten und
geschwächte Regierungen hingegen sind nur
eingeschränkt in der Lage, Daseinsvorsorge zu
gewährleisten und Konflikte zu lösen. Sie können zu
einem Entstehungs- und Rückzugsort des
Terrorismus werden, wie in der Sahel-Region, und
innere Konflikte können auf andere Staaten
übergreifen. Insbesondere wenn sie sich in Europas
Nachbarschaft ereignen, beeinträchtigen sie auch
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
und können dazu führen, dass mehr Menschen
nach Europa flüchten wollen.
Die Bundesregierung, hier vor allem das
Auswärtige Amt, half im Berichtszeitraum 2022 bis 2025
Millionen von Menschen in Not. Damit
übernahm die Bundesrepublik Deutschland ihren Teil
der internationalen Verantwortung als
bevölkerungsreichstes Land und größte Volkswirtschaft
in der Europäischen Union und mit Blick auf die
eigene Geschichte.
Die Bundesregierung trat im Berichtszeitraum
außerdem nachdrücklich für die Einhaltung und
Durchsetzung des humanitären Völkerrechts ein,
für den Erhalt und die Integrität des
prinzipiengeleiteten humanitären Hilfesystems sowie für
die Förderung von Konflikteinhegung und
Konfliktlösung auf Grundlage internationaler
Rechtsnormen.
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2.1. Steigende Bedarfe
Laut des jährlichen Berichts des UN-
Nothilfekoordinators (Global Humanitarian Overview, UN
OCHA) waren im Berichtszeitraum zwischen 274
Millionen (2022) und 294 Millionen (2025)
Menschen weltweit auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Kriege, Konflikte und klimatische Veränderungen
haben während des Berichtszeitraums
humanitäre Notlagen dramatisch verschärft und waren
Ursache für Hunger, Leid, Perspektivlosigkeit,
Vertreibung und weltweit wachsende
Fluchtbewegungen.
Die Rahmenbedingungen für das Bereitstellen
humanitärer Hilfe haben sich im
Berichtszeitraum weiter verschlechtert. Die Anzahl
bewaffneter Konflikte hat sich laut des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in den
letzten 15 Jahren verdoppelt. 1 Angriffe richteten
sich zunehmend direkt gegen die
Zivilbevölkerung, das humanitäre Völkerrecht geriet stärker
unter Druck, für Hilfsorganisationen wurde es
schwieriger, zu den betroffenen Menschen
vorzudringen. Obwohl das humanitäre Völkerrecht die
Gewährleistung von humanitärer Hilfe schützt,
wurden im Berichtszeitraum 1.129 Helferinnen
und Helfer im humanitären Einsatz getötet.2
2022 und 2023 waren außenpolitisch und
humanitär besonders herausfordernde Jahre. Der
völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die
Ukraine beendete die europäische Sicherheitsordnung,
die für die Bundesrepublik Deutschland seit der
Wiedervereinigung das Fundament für ein Leben
in Freiheit, in Sicherheit und in Wohlstand war.
Der terroristische Überfall der Hamas auf Israel
am 7. Oktober 2023 und der anschließende Krieg
im Gazastreifen hatten zehntausende Todesopfer,
hunderttausendfache Vertreibung und zeitweilig
eine Hungersnot in Teilen Gazas 3 zur Folge. Das
Wiederaufflammen des Bürgerkriegs im Sudan
2023 verursachte die aktuell größte humanitäre
Krise weltweit mit mehr als 20 Millionen
betroffenen Menschen, während auch in Afghanistan
und Jemen die humanitären Krisen anhielten.
2.2. Die Entwicklung der bereitgestellten Mittel für
humanitäre Hilfe
Angesichts des weltweiten Bedarfs hat die
Bundesregierung den Menschen engagiert geholfen.
Deutschland war über Jahre hinter den USA der
weltweit zweitgrößte Geber. Bis zum Jahr 2022
stiegen die vom Bundestag für humanitäre Hilfe
bereitgestellten Mittel auf 3,28 Milliarden Euro an.
In den Jahren 2023 bis 2025 sanken die
verfügbaren Mittel im Auswärtigen Amt jedoch
kontinuierlich. Mit Blick auf den geringeren
finanziellen Spielraum in den öffentlichen Haushalten
konnten für 2023 2,72 Milliarden Euro, für 2024
2,26 Milliarden Euro und für 2025 1,06 Milliarden
Euro für humanitäre Hilfe verausgabt werden.
Trotz der geringeren Mittel blieb Deutschland
mit seinem Engagement in den wichtigsten
Krisenkontexten in der Spitzengruppe der
Geberländer (weitere Details siehe Kapitel 4).
2. Die Entwicklung der Bedarfe, der bereitgestellten Mittel und
Reformbemühungen
1 IKRK, IKRK-Tätigkeitsbericht 2024, Genf 2025.
2 Humanitarian Outcomes, Aid Worker Security Database.
3 IPC (Integrated Food Security Phase Classification), Famine Review Committee: Gaza Strip, August 2025 Conclusions and Recommendations.
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Geringfügige Abweichungen ggü. dem Haushaltsportal des BMF (www.bundeshaushalt.de) erklären sich durch Verrechnungen von
Rückzahlungen aus den Vorjahren, die in diesem Bericht nicht mit eingerechnet sind.
Die Entwicklung des Gesamthaushalts für humanitäre Hilfe im Ausland (2022 – 2025)
(in Millionen Euro)
Auch bei anderen großen Gebern sanken die
humanitären Mittel. 2023 hatte das global
verfügbare Budget für humanitäre Hilfe mit 37,5
Milliarden US-Dollar seinen bisherigen Höchststand
erreicht. 82 Prozent dieser Mittel kamen von
Regierungen, 18 Prozent aus Privatspenden oder
philanthropischem Engagement. 4 2024 waren
weltweit nur noch 33,9 Milliarden US-Dollar
verfügbar. 2025 führten die Streichungen zu Anfang
der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald
Trump zu einer Verschärfung der
Finanzierungskrise im humanitären System. Vorläufige
Berechnungen zeigen, dass 2025 nur noch 27 Milliarden
US-Dollar zur Verfügung standen – ein Rückgang
um 28 Prozent gegenüber 2023. Zum Vergleich:
Nach Bedarfsschätzungen der Vereinten
Nationen wären 2025 circa 47 Milliarden US-Dollar an
humanitären Mitteln nötig gewesen.5
2.3. Umfassende Reformbemühungen als Reaktion
auf die Finanzierungskrise
Mit umfangreichen Reformbestrebungen, wie
UN80 oder dem sogenannten Humanitarian
Reset, reagierte die humanitäre Gemeinschaft auf
diese Entwicklung: Während die UN80-
Initiative die Architektur der Vereinten Nationen
reformiert, fokussiert der Humanitarian Reset darauf,
die bestmögliche Handlungsfähigkeit
humanitärer Hilfe in der Finanzierungskrise zu
gewährleisten. Die Hilfe soll sich in Zukunft nur noch auf
die allergrößten Notlagen fokussieren,
Entscheidungsprozesse sollen verschlankt und interne
Serviceleistungen gebündelt werden, mehr Mittel
sollen direkt an lokale Organisationen fließen.
4 ALNAP, Global Humanitarian Assistance Report 2025, London 2025.
5 UN OCHA, Global Humanitarian Overview 2025, New York 2024.
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3. Deutschlands Rolle im internationalen humanitären System
Die Bundesregierung unterstützte diesen
Reformprozess und setzte sich außerdem dafür ein,
mehr humanitäre Mittel gezielter und effizienter
über länderbasierte Gemeinschaftsfonds zu
verwenden sowie die Rolle der Vereinten Nationen
in der Koordinierung der Mittel im jeweiligen
Kontext zu stärken. Ziel war es auch, den
Übergang von humanitärer Hilfe zur Arbeit von
Entwicklungs- und Friedensakteuren zu stärken, um
langfristige Resilienz aufzubauen und
Abhängigkeiten zu beenden, insbesondere in
langanhaltenden Krisen. Der Schutz der betroffenen
Bevölkerungsgruppen sollte als zentraler Bestandteil
humanitärer Hilfe gewahrt bleiben. Dabei war die
Ausrichtung am humanitären Völkerrecht und
den humanitären Prinzipien besonders wichtig.
Die Strategie zur humanitären Hilfe des
Auswärtigen Amts diente der Bundesregierung als
Kompass im internationalen humanitären
System. Auf dieser Grundlage nahm sie Einfluss auf
zentrale Reformprozesse und setzte wichtige
Initiativen um.
3.1. Deutschland beteiligte sich weiterhin am
globalen Reformprozess „Grand Bargain“
Auf dem Humanitären Weltgipfel (World
Humanitarian Summit) im Jahr 2016 wurde in
Zusammenarbeit mit Regierungen, Vereinten
Nationen und Hilfsorganisationen der humanitäre
Reformprozess „Grand Bargain“ ins Leben
gerufen. Dieser hat die Steigerung der Effektivität
und Effizienz in der humanitären Hilfe zum Ziel.
Die Maßnahmen dafür umfassen unter anderem
Verbesserungen bei der humanitären
Bedarfsermittlung, die verstärkte Einbeziehung von
lokalen Akteuren und der Gemeinschaften vor Ort,
den vermehrten Einsatz von finanziellen
Soforthilfen in humanitären Hilfsprogrammen, den
Ausbau mehrjähriger humanitärer Finanzierung
entlang des Humanitarian-Development-Peace-
Nexus (HDP-Nexus) sowie die Verringerung des
Verwaltungsaufwands für humanitäre
Organisationen.
Seit der Unterzeichnung brachte sich die
Bundesregierung aktiv in den Reformprozess ein:
Von 2022 an war das Auswärtige Amt Mitglied
in der Steuerungsgruppe, gemeinsam mit der
EU-Kommission repräsentierte Deutschland bis
Juli 2025 dort die Geber. Darüber hinaus setzte
das Auswärtige Amt konkrete Reformen in der
eigenen humanitären Hilfe um, wie im
Folgenden beispielhaft erläutert wird.
3.1.1. Lokalisierung: die Bundesregierung förderte
lokale humanitäre Organisationen
Lokalisierung ist ein Ansatz, der lokale
Organisationen aktiv in das humanitäre System
einbindet und eigenverantwortliches Handeln am Ort
der Krise fördert. Denn lokale Organisationen
– seien es nachbarschaftliche Nothilfegruppen
wie im Sudan, frauengeführte Netzwerke wie in
den Sahelstaaten oder religiöse
Solidaritätsgruppen wie in der Demokratischen Republik
Kongo oder in Indonesien – leisten „Erste Hilfe“. Ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben in den
betroffenen Gebieten und kennen die Situation
und den Bedarf sehr genau. Sie sind nach
Katastrophen sofort zur Stelle und arbeiten
kosteneffizienter als internationale
Nichtregierungsorganisationen (NROs) oder die Vereinten Nationen. 6
6 Humanitarian Outcomes, Efficiency and Inefficiency in Humanitarian Financing, London 2017.
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Im Rahmen des „Grand Bargains“ sagte die
Bundesregierung zu, die Rolle lokaler humanitärer
Organisationen zu stärken, um humanitäre
Hilfe so effizient wie möglich direkt an der Basis zu
leisten. Das Auswärtige Amt hatte sich zum Ziel
gesetzt, 25 Prozent seiner Mittel „so lokal wie
möglich“ zu verausgaben. 2024 wurden 21,9
Prozent erreicht.
7 International Rescue Committee, A win-win: Multi-year flexible funding is better for people and better value for donors, Washington 2020;
Overseas Development Institute / Humanitarian Policy Group, Multi-year humanitarian funding: a thematic evaluation, London 2019.
Die Angabe für 2025 war bei Redaktionsschluss noch nicht vollumfänglich verfügbar.
Anteil der Mittel, die über maximal einen Intermediär an lokale Akteure gegeben wurden (in %)
3.1.2. Das Auswärtige Amt vergab Mittel flexibel
und mehrjährig
Die meisten humanitären Großkrisen dauern
über viele Jahre an. Im Osten der
Demokratischen Republik Kongo kämpfen zum Beispiel seit
vielen Jahren verschiedene Milizen um
Bodenschätze und Einfluss. Hilfsprogramme in diesen
hochkomplexen Kontexten jedes Jahr neu
aufzusetzen und jede Anpassung neu zu beantragen, ist
für alle Beteiligten ineffizient.
Flexible Mittel – also Finanzierung ohne enge
geographische oder thematische Zweckvorgaben
– erhöhen ebenfalls die Wirksamkeit. Wenn
Partnerorganisationen Mittel eigenständig dorthin
lenken können, wo der akute Bedarf am größten
ist, ohne für jede Anpassung einen neuen
Geberbeschluss abwarten zu müssen, verbessert sich
die Treffsicherheit der Hilfe erheblich.
Unabhängige Forschung 7 zeigt, dass eng zweckgebundene
Mittel die Verwaltungskosten in die Höhe
treiben, weil auch sachlich gebotene Anpassungen
aufwendige Genehmigungsverfahren erfordern.
Aus diesem Grund einigten sich die
Unterzeichner des „Grand-Bargain“-Reformprozesses
darauf, den Anteil überjährig gewährter Mittel sowie
die Flexibilität in der Ausgabepraxis zu
vergrößern. Das Auswärtige Amt hat daher in der
Berichtsperiode seinen Finanzierungsansatz in der
humanitären Hilfe mit Blick auf
Mehrjährigkeit und Flexibilität weiterentwickelt. Der Anteil
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Anteil der Mittel, die mehrjährig vergeben wurden (in %)
mehrjähriger Mittel stieg von 25 Prozent im Jahr
2016 auf mehr als 68 Prozent im Jahr 2023; der
Anteil flexibel einsetzbarer Mittel wuchs im
gleichen Zeitraum von 11 auf 65 Prozent. Damit hat
das Auswärtige Amt die im „Grand Bargain“
gesetzten Ziele deutlich übertroffen.
3.1.3. Deutschlands Unterstützung für finanzielle
Soforthilfe
Dort, wo es die Situation erlaubt, ist Hilfe in Form
von Geld- und Gutscheinleistungen die beste
Herangehensweise, damit Menschen in Not flexibel
und selbstbestimmt ihren Bedarf decken können.
Die globale Gebergemeinschaft bekräftigte 2025
erneut ihr gemeinsames Eintreten für – und ihre
Erwartungen an – Programme der Geld- und
Gutscheinhilfen. 8 Das Auswärtige Amt prüfte
den Einsatz von diesen Hilfen in den jeweiligen
Kontexten stetig und setzte sich dafür ein,
diesen unter Anwendung neuester digitaler
Technologien weiterzuentwickeln, das Monitoring von
Geld- und Gutscheinleistungen zu verbessern
und eine konsequente Anwendung der
einschlägigen Compliance-Richtlinien weiterhin sehr eng
nachzuhalten. Die Bundesregierung setzt sich mit
Nachdruck für die höchsten Standards ein.
3.1.4. Verzahnung humanitärer Hilfsmaßnahmen
mit Maßnahmen der Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit
Resilienz und politische Stabilität sowie
Frieden sind oft Voraussetzungen für die
Beendigung von humanitären Notlagen und
Vorbeugung neuer Krisen. Stabilisierungsmaßnahmen
und die Entwicklungszusammenarbeit können
dazu beitragen, humanitäre Bedarfe zu
reduzieren, Resilienz von Menschen und Strukturen zu
stärken und damit Notlagen früher zu beenden
sowie nicht (erneut) entstehen zu lassen. Diese
abgestimmte Vorgehensweise ist als
Humanitarian-Development-Peace-Nexus bekannt und
international vereinbart.
Als Brücke zwischen humanitärer Hilfe und
langfristiger Entwicklungszusammenarbeit
nutzt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
8 Global Donor Cash Forum, Common Donor Approach to Humanitarian Cash Assistance 2025, CALP Network.
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die strukturbildende Übergangshilfe
(Haushaltstitel „Krisenbewältigung, Wiederaufbau;
Infrastruktur, KWI“) als Instrument zur
Resilienzstärkung in Krisengebieten. Durch
multisektorale Ansätze, die mehrjährig finanziert
werden, konnten seit 2021 bis zu 68 Millionen
Menschen erreicht werden, darunter knapp 60
Prozent Frauen und Mädchen. Darüber hinaus
reagiert die Sonderinitiative Geflüchtete und
Aufnahmeländer (SI GA) des BMZ flexibel und
gezielt auf Fluchtsituationen. Aufnahmeländer
werden unterstützt, lokale Perspektiven für
geflüchtete Menschen zu schaffen und damit auch
einer Weiterflucht vorzubeugen. Durch die SI
GA wurden zwischen 2022 und 2025 ca. 7 bis 9
Millionen Personen jährlich erreicht.
Seit 2019 gibt es außerdem den Nexus-
Chapeau-Ansatz, der Maßnahmen der humanitären
Hilfe und der strukturbildenden
Übergangshilfe durch komplementäre Projektförderung
verknüpft. Dabei werden Organisationen durch
jeweils ein Projekt über das Auswärtige Amt und
ein Projekt über das BMZ finanziert. Die
Projekte sind über eine gemeinsame Zielsetzung
verbunden und können somit den Nexus-Ansatz
besonders effektiv umsetzen.
Eine externe Studie aus dem Jahr 2023
attestierte dem Nexus-Chapeau-Ansatz unter anderem
Effizienzgewinne durch die geteilte Nutzung
von Personal und Ressourcen. Allerdings gibt es
auch Herausforderungen wie asynchrone
Förderzyklen oder eingeschränkte Flexibilität in
instabilen Kontexten.
3.2. Weitere wichtige deutsche Initiativen
Die Bundesregierung als Geber setzte im
Berichtszeitraum auch eigene
Schwerpunktthemen und gestaltete damit aktiv die
Transformation des humanitären Systems. Neben der
vorausschauenden humanitären Hilfe war dies
auch das Eintreten gegen geschlechtsspezifische
Gewalt und für den verbesserten Zugang von
Frauen und Mädchen zu humanitären
Hilfeleistungen.
3.2.1. Vorausschauende humanitäre Hilfe
Wenn sich ein Wirbelsturm auf dem Ozean
zusammenbraut, können die meteorologischen
Dienste in den Stunden und Tagen vor dem
Erreichen der Küste Warnungen ausgeben, wo er
auf Land treffen wird. Diese kostbare Zeit kann
zur Vorbereitung genutzt werden, zum Beispiel
in Bangladesch oder auf den Philippinen:
Menschen können ihre Wellblechdächer besser
befestigen, damit sie im Sturm nicht davonfliegen
und anschließend ersetzt werden müssen. Vieh
kann auf höher gelegene Weiden gebracht
werden und ist damit vor dem Ertrinken geschützt.
Familien können Nahrungsmittelvorräte
anlegen, falls ihre Dörfer für Tage oder Wochen von
der Außenwelt abgeschnitten werden. All diese
Vorbereitungen kosten Geld, das die Ärmsten
der Armen nicht haben. Es ist aber um ein
Vielfaches würdiger und günstiger, sie bereits in der
Phase der herannahenden Gefahr zu
unterstützen, als sehenden Auges die Katastrophe
passieren zu lassen und dann hinterher die Schäden
zu beseitigen. Inzwischen belegen zahlreiche
Studien die konkreten Einsparungen durch
vorausschauendes Handeln in der humanitären
Hilfe. 9 Mit der Zunahme von
Starkwetterereignissen, nicht zuletzt aufgrund des
Klimawandels, wird diese Art von Hilfe immer relevanter.
9 UN OCHA, Saving lives, time and money. Evidence from anticipatory action, 2025.
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Anteil der Finanzierung von Maßnahmen der vorausschauenden humanitären Hilfe (in %)
Deutschland ist einer der wichtigsten Geber
für vorausschauende humanitäre Hilfe und das
Auswärtige Amt Vorreiter bei der
entsprechenden Förderung. Während des 2021
ausgerichteten High Level Event on Anticipatory Action
sagte die Bundesregierung zu, die Mittel für
vorausschauende humanitäre Hilfe im Jahr 2022
zu verdoppeln und im Jahr 2023 auf fünf
Prozent der gesamten deutschen humanitären
Mittel zu erhöhen. Dieses Ziel wurde durch das
Auswärtige Amt in den Jahren 2023 und auch 2024
erreicht.
Die Angabe für 2025 war bei Redaktionsschluss noch nicht vollumfänglich verfügbar.
Das Auswärtige Amt förderte vorausschauende
humanitäre Hilfe über verschiedene
Partnerorganisationen: Der Disaster Relief
Emergency Fund (DREF) der Rotkreuz-/
Rothalbmondbewegung zum Beispiel hat in 94 Ländern die
Erarbeitung nationaler Krisenreaktionspläne
ermöglicht. 80 Prozent der Mittel gingen an
nationale, 10 Prozent an regionale Organisationen.
Seit 2023 fördert das Auswärtige Amt auch die
Anticipatory Humanitarian Action Financing
Facility der Deutschen Welthungerhilfe und
ihrer Partner.
3.2.2. Besondere Unterstützung für Frauen,
Mädchen und vulnerable Menschen
Humanitäre Hilfe ist besonders effektiv, wenn
sie die besonderen Bedürfnisse von Frauen,
Mädchen und vulnerablen Menschen
konsequent einbezieht.
Frauen und Mädchen sind oft stärker von
humanitären Krisen betroffen, da sie weniger
Zugang zu den in Krisen ohnehin knappen
Ressourcen wie Nahrungsmitteln haben und ihre
Interessen im öffentlichen Raum schlechter
vertreten können. Auch viele der negativen
Krisenbewältigungsmechanismen treffen
Frauen und Mädchen stärker: Mädchen werden in
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Krisenzeiten aus der Schule genommen, um
sich um Haushalt und kleinere Geschwister zu
kümmern, damit die Mutter außer Haus
arbeiten und zum Lebensunterhalt beitragen kann.
In Ländern, in denen ein Brautpreis gezahlt
wird, werden Mädchen noch früher
verheiratet, weil die Familie in der Krise das zusätzliche
Einkommen braucht. Menschen mit
Behinderungen können weniger mobil sein und
größere Schwierigkeiten als andere haben, sich zum
Beispiel für Nahrungsmittelverteilungen
anzustellen. Oft gibt es auch keinen
barrierefreien Zugang, zum Beispiel zu Latrinen in
Flüchtlingslagern.
Zudem steigt in fragilen Kontexten das Risiko
sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt
(Sexual and Gender-Based Violence, SGBV). Der
gezielte Einsatz sexualisierter Gewalt im Krieg
ist ein gravierendes Problem, das insbesondere
Frauen trifft. Aber auch Jungen und Männer sind
geschlechtsspezifischen Risiken ausgesetzt, wenn
sie zum Beispiel Ziel von
Rekrutierungskampagnen lokaler Milizen sind, Opfer von
Vergeltungsaktionen werden und sich schwerer davor
schützen können, in Kampfhandlungen verwickelt zu
werden. Oft haben sie weniger Zugang zu
psychosozialer Unterstützung, insbesondere wenn
sie Opfer sexualisierter Gewalt werden, die noch
tabuisierter ist als sexualisierte Gewalt gegen
Frauen und Mädchen.
Die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in
der humanitären Hilfe, der Krisenbewältigung
und im Wiederaufbau zu berücksichtigen und
sie dabei zu unterstützen, diese Prozesse
umfänglich mitzuprägen, war auch eine der
deutschen Prioritäten für die nationale Umsetzung
der Sicherheitsratsresolution 1325 zum Thema
„Frauen, Frieden und Sicherheit“. Die
Bundesrepublik Deutschland ist seit 2016 Mitglied des
Call to Action on Protection from Gender-
Based Violence in Emergencies, einer Initiative zur
Bündelung und Stärkung des internationalen
Einsatzes gegen SGBV. Von 2021 bis 2025 war die
Bundesrepublik Deutschland Mitglied des
Vorsitzes der Initiative.
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4.1. Übersicht der Gesamtverteilung (2022-2025 in %)
4. Das Engagement der Bundesregierung in regionalen
Schwerpunkten
Im Folgenden wird beispielhaft erläutert, in welchen Kontexten und zu welchem Zweck die Mittel
eingesetzt wurden.
Rund 1% der verfügbaren Mittel sind in Ozeanien zum Einsatz gekommen. Die Kategorie „Global“ umfasst Fondseinzahlungen,
Globalförderungen, thematische Förderungen und überregionale Förderungen.
4.2. Übersicht über wesentliche Krisenengagements
4.2.1. Naher und Mittlerer Osten
Palästinensische Gebiete, insbesondere Gaza
Deutschland ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher
Partner der Zivilbevölkerung in den
palästinensischen Gebieten. In Reaktion auf den
Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023
startete Israel eine umfassende Militäroperation
gegen die Hamas im Gazastreifen. In Folge der
Kampfhandlungen stiegen die humanitären
Bedarfe der Menschen dramatisch an. Das
Auswärtige Amt reagierte rasch und stellte umfassend
neue Mittel für humanitäre Hilfe bereit. Dadurch
wuchs das deutsche Budget für humanitäre
Hilfe in den palästinensischen Gebieten von rund 82
Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 175
Millionen Euro im Jahr 2023 an. 2024 wurden rund 148
Millionen Euro für humanitäre Hilfe von
deutscher Seite bereitgestellt und 2025 rund 77
Millionen Euro. Außerdem hat sich die
Bundesregierung im Berichtszeitraum mit der Bundeswehr
an den Luftabsetzungen humanitärer Hilfsgüter
für die Bevölkerung Gazas beteiligt. Darüber
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hinaus verfolgte die Bundesregierung mit
Nachdruck humanitäre Diplomatie in der Region, um
zu einer verbesserten Versorgung der
notleidenden Bevölkerung beizutragen. Neben
verschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung reiste
insbesondere die Sondergesandte des Auswärtigen
Amts für humanitäre Hilfe im Nahen und
Mittleren Osten in der Regel monatlich in die Region
und setzte sich dort insbesondere für
verbesserte humanitäre Zugänge in den Gazastreifen ein.
Hervorzuheben sind außerdem die auch vom
Auswärtigen Amt geförderten und erfolgreichen
Impfkampagnen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Evakuierung der Kinder aus
dem SOS-Kinderdorf in Rafah nach Bethlehem.
Syrien und Nachbarländer
Das Engagement für die Menschen in Syrien
und für Geflüchtete in den Nachbarländern trug
im Berichtszeitraum zur Stabilisierung der
angrenzenden Aufnahmeländer und zu einem
positiven Deutschlandbild in Syrien bei.
Das Erdbeben vom 6. Februar 2023 im Süden der
Türkei und im Nordwesten Syriens verursachte
massive Schäden an der Infrastruktur und
stellte die ohnehin schon entwurzelten Menschen
vor größte Herausforderungen. Die
Bundesregierung reagierte hier schnell und entschieden:
Bereits zwei Tage nach dem Erdbeben wurden
erste zusätzliche humanitäre Mittel zugesagt.
Insgesamt stellte das Auswärtige Amt
zusätzliche 100 Millionen Euro humanitärer Mittel für
die Erdbebenhilfe in Syrien bereit. Die
humanitäre Hilfe für Syrerinnen und Syrer erreichte
2023 die Rekordsumme von fast 445 Millionen
Euro.
Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024
war ein entscheidender Wendepunkt in der
jüngeren Geschichte Syriens. In direkter Reaktion
auf den Sturz passte das Auswärtige Amt seine
humanitäre Hilfe nochmals an und
finanzierte ein umfangreiches landesweites Portfolio zur
Deckung der drängendsten humanitären
Bedarfe (227 Millionen Euro für 2024, 123 Millionen
Euro für 2025).
Jemen
Im Berichtszeitraum erreichten die vom
Auswärtigen Amt für humanitäre Hilfe im Jemen
bereitgestellten Mittel im Jahr 2022 den bisherigen
Höchstwert von rund 200 Millionen Euro. Durch
die hohen deutschen Beiträge und die Beiträge
verschiedener anderer Geber konnte 2022 eine
Hungersnot abgewendet werden. Seitdem gingen
die Zuwendungen auf rund 25 Millionen Euro
für 2025 zurück. Der humanitäre Zugang in den
Gebieten im Norden des Landes unter
Kontrolle der De-facto-Autoritäten (Huthis)
verschlechterte sich drastisch, was eine prinzipientreue
Bereitstellung der humanitären Hilfe zunehmend
erschwerte. Die Einschränkungen eskalierten in
Form von präzedenzlosen willkürlichen
Festnahmen von Lokalbeschäftigten der
humanitären Organisationen, insbesondere in den Jahren
2024 und 2025. Im Zuge dessen verlagerte das
Auswärtige Amt sein humanitäres Engagement
weitestgehend in den Süden des Landes, der
unter der Kontrolle der international anerkannten
Regierung steht. Ende 2025 setzten auch die
Vereinten Nationen nur noch minimal humanitäre
Hilfe im Norden um. In Folge der Festnahmen
und sinkender Gebermittel, aber auch verbunden
mit der Listung der Huthis als terroristische
Organisation durch die USA, zogen sich auch viele
Nichtregierungsorganisationen aus dem Norden
zurück. Gemessen an den Bedarfen hält im
Jemen eine der größten humanitären Krisen
weltweit an.
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Libanon
Das Auswärtige Amt unterstützte den Libanon
insbesondere bei der Aufnahme und
humanitären Versorgung von aus Syrien geflüchteten
Menschen mit insgesamt 118 Millionen Euro im
Jahr 2022 und 78 Millionen Euro im Jahr 2023.
Dank steter Beobachtung der Situation
konnte die Bundesregierung schnell und umfassend
auf die humanitären Bedarfe und
Binnenvertreibungen in Süd-Libanon reagieren, die durch
die israelische Bodenoffensive ab Oktober 2024
in Reaktion auf anhaltende Angriffe der
Hisbollah ausgelöst wurden. Im Jahr 2024 finanzierte
das Auswärtige Amt ein umfangreiches
Portfolio von rund 180 Millionen Euro an humanitärer
Hilfe mit einem Fokus auf mobiler
Gesundheitsversorgung sowie Hilfen für Binnenvertriebene.
Nach dem Waffenstillstand im November 2024
wurde die Rückkehr von Binnenvertriebenen
und die Versorgung der aus Syrien geflüchteten
Menschen, die weiterhin im Libanon leben,
gefördert.
4.2.2. Afrika
Sudan
Seit Ausbruch der Kampfhandlungen in Sudan
im April 2023 zählte die größte humanitäre
Krise der Welt zu den Schwerpunkten deutscher
humanitärer Hilfe. Deutschland stand
solidarisch an der Seite notleidender Menschen in
Sudan und trug durch Unterstützung der
Nachbarstaaten bei der Bewältigung der regionalen
Flüchtlingskrise dazu bei, dass diese politisch
stabil blieben.
Deutschland nahm eine Führungsrolle in der
humanitären Diplomatie ein und hatte als Ko-
Gastgeber zahlreicher internationaler
Konferenzen 2024 unter anderem maßgeblichen Anteil
an weltweiten Rekordzusagen an humanitärer
Hilfe in Höhe von rund 2,5 Milliarden US-
Dollar. Daneben setzte sich die Bundesregierung
beständig für die Verbesserung des Zugangs, des
Schutzes der Zivilbevölkerung und des
humanitären Raums ein.
Äthiopien
2022 und 2023 trug der Einsatz der
Bundesregierung maßgeblich dazu bei, die durch die
Kampfhandlungen in Tigray (Äthiopien)
verursachte Not zu lindern und nach Abschluss der
Kampfhandlungen die Versorgung von
Vertriebenen und anderen Betroffenen zu verbessern.
Durch enge Abstimmung im Kreis
gleichgesinnter Geber, durch Ausweitung der humanitären
Hilfe und durch den zielgerichteten Einsatz für
humanitären Zugang gelang es,
hunderttausenden Vertriebenen eine Rückkehr in ihre Heimat
zu ermöglichen und dort eine Basisversorgung
zu gewährleisten.
Somalia
Deutschland leistete in den Jahren 2022 und
2023 einen wesentlichen Beitrag bei der
Bewältigung der Folgen, die die Jahrhundertdürre am
Horn von Afrika mit sich brachte. Auch durch
das deutsche Engagement zur Mobilisierung
internationaler Geber sowie einer engen
Verzahnung von Nothilfe und vorausschauender
humanitärer Hilfe konnte die prognostizierte
Hungersnot in Somalia verhindert werden.
Demokratische Republik Kongo
und Nachbarstaaten
Über den Berichtszeitraum leistete
Deutschland kontinuierlich hohe Beiträge zur
Bewältigung der lang andauernden, komplexen
humanitären Krise in der Region der Großen Seen
Afrikas. Darüber hinaus reagierte die
Bundesregierung 2025 schnell und entschlossen auf das
Vorrücken der M23-Miliz und die Ausweitung
von Kampfhandlungen. Das Auswärtige Amt
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unterstützte neben Nahrungsmittelhilfe auch
die Versorgung mit Medikamenten, Wasser und
Hygieneartikeln. Außerdem setzte sich die
Bundesregierung für den Schutz des humanitären
Raums ein, auch gegenüber Nachbarstaaten.
Westafrika
In Westafrika leistete Deutschland unter
anderem einen Beitrag zur Linderung von
humanitären Bedarfen, die durch klimatische Ereignisse,
Terrorismus und politische Instabilität
verursacht wurden. Im Rahmen der Tschadsee-
Konferenz 2023 kündigte die Bundesregierung mit der
Nexus Funding Facility ein innovatives
Finanzierungsinstrument an, das humanitäre Hilfe
noch besser mit Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierung verzahnen
und so langfristig die Abhängigkeit von
humanitärer Hilfe reduzieren soll (vgl. Kapitel 3.1.4).
Die erste Runde an Projektförderungen durch
die Nexus Funding Facility in Höhe von
ungefähr 6 Millionen Euro wurde inzwischen
angestoßen, um in Kamerun und Tschad im Verbund
mit lokalen und internationalen Organisationen
nachhaltig Hilfe zu leisten.
4.2.3. Europa
Ukraine
Deutschland ist seit 2014 einer der wichtigsten
humanitären Unterstützer der Ukraine. Seit
Begin des russischen Angriffskriegs 2022
engagierte sich Deutschland als zweitgrößter bilateraler
humanitärer Geber noch stärker.
Die Bundesregierung ermöglichte sowohl
kontinuierliche Programme als auch punktuelle
Soforthilfemaßnahmen, zum Beispiel nach
Großangriffen oder für kurzfristige Winterhilfe. Im
erstgenannten Bereich wurden durch das
Auswärtige Amt unter anderem
Nothilfeprogramme für die Bevölkerung in frontnahen
Gebieten, die Unterbringung von Binnenvertriebenen
sowie Leistungen für die mentale und
psychosoziale Fürsorge finanziert. Die Soforthilfe
erfolgte schnell und effizient, beispielsweise nach
der Zerstörung des Kachowka-Staudamms, dem
Raketeneinschlag in einem Kinderkrankenhaus
in Kyjiw sowie größeren
Evakuierungsoperationen in den Regionen Charkiw und Donezk.
Für die besonders schwere Winterzeit stellte die
Bundesregierung seit 2022 jedes Jahr ein
humanitäres Hilfspaket mit geeigneten Maßnahmen
sicher.
Zudem unterstützte das Auswärtige Amt die
humanitäre Koordinierungsstruktur vor Ort und
förderte insbesondere lokale ukrainische
Organisationen und zivilgesellschaftliche Akteure.
Berg-Karabach
Nach dem militärischen Eingreifen
Aserbaidschans im Oktober 2023 und der folgenden Flucht
der nahezu gesamten armenischen Bevölkerung
aus Berg-Karabach hat die Bundesregierung
sofort reagiert und Unterstützung bereitgestellt. In
der ersten Phase ermöglichte das Auswärtige Amt,
dass die Partnerorganisationen IKRK, UNICEF
(UN-Kinderhilfswerk) und UNHCR (UN-
Flüchtlingshilfswerk) Geflüchteten bei ihrer Ankunft
in Armenien insbesondere materiell halfen,
beispielsweise mit Hygieneartikeln sowie
Bargeldhilfen, um ihre täglichen Bedarfe zu decken.
Weiterhin erhielten sie Zugang zu rechtlicher Beratung,
medizinischer Versorgung, Unterstützung bei der
Wohnungssuche und Integration durch Angebote
sozialer Aktivitäten und Weiterbildungen. In der
zweiten Phase stärkten die Hilfsorganisationen in
Armenien mit Mitteln des Auswärtigen Amts auch
die dauerhaften Aufnahmestrukturen und -
gemeinden, sodass eine langfristige Bleibe von über
100.000 geflüchteten Berg-Karabach-Armeniern
auch Verdienst deutschen Engagements ist.
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4.2.4. Asien
Afghanistan
Auch nach der Machtübernahme der Taliban
in Afghanistan im August 2021 unterstützte die
Bundesregierung weiterhin die
Zivilbevölkerung. Das Auswärtige Amt förderte im Einklang
mit den internationalen Gebern humanitäre
Hilfe ausschließlich dort, wo Frauen weiterhin
arbeiten und Frauen und Kinder erreicht
werden können. Die Unterstützung erfolgt
regierungsfern und ohne die Beteiligung oder
Begünstigung der De-facto-Regierung der Taliban.
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung blieb auf
humanitäre Hilfe angewiesen. Ursache hierfür
waren vor allem strukturelle Faktoren, unter
anderem die sich verschlechternde
Ernährungssicherheit, die Rückkehr einer großen Anzahl
von Menschen aus den Nachbarländern
Pakistan und Iran sowie schwere Sicherheits- und
Schutzrisiken, insbesondere für Frauen und
Mädchen. Auch auf immer wieder eintretende
Naturgefahren wie Erdbeben, Dürren und
Sturzfluten reagierte die Bundesregierung
kurzfristig. So wurden 2025 vom Auswärtigen Amt rund
2 Millionen Euro bereitgestellt, um die von den
Erdbeben im August und November
Betroffenen in Ost- und Nord-Afghanistan zum Beispiel
mit Notunterkünften zu unterstützen.
Den mit der Machtkonsolidierung der Taliban
einhergehenden Einschränkungen des
humanitären Raums begegnete die Bundesregierung
entschlossen durch engagierte, mit den
Partnern abgestimmte humanitäre Diplomatie.
Die Beschäftigungsverbote für Afghaninnen in
NROs und UN-Organisationen erschweren die
Umsetzung prinzipienbasierter humanitärer
Hilfe.
Myanmar/Bangladesch
Die humanitäre Lage in Myanmar hat seit der
Machtübernahme des Militärregimes 2021
katastrophale Ausmaße angenommen. Bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen der
Militärjunta und nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen
verursachten eine hohe Zahl ziviler Opfer. Die
Zivilbevölkerung war den Auswirkungen
weitgehend schutzlos ausgeliefert.
Seit 2017 wurden etwa 1,2 Millionen
Angehörige der muslimischen Minderheit der
Rohingya nach Bangladesch vertrieben und leben dort
seither unter prekären Bedingungen in
Flüchtlingslagern. Das Auswärtige Amt trug im
Berichtszeitraum mit humanitärer Hilfe in Höhe
von fast 113 Millionen Euro zur Verbesserung
der Versorgung der Rohingya-Flüchtlinge bei.
Auf die Jahrhundert-Erdbeben im März 2025,
die insbesondere Myanmar betrafen, reagierte
das Auswärtige Amt kurzfristig mit über 2
Millionen Euro Erdbebenhilfe.
4.2.5. Lateinamerika
Venezuela
Die sich im Berichtszeitraum kontinuierlich
verschlechternde wirtschaftliche und politische
Lage in Venezuela führte zur größten
regionalen Flucht- und Migrationskrise in der
jüngeren Geschichte Lateinamerikas. Acht Millionen
venezolanische Flüchtlinge leben im Ausland,
85 Prozent davon in der Region um Venezuela.
Große Aufnahmeländer wie Kolumbien, Peru,
Chile und Ecuador hoben im Berichtszeitraum
die Einreisehürden für Migrantinnen und
Migranten sowie Flüchtlinge an, während
gleichzeitig Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierungen
und mangelnde Integration in den
Aufnahmeländern anstiegen. Die Schließung der US-
Grenze zu Mexiko führte zu massenhafter Rückkehr
von Schutzsuchenden durch den gefährlichen
Darién Gap, einem dicht bewaldeten infrastruk-
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turlosen Dschungelstreifen zwischen
Kolumbien und Panama. Das Auswärtige Amt finanzierte
humanitäre Hilfe über den gesamten
Berichtszeitraum in Höhe von rund 33 Millionen Euro
und leistete damit einen Beitrag zur Linderung
des Leids der fast acht Millionen
Schutzsuchenden in der betroffenen Region.
Haiti
Auch im Berichtszeitraum hielt die
komplexe politische und von Naturgefahren verstärkte
Krise der öffentlichen Sicherheit an. In weiten
Teilen des Landes uferte die Bandenkriminalität
aus, es kam zu hoher Binnenvertreibung und
sexualisierter Gewalt. Deshalb engagierte sich die
Bundesregierung zusammen mit humanitären
Partnern vor Ort für die Erhaltung des
humanitären Raums und für Zugang zu den am
stärksten Betroffenen. Die Unterstützung fokussierte
auf die dringendsten Bedarfe, insbesondere in
den Bereichen Gesundheit und
Lebensmittelversorgung, und trug unter anderem dazu bei,
dass sich die Ernährungslage verbesserte. Im
Berichtszeitraum finanzierte das Auswärtige Amt
humanitäre Hilfe in Höhe von 14 Millionen
Euro. Darin enthalten waren Ende 2024 1,3
Millionen Euro als erster Beitrag für die Eröffnung
des Haiti Humanitarian Fund der Vereinten
Nationen.
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5. Anhang
Übersicht der 20 Länder, in denen 2022 bis 2025 die meisten Mittel umgesetzt wurden – die restlichen
knapp 1,3 Milliarden Euro wurden in weiteren rund 100 Ländern verausgabt.
Die 20 Länder, in denen die meisten Mittel verausgabt wurden (2022 - 2025, in Millionen Euro)
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Weitere 5,6 Millionen Euro wurden in Ozeanien verausgabt. Die Kategorie „Global“ umfasst Fondseinzahlungen, Globalförderungen, thematische
Förderungen und überregionale Förderungen.
Verausgabung nach Regionen (2022 - 2025, in Millionen Euro)
Weitere rund 5,6 Millionen Euro wurden in Ozeanien verausgabt (2023: 0,05 Millionen Euro, 2024: 3,5 Millionen Euro, 2025: 2,03 Millionen Euro.). Die
Kategorie „Global“ umfasst Fondseinzahlungen, Globalförderungen, thematische Förderungen und überregionale Förderungen.
Verteilt auf die vier Berichtsjahre erfolgte die regionale Verteilung in absoluten Zahlen wie folgt:
Die Verausgabung nach Regionen (2022 - 2025, in Millionen Euro)
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Die Verausgabung nach Partnerorganisationen (2022 - 2025, in %)
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Impressum
Herausgeber:
Auswärtiges Amt,
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
www.auswaertiges-amt.de
Stand: Mai 2026
Gestaltung:
www.claudia-medrow.com
Bildnachweis:
Titelfoto: Hala (4) überlebte einen Angriff mit einer Granate. Dank deutscher Förderung
konnte sie von Humanity and Inclusion (HI) mit einer Prothese sowie psychologischer
Hilfe im Rehabilitationszentrum in Sana’a, Jemen, versorgt werden. © ISNAD Agency /
Handicap International
Das obere Viertel des Fotos wurde mit KI generiert.
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Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2022 bis 2025 (Unterrichtung)