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Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6338 · Antrag · Original ↗

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Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen Antrag der Abgeordneten Boris Mijatović, Max Lucks, Deborah Düring, Jamila Schäfer, Claudia Roth, Luise Amtsberg, Schahina Gambir, Ulle Schauws, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Menschen, die sich aufgrund von Krisen oder Kriegen in einer akuten Notlage befinden, haben das Recht auf Hilfe, auf Schutz, auf Lebenserhalt und auf Würde. Dieses Versprechen der humanitären Hilfe gehört zu den fundamentalen Verabredungen und Verpflichtungen der internationalen Staatengemeinschaft. Die humanitäre Hilfe bildet ein zentrales Instrument des humanitären Völkerrechts. Der Bundesrepublik Deutschland kommt als einer der größten Wirtschaftsnationen der Welt und im Kreis der bedeutsamsten Geber humanitärer Hilfe eine besondere Verantwortung zu. Die Stärkung der prinzipientreuen, bedarfsgerechten und wirksamen humanitären Arbeit gilt es mit internationalen Partnern zu stärken. Humanitäre Hilfe hat das uneingeschränkte Ziel, Leben zu retten, Leid zu mindern und unmittelbar den Menschen in Würde zu helfen. Die humanitäre Hilfe richtet sich unterschiedslos an alle Opfer von bewaffneten Konflikten, (Natur-)Katastrophen und Gewalt. Die humanitären Prinzipien von Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sind international anerkannt. Die humanitären Prinzipien garantieren, dass humanitäre Hilfe dem ursprünglichen Auftrag gerecht werden kann. Die humanitären Prinzipien stellen sicher, dass humanitäre Hilfe allein nach dem Maß der Bedürftigkeit geleistet wird und frei von politischen, wirtschaftlichen oder geostrategischen Interessen umgesetzt wird. Auch in außenpolitisch herausfordernden Zeiten ist humanitäre Hilfe kein sicherheitspolitisches Instrument. Die rechtlichen Grundlagen bildet das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen von 1949, ihre Zusatzprotokolle sowie das einschlägige Völkergewohnheitsrecht, die den Schutz der Zivilbevölkerung, von Verwundeten, Gefangenen sowie von humanitärem Personal und Helfern in bewaffneten Konflikten und Krisengebieten regeln und alle Konfliktparteien dazu verpflichten, den Zugang zu Menschen in Not zu ermöglichen. Die Einhaltung dieser Normen ist eine grundlegende Voraussetzung, damit humanitäre Hilfe sichergestellt werden kann. Zugleich tragen diese Normen im Völkerrecht dazu bei, dass auch in bewaffneten Konflikten ein Mindestmaß an Menschlichkeit gewahrt bleibt. Das humanitäre Völkerrecht ist ein Ausdruck historischer Lehren, die geschaffen wurden, um der Gewalt in bewaffneten Konflikten verbindliche humanitäre Grenzen zu setzen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6338 21. Wahlperiode 09.06.2026 Die weltweiten humanitären Bedarfe sind in den vergangenen Jahren dramatisch angestiegen. Mit weltweit über 60 Kriegen und bewaffneten Konflikten gibt es so viel Krisenkontexte mit Waffengewalt wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht. Auch die Zahl der zivilen Opfer steigt weiter dramatisch an: Schätzungen zufolge liegt sie bei 240.000 Zivilpersonen für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 (www.iiss.org/ publications/armed-conflict-survey/2025/armed-conflict-survey-2025/editors- introduction/). Viele bewaffnete Konflikte dauern über Jahre oder sogar Jahrzehnte an und zerstören staatliche Infrastruktur, wirtschaftliche Lebensgrundlagen und gesellschaftliche Stabilität. Weltweit sind nach der neuen Berechnungsgrundlage mindestens 239 Millionen Menschen, nach bisheriger Berechnung weit mehr als 300 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/de- tail/en/ip_26_165; https://venro.org/presse/detail/global-humanitarian-overview-hun- derte-millionen-menschen-auf-humanitaere-hilfe-angewiesen-trotz- schoengerechneter-zahlen). Neben bewaffneten Konflikten trägt zusätzlich die Klimakrise erheblich zur Zunahme humanitärer Krisenkontexte bei. Dürren, Überschwemmungen, Stürme und andere extreme Wetterereignisse zerstören Lebensgrundlagen, verschärfen den Hunger und verstärken bestehende Konflikte um knappe Ressourcen wie Wasser oder landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Klimakrise wirkt als Risikomultiplikator, der bestehende Fragilität verstärkt und neue humanitäre Notlagen hervorbringt. Parallel zur wachsenden Zahl an humanitären Aufgaben schreitet die substantielle Erosion des humanitären Völkerrechts durch Konfliktparteien und ihre Partner voran. Angriffe auf zivile Infrastruktur, Wohngebiete, Krankenhäuser, Schulen oder Energieversorgung gehören in vielen Konflikten inzwischen zur militärischen Realität. Zudem berichten humanitäre Organisationen von einer steigenden Zahl systematischer Blockaden des humanitären Zugangs, der sowohl Hilfslieferungen als auch die Entsendung von humanitärem Personal betrifft, sowie gezielten Angriffe auf Helferinnen und Helfer. Allein im Jahr 2024 wurden weltweit über 380 humanitäre Helferinnen und Helfer getötet, der höchste jemals dokumentierte Wert. Auch im Jahr 2025 setzte sich diese erschreckende Entwicklung fort (www.unognewsroom.org/preview/en/2770/- world-humanitarian-day-celebration-19-august-2025/8343). Diese Eskalationen von Gewaltanwendung stehen in diametralem Widerspruch zu den grundlegenden Normen des humanitären Völkerrechts. Geopolitische Interessen und Konflikte, Blockaden im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die zunehmende Fragmentierung der internationalen Ordnung führen regelmäßig dazu, dass schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht ohne spürbare politische oder rechtliche Konsequenzen verbleiben. Dadurch entsteht eine gefährliche Kultur der Straflosigkeit, in der die vorsätzliche Missachtung humanitärer Normen in Kriegs- und Krisengebieten zum Alltag der militärischen Praxis gehören. Internationale Mechanismen der Rechenschaftspflicht spielen daher eine zentrale Rolle bei der Ahndung schwerster Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Insbesondere der Internationale Strafgerichtshof ist von zentraler Bedeutung, um individuelle Verantwortung nachzuweisen und dieser Straflosigkeit entgegenzuwirken. In Gaza wurden zum Beispiel wiederholt zivile Infrastruktur und humanitäre Einrichtungen Ziel militärischer Angriffe durch das israelische Militär. Zudem wurde der Zugang zu humanitärer Hilfe zeitweise vollständig blockiert. Diese Entwicklung schwächt das humanitäre System erheblich. Ein Teil der Vorwürfe an Israel, darunter der Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung, sind Gegenstand in laufenden Verfahren unter anderem zwischen Südafrika und Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (www.icj-cij.org/case/192) und auch am Internationalen Strafgerichtshof mit Haftbefehlen für den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Gallant (www.icc-cpi.int/news/situation-state- palestineicc-pre-trial-chamber-i-rejects-state-israels-challenges). In der Ukraine zeigen die gezielten Angriffe durch russisches Militär auf die Energieinfrastruktur in Kyjiw und anderen Städten die verheerenden humanitären Folgen von Kriegsstrategien, die kritische zivile Versorgungssysteme bei Energie, Wasser, Wärme aber auch medizinische Einrichtungen zerstören. Gerade Stromausfälle und die Unterbrechung der Wärmeversorgung, insbesondere in den Wintermonaten, führen zu erheblichen Risiken für die Zivilbevölkerung, beeinträchtigen substantiell die medizinische Versorgung und verschärfen die humanitäre Not der Bevölkerung dramatisch. Auch in Myanmar berichten humanitäre Organisationen von systematischen Blockaden von Hilfslieferungen, von gezielten Angriffen auf zivile Einrichtungen wie Krankenhäusern und millionenfachem Leid durch den Einsatz brutaler Gewalt der Militärjunta und zahlreicher paramilitärischer Gruppen gegen die eigene Bevölkerung. Im Sudan kommt es im seit drei Jahren andauernden Bürgerkrieg ebenfalls zu massiven Einschränkungen des humanitären Zugangs, zu Totalblockaden humanitärer Hilfe sowie zu Angriffen auf die eigene Zivilbevölkerung und humanitäres Personal. Systematische Verbrechen wie Vergewaltigungen, Massenexekutionen, Folter und die Vertreibungen ethnischer Gruppen sind brutaler Alltag (u. a. www.hrw.org/de/news/- 2025/10/29/sudan-massengraeuel-in-eroberter-stadt-in-darfur). Angesichts dieser zunehmenden Missachtung des humanitären Völkerrechts gewinnt humanitäre Diplomatie weiter an Bedeutung. Humanitäre Diplomatie ist unverzichtbar, um die Achtung des humanitären Völkerrechts einzufordern und insbesondere die humanitären Zugänge und den Schutz humanitärer Helfer*innen und ziviler Einrichtungen zu erreichen. Die steigenden humanitären Bedarfe treffen jedoch auf eine zunehmend prekäre Finanzierungslage des internationalen Hilfesystems. Obwohl weltweit immer mehr Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, haben fast alle Geberstaaten, die einen wesentlichen Teil der humanitären Finanzierung über multilaterale Strukturen, insbesondere das System der Vereinten Nationen, bereitstellen, ihre Beiträge zur humanitären Hilfe deutlich reduziert. Darunter auch Deutschland, das als einer der verlässlichsten Geber seiner besonderen Verantwortung zuletzt nicht mehr gerecht geworden ist. Dabei lautet die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag wie folgt: „Humanitäre Hilfe werden wir stärken und verlässlich, gezielt und vorausschauend leisten. Dabei prüfen wir ein stärkeres Engagement nach dem Ausfall anderer Geber in wichtigen Bereichen. Wir wollen in Krisenregionen die Kooperation mit bestehenden Netzwerken und neuen Partnerschaften daraufhin überprüfen, wie humanitäre Hilfe in schwierigen Lagen geleistet werden kann. Zur Vorbeugung von Krisen werden wir Frühwarnsysteme stärken. Wir werden zukünftig eine auskömmliche Finanzierung der humanitären Hilfe und Krisenprävention sicherstellen“ (www.koalitionsver- trag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Die Mehrheit des Bundestages hat den Titel humanitäre Hilfe im Haushalt 2025 um mehr als 50 Prozent gekürzt und dies auch für das Folgejahr 2026 auf diesem niedrigen Niveau belassen. Zwar leisten auch andere Staaten, wie Katar, Saudi-Arabien, die Türkei und die Volksrepublik China humanitäre Hilfe. Jedoch wird diese meist bilateral und interessengeleiteter bereitgestellt und orientiert sich dabei weniger an den international anerkannten humanitären Prinzipien der Neutralität, Unparteilichkeit, Menschlichkeit und Unabhängigkeit. Australien stellt eine der wenigen Ausnahmen dar, die ihre Mittel für humanitäre Hilfe im Haushaltsjahr 2025/2026 leicht erhöht haben auf rund 709 Mio. AUD gegenüber 675,9 Mio AUD 2024/2025 (ca. +33 Mio. AUD; www.dfat.gov.au/development/topics/development-issues/building-resilience/ australias-humanitarian-assistance). Der Finanzierungsausfall besteht somit besonders durch die Verringerung der „multilateralen Mittel“, also jener Mittel, die durch internationale Institutionen für eine prinzipientreue und koordinierte Verteilung entscheidend sind. Verlässlicher Zugang und eine bedarfsgerechte, planbare Finanzierung humanitärer Hilfe sind nicht nur Voraussetzung für wirksame Nothilfe, sondern können auch zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen, zur Stärkung von Resilienz und zum Erhalt sozialer Strukturen in Krisenkontexten beitragen. Umgekehrt verschärfen Kürzungen, Unterfinanzierung und politisch eingeschränkter humanitärer Zugang bestehende Notlagen und können dazu führen, dass sich humanitäre Krisen weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund hat das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) den Global Humanitarian Overview (GHO) auf sogenannte „Hyperpriorisierungen“ ausgerichtet. Während der GHO 2025 davon ausging, dass 305 Millionen Menschen weltweit humanitäre Hilfe benötigen, wurden im GHO 2026 die Schätzverfahren geändert und die Zahl derjenigen, die offiziell in den zentralen Reaktionsplänen adressiert werden, auf 239 Millionen Menschen reduziert. Die neue Berechnungsgrundlage fokussiert innerhalb der globalen Bedarfsanalysen diejenigen Maßnahmen und Zielgruppen, die als unmittelbar lebensrettend gelten. In der Praxis bedeutet dies, dass ein erheblicher Teil der Menschen mit weiterhin gravierenden humanitären Bedarfen aus den offiziellen Reaktionsplänen herausfallen, obwohl sich ihre Situation nicht verbessert hat. Die Zahl der Menschen, die in den internationalen Planungen berücksichtigt werden, sinkt damit nicht, weil der Bedarf zurückgeht, sondern weil der Anspruch aufgegeben wurde, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um alle Betroffenen überhaupt noch in Programme aufzunehmen. Die „Hyperpriorisierung“ führt damit zu einer statistischen Verkürzung der humanitären Realität. Humanitäre Organisationen werden gezwungen, ihre Hilfe auf einen immer kleineren Kreis von Menschen zu reduzieren, während gleichzeitig Millionen Menschen mit erheblichen Bedarfen faktisch aus den Planungs- und Finanzierungsrahmen herausfallen. So sollen beispielsweise auch dringende humanitäre Bedarfe der Kategorie IPC-3 der anerkannten „Integrated Food Security Phase Classification“ nicht mehr bedient werden. „Hyperpriorisierung“ ist damit das Gegenteil von kosteneffizienter, vorausschauender und präventiver Unterstützung, da kurzfristige lebensrettende Maßnahmen gegenüber präventiven und risikomindernden Ansätzen priorisiert werden. Mittel- und langfristig wird sie eher zu einer Verschärfung von Krisen führen und dazu, dass sich die Lage vieler Menschen in Not weiter verschlechtert. Gleichzeitig verengt sie den Begriff „lebensrettender“ Maßnahmen zunehmend auf unmittelbare medizinische oder materielle Nothilfe, wodurch insbesondere Schutzmaßnahmen, etwa zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV), zunehmend depriorisiert werden. Politische Restriktionen wie die US- amerikanische sog. Global Gag Rule verstärken diese Entwicklung zusätzlich, indem sie Programme in den Bereichen GBV und reproduktive Gesundheit erheblich schwächen, obwohl gerade bei sexualisierter Gewalt nachweislich besonders hohe Fallzahlen vorliegen. Grundsätzlich gilt es durch vorausschauende humanitäre Hilfe, zivile Krisenprävention, Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierung zur Resilienz beizutragen, um Notlagen und Bedarfe für humanitäre Hilfe abzumildern bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Neben einer angemessenen humanitären Hilfe sind Investitionen in diese Bereiche nicht nur kostengünstiger als Nothilfe, sondern helfen auch, menschliches Leid, welches zuallererst und zumeist die Schwächsten wie Kinder, Frauen, Alte und Menschen mit Behinderung am härtesten trifft, zu vermeiden oder im Idealfall gar nicht erst entstehen zu lassen. Von den massiven Kürzungen und der „Hyperpriorisierung“ sind insbesondere Frauen, Kinder und andere besonders vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ältere Menschen, betroffen. Schätzungen zufolge leben heute mehr als 670 Millionen Frauen und Mädchen in unmittelbarer Nähe zu bewaffneten Konflikten und Kriegsgebieten (https://reliefweb.int/report/world/women-expo- sed-armed-conflict-1990-2024#:~:text=An%20estimated%20676%20million%20 women,reach%20and%20intensity%20of%20violence). Die GBV und besonders sexualisierte Gewalt nehmen in Konfliktkontexten deutlich zu und bleiben auch in Postkonfliktsituationen weit verbreitet. Gleichzeitig zählt der Bereich Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt weiterhin zu den am stärksten unterfinanzierten Sektoren der humanitären Hilfe. Darüber hinaus wuchsen im Jahr 2024 weltweit 520 Millionen Kinder in Konfliktgebieten auf und sind dort einem hohen Risiko von Gewalt, sexueller Misshandlung, Kinderarbeit, Vertreibung, Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen sowie dem Verlust grundlegender Bildungs- und Gesundheitsversorgung ausgesetzt (www.savethechildren.net/news/crimes- againstchildren-conflict-surged-30-2024-worst-ever-level). Zusätzlich verschärft wird die aktuelle Krise des humanitären Systems durch die zunehmende Politisierung humanitärer Hilfe seitens staatlicher Akteure. Geopolitische Interessen, strategische Allianzen oder außenpolitische Zielsetzungen einzelner Staaten führen immer öfter dazu, dass humanitäre Hilfe entlang politischer Prioritäten gesteuert wird und nicht ausschließlich nach dem Maß der Not. Dadurch wird die Unabhängigkeit humanitärer Hilfe untergraben und eine internationale Errungenschaft durch den Rückzug von Staaten aus dem multilateralen System aufgegeben. Neben der bedarfsgerechten Finanzierung internationaler humanitärer Hilfe sowie der konsequenten Verteidigung humanitärer Prinzipien und des humanitären Völkerrechts ist Lokalisierung eine zentrale Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des humanitären Systems. Lokale und nationale humanitäre Akteure sind oft die ersten Helferinnen und Helfer vor Ort, kennen die lokalspezifischen Bedarfe und haben Zugang zu notleidenden Menschen vor Ort. Ihre Einbeziehung in Planung, Entscheidungsprozesse, Finanzierung und Umsetzung ist entscheidend, um wirksame, kultursensible und nachhaltige humanitäre Hilfe bereitzustellen. Lokalisierung stärkt die Effektivität humanitärer Maßnahmen und trägt dazu bei, Abhängigkeiten zu reduzieren und lokale Resilienz zu fördern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für eine konsequente Achtung der humanitären Prinzipien einzusetzen und deren Einhaltung einzufordern; 2. sich für die Achtung des humanitären Völkerrechts einzusetzen, insbesondere gegenüber aktiven Konfliktparteien, und dafür einzutreten, dass Verstöße konsequent geahndet werden, sowie Angriffe auf humanitäres Personal als schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts klar zu benennen, auf das Schärfste zu verurteilen und geeigneten Gegenmaßnahme zu ergreifen; 3. internationale humanitäre Akteure, insbesondere die Vereinten Nationen, ihre Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO) und ihr Personal in ihrer Arbeit zu schützen und zu stärken sowie Maßnahmen, die ihre Tätigkeit einschränken, behindern oder gefährden, einschließlich restriktiver Maßnahmen oder Sanktionen, aktiv entgegenzuwirken; 4. internationale Mechanismen zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts zu stärken, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof, und diesen vor politischem Druck, Sanktionen und Einschränkungen seiner Arbeit zu schützen; 5. humanitäre Diplomatie weiter auszubauen und darüber hinaus insbesondere den Schutz von humanitärerem Personal sowie ungehinderte humanitäre Zugänge einzufordern; 6. den deutschen Beitrag zur internationalen humanitären Hilfe verlässlich, bedarfsgerecht und nachvollziehbar auszugestalten und sich dabei an einem Fair-Share- Modell zu orientieren, das den angemessenen Anteil Deutschlands an der globalen Finanzierung humanitärer Hilfe anhand seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestimmt, für das Jahr 2026 wäre der berechnete Betrag für die humanitäre Hilfe 3 Mrd. Euro; 7. sich öffentlich sowie in internationalen Gremien für die Unabhängigkeit humanitärer Hilfe stark zu machen und dabei sicherzustellen, dass insbesondere auch die deutsche humanitäre Hilfe unabhängig von politischen Interessen umgesetzt wird; 8. sich im Rahmen des sog. Humanitarian Reset der Vereinten Nationen a. durch aktive Einbringung in den relevanten Gremien, unter kontinuierlicher Rückkoppelung mit den humanitären Umsetzungsorganisationen, konstruktiv zu unterstützen und so Maßnahmen zur Reform des Systems, insbesondere zur effizienteren Mittelverwendung, besseren Koordination und schnelleren Reaktionsfähigkeit voranzubringen und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe weiterhin all jene Menschen erreicht, die auf sie angewiesen sind; b. gegenüber UNOCHA für eine gleichberechtigte Beteiligung von lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und UN- Organisationen hinsichtlich Entscheidungsprozessen, Mittelvergabe und direktem Finanzzugang einzusetzen; c. eine ausgewogene Förderung lokaler und internationaler NROs über die UN pooled funds sicherzustellen, indem administrative Hürden für den Zugang lokaler NRO zu den pooled funds zu reduziert werden; 9. die Umsetzung der im Grand Bargain vereinbarten Ziele weiter voranzutreiben, insbesondere durch Stärkung lokaler Akteure, Erhöhung der Transparenz von Finanzmitteln, Vereinfachung administrativer Prozesse sowie Förderung flexibler und mehrjähriger Finanzierungsmodelle; 10. Lokalisierung humanitärer Hilfe als zentrales Ziel der deutschen humanitären Hilfe konsequent voranzubringen, indem lokale und nationale Akteure systematisch in Planung, Entscheidungsprozesse und Mittelvergabe einbezogen und finanziell direkt gestärkt werden; 11. im Kontext der Lokalisierungsbemühungen die Expertise und die Kapazitäten lokaler Akteure anzuerkennen und gezielt zu fördern und sich für eine konsequente Implementierung des von der Risk Sharing Platform erarbeiteten „Risk Sharing Frameworks“ einzusetzen; 12. stärker als bisher auch NRO geführte Pooled Funds, inklusive solcher, die von lokalen Akteuren geführt werden, zu fördern und deren komparativen Vorteil gegenüber UN-geführten Pooled Funds anzuerkennen; 13. für vorausschauende humanitäre Hilfe die bisherigen Zuteilungen mindestens aufrechtzuerhalten und gegenüber anderen Gebern dafür zu werben, ebenfalls stärker in vorausschauende humanitäre Hilfe zu investieren; 14. Schnittstellen und Zusammenarbeit mit der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit sowie der zivilen Krisenprävention im Sinne des Humanitarian-Development-Peace-(HDP)-Nexus zu verstärken; 15. sich international für eine gerechtere Lastenteilung zwischen Geberstaaten bei der Finanzierung humanitärer Hilfe einzusetzen, die Finanzierungslücke zu verkleinern und den Kreis der Geberstaaten, die prinzipientreue humanitäre Hilfe leisten, zu erweitern; 16. bei der Vergabe deutscher Mittel für humanitäre Hilfe auf eine ausgewogene Förderung im Sinne der Lokalisierung sowie gemäß komparativer Vorteile von UN- Organisationen, Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie lokalen, nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen zu achten; 17. in Anlehnung an die Generaldirektion des Europäischen Katastrophenschutzes und für humanitäre Hilfe (DG ECHO) mindestens 20 Prozent des deutschen Beitrags zu internationaler humanitärer Hilfe entlang des Forgotten Crisis Assessment der EU für vergessene Krisen zu verausgaben und dabei insbesondere unterfinanzierte Cluster zu berücksichtigen; 18. darauf hinzuwirken, dass deutsche humanitäre Hilfe zu 100 Prozent mindestens gendersensibel und zu mindestens 8 Prozent gendertargeted ausgestaltet wird, die unterschiedlichen Bedürfnisse sowie Schutzbedarfe von Frauen, Mädchen, Jungen und Männern systematisch in Planung, Finanzierung und Umsetzung humanitärer Maßnahmen berücksichtigt werden und explizit auch Maßnahmen im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte sowie Protection als lebensrettend anzuerkennen; 19. sich auf internationaler Ebene für den uneingeschränkten Zugang zu umfassender sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung in humanitären Krisen einzusetzen, sich gegenüber den USA entschieden gegen die Global Gag Rule auszusprechen und gemeinsam mit Partnern UNOCHA darin zu bestärken Mittel der humanitären Hilfe weiter streng prinzipientreu und frei von politischer Einflussnahme zu vergeben; 20. die Auswirkungen der Klimakrise auf humanitäre Hilfe systematisch zu berücksichtigen; dabei den Anteil präventiver Maßnahmen auszubauen und Bemühungen zu unterstützen, humanitäre Hilfe selbst klimafreundlicher und nachhaltiger zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen humanitärer Hilfe, Übergangshilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Klimaanpassung systematisch auszubauen; 21. vor dem Hintergrund der Strukturreform im Auswärtigen Amt genügend Personalressourcen sowie übergreifende Entscheidungsstrukturen bereitzustellen, damit trotz Vereinzelung der Programmentscheidungen in den Länderreferaten eine kohärente, prinzipientreue und bedarfsorientierten Mittelvergabe frei von länderspezifischen Vergabeinteressen in der humanitären Hilfe aus Deutschland sichergestellt wird sowie humanitäre Hilfe verstärkt lokalisiert umzusetzen und die Förderung von NRO weiterhin zu unterstützen und auszubauen; 22. die Zusammenarbeit mit regionalen, internationalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter zu intensivieren, um ein koordiniertes, prinzipientreues und effektives internationales Hilfesystem zu gewährleisten, das einen Übergang zu langfristigen Entwicklungsmaßnahmen einbezieht (Humanitarian-Development- Peace Nexus). Berlin, den 9. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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