Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen
Text
Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen
Antrag
der Abgeordneten Boris Mijatović, Max Lucks, Deborah Düring, Jamila
Schäfer, Claudia Roth, Luise Amtsberg, Schahina Gambir, Ulle Schauws,
Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international
Verantwortung übernehmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Menschen, die sich aufgrund von Krisen oder Kriegen in einer akuten Notlage
befinden, haben das Recht auf Hilfe, auf Schutz, auf Lebenserhalt und auf Würde. Dieses
Versprechen der humanitären Hilfe gehört zu den fundamentalen Verabredungen und
Verpflichtungen der internationalen Staatengemeinschaft. Die humanitäre Hilfe bildet
ein zentrales Instrument des humanitären Völkerrechts. Der Bundesrepublik
Deutschland kommt als einer der größten Wirtschaftsnationen der Welt und im Kreis der
bedeutsamsten Geber humanitärer Hilfe eine besondere Verantwortung zu. Die Stärkung
der prinzipientreuen, bedarfsgerechten und wirksamen humanitären Arbeit gilt es mit
internationalen Partnern zu stärken. Humanitäre Hilfe hat das uneingeschränkte Ziel,
Leben zu retten, Leid zu mindern und unmittelbar den Menschen in Würde zu helfen.
Die humanitäre Hilfe richtet sich unterschiedslos an alle Opfer von bewaffneten
Konflikten, (Natur-)Katastrophen und Gewalt. Die humanitären Prinzipien von
Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sind international
anerkannt. Die humanitären Prinzipien garantieren, dass humanitäre Hilfe dem
ursprünglichen Auftrag gerecht werden kann. Die humanitären Prinzipien stellen sicher, dass
humanitäre Hilfe allein nach dem Maß der Bedürftigkeit geleistet wird und frei von
politischen, wirtschaftlichen oder geostrategischen Interessen umgesetzt wird. Auch in
außenpolitisch herausfordernden Zeiten ist humanitäre Hilfe kein
sicherheitspolitisches Instrument.
Die rechtlichen Grundlagen bildet das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die
Genfer Konventionen von 1949, ihre Zusatzprotokolle sowie das einschlägige
Völkergewohnheitsrecht, die den Schutz der Zivilbevölkerung, von Verwundeten, Gefangenen
sowie von humanitärem Personal und Helfern in bewaffneten Konflikten und
Krisengebieten regeln und alle Konfliktparteien dazu verpflichten, den Zugang zu Menschen
in Not zu ermöglichen. Die Einhaltung dieser Normen ist eine grundlegende
Voraussetzung, damit humanitäre Hilfe sichergestellt werden kann. Zugleich tragen diese
Normen im Völkerrecht dazu bei, dass auch in bewaffneten Konflikten ein
Mindestmaß an Menschlichkeit gewahrt bleibt. Das humanitäre Völkerrecht ist ein Ausdruck
historischer Lehren, die geschaffen wurden, um der Gewalt in bewaffneten Konflikten
verbindliche humanitäre Grenzen zu setzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6338
21. Wahlperiode 09.06.2026
Die weltweiten humanitären Bedarfe sind in den vergangenen Jahren dramatisch
angestiegen. Mit weltweit über 60 Kriegen und bewaffneten Konflikten gibt es so viel
Krisenkontexte mit Waffengewalt wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht. Auch die
Zahl der zivilen Opfer steigt weiter dramatisch an: Schätzungen zufolge liegt sie bei
240.000 Zivilpersonen für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 (www.iiss.org/
publications/armed-conflict-survey/2025/armed-conflict-survey-2025/editors-
introduction/). Viele bewaffnete Konflikte dauern über Jahre oder sogar Jahrzehnte an und
zerstören staatliche Infrastruktur, wirtschaftliche Lebensgrundlagen und gesellschaftliche
Stabilität. Weltweit sind nach der neuen Berechnungsgrundlage mindestens 239
Millionen Menschen, nach bisheriger Berechnung weit mehr als 300 Millionen Menschen
auf humanitäre Hilfe angewiesen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/de-
tail/en/ip_26_165; https://venro.org/presse/detail/global-humanitarian-overview-hun-
derte-millionen-menschen-auf-humanitaere-hilfe-angewiesen-trotz-
schoengerechneter-zahlen).
Neben bewaffneten Konflikten trägt zusätzlich die Klimakrise erheblich zur Zunahme
humanitärer Krisenkontexte bei. Dürren, Überschwemmungen, Stürme und andere
extreme Wetterereignisse zerstören Lebensgrundlagen, verschärfen den Hunger und
verstärken bestehende Konflikte um knappe Ressourcen wie Wasser oder
landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Klimakrise wirkt als Risikomultiplikator, der bestehende
Fragilität verstärkt und neue humanitäre Notlagen hervorbringt.
Parallel zur wachsenden Zahl an humanitären Aufgaben schreitet die substantielle
Erosion des humanitären Völkerrechts durch Konfliktparteien und ihre Partner voran.
Angriffe auf zivile Infrastruktur, Wohngebiete, Krankenhäuser, Schulen oder
Energieversorgung gehören in vielen Konflikten inzwischen zur militärischen Realität. Zudem
berichten humanitäre Organisationen von einer steigenden Zahl systematischer
Blockaden des humanitären Zugangs, der sowohl Hilfslieferungen als auch die
Entsendung von humanitärem Personal betrifft, sowie gezielten Angriffe auf Helferinnen und
Helfer. Allein im Jahr 2024 wurden weltweit über 380 humanitäre Helferinnen und
Helfer getötet, der höchste jemals dokumentierte Wert. Auch im Jahr 2025 setzte sich
diese erschreckende Entwicklung fort (www.unognewsroom.org/preview/en/2770/-
world-humanitarian-day-celebration-19-august-2025/8343).
Diese Eskalationen von Gewaltanwendung stehen in diametralem Widerspruch zu den
grundlegenden Normen des humanitären Völkerrechts. Geopolitische Interessen und
Konflikte, Blockaden im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die zunehmende
Fragmentierung der internationalen Ordnung führen regelmäßig dazu, dass schwere
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht ohne spürbare politische oder rechtliche
Konsequenzen verbleiben. Dadurch entsteht eine gefährliche Kultur der Straflosigkeit,
in der die vorsätzliche Missachtung humanitärer Normen in Kriegs- und
Krisengebieten zum Alltag der militärischen Praxis gehören. Internationale Mechanismen der
Rechenschaftspflicht spielen daher eine zentrale Rolle bei der Ahndung schwerster
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Insbesondere der Internationale
Strafgerichtshof ist von zentraler Bedeutung, um individuelle Verantwortung nachzuweisen
und dieser Straflosigkeit entgegenzuwirken.
In Gaza wurden zum Beispiel wiederholt zivile Infrastruktur und humanitäre
Einrichtungen Ziel militärischer Angriffe durch das israelische Militär. Zudem wurde der
Zugang zu humanitärer Hilfe zeitweise vollständig blockiert. Diese Entwicklung
schwächt das humanitäre System erheblich. Ein Teil der Vorwürfe an Israel, darunter
der Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung, sind Gegenstand in laufenden
Verfahren unter anderem zwischen Südafrika und Israel vor dem Internationalen
Gerichtshof (www.icj-cij.org/case/192) und auch am Internationalen Strafgerichtshof mit
Haftbefehlen für den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen
Verteidigungsminister Joaw Gallant (www.icc-cpi.int/news/situation-state-
palestineicc-pre-trial-chamber-i-rejects-state-israels-challenges).
In der Ukraine zeigen die gezielten Angriffe durch russisches Militär auf die
Energieinfrastruktur in Kyjiw und anderen Städten die verheerenden humanitären Folgen von
Kriegsstrategien, die kritische zivile Versorgungssysteme bei Energie, Wasser, Wärme
aber auch medizinische Einrichtungen zerstören. Gerade Stromausfälle und die
Unterbrechung der Wärmeversorgung, insbesondere in den Wintermonaten, führen zu
erheblichen Risiken für die Zivilbevölkerung, beeinträchtigen substantiell die
medizinische Versorgung und verschärfen die humanitäre Not der Bevölkerung dramatisch.
Auch in Myanmar berichten humanitäre Organisationen von systematischen
Blockaden von Hilfslieferungen, von gezielten Angriffen auf zivile Einrichtungen wie
Krankenhäusern und millionenfachem Leid durch den Einsatz brutaler Gewalt der
Militärjunta und zahlreicher paramilitärischer Gruppen gegen die eigene Bevölkerung.
Im Sudan kommt es im seit drei Jahren andauernden Bürgerkrieg ebenfalls zu
massiven Einschränkungen des humanitären Zugangs, zu Totalblockaden humanitärer Hilfe
sowie zu Angriffen auf die eigene Zivilbevölkerung und humanitäres Personal.
Systematische Verbrechen wie Vergewaltigungen, Massenexekutionen, Folter und die
Vertreibungen ethnischer Gruppen sind brutaler Alltag (u. a. www.hrw.org/de/news/-
2025/10/29/sudan-massengraeuel-in-eroberter-stadt-in-darfur). Angesichts dieser
zunehmenden Missachtung des humanitären Völkerrechts gewinnt humanitäre
Diplomatie weiter an Bedeutung. Humanitäre Diplomatie ist unverzichtbar, um die Achtung
des humanitären Völkerrechts einzufordern und insbesondere die humanitären
Zugänge und den Schutz humanitärer Helfer*innen und ziviler Einrichtungen zu
erreichen.
Die steigenden humanitären Bedarfe treffen jedoch auf eine zunehmend prekäre
Finanzierungslage des internationalen Hilfesystems. Obwohl weltweit immer mehr
Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, haben fast alle Geberstaaten, die
einen wesentlichen Teil der humanitären Finanzierung über multilaterale Strukturen,
insbesondere das System der Vereinten Nationen, bereitstellen, ihre Beiträge zur
humanitären Hilfe deutlich reduziert. Darunter auch Deutschland, das als einer der
verlässlichsten Geber seiner besonderen Verantwortung zuletzt nicht mehr gerecht
geworden ist. Dabei lautet die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag wie folgt:
„Humanitäre Hilfe werden wir stärken und verlässlich, gezielt und vorausschauend leisten.
Dabei prüfen wir ein stärkeres Engagement nach dem Ausfall anderer Geber in
wichtigen Bereichen. Wir wollen in Krisenregionen die Kooperation mit bestehenden
Netzwerken und neuen Partnerschaften daraufhin überprüfen, wie humanitäre Hilfe in
schwierigen Lagen geleistet werden kann. Zur Vorbeugung von Krisen werden wir
Frühwarnsysteme stärken. Wir werden zukünftig eine auskömmliche Finanzierung der
humanitären Hilfe und Krisenprävention sicherstellen“ (www.koalitionsver-
trag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Die Mehrheit
des Bundestages hat den Titel humanitäre Hilfe im Haushalt 2025 um mehr als 50
Prozent gekürzt und dies auch für das Folgejahr 2026 auf diesem niedrigen Niveau
belassen. Zwar leisten auch andere Staaten, wie Katar, Saudi-Arabien, die Türkei und
die Volksrepublik China humanitäre Hilfe. Jedoch wird diese meist bilateral und
interessengeleiteter bereitgestellt und orientiert sich dabei weniger an den international
anerkannten humanitären Prinzipien der Neutralität, Unparteilichkeit, Menschlichkeit
und Unabhängigkeit. Australien stellt eine der wenigen Ausnahmen dar, die ihre Mittel
für humanitäre Hilfe im Haushaltsjahr 2025/2026 leicht erhöht haben auf rund 709
Mio. AUD gegenüber 675,9 Mio AUD 2024/2025 (ca. +33 Mio. AUD;
www.dfat.gov.au/development/topics/development-issues/building-resilience/
australias-humanitarian-assistance).
Der Finanzierungsausfall besteht somit besonders durch die Verringerung der
„multilateralen Mittel“, also jener Mittel, die durch internationale Institutionen für eine
prinzipientreue und koordinierte Verteilung entscheidend sind. Verlässlicher Zugang und
eine bedarfsgerechte, planbare Finanzierung humanitärer Hilfe sind nicht nur
Voraussetzung für wirksame Nothilfe, sondern können auch zur Stabilisierung von
Lebensverhältnissen, zur Stärkung von Resilienz und zum Erhalt sozialer Strukturen in
Krisenkontexten beitragen. Umgekehrt verschärfen Kürzungen, Unterfinanzierung und
politisch eingeschränkter humanitärer Zugang bestehende Notlagen und können dazu
führen, dass sich humanitäre Krisen weiter verschärfen.
Vor diesem Hintergrund hat das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (OCHA) den Global Humanitarian Overview (GHO)
auf sogenannte „Hyperpriorisierungen“ ausgerichtet. Während der GHO 2025 davon
ausging, dass 305 Millionen Menschen weltweit humanitäre Hilfe benötigen, wurden
im GHO 2026 die Schätzverfahren geändert und die Zahl derjenigen, die offiziell in
den zentralen Reaktionsplänen adressiert werden, auf 239 Millionen Menschen
reduziert. Die neue Berechnungsgrundlage fokussiert innerhalb der globalen
Bedarfsanalysen diejenigen Maßnahmen und Zielgruppen, die als unmittelbar lebensrettend
gelten. In der Praxis bedeutet dies, dass ein erheblicher Teil der Menschen mit weiterhin
gravierenden humanitären Bedarfen aus den offiziellen Reaktionsplänen herausfallen,
obwohl sich ihre Situation nicht verbessert hat. Die Zahl der Menschen, die in den
internationalen Planungen berücksichtigt werden, sinkt damit nicht, weil der Bedarf
zurückgeht, sondern weil der Anspruch aufgegeben wurde, ausreichend finanzielle
Mittel zur Verfügung zu stellen, um alle Betroffenen überhaupt noch in Programme
aufzunehmen.
Die „Hyperpriorisierung“ führt damit zu einer statistischen Verkürzung der
humanitären Realität. Humanitäre Organisationen werden gezwungen, ihre Hilfe auf einen
immer kleineren Kreis von Menschen zu reduzieren, während gleichzeitig Millionen
Menschen mit erheblichen Bedarfen faktisch aus den Planungs- und
Finanzierungsrahmen herausfallen. So sollen beispielsweise auch dringende humanitäre Bedarfe der
Kategorie IPC-3 der anerkannten „Integrated Food Security Phase Classification“
nicht mehr bedient werden. „Hyperpriorisierung“ ist damit das Gegenteil von
kosteneffizienter, vorausschauender und präventiver Unterstützung, da kurzfristige
lebensrettende Maßnahmen gegenüber präventiven und risikomindernden Ansätzen
priorisiert werden. Mittel- und langfristig wird sie eher zu einer Verschärfung von Krisen
führen und dazu, dass sich die Lage vieler Menschen in Not weiter verschlechtert.
Gleichzeitig verengt sie den Begriff „lebensrettender“ Maßnahmen zunehmend auf
unmittelbare medizinische oder materielle Nothilfe, wodurch insbesondere
Schutzmaßnahmen, etwa zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
(GBV), zunehmend depriorisiert werden. Politische Restriktionen wie die US-
amerikanische sog. Global Gag Rule verstärken diese Entwicklung zusätzlich, indem sie
Programme in den Bereichen GBV und reproduktive Gesundheit erheblich schwächen,
obwohl gerade bei sexualisierter Gewalt nachweislich besonders hohe Fallzahlen
vorliegen.
Grundsätzlich gilt es durch vorausschauende humanitäre Hilfe, zivile
Krisenprävention, Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierung zur Resilienz beizutragen, um
Notlagen und Bedarfe für humanitäre Hilfe abzumildern bzw. gar nicht erst entstehen
zu lassen. Neben einer angemessenen humanitären Hilfe sind Investitionen in diese
Bereiche nicht nur kostengünstiger als Nothilfe, sondern helfen auch, menschliches
Leid, welches zuallererst und zumeist die Schwächsten wie Kinder, Frauen, Alte und
Menschen mit Behinderung am härtesten trifft, zu vermeiden oder im Idealfall gar
nicht erst entstehen zu lassen.
Von den massiven Kürzungen und der „Hyperpriorisierung“ sind insbesondere Frauen,
Kinder und andere besonders vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen,
chronischen Erkrankungen und ältere Menschen, betroffen. Schätzungen zufolge leben
heute mehr als 670 Millionen Frauen und Mädchen in unmittelbarer Nähe zu
bewaffneten Konflikten und Kriegsgebieten (https://reliefweb.int/report/world/women-expo-
sed-armed-conflict-1990-2024#:~:text=An%20estimated%20676%20million%20
women,reach%20and%20intensity%20of%20violence). Die GBV und besonders
sexualisierte Gewalt nehmen in Konfliktkontexten deutlich zu und bleiben auch in
Postkonfliktsituationen weit verbreitet. Gleichzeitig zählt der Bereich Prävention und
Bekämpfung geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt weiterhin zu den am stärksten
unterfinanzierten Sektoren der humanitären Hilfe. Darüber hinaus wuchsen im Jahr
2024 weltweit 520 Millionen Kinder in Konfliktgebieten auf und sind dort einem
hohen Risiko von Gewalt, sexueller Misshandlung, Kinderarbeit, Vertreibung,
Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen sowie dem Verlust grundlegender Bildungs- und
Gesundheitsversorgung ausgesetzt (www.savethechildren.net/news/crimes-
againstchildren-conflict-surged-30-2024-worst-ever-level).
Zusätzlich verschärft wird die aktuelle Krise des humanitären Systems durch die
zunehmende Politisierung humanitärer Hilfe seitens staatlicher Akteure. Geopolitische
Interessen, strategische Allianzen oder außenpolitische Zielsetzungen einzelner
Staaten führen immer öfter dazu, dass humanitäre Hilfe entlang politischer Prioritäten
gesteuert wird und nicht ausschließlich nach dem Maß der Not. Dadurch wird die
Unabhängigkeit humanitärer Hilfe untergraben und eine internationale Errungenschaft
durch den Rückzug von Staaten aus dem multilateralen System aufgegeben.
Neben der bedarfsgerechten Finanzierung internationaler humanitärer Hilfe sowie der
konsequenten Verteidigung humanitärer Prinzipien und des humanitären Völkerrechts
ist Lokalisierung eine zentrale Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des
humanitären Systems. Lokale und nationale humanitäre Akteure sind oft die ersten
Helferinnen und Helfer vor Ort, kennen die lokalspezifischen Bedarfe und haben Zugang
zu notleidenden Menschen vor Ort. Ihre Einbeziehung in Planung,
Entscheidungsprozesse, Finanzierung und Umsetzung ist entscheidend, um wirksame, kultursensible
und nachhaltige humanitäre Hilfe bereitzustellen. Lokalisierung stärkt die Effektivität
humanitärer Maßnahmen und trägt dazu bei, Abhängigkeiten zu reduzieren und lokale
Resilienz zu fördern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für eine konsequente
Achtung der humanitären Prinzipien einzusetzen und deren Einhaltung
einzufordern;
2. sich für die Achtung des humanitären Völkerrechts einzusetzen, insbesondere
gegenüber aktiven Konfliktparteien, und dafür einzutreten, dass Verstöße
konsequent geahndet werden, sowie Angriffe auf humanitäres Personal als
schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts klar zu benennen, auf das
Schärfste zu verurteilen und geeigneten Gegenmaßnahme zu ergreifen;
3. internationale humanitäre Akteure, insbesondere die Vereinten Nationen, ihre
Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO) und ihr Personal in
ihrer Arbeit zu schützen und zu stärken sowie Maßnahmen, die ihre Tätigkeit
einschränken, behindern oder gefährden, einschließlich restriktiver Maßnahmen
oder Sanktionen, aktiv entgegenzuwirken;
4. internationale Mechanismen zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts zu
stärken, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof, und diesen vor
politischem Druck, Sanktionen und Einschränkungen seiner Arbeit zu schützen;
5. humanitäre Diplomatie weiter auszubauen und darüber hinaus insbesondere den
Schutz von humanitärerem Personal sowie ungehinderte humanitäre Zugänge
einzufordern;
6. den deutschen Beitrag zur internationalen humanitären Hilfe verlässlich,
bedarfsgerecht und nachvollziehbar auszugestalten und sich dabei an einem Fair-Share-
Modell zu orientieren, das den angemessenen Anteil Deutschlands an der
globalen Finanzierung humanitärer Hilfe anhand seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit bestimmt, für das Jahr 2026 wäre der berechnete Betrag für die
humanitäre Hilfe 3 Mrd. Euro;
7. sich öffentlich sowie in internationalen Gremien für die Unabhängigkeit
humanitärer Hilfe stark zu machen und dabei sicherzustellen, dass insbesondere auch die
deutsche humanitäre Hilfe unabhängig von politischen Interessen umgesetzt
wird;
8. sich im Rahmen des sog. Humanitarian Reset der Vereinten Nationen
a. durch aktive Einbringung in den relevanten Gremien, unter kontinuierlicher
Rückkoppelung mit den humanitären Umsetzungsorganisationen,
konstruktiv zu unterstützen und so Maßnahmen zur Reform des Systems,
insbesondere zur effizienteren Mittelverwendung, besseren Koordination und
schnelleren Reaktionsfähigkeit voranzubringen und dabei gleichzeitig
sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe weiterhin all jene Menschen erreicht, die auf sie
angewiesen sind;
b. gegenüber UNOCHA für eine gleichberechtigte Beteiligung von lokalen und
internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und UN-
Organisationen hinsichtlich Entscheidungsprozessen, Mittelvergabe und direktem
Finanzzugang einzusetzen;
c. eine ausgewogene Förderung lokaler und internationaler NROs über die UN
pooled funds sicherzustellen, indem administrative Hürden für den Zugang
lokaler NRO zu den pooled funds zu reduziert werden;
9. die Umsetzung der im Grand Bargain vereinbarten Ziele weiter voranzutreiben,
insbesondere durch Stärkung lokaler Akteure, Erhöhung der Transparenz von
Finanzmitteln, Vereinfachung administrativer Prozesse sowie Förderung flexibler
und mehrjähriger Finanzierungsmodelle;
10. Lokalisierung humanitärer Hilfe als zentrales Ziel der deutschen humanitären
Hilfe konsequent voranzubringen, indem lokale und nationale Akteure
systematisch in Planung, Entscheidungsprozesse und Mittelvergabe einbezogen und
finanziell direkt gestärkt werden;
11. im Kontext der Lokalisierungsbemühungen die Expertise und die Kapazitäten
lokaler Akteure anzuerkennen und gezielt zu fördern und sich für eine konsequente
Implementierung des von der Risk Sharing Platform erarbeiteten „Risk Sharing
Frameworks“ einzusetzen;
12. stärker als bisher auch NRO geführte Pooled Funds, inklusive solcher, die von
lokalen Akteuren geführt werden, zu fördern und deren komparativen Vorteil
gegenüber UN-geführten Pooled Funds anzuerkennen;
13. für vorausschauende humanitäre Hilfe die bisherigen Zuteilungen mindestens
aufrechtzuerhalten und gegenüber anderen Gebern dafür zu werben, ebenfalls
stärker in vorausschauende humanitäre Hilfe zu investieren;
14. Schnittstellen und Zusammenarbeit mit der Übergangshilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit sowie der zivilen Krisenprävention im Sinne des
Humanitarian-Development-Peace-(HDP)-Nexus zu verstärken;
15. sich international für eine gerechtere Lastenteilung zwischen Geberstaaten bei der
Finanzierung humanitärer Hilfe einzusetzen, die Finanzierungslücke zu
verkleinern und den Kreis der Geberstaaten, die prinzipientreue humanitäre Hilfe leisten,
zu erweitern;
16. bei der Vergabe deutscher Mittel für humanitäre Hilfe auf eine ausgewogene
Förderung im Sinne der Lokalisierung sowie gemäß komparativer Vorteile von UN-
Organisationen, Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie lokalen, nationalen
und internationalen Nichtregierungsorganisationen zu achten;
17. in Anlehnung an die Generaldirektion des Europäischen Katastrophenschutzes
und für humanitäre Hilfe (DG ECHO) mindestens 20 Prozent des deutschen
Beitrags zu internationaler humanitärer Hilfe entlang des Forgotten Crisis
Assessment der EU für vergessene Krisen zu verausgaben und dabei insbesondere
unterfinanzierte Cluster zu berücksichtigen;
18. darauf hinzuwirken, dass deutsche humanitäre Hilfe zu 100 Prozent mindestens
gendersensibel und zu mindestens 8 Prozent gendertargeted ausgestaltet wird, die
unterschiedlichen Bedürfnisse sowie Schutzbedarfe von Frauen, Mädchen,
Jungen und Männern systematisch in Planung, Finanzierung und Umsetzung
humanitärer Maßnahmen berücksichtigt werden und explizit auch Maßnahmen im
Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte sowie Protection als
lebensrettend anzuerkennen;
19. sich auf internationaler Ebene für den uneingeschränkten Zugang zu umfassender
sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung in humanitären Krisen
einzusetzen, sich gegenüber den USA entschieden gegen die Global Gag Rule
auszusprechen und gemeinsam mit Partnern UNOCHA darin zu bestärken Mittel der
humanitären Hilfe weiter streng prinzipientreu und frei von politischer
Einflussnahme zu vergeben;
20. die Auswirkungen der Klimakrise auf humanitäre Hilfe systematisch zu
berücksichtigen; dabei den Anteil präventiver Maßnahmen auszubauen und
Bemühungen zu unterstützen, humanitäre Hilfe selbst klimafreundlicher und nachhaltiger
zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen humanitärer Hilfe,
Übergangshilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Klimaanpassung systematisch
auszubauen;
21. vor dem Hintergrund der Strukturreform im Auswärtigen Amt genügend
Personalressourcen sowie übergreifende Entscheidungsstrukturen bereitzustellen,
damit trotz Vereinzelung der Programmentscheidungen in den Länderreferaten eine
kohärente, prinzipientreue und bedarfsorientierten Mittelvergabe frei von
länderspezifischen Vergabeinteressen in der humanitären Hilfe aus Deutschland
sichergestellt wird sowie humanitäre Hilfe verstärkt lokalisiert umzusetzen und die
Förderung von NRO weiterhin zu unterstützen und auszubauen;
22. die Zusammenarbeit mit regionalen, internationalen und zivilgesellschaftlichen
Akteuren weiter zu intensivieren, um ein koordiniertes, prinzipientreues und
effektives internationales Hilfesystem zu gewährleisten, das einen Übergang zu
langfristigen Entwicklungsmaßnahmen einbezieht (Humanitarian-Development-
Peace Nexus).
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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