Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 680/25
18.11.25
EU - Fz - In - U - Vk - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas
durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
COM(2025) 903 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 564/10 = AE-Nr. 100712;
Drucksache 252/18 = AE-Nr. 180580;
Drucksache 752/20 = AE-Nr. 201064;
Drucksache 72/22 = AE-Nr. 220165
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 5.11.2025
COM(2025) 903 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
{SWD(2025) 960 final} - {SWD(2025) 961 final}
1. EINLEITUNG UND ZIELE
Ein europäisches Hochgeschwindigkeitsbahnnetz wird unsere Wirtschaft ankurbeln,
Arbeitsplätze schaffen, den Zusammenhalt fördern, die Bürgerinnen und Bürger einander
näherbringen, die Luftverschmutzung verringern und zur Verwirklichung unserer
Klimaziele beitragen. Der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr ist von entscheidender
Bedeutung, um Europa zu einen und zukunftsfähiger zu machen und gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken.
Ein Hochgeschwindigkeitsbahnnetz, das Hauptstädte und andere Großstädte in der EU
verbindet, kann für Reisende eine bequeme und saubere Alternative zu Kurz- und
Mittelstreckenflügen und eine schnelle und komfortable Alternative zum Auto oder Bus
sein1. Bessere Verbindungen können dazu beitragen, den demografischen Druck auf große
städtische Gebiete, insbesondere den Wohnungsmarkt, zu verringern und gleichzeitig eine
Entvölkerung kleinerer Städte zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund wurden in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität
(im Folgenden „SSMS“)2 Ziele für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr festgelegt,
wonach sich das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu 2015 bis 2030 verdoppeln und bis
2050 verdreifachen soll. Die TEN-V-Verordnung von 20243 bildet die Grundlage für die
Verwirklichung eines Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes in Europa. Darin ist festgelegt,
dass Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen, die für eine Geschwindigkeit von
mehr als 200 km/h ausgelegt sind, zwischen großen europäischen städtischen Zentren
eingerichtet und in das übrige Netz integriert werden müssen. Dieses integrierte und
kohärente Netz beruht auf dem TEN-V-Kernnetz und dem erweiterten Kernnetz für den
Schienenpersonenverkehr und soll bis 2040 schrittweise fertiggestellt werden. Es wird
schnelle Verbindungen ermöglichen und gleichzeitig den territorialen Zusammenhalt
gewährleisten. In vielen Fällen wird erwartet, dass sich die Fahrzeiten zwischen den
Hauptstädten der EU um die Hälfte oder mehr verkürzen werden (siehe Abbildung 1). Das
Hochgeschwindigkeitsbahnnetz sollte mittel- bis langfristig auf die Kandidatenländer
ausgeweitet werden.
Bislang ist die EU jedoch nicht auf Kurs: Im Jahr 2023 nahm der
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr im Vergleich zu 2015 nur um 17 % zu4, und die Länge
der in Betrieb befindlichen Hochgeschwindigkeitsstrecken – hauptsächlich in Spanien,
Frankreich, Italien und Deutschland – betrug 12 128 km5. Mittel- und Osteuropa sind nach
wie vor schlecht angebunden. Angesichts der anhaltenden Fragmentierung und weiterhin
1 Die Notwendigkeit, ein solches Schienennetz aufzubauen, war auch Thema einer Europäischen
Bürgerinitiative im Jahr 2023: https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2023/000004_de.
2 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität:
Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen (COM(2020) 789 final).
3 Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über
Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes.
4 EU Transport in figures: Statistical Pocketbook 2024, Tabelle 2.3.8., https://transport.ec.europa.eu/facts-
funding/studies-data/eu-transport-figures-statistical-pocketbook/statistical-pocketbook-2024_de.
5 EU Transport in figures: Statistical Pocketbook 2025 (Zahlen zu den Hochgeschwindigkeitsstrecken
einschließlich der Hauptschienenstrecken, die in den wichtigsten Abschnitten mit Geschwindigkeiten von
200 km/h oder mehr auf ausgebauten Strecken und 250 km/h auf eigens für Hochgeschwindigkeitszüge
gebauten Strecken befahren werden können. Eigens für den Hochgeschwindigkeitsverkehr gebaute
Schienenstrecken, die speziell für Geschwindigkeiten von 250 km/h oder mehr ausgelegt sind.).
2
bestehenden Hindernisse ist ein wirklich vernetztes europäisches
Hochgeschwindigkeitsbahnnetz daher noch weit von seiner Vollendung entfernt. In
seinem Bericht aus dem Jahr 20246 betonte Mario Draghi, dass Investitionen in die
Infrastruktur von entscheidender Bedeutung seien, um die Wettbewerbsfähigkeit, den
Zusammenhalt und die Resilienz Europas zu stärken und gleichzeitig den grünen und
digitalen Wandel zu unterstützen. Im Letta-Bericht7 wurde deutlich darauf hingewiesen,
dass der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr zwar die Volkswirtschaften und die sozialen
Landschaften verändert, aber bisher an nationalen Grenzen Halt macht.
Abbildung 1: Beispiele für erhebliche Zeiteinsparungen zwischen ausgewählten
Hauptstädten der EU8
6 Draghi, M., Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Bericht für die Präsidentin der
Europäischen Kommission, September 2024, https://commission.europa.eu/topics/eu-
competitiveness/draghi-report_de.
7 Letta, E., Much more than a market, April 2024,
https://www.consilium.europa.eu/media/ny3j24sm/much-more-than-a-market-report-by-enrico-
letta.pdf.
8 Die Fahrzeiten sind Richtwerte und beruhen auf öffentlich zugänglichen Fahrplandaten, die im
April 2025 abgerufen wurden. Sie geben den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder und
unterliegen Änderungen aufgrund von Aktualisierungen des Schienennetzes, Infrastrukturarbeiten oder
Fahrplanwechseln. Es handelt sich demnach nicht um eine umfassende Bewertung des europäischen
Verkehrsnetzes. Die Auswahl der Städtepaare erfolgte nach der in der begleitenden Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen (SWD(2025) 960) beschriebenen Methode.
3
Aus diesen Gründen legt die Kommission eine Mitteilung über die Vernetzung Europas
durch den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr vor, mit dem Ziel, die nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit Europas zu fördern, indem die politischen Strategien in den
Bereichen Dekarbonisierung, Industrie, Wettbewerb und Wirtschaft integriert werden,
durch Innovation eine Spitzenposition im Bereich der Fertigung erreicht wird und
Arbeitsplätze geschaffen werden. Um die Etappenziele der SSMS zu erreichen, wird es
darauf ankommen, die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen und Rahmenbedingungen
zu schaffen, die attraktive Verkehrsdienste ermöglichen. Diese Mitteilung enthält einen
klaren Fahrplan und konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der Vision eines gut
funktionierenden und schnelleren Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes bis 2040. Die
Umsetzung dieses Plans erfordert ein entschlossenes und abgestimmtes Vorgehen der
Kommission, der Mitgliedstaaten, des Eisenbahnsektors, privater Investoren und der
europäischen Industrie.
In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert zu prüfen
und zu bewerten, ob es Möglichkeiten gibt, die TEN-V-Mindestanforderungen zu
übertreffen, mit dem Ziel, neue Hochgeschwindigkeitsstrecken, auch solche, die mit
4
Geschwindigkeiten von deutlich über 250 km/h befahren werden können,
einzurichten oder zu bauen, sofern dies wirtschaftlich machbar ist9.
Darüber hinaus wird in der Mitteilung das Ziel formuliert, die Fahrzeiten für beliebte
Eisenbahnstrecken deutlich zu verkürzen, und zwar durch Maßnahmen zur Beseitigung
von Markthindernissen und zur Senkung der Kosten, um eine florierende und weltweit
wettbewerbsfähige Eisenbahnindustrie und bezahlbare Angebote für die Fahrgäste zu
gewährleisten. Zu diesem Zweck werden in der Mitteilung spezifische Prioritäten für die
Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur festgelegt und es wird die Einrichtung von
Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen den Hauptstädten der EU und
wichtigen städtischen Knoten gefordert.
Zur Verwirklichung dieser Vision wird es umfangreicher Investitionen bedürfen. Aus
diesem Grund wird in der Mitteilung ein Plan für eine Finanzierungsstrategie
vorgestellt. Die Mitteilung befasst sich auch mit infrastrukturellen, wirtschaftlichen
und technischen Hindernissen, einschließlich der Verfügbarkeit von Fahrzeugen und des
Zugangs zu Serviceeinrichtungen, und kündigt harmonisierte Anforderungen und die
gemeinsame Gestaltung der nächsten Generation europäischer
Hochgeschwindigkeitstriebzüge an.
Schließlich wird in der Mitteilung eine stärkere Rolle der EU bei der Planung,
Finanzierung und Koordinierung eines solchen grenzüberschreitenden
Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes gefordert. Jede Strecke in diesem Netz wird per
definitionem grenzüberschreitend verlaufen. Die Koordinierung auf der richtigen
Governance-Ebene und in Zusammenarbeit mit den national verwalteten Netzen ist
entscheidend wichtig, damit gewährleistet ist, dass Streckeneigentümer und Betreiber von
Hochgeschwindigkeitszügen wachsen können und in der Lage sind, ihre Dienste allen
europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu ähnlichen Standards anzubieten und auf diese
Weise die angestaute Nachfrage nach einem bezahlbaren Hochgeschwindigkeitsangebot
zu decken.
Die Vorteile dieses Plans gehen weit über den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr hinaus,
denn zusätzlich erhöht sich dadurch die im konventionellen Netz verfügbare Kapazität für
bessere Dienste im Bereich niedrigerer Geschwindigkeiten, sowohl für den Personen- als
auch für den Güterverkehr, einschließlich der militärischen Mobilität. Letztere wird auch
von umfangreichen Infrastrukturinvestitionen in das TEN-V-
Hochgeschwindigkeitsschienennetz profitieren, das schnellere, längere und schwerere
Militärtransporte ermöglicht. Nachtzügen und dem Schienengüterverkehr werden durch
die vorgeschlagenen Verbesserungen im Bereich der Kapazitätskoordinierung, der
Wegeentgelte, der Fahrzeuggenehmigung und der Fahrzeugfinanzierung erhebliche
Vorteile erwachsen. Darüber hinaus wird die schnellere Einführung des Europäischen
Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) die Sicherheit und Interoperabilität verbessern.
9 Gemäß der Richtlinie 2012/34/EU Schienenpersonenverkehrsdienste, die ohne fahrplanmäßigen
Zwischenhalt zwischen zwei mehr als 200 km voneinander entfernten Orten auf eigens für
Hochgeschwindigkeitszüge gebauten Strecken erbracht werden, die für Geschwindigkeiten von im
Allgemeinen mehr als 250 km/h ausgelegt sind und im Durchschnitt mit diesen Geschwindigkeiten
betrieben werden.
5
Die wichtigsten Maßnahmen des Plans werden in den folgenden Abschnitten vorgestellt
und im Anhang zusammengefasst.
Aus der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen gehen aus
verschiedenen Detailkarten und Tabellen die Zeiteinsparungen bei den wichtigsten
Verbindungen zwischen Großstädten in den Europäischen Verkehrskorridoren hervor, die
nach aktuellem Planungsstand eingerichtet werden sollen10.
10 Siehe SWD(2025) 960.
6
2. DAS HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNNETZ DER EU – BESCHLEUNIGUNGS- UND
HARMONISIERUNGSBEDARF
Die Verkehrsinfrastruktur funktioniert als Netz, d. h., wenn ein kleines Segment nicht den
Standards entspricht oder nicht betriebsfähig ist, kann dies die Effizienz und
Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen. Die Entwicklung eines
europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes setzt eine langfristige Vision und einen
Rahmen voraus, der den gezielten Aufbau der erforderlichen Infrastruktur mit harmonisierten
Anforderungen ermöglicht.
In der TEN-V-Verordnung von 2024 wurde ein solcher Rahmen festgelegt. Nicht nur
harmonisierte Infrastrukturanforderungen für den Schienenverkehr werden mit der TEN-V-
Verordnung unterstützt, sondern auch die Einführung und Nutzung neuer digitaler
Technologien. Dazu gehört auch die Förderung von Vernetzungsinfrastrukturen mit
lückenloser Netzabdeckung, um das höchste Niveau und die höchste Leistung der digitalen
Infrastruktur zu gewährleisten und einen höheren Grad an Automatisierung zu erreichen.
Die Fertigstellung des TEN-V-Hochgeschwindigkeitsnetzes bringt erhebliche Vorteile für die
Netzanbindung mit sich11. Die Komplexität der Planung, Genehmigung, Koordinierung und
Finanzierung großer Hochgeschwindigkeitsbahninfrastrukturvorhaben stellt jedoch ein
Hindernis für ihre zeitnahe Umsetzung dar und führt häufig zu Verzögerungen, insbesondere
bei grenzüberschreitenden Vorhaben – ein Problem, das in dieser Mitteilung aufgegriffen
werden soll.
2.1. Beschleunigung des Ausbaus der nationalen und grenzüberschreitenden
Infrastruktur
Seit 2013 wurden erhebliche Fortschritte bei der Fertigstellung nationaler Abschnitte des TEN-
V-Schienennetzes erzielt, vor allem in Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland12. Auch
in Teilen Mittel- und Osteuropas, etwa in Polen, Tschechien und auf bestimmten Strecken in
Ungarn und Rumänien, kommt das Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben gut voran.
Wichtige grenzüberschreitende Vorhaben, die in großem Umfang finanziell durch die EU
unterstützt werden, sollten größtenteils bis 2030 bzw. nicht viel später abgeschlossen sein.
Hierzu zählen der Brenner-Basistunnel, der Lyon-Turin-Basistunnel, die Feste
Fehmarnbeltquerung und die Rail-Baltica-Verbindung. Viele andere grenzüberschreitende
Hochgeschwindigkeitsvorhaben bzw. wichtige Zulaufstrecken werden bis dahin jedoch noch
nicht fertiggestellt sein, sodass es physische Infrastrukturlücken im Schienennetz geben wird.
Die Investitionspläne für viele bereits geplante große Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben
– insbesondere grenzüberschreitende – sind noch nicht ausgereift und es gibt keinen genauen
Zeitplan. Auch wenn etliche Lücken bis 2040 geschlossen sein dürften (siehe Abbildung 2),
besteht in Verbindung mit der mangelnden Harmonisierung der Betriebsvorschriften das
Risiko, dass das Potenzial großer grenzüberschreitender Infrastrukturen möglicherweise nicht
voll ausgeschöpft wird.
11 Siehe SWD(2025).
12 Ende 2023 hatte das Hochgeschwindigkeitsnetz eine Länge von 3 993 km in Spanien, 2 735 km in Frankreich,
1 631 km in Deutschland und 921 km in Italien. Quelle: EU Transport in figures – Statistical Pocketbook 2025.
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Abbildung 2: Sachstand und geplante Entwicklungsschritte des EU-
Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes entlang der Europäischen Verkehrskorridore bis 2040
SACHSTAND UND GEPLANTE ENTWICKLUNGSSCHRITTE DES EU-HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNNETZES
ENTLANG DER EUROPÄISCHEN VERKEHRSKORRIDORE BIS 2040
≥ 200 km/h ≥ 160 km/h StatusHauptstädte
In BetriebStädtische Knoten ≥ 500 000
Ausbau erforderlichStädtische Knoten < 500 000
NeubauFlughäfen
Rechtlicher Hinweis: Diese Karte
basiert auf den Informationen, die
2025 im Rahmen der Umsetzung der
TEN-V-Verordnung von den
Mitgliedstaaten und Projektträgern
erhoben wurden. Die in dieser Karte
dargelegten Informationen und
Ansichten geben nicht unbedingt den
off iziellen Standpunkt der Europäischen
Kommission wieder. Die Kommission
übernimmt keine Gewähr für die
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enthaltenenDaten.
Die in dieser Karte enthaltenen Informationen greifen möglichen
Anträgen der Mitgliedstaaten auf Freistellung von den
Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1679 nicht vor. Zudem
sind darin etwaige Verzögerungen bei der Durchführung von
Projekten nicht berücksichtigt und einer f inanziellen Beteiligung
eines Mitgliedstaats oder der Union wird nicht vorgegrif fen.
Weder die Kommission noch in ihrem Namen handelnde Personen
können für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen
verantwortlich gemacht werden.
SCANNEN
UND
MEHR
ERFAHRE
N
8
Zur Lösung dieser Probleme hat die Kommission den Europäischen TEN-V-Koordinatoren für
2026 zwei konkrete Aufgaben übertragen13:
- in ihren Arbeitsplänen für die Europäischen Verkehrskorridore bis Mitte 2026
Maßnahmen und Empfehlungen für eine zeitnahe und koordinierte Beseitigung
grenzüberschreitender Engpässe und die Fertigstellung fehlender nationaler
Verbindungen im TEN-V-Netz vorzuschlagen;
- Gespräche mit den Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Akteuren über
Optionen für höhere Auslegungsgeschwindigkeiten zu führen, um vorrangige
Abschnitte für sehr hohe Geschwindigkeiten und andere Bereiche für spätere
Ausbauten des Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes zu ermitteln, auch aus
korridorübergreifender Perspektive.
Ziel ist es, bis 2027 erstmals Durchführungsbeschlüsse für jeden Europäischen
Verkehrskorridor auszuarbeiten. Diese Beschlüsse werden eine kohärente
Prioritätensetzung für die Infrastruktur- und Investitionsplanung gewährleisten, damit das
europäische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz phasenweise bis 2030 und 2035 ausgebaut und
bis 2040 fertiggestellt wird, unter Berücksichtigung spezifischer Geschwindigkeiten,
Fahrzeiten, Förderungen und Finanzierungen.
Darüber hinaus wird die Kommission im Jahr 2026 die Straffungsrichtlinie14 überprüfen,
um Lücken bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und
die grenzüberschreitende Auftragsvergabe sowie bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten
zu ermitteln.
2.2. Förderung von Investitionen in den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
Um das derzeit geplante TEN-V-Hochgeschwindigkeitsschienennetz bis 2040 fertigzustellen,
werden nach Schätzungen der Europäischen Kommission 345 Mrd. EUR benötigt. Externen
Schätzungen zufolge15 würde ein über das TEN-V-Netz hinausgehender Ausbau und eine
Verdreifachung des bestehenden EU-Hochgeschwindigkeitsnetzes für Geschwindigkeiten von
250 km/h oder deutlich mehr sogar 546 Mrd. EUR kosten. Diese Investitionen dürften
13 Die Europäischen TEN-V-Koordinatoren werden von der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung
(EU) 2024/1679 ernannt. Die elf ernannten Koordinatoren beaufsichtigen und leiten die Umsetzung der neun
Europäischen Verkehrskorridore und der beiden horizontalen TEN-V-Prioritäten (ERTMS, Europäischer
Seeverkehrsraum) und unterstützen daher einen breit angelegten Dialog mit den Beteiligten. Insbesondere
wurden sie von der Kommission beauftragt, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die TEN-V-
Investitionen innerhalb der geltenden Fristen abzuschließen.
14 Die Straffungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2021/1187) betrifft vorermittelte grenzüberschreitende
Verbindungen und fehlende Verbindungen im TEN-V-Kernnetz sowie Vorhaben in den Europäischen
Verkehrskorridoren mit einem Volumen von mehr als 300 Mio. EUR und soll gewährleisten, i) dass die
Mitgliedstaaten für jedes Vorhaben bzw. jedes Genehmigungsverfahren eine Behörde benennen, ii) dass die
Genehmigungsverfahren vereinfacht werden und höchstens vier Jahre dauern, iii) dass die
Genehmigungsverfahren für die Vorhabenträger und die zuständigen Behörden klarer und transparenter sind
und iv) dass grenzüberschreitende Genehmigungen und Auftragsvergaben besser koordiniert werden.
15 EY in Zusammenarbeit mit der Bocconi-Universität und Blue Arches für das Gemeinsame Unternehmen für
Europas Eisenbahnen: „Smart and affordable rail services in the EU: a socio-economic and environmental
study for High-Speed in 2030 and 2050“, https://rail-research.europa.eu/publications/smart-and-affordable-
rail-services-in-the-eu-a-socio-economic-and-environmental-study-for-high-speed-in-2030-and-2050/.
9
Arbeitsplätze schaffen16 und der Gesellschaft einen positiven Nettonutzen von 750 Mrd. EUR
bringen.
EU-Mittel werden insbesondere benötigt, um andere öffentliche und private Mittel zur
Finanzierung großer grenzüberschreitender Infrastrukturvorhaben, die mit hohen Baukosten
verbunden sind, zu gewinnen. In den letzten 20 Jahren haben sich EU-
Finanzierungsinstrumente, wie die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), kohäsionspolitische
Mittel und die Aufbau- und Resilienzfazilität, als wichtige Anreize für die Mitgliedstaaten
erwiesen, in vorrangige Infrastrukturvorhaben zu investieren. Seit 2014 wurden aus diesen
Programmen mehr als 100 Mrd. EUR für Eisenbahninfrastrukturvorhaben bereitgestellt17.
Darüber hinaus hat die Europäische Investitionsbank (EIB) für den Zeitraum 2016-2024
Kredite in Höhe von insgesamt 40 Mrd. EUR für den Schienenverkehr (Infrastruktur und
Fahrzeuge) bereitgestellt. Trotz dieser Unterstützung übersteigt die Nachfrage nach
Investitionen die verfügbaren Mittel18.
Um die Investitionslücke bei Hochgeschwindigkeitsbahninfrastrukturvorhaben zu schließen,
sind ein strategischerer und besser koordinierter Einsatz europäischer Mittel, nationale
Maßnahmen (Zuschüsse, staatliche Garantien, Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem
der Mitgliedstaaten, Kredite usw.), Benutzungsgebühren sowie glaubwürdige Maßnahmen
notwendig, um ausreichende finanzielle Investitionen aus dem Privatsektor zu mobilisieren.
Daher wird die Kommission im Rahmen der CEF-Aufforderung 2026
Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben priorisieren und damit den Weg für weitere
Investitionen in den Hochgeschwindigkeitsverkehr im nächsten langfristigen EU-Haushalt
(dem mehrjährigen Finanzrahmen) für 2028-2034 ebnen. Darüber hinaus hat die Kommission
die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, die Kohäsionspolitik zu nutzen, um die Entwicklung des
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs in ihrem Hoheitsgebiet zu unterstützen.
In den Vorschlägen der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vom
16. Juli 202519 werden die Mittel für die Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der CEF Verkehr
von 25,8 Mrd. EUR auf 51,5 Mrd. EUR für den Zeitraum 2028-2034 verdoppelt. Darin
enthalten ist eine indikative eigene Mittelausstattung von 17,7 Mrd. EUR für die Aufrüstung
der Infrastruktur für militärische Mobilität. Ergänzt wird dies, entsprechend den jeweiligen
politischen Zielen, durch die nationalen und regionalen Partnerschaften, den Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit und Horizont Europa.
EU-Mittel sind auch deshalb wichtig, weil sie das Risiko von Investitionen verringern und die
finanzielle Tragfähigkeit eines Vorhabens verbessern. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass
16 Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie mit dem Titel „Smart and Affordable Rail Services in the EU: a
socio-economic and environmental study for High-Speed in 2030 and 2050“ von EY könnten allein durch den
Bau von Hochgeschwindigkeitsstrecken bis 2050 mehr als 1,5 Millionen Arbeitsplatzjahre geschaffen werden.
https://rail-research.europa.eu/wp-content/uploads/2023/01/HSR_Technical_Report_2_Final_220123.pdf.
17 Dazu gehören wichtige grenzüberschreitende Verbindungen wie der Lyon-Turin-Basistunnel, der das
französische und das italienische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz miteinander verbinden wird, Investitionen
in den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr in Griechenland zur Wiederherstellung des Abschnitts Domokos–
Krannonas auf der Achse Athen–Thessaloniki nach dem Sturmtief Daniel und der Ausbau der
Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid–Sevilla in Spanien.
18 So überstiegen beispielsweise die Vorschläge, die auf die CEF-Aufforderung 2024 hin eingereicht wurden,
die verfügbaren Mittel um mehr als das 6,6-Fache.
19 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die
Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 (COM(2025) 570 final).
10
dies durch angemessene wirtschaftliche Bedingungen flankiert sein muss, damit private
Investitionen folgen. Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturvorhaben können durchaus für private
Investoren attraktiv sein, wenn sie mit einem tragfähigen und rentablen Geschäftsmodell
unterlegt werden, das die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gegenüber alternativen
Verkehrsträgern sichert. Werden EU-Finanzierungsinstrumente mit innovativen oder
konventionelleren Ansätzen kombiniert, kann dies das Vertrauen der Investoren stärken, sei es
als zusätzliche Finanzierung oder als neue Einnahmequelle (Querfinanzierung, Einnahmen aus
dem Emissionshandelssystem der Mitgliedstaaten oder grüne Finanzierung).
Zu den Rahmenbedingungen für die Mobilisierung privater Investitionen gehören Klarheit über
die technologischen Optionen und die Marktaussichten, die erwarteten Einnahmen,
Vorhersehbarkeit in der Frage der Regulierung und das Potenzial für Skaleneffekte. Die EU
wird zudem alle ihre derzeitigen und künftigen Instrumente nutzen, um die technologische
Souveränität und industrielle Resilienz Europas für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr zu
gewährleisten. Dazu gehört auch, dass Möglichkeiten für eine strategische Nutzung des EU-
Rahmens für die öffentliche Auftragsvergabe und dessen künftige Überarbeitung zur
Unterstützung dieser politischen Ziele geprüft werden und dass gegebenenfalls der Einsatz von
Instrumenten in Erwägung gezogen wird, die für die Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit
relevant sind. Dabei sind auch die Sicherheitsrisiken zu berücksichtigen, die von ausländischen
staatlich kontrollierten Anbietern in Bezug auf sicherheitskritische Systeme wie Zugsteuerung,
Zugsicherung und Signalgebung ausgehen können.
Um private Investitionen zu beschleunigen und innovative Finanzierungsmodelle zu fördern,
wird die Kommission Ende 2025 die Entwicklung einer EU-Finanzierungsstrategie
einleiten. In diesem Rahmen wird die Kommission einen strategischen Dialog mit den
Mitgliedstaaten, Infrastrukturbetreibern, Förderbanken und Finanzinstituten, Investoren, der
Bahnindustrie und Eisenbahnunternehmen aufnehmen. Ziel ist es, im Jahr 2026 einen „Deal
für ein Hochgeschwindigkeitsbahnsystem“ vorzulegen, bei dem es sich um eine multilaterale
Verpflichtung zur Mobilisierung der für vorrangige Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben
erforderlichen Investitionen handelt. Dieser Deal würde den Investoren Sicherheit und
Orientierung hinsichtlich der Zusagen der EU und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung dieser
strategischen Vorhaben geben. Er könnte auch die Grundlage für spezifische regionale Dialoge
schaffen, um die Finanzierung von Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben in strategischen
Korridoren voranzubringen.
Zur Flankierung des „Deals für ein Hochgeschwindigkeitsbahnsystem“ wird der Schwerpunkt
der Finanzierungsstrategie auf die Durchführung der nachstehend beschriebenen Maßnahmen
gelegt.
Optimierung des Einsatzes von EU-Mitteln und nationalen öffentlichen Geldern
durch vorrangige Investitionen zur Beseitigung grenzüberschreitender Engpässe und
fehlender Verbindungen, Maximierung der nationalen Kofinanzierung und Interaktion
mit dem Privatsektor für den Bau grenzüberschreitender
Hochgeschwindigkeitsstrecken oder die Bereitstellung von Fahrzeugen.
Bestandsaufnahme und Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf
Finanzierungsmodelle zur Erleichterung der Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur
und Fahrzeugen20. Die Kommission wird verschiedene Modelle vorstellen, z. B.
20 Siehe Abschnitt 4.3 „Förderung von Investitionsmöglichkeiten zur Unterstützung der Beschaffung von
Fahrzeugen“.
11
öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und ein Modell des regulierten
Anlagevermögens (Regulated Asset Base, kurz „RAB“)21, unter Berücksichtigung der
jeweiligen Auswirkungen auf die nationalen öffentlichen Finanzen, die Wegeentgelte
und die Optimierung der Infrastrukturnutzung (siehe Beispiele in Kasten 1).
Förderung der Unterstützung des Finanzsektors. Die Kommission wird gemeinsam
mit der EIB, nationalen Förderbanken und -instituten sowie Finanzakteuren darauf
hinarbeiten, den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten wie Haushaltsgarantien zu
fördern und dabei die institutionelle und private Finanzierung von
Hochgeschwindigkeitsstrecken und Fahrzeugen mit EU-Mitteln und nationalen
Geldern zu kombinieren.
Mobilisierung von Akteuren der Industrie und Experten des Finanzsektors, um
die Finanzierung der Anschaffung oder des Leasings von Fahrzeugen im Einklang mit
den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen zu erörtern. Die Maßnahmen werden auf
der Grundlage einer Analyse ermittelt, die in Zusammenarbeit mit der EIB, nationalen
Förderbanken und -instituten sowie privaten Finanzakteuren durchgeführt wird.
Erleichterter Zugang zu Beratungsdiensten. Die Kommission wird gemeinsam mit
der EIB prüfen, wie die Bereitstellung gezielter Beratungsdienste zur Unterstützung
der Investitionspläne der Mitgliedstaaten für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
am besten beschleunigt werden kann. Für die Ausarbeitung technischer Leitlinien
sollte nach Bedarf eine Koordinierung und Zusammenarbeit stattfinden, insbesondere
mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA), und gegebenenfalls mit
nationalen Förderbanken und -instituten für mögliche gemeinsame Angebote.
Kasten 1: Beispiele für Optionen und bewährte Verfahren für die Finanzierung von
Hochgeschwindigkeitsbahnsystemen
In der Finanzierungsstrategie und dem strategischen Dialog mit den Beteiligten werden sich
verschiedene Optionen und bewährte Verfahren widerspiegeln. Die gewählte Lösung wird den
nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen.
In Spanien z. B. wurde eine spezielle Stelle eingerichtet, ADIF Alta Velocidad. Da der Großteil
ihrer Einnahmen aus marktwirtschaftlichen Tätigkeiten stammt, werden die Schulden des
Infrastrukturbetreibers nicht als öffentliche Schulden verbucht, und Investitionen gelten nicht
als öffentliche Ausgaben. Italien prüft derzeit das RAB-Modell, um die Sicherheit künftiger
Einnahmen zu bieten, da der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr ein rentableres Geschäft
verspricht. In Frankreich und Portugal wurden ÖPP genutzt, um die Finanzierung von
Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben zu beschleunigen, wie z. B. die Strecken Bordeaux–
Tours und Porto–Lissabon, wobei Letztere auch durch InvestEU und Mittel aus der CEF
unterstützt werden (außerhalb der Vermögensbilanz des Staates).
21 Das RAB-Modell ist ein Finanzierungsmodell für regulierte Infrastrukturvorhaben, das deren Planung, Bau,
Inbetriebnahme und Betrieb unterstützt. Bei diesem Modell nehmen private oder privatwirtschaftlich geführte
öffentliche Unternehmen die Funktion des Infrastrukturbetreibers wahr: Sie sind Eigentümer von
Infrastrukturanlagen, investieren in diese und betreiben sie gemäß der Vereinbarung mit der
Regulierungsbehörde. Der Infrastrukturbetreiber erhält Entgelte von den Nutzern und/oder Zuschüsse, um
seinen Betrieb zu finanzieren und die mit der Regulierungsbehörde vereinbarten Investitionskosten zu decken.
12
In Italien waren Erfüllungsgarantien, die durch InvestEU und die Aufbau- und
Resilienzfazilität unterstützt wurden, entscheidend wichtig, um die Finanzierung der Strecke
Palermo–Catania sicherzustellen.
Im Jahr 2024 verwendete Deutschland, gestützt auf den EU-Rechtsrahmen zur Regelung der
Mautgebühren, rund 6 Mrd. EUR der insgesamt 15 Mrd. EUR an Mauteinnahmen für die
Querfinanzierung von Investitionen im Eisenbahnsektor. Ein weiteres Beispiel für die
Kombination verschiedener Finanzierungsquellen ist das Vorhaben Divača–Koper in
Slowenien, bei dem eine Querfinanzierung für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße
auf die Schiene sowie eine staatliche Garantie genutzt wurden, um einen hohen Kredit der EIB
zu erhalten. Ähnliche Initiativen werden in ganz Europa entwickelt, die mit lokalen Steuern
(insbesondere beim Vorhaben „Grand Projet ferroviaire du Sud-Ouest“, das Bordeaux,
Toulouse und Dax in Frankreich verbindet) oder den EHS-Einnahmen der Mitgliedstaaten
(insbesondere in Österreich und Estland) finanziert werden.
2.3. Bessere Resilienz und geringere Umweltauswirkungen von Bau und Betrieb
In den letzten Jahren haben extreme Wetterereignisse die Verkehrsströme in Europa erheblich
gestört, kritische Infrastrukturen zerstört und Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die
Überschwemmungen in Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Frankreich
im Jahr 2021 führten zu Schäden in Höhe von 38 Mrd. EUR, wobei sich allein in Deutschland
die Schäden an der Eisenbahninfrastruktur auf 1,3 Mrd. EUR beliefen. Im Jahr 2023 zerstörte
das Sturmtief Daniel einen 50 km langen Abschnitt der Haupteisenbahnlinie Athen–
Thessaloniki, die Reparaturarbeiten dauerten mehrere Monate. Die schwere Sturzflut, die im
Oktober 2024 durch das Sturmtief Dana verursacht wurde, beeinträchtigte erheblich den
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr in Spanien, insbesondere auf der Strecke Madrid–
Valencia. Wie aus einer kürzlich von der Kommission veröffentlichten Studie hervorgeht, wird
davon ausgegangen, dass das TEN-V-Eisenbahnnetz in besonderem Maße von den immer
häufiger auftretenden Klimaextremen betroffen sein wird22.
Um die Resilienz der Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur zu erhöhen und deren negative
Auswirkungen auf Klima und Umwelt zu verringern, müssen von den Normungsgremien
harmonisierte Lebenszyklusanalysen und Methoden für die Klimaresilienz entwickelt
werden. Ziel ist es, die Anfälligkeit verschiedener technischer Lösungen für Klimafolgen und
ihren ökologischen Fußabdruck zu bewerten und zu vergleichen, insbesondere in der
Entwurfsphase von Infrastrukturvorhaben23. Für den Bau und Betrieb der
Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur steht bereits ein breites Spektrum wirksamer
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz zur Verfügung24.
22 „Support study on the climate adaptation and cross-border investment needs to realise the TEN-T network“,
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/26731a63-b904-11ef-91ed-01aa75ed71a1/langu
agede.
23 Siehe die Empfehlungen im „Joint final report from the industry and scientific experts working groups on
decarbonisation of the transport industry construction“:
https://transport.ec.europa.eu/document/download/982f3916-d1e7-427a-93cd-
4e8ccfddff6c_en?filename=decarbonised_construction.pdf.
24 Beispiele für bewährte Verfahren für den Klimaschutz sind eine optimierte bauliche Auslegung, die
Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen, die Wiederverwendung von Aushubmaterial und die Auswahl
emissionsarmer Produkte. Zu den bewährten Verfahren für die Klimafolgenanpassung gehören: i) Resiliente
13
Dennoch ist es unerlässlich, dass die bestehenden bewährten Verfahren umfassend eingesetzt
werden, und die Entwicklung neuer Lösungen muss gefördert werden, auch durch EU-Mittel.
Dabei wird die Kommission auf die jüngsten Erfahrungen mit den Anforderungen an die
Sicherung der Klimaverträglichkeit und den Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen zur Klimaresilienz im Rahmen des CEF-Programms zurückgreifen.
Auch die negativen externen Effekte des Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs, wie Lärm und
Luftverschmutzung25, die mit dem prognostizierten Anstieg des Verkehrsaufkommens26
zunehmen dürften, sollten berücksichtigt werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten
bei der Umsetzung der geltenden Lärmschutzvorschriften unterstützen, indem sie bis
Ende 2025 Leitlinien für die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zum Lärmschutz27
veröffentlicht.
Das geplante Hochgeschwindigkeitsnetz wird elektrifiziert und leistet damit einen wichtigen
Beitrag zum Engagement der EU für nachhaltige Mobilität. Im Sinne einer möglichst hohen
Klimaneutralität dieses Sektors wird es darauf ankommen, den Anteil sauberer Energiequellen
wie Solar- und Windenergie am Strommix im Eisenbahnverkehr zu erhöhen. Die Kommission
wird die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Technologien im Bereich der
erneuerbaren Energien und der Beschaffung von Strom aus erneuerbaren
Energiequellen für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr unterstützen, wie in der
Bekanntmachung der Kommission zu innovativen Technologien und Formen der
Nutzung erneuerbarer Energien und der diesbezüglichen Empfehlung der Kommission
dargelegt28. Im Einklang mit der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die
technischen Normen, insbesondere Sicherheitsnormen, festzulegen, die bei der
infrastrukturintegrierten Nutzung erneuerbarer Energien eingehalten werden müssen.
Der Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr in Europa sollte zum Modell für nachhaltige
Infrastruktur werden, die mit emissionsarmen Materialien gebaut wird, mit sauberer Energie
betrieben wird und auf Umweltfreundlichkeit und Klimaresilienz ausgelegt ist.
Auslegung durch Anhebung des Gleisbetts, Verstärkung von Strukturen und Verwendung
temperaturbeständiger Werkstoffe, ii) Einbeziehung von Klimadaten in die Anlagenverwaltung für die
Instandhaltung und Ersetzung, iii) Durchführung proaktiver Risikobewertungen, um Extremereignissen
Rechnung zu tragen, und iv) Berücksichtigung der Grundsätze des adaptiven Managements in Auslegung und
Betrieb.
25 Je höher die Zuggeschwindigkeit, desto mehr Feinstaub wird erzeugt und aufgrund der Wechselwirkungen
Fahrzeug/Fahrweg und Fahrzeug/Fahrleitung in die Atmosphäre abgegeben.
26 Siehe „Zero pollution monitoring and outlook 2025, EEA-JRC report 13/2024“ und „Environmental noise in
Europe 2025, EEA report 05/2025“.
27 Gemäß der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG erforderlich.
28 Siehe die Bekanntmachung C(2025) 4011 der Kommission zu innovativen Technologien und Formen der
Nutzung erneuerbarer Energien vom 2. Juli 2025 und die Empfehlung der Kommission vom 2. Juli 2025 über
innovative Technologien und Formen der Nutzung erneuerbarer Energie, über die Einrichtung von Gebieten
für Netz- und Speicherinfrastruktur, die für die Integration von erneuerbarer Energie in das Stromsystem
erforderlich ist, gemäß Artikel 15 Buchstabe e der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen
Parlaments und des Rates und über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Energiesystemkosten
(C(2025) 4024 final).
14
3. EIN ATTRAKTIVER UND WETTBEWERBSFÄHIGER RAHMEN FÜR
SCHIENENVERKEHRSLEISTUNGEN
Das Hochgeschwindigkeitsangebot in der EU kann für die Nutzer nur dann attraktiv,
erschwinglich und umfassend sein und alle Fahrgastsegmente – von Geschäftsreisen bis hin zu
nachhaltigem Tourismus – bedienen, wenn die Bedingungen für die Eisenbahnunternehmen
wettbewerbsfähig und attraktiv sind. Die bestehenden EU-weiten Vorschriften zur Öffnung des
Marktes für Schienenverkehrsleistungen (viertes Eisenbahnpaket)29 schaffen die rechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung grenzüberschreitender
Hochgeschwindigkeitsverkehrsdienste und das allgemeine Recht der Eisenbahnunternehmen,
überall in der EU Personenverkehrsdienste zu erbringen. Trotz dieser Vorschriften bestehen
jedoch nach wie vor mehrere Hindernisse, die zu einem begrenzten Marktangebot,
Eintrittsbarrieren und hohen Preisen für die Kunden führen.
3.1. Angemessene Kapazitätszuweisung für grenzüberschreitende Verkehrsdienste
Eines der größten Hindernisse für die Förderung der Personenverkehrsdienste auf Fern- und
grenzüberschreitenden Strecken ist der schwierige Zugang zu attraktiven
grenzüberschreitenden Zugtrassen. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über
die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn30 geht dieses Problem systematisch an,
indem ein EU-Rahmen für die Kapazitätsplanung, die Zuweisung von Fahrwegkapazität der
Eisenbahn und das Verkehrsmanagement festgelegt wird, dessen Schwerpunkt auf der
grenzüberschreitenden Koordinierung und Digitalisierung liegt. Er dürfte vom Europäischen
Parlament und vom Rat zügig angenommen und vom Eisenbahnsektor umgesetzt werden.
Mehrjährige Rahmenverträge für die Kapazitätszuweisung zwischen Infrastrukturbetreibern
und Eisenbahnunternehmen werden den Eisenbahnunternehmen langfristige Stabilität
garantieren. Eine optimierte Kapazitätszuweisung bringt erhebliche Vorteile für weitere
Personen- und Güterverkehrsdienste, da die effizientere, transparentere und
diskriminierungsfreie Zuweisung von Trassen zu weniger Überlastung führt und Güter- und
Nachtzüge besser in grenzüberschreitende Fahrpläne integriert werden können.
3.2. Unterstützung der Beschaffung von Fahrzeugen
Neue Eisenbahnunternehmen stehen bei der Anschaffung und der Genehmigung neuer oder
aufgerüsteter Fahrzeuge vor Problemen, was die Einführung neuer Dienste verzögern oder
verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen kann. Die Kommission wird
gemeinsam mit den Finanzakteuren dafür sorgen, dass bestehende
Finanzierungsinstrumente für die Anschaffung oder das Leasing von Fahrzeugen
erweitert oder neue innovative Instrumente entwickelt werden. Im Einklang mit den
Vorschriften über staatliche Beihilfen und zur Förderung der europäischen Industrie könnte
dies in Form von Haushaltsgarantien erfolgen, die von den Mitgliedstaaten oder der EU
bereitgestellt werden, wie bei InvestEU im laufenden Programmplanungszeitraum der Fall. Im
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird dies auch als Teil des Europäischen Fonds für
29 Das vierte Eisenbahnpaket von 2016 besteht aus sechs Legislativtexten, mit denen der Binnenmarkt für
Schienenverkehrsleistungen vollendet werden soll, https://transport.ec.europa.eu/transport-
modes/rail/railway-packages/fourth-railway-package-2016_de.
30 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung von
Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie
2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (COM(2023) 443 final).
15
Wettbewerbsfähigkeit (im Folgenden „ECF-InvestEU-Instrument“)31 oder als
Finanzierungsinstrumente im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne32
vorgeschlagen, einschließlich risikoreicherer Instrumente für hochinnovative Technologien.
Nationale Förderbanken und private Investoren können eine entscheidende Rolle bei der
finanziellen Unterstützung und innovativen Strukturierung neuer Marktteilnehmer spielen
(siehe Beispiele in Kasten 2). Dies kann dazu beitragen, Risiken bei Fahrzeugtransaktionen zu
mindern, insbesondere im Zusammenhang mit Einnahmeströmen (es können z. B. AssetCo33-
oder ROSCO34-Systeme und verschiedene Finanzierungsansätze wie Anleihen,
Eigenkapitalinstrumente, eigenkapitalähnliche Instrumente oder Investmentfonds geprüft
werden).
Die Ratifizierung des Protokolls von Luxemburg zum Übereinkommen von Kapstadt, einem
Rahmen für die Erstellung eines Verzeichnisses von Eisenbahnvermögenswerten35, durch die
Mitgliedstaaten kann weitere Anreize für Investitionen in Fahrzeuge schaffen.
Der Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen kann für neue Marktteilnehmer eine schnelle und
kosteneffiziente Lösung sein, setzt jedoch voraus, dass die etablierten Eisenbahnunternehmen
bereit sind, die von ihnen nicht mehr genutzten Züge an künftige Wettbewerber zu verkaufen.
Um die Entwicklung eines Marktes für Gebrauchtfahrzeuge zu fördern, wird die Kommission
Rechtsvorschriften vorschlagen, die die wettbewerbswidrige Abwrackung
funktionstüchtiger und sicherer Fahrzeuge verbieten und transparente Bedingungen für
den Weiterverkauf und die Nutzung in allen Mitgliedstaaten schaffen.
Kasten 2: Beispiele für die private Finanzierung des Erwerbs von Fahrzeugen
Beispiele in Italien und Frankreich zeigen, dass private Finanzierungen tatsächlich neue
Marktteilnehmer unterstützen können. Das erste private
Hochgeschwindigkeitsbahnunternehmen, das in den italienischen Markt eingetreten ist, wurde
von Unternehmern gegründet, die erhebliches privates Kapital aufbrachten, um 2012 den ersten
Personenverkehrsdienst in Betrieb zu nehmen.
2024 wurde ein neues Eisenbahnunternehmen in Frankreich durch private Investitionen in
Höhe von 1 Mrd. EUR aus einem Infrastrukturinvestitionsfonds unterstützt. Ziel ist es, bis
2028 die erste private und unabhängige Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Paris und
Rennes, Nantes, Angers und Bordeaux in Betrieb zu nehmen. Allein der Kauf von
31 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (COM(2025) 555 final).
32 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen
Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen
Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 (COM(2025) 565 final).
33 AssetCo: Anlagenverwaltungsgesellschaft, die speziell für den Erwerb, den Betrieb und die Instandhaltung
bestimmter Anlagegüter verantwortlich ist, die für ein Vorhaben verwendet werden.
34 ROSCO: Rollmaterialunternehmen: ein Unternehmen, das Lokomotiven, Reisezugwagen oder Güterwagen
besitzt und an Eisenbahnunternehmen verleast.
35 The Luxembourg Protocol under the Cape Town Convention,
https://otif.org/fileadmin/user_upload/otif_verlinkte_files/04_recht/07_dipl_konf/DOCs_e/DCME_LUXEM
BOURG_PROTOCOL_FINAL_04.06.07.pdf.
16
12 Hochgeschwindigkeitszügen belief sich auf ein Volumen von 850 Mio. EUR und wirkte
sich positiv auf die Tätigkeiten und Arbeitsplätze des Sektors aus.
3.3. Förderung fairer und verhältnismäßiger Wegeentgelte
In jedem Mitgliedstaat hängt die Höhe der Infrastrukturentgelte (wie Wegeentgelte) von der
Höhe der öffentlichen Mittel für die Erneuerung und Instandhaltung der Infrastruktur ab. Wo
nur wenige öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, verringern die daraus resultierenden hohen
Wegeentgelte das Gesamtangebot der Eisenbahn und führen zu hohen Preisen für die
Fahrgäste. Die Folge ist häufig eine suboptimale Nutzung des Netzes. Gemäß den neuen
Leitlinien der Kommission für Wegeentgelte36 und im Einklang mit dem kürzlich ergangenen
Urteil des Gerichtshofs37 muss das Ziel bei der Festsetzung der Wegeentgelte vielmehr darin
bestehen, eine vollständige und optimale Nutzung des Netzes zu fördern. Dadurch bleiben
Schienenfernverkehrsdienste und Nachtzüge bezahlbar und können mit anderen
Verkehrsträgern konkurrieren. Dies kann durch eine angemessene Marktsegmentierung und
befristete Nachlässe für neue Marktteilnehmer erreicht werden, sofern die Vorschriften über
staatliche Beihilfen eingehalten werden.
3.4. Gewährleistung des Zugangs zu Serviceeinrichtungen und
schienenverkehrsbezogenen Leistungen
Service- und Instandhaltungseinrichtungen wie Bahnhöfe, Depots, Lagerflächen und
Tankstellen spielen eine entscheidende Rolle beim Betrieb von
Hochgeschwindigkeitsverkehrsdiensten. Eisenbahnunternehmen müssen im Einklang mit den
geltenden Vorschriften diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Einrichtungen haben38. Die
Hochgeschwindigkeitseinrichtungen sind jedoch geografisch nicht gleichmäßig verteilt, sodass
es in einigen Regionen keine angemessene Infrastruktur zur Unterstützung neuer
Marktteilnehmer gibt. Darüber hinaus sind kaum Daten über die Verfügbarkeit und Eignung
dieser Einrichtungen vorhanden, was die Markttransparenz und die Planung behindert.
Hochgeschwindigkeitsbahnunternehmen müssen zudem gleichberechtigten Zugang zu den
Diensten innerhalb dieser Serviceeinrichtungen haben, einschließlich Fahrkartensystemen,
Fahrgastinformationsanzeigen und Gepäckabfertigungsdiensten. Die etablierten
Eisenbahnunternehmen sind häufig Eigentümer dieser Einrichtungen oder verwalten diese
Dienste und können ihre Position nutzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Sollten
diskriminierende Praktiken festgestellt werden., müssen die Regulierungsstellen von ihrer
Handlungsbefugnis Gebrauch machen. Darüber hinaus wird die Kommission die
Durchführungsverordnung über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und
schienenverkehrsbezogenen Leistungen39 stärken, um einen diskriminierungsfreien
Zugang für neue Marktteilnehmer zu gewährleisten.
36 Mitteilung der Kommission – Auslegungsleitlinien bezüglich der Festsetzung von Entgelten für die Nutzung
der Fahrwege der Eisenbahn (C(2025) 2606).
37 Urteil vom 22. Mai 2025, C-538/23, ÖBB-Infrastruktur und WESTbahn Management, insbesondere Rn. 85-
89.
38 Richtlinie 2012/34/EU, insbesondere Artikel 13.
39 Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 der Kommission vom 22. November 2017 über den Zugang zu
Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen.
17
3.5. Verbesserungen bei der Ausstellung von Eisenbahnfahrkarten
Der Kauf einer Bahnfahrkarte für grenzüberschreitende Fahrten, die mehrere
Streckenabschnitte umfassen, welche von verschiedenen Eisenbahnunternehmen betrieben
werden, ist für die Fahrgäste nach wie vor schwierig. Fahrten sind mitunter schwer zu finden
und zu kombinieren, und die Fahrgäste sind oft nicht ausreichend geschützt, wenn sie aufgrund
eines Zugausfalls oder einer Verspätung ihren Anschlusszug verpassen. Neue
Eisenbahnunternehmen stehen beim Eintritt in den Markt und bei ihrer Expansion vor großen
Hindernissen, weil sie keinen Zugang zu wichtigen Vertriebskanälen haben. Dies verlangsamt
die Einführung neuer Dienste und die Entwicklung des Wettbewerbs. In mehreren
Wettbewerbsfällen40 hat sich gezeigt, dass die Bedingungen, unter denen große
Eisenbahnunternehmen Plattformen den Fahrkartenverkauf gestatten, geeignet sind, die
Entwicklung neuer Vertriebskanäle zu behindern und den Wettbewerb auf dem
Fahrkartenmarkt zu beeinträchtigen.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission Anfang 2026 eine Initiative für die
Fahrscheinausstellung vorschlagen. Ziel ist es, den Fahrgästen die Buchung multimodaler
und betreiberübergreifender Fahrkarten, insbesondere im Schienenverkehr, über digitale
Plattformen zu erleichtern und gleichzeitig die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zu
stärken41. Darüber hinaus hat die Kommission eine Reihe harmonisierter Normen für den
Austausch von Eisenbahndaten vorgeschlagen42.
3.6. Schienenverkehr muss für Fahrgäste erschwinglicher werden
Der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr muss wettbewerbsfähig und bezahlbar sein. Eine
kürzlich durchgeführte Eurobarometer43-Umfrage hat ergeben, dass für 61 % der Fahrgäste der
Preis der wichtigste Faktor bei der Planung von Fernreisen ist, gefolgt von der Gesamtfahrzeit,
die für 47 % ausschlaggebend ist.
Wettbewerb erfordert eine angemessen finanzierte und unterhaltene Infrastruktur. Der Markt
für Schienenpersonenverkehrsdienste ist seit 2020 vollständig geöffnet, was zu niedrigeren
Preisen und mehr Serviceoptionen in Gebieten mit einem hochwertigen Schienennetz und
starkem Wettbewerb geführt hat44.
40 Beispiele hierfür sind Frankreich, Deutschland, Schweden, Italien und Spanien.
41 Die Initiative für die Fahrscheinausstellung soll aus drei Legislativvorschlägen bestehen: i) einem Vorschlag
für eine Verordnung über multimodale digitale Mobilitätsdienste, ii) einem Vorschlag für eine Verordnung
über die Ausstellung von Fahrkarten in einem einzigen digitalen Buchungsvorgang und iii) einer gezielten
Überarbeitung der Verordnung über die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Mit der gezielten
Überarbeitung soll sichergestellt werden, dass Fahrgäste, die ihre Fahrkarte in einem einzigen
Buchungsvorgang auf einer einzigen Plattform kaufen, auf der gesamten Fahrt geschützt sind, unabhängig von
der Zahl der beteiligten Eisenbahnunternehmen.
42 Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission über eine technische Spezifikation für die
Interoperabilität des Datenaustauschs im Schienenverkehr im Teilsystem „Telematik“ des Eisenbahnsystems
in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 454/2011 und (EU) Nr. 1305/2014,
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14273-Rail-interoperabili
tytechnical-specifications-for-the-telematics-applications-subsystem_de.
43 Eurobarometer zum multimodalen digitalen Mobilitätsdienst,
https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/3178.
44 „Study on passenger and freight rail transport services“, 2024: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-
/publication/4ea76998-7955-11ef-bbbe-01aa75ed71a1/language-de.
18
Die Mitgliedstaaten sollten daher im Einklang mit den rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen
der TEN-V-, Kohäsions- und Schienenverkehrsvorschriften für eine angemessene
Finanzierung hochwertiger Infrastrukturen sorgen45. Sie sollten auch die Vorschriften über die
Öffnung eigenwirtschaftlicher Verkehrsdienste für den Wettbewerb und die Ausschreibung
öffentlicher Dienste vollständig umsetzen46. Dies wird es den Infrastrukturbetreibern
ermöglichen, sich auf verschiedene Eisenbahnunternehmen einzustellen, die vielfältige Dienste
anbieten, u. a. grenzüberschreitende Verbindungen, besonders günstige Fahrpreise und
Nachtzüge sowie innovative Tourismusprodukte.
Schließlich erfordert die Entwicklung eines europaweiten Hochgeschwindigkeitsangebots
gleiche Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu CO2-intensiveren Verkehrsträgern, auch bei
der Besteuerung. Die Mitgliedstaaten haben die volle Kontrolle über die Festsetzung der
Mehrwertsteuersätze für die Personenbeförderung. Nach dem Grundsatz der Steuerneutralität
sollten die Mitgliedstaaten diese Flexibilität nutzen, um einen fairen Wettbewerb zwischen
konkurrierenden Verkehrsträgern zu schaffen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten
Methoden prüfen und bewerten, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen
werden können, indem Subventionen und Steuervergünstigungen für CO2-intensivere
Verkehrsträger begrenzt werden.
3.7. Stärkung von Verbindungen zu anderen Verkehrsträgern
Die Verbesserung der Eisenbahnverbindungen, insbesondere im
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr, zu anderen Verkehrsträgern würde den Schienenverkehr
als Alternative zu Kurzstrecken- und möglicherweise auch längeren Flügen innerhalb Europas
stärken. Flughäfen wie Frankfurt und Paris-Charles de Gaulle sind bereits gut an den
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr angebunden und dienen als zentrale
Personenverkehrsknotenpunkte, aber viele andere Flughäfen haben immer noch eine deutlich
schlechtere Anbindung.
Die Kommission wird die Anbindung von 40 Großflughäfen, auch an den
Hochgeschwindigkeitsfernverkehr, analysieren, um Investitionslücken zu ermitteln und
bewährte Verfahren zur Verbesserung der Flughafenanbindung aufzuzeigen. Die Kommission
wird zudem die derzeitigen multimodalen Personenverkehrsknotenpunkte in städtischen
Gebieten analysieren, um bewährte Verfahren für die Integration von Fern- und
Hochgeschwindigkeitsschienennetzen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem
Fahrradfahren und der geteilten Mobilität zu ermitteln und zu fördern47.
45 Artikel 48 der Verordnung (EU) 2024/1679; Artikel 8 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums (Neufassung); Verordnung (EU) 2021/1060, die eine umfassende Verkehrsplanung auf der
entsprechenden Ebene vorschreibt, mit Angaben zu den Finanzmitteln, die den geplanten Investitionen
entsprechen und zur Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten der bestehenden und geplanten
Infrastrukturen erforderlich sind.
46 Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung
eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung).
47 Die Kommission wird die Mitgliedstaaten ermutigen und dabei unterstützen, Pläne und Programme zu nutzen,
die nach EU-Recht oder im Rahmen von Initiativen wie Plänen für eine nachhaltige städtische Mobilität,
Luftreinhalteprogrammen und Aktionsplänen zum Lärmschutz vorgeschrieben sind oder gefördert werden,
mit dem Ziel, die Zahl der Fahrgäste aus der Region oder dem städtischen Ballungsraum, die die
Hochgeschwindigkeitsbahnhöfe auf nachhaltige Weise erreichen können, zu maximieren.
19
Darüber hinaus wird derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat ein Vorschlag der
Kommission über Fahrgastrechte im multimodalen Verkehr erörtert, um Fahrgäste zu schützen,
die auf ihrer Fahrt den Verkehrsträger wechseln48.
4. EIN WETTBEWERBSFÄHIGER, HARMONISIERTER UND INNOVATIVER EISENBAHNSEKTOR
IN DER EU
Eine dynamische, florierende, wettbewerbsfähige und innovative europäische Bahnindustrie
ist für den Erfolg des europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes von entscheidender
Bedeutung. Die europäischen Unternehmen der Bahnindustrie sind weltweit führend,
beschäftigen 650 000 Menschen und leisten mit einer jährlichen Wachstumsrate von 3 % einen
Beitrag von 0,35 % zum BIP der EU49. Die Bahnindustrie der EU ist für die europäischen
Kunden hochbedeutsam und ein Grundpfeiler der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU, da
sie Systeme und Lösungen in die ganze Welt exportiert (ein Beispiel hierfür sind die
ehrgeizigen Pläne für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr in Ägypten, Marokko und Saudi-
Arabien).
Globale Wettbewerber holen jedoch schnell auf, treten in den EU-Markt ein und expandieren
auf ihren eigenen und anderen Märkten, während die Akteure der EU die Effizienzgewinne,
die der EU-Binnenmarkt bietet, noch nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Um hier Abhilfe
zu schaffen, müssen Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber und Behörden in der EU
die Zahl der divergierenden Anforderungen ihrer einzelnen Beschaffungsvorhaben weiter
verringern und dazu übergehen, Standard-Eisenbahnprodukte zu beschaffen, die nach
industrialisierten, standardisierten Verfahren hergestellt werden. Dies wird einfacher, wenn die
Mitgliedstaaten fragmentierte nationale Vorschriften und Normen aufheben und sich auf EU-
weite Vorschriften und Standards einigen. Gleichzeitig kann die Zusammenarbeit zwischen
den Akteuren des Eisenbahnsystems dazu beitragen, dass knappe Ressourcen besser genutzt
und Skaleneffekte erzielt werden, unter uneingeschränkter Einhaltung der kartellrechtlichen
Vorschriften und ergänzend zu den wettbewerbsorientierten Märkten, während gleichzeitig
neue, frei zugängliche grenzüberschreitende Dienste gefördert werden. Eine solche
Zusammenarbeit sollte einen echten einheitlichen europäischen Eisenbahnraum fördern, in
dem Eisenbahnunternehmen grenzüberschreitend wettbewerbsfähig tätig sein können.
4.1. Verbesserung der Interoperabilität der Eisenbahninfrastruktur und von
Fahrzeugen
Nationale technische und betriebliche Anforderungen erhöhen die Kosten aufgrund doppelter
Genehmigungsverfahren und der Komplexität der Prüfungen, mit denen sichergestellt werden
soll, dass die Anforderungen erfüllt werden. Dies verzögert den Markteintritt neuer Dienste
und stellt eine Belastung für Produktion, Nachrüstung und Instandhaltung dar.
Daher müssen die Zertifizierung und Genehmigung von Fahrzeugen vereinfacht und für ein
größeres Verwendungsgebiet erteilt werden. Die „Prüfungen der Systemkompatibilität“ für
neue oder aufgerüstete Lokomotiven und Triebzüge dürfen nicht mehr so zeit- und
ressourcenintensiv sein. Die Kommission wird die Standardisierung von Genehmigungen
für Hochgeschwindigkeitszüge fördern, die für das gesamte EU-Netz gültig sind. Dies
wird die Entstehung eines ausgereiften Leasingmarktes und Gebrauchtfahrzeugmarktes für
48 COM(2023) 752 final.
49 https://www.unife.org/wp-content/uploads/2024/05/UNIFE_Priorities_2024_2029.pdf, mit zusätzlichen
Daten von UNIFE.
20
Hochgeschwindigkeitszüge auf EU-Ebene fördern, die Flexibilität für neue Marktteilnehmer
erhöhen, Investoren anziehen und die Nutzung von Fahrzeugen für Militärtransporte
erleichtern.
Ein wichtiger Motor für die Standardisierung von Fahrzeugen ist eine schnellere und
harmonisierte Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), das
sowohl für die zivile als auch für die militärische Nutzung von strategischer Bedeutung ist. Der
nicht harmonisierte Mehrsystemansatz der Mitgliedstaaten hat jedoch dazu geführt, dass sich
die Kosten für ERTMS-Produkte in den letzten fünf Jahren verdoppelt haben50. Gemäß den
TEN-V-Vorschriften müssen die nationalen Signalgebungssysteme bis 2040 zugunsten des
ERTMS im TEN-V-Netz schrittweise außer Betrieb gesetzt werden. Einige Mitgliedstaaten,
darunter Belgien, Tschechien und Dänemark, haben beschlossen, das ERTMS zum einzigen
Signalgebungssystem in ihren Netzen zu machen, und Spanien, Österreich und Polen
investieren massiv in die Einführung des funkgestützten ERTMS. Andere Mitgliedstaaten
hingegen sind im Rückstand.
In den nationalen ERTMS-Umsetzungsplänen 2024-2025 wird darauf hingewiesen, dass die
ERTMS-Produktionskapazität in Europa verdreifacht werden muss. Die
Vermarktungsmöglichkeiten für die Bahnindustrie werden für das ERTMS allein im TEN-V-
Kernnetz auf mehr als 18,2 Mrd. EUR geschätzt. Um diese Effizienzgewinne zu nutzen und
der ERTMS-Zulieferindustrie Planungssicherheit zu geben, wird die Kommission die
Verpflichtungen zur Einführung des ERTMS strikt durchsetzen und die Koordinierung
zwischen den Mitgliedstaaten verstärken. Dafür ist ein überarbeiteter51 europäischer
ERTMS-Bereitstellungsplan für 2026 vorgesehen. Die Umsetzung muss die Anbindung von
Hochgeschwindigkeitsstrecken an Stadtzentren und Ausweichstrecken52 umfassen, auch damit
diese für grenzüberschreitende Militärtransporte genutzt werden können.
Um die Berufe im Schienenverkehr attraktiver zu machen, die Schaffung von Arbeitsplätzen
zu fördern und dazu beizutragen, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die
Berufsqualifikationen auf die Erfordernisse und Möglichkeiten dieses strategischen Sektors
auszurichten53, wird die Kommission nach Konsultation der Sozialpartner die EU-
Vorschriften für die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern reformieren. Dies wird
auch die Bemühungen vereinfachen und einheitliche berufliche Anforderungen und
Zertifizierungen schaffen, die es Triebfahrzeugführern ermöglichen, im gesamten
Hochgeschwindigkeitsnetz der EU alle Züge zu führen und alle Eisenbahninfrastrukturen zu
nutzen.
50 Europäische Kommission: Generaldirektion Mobilität und Verkehr, „ERTMS On-board deployment –
Analysis of cost drivers“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2025,
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/89f05852-1680-11f0-b1a3-01aa75ed71a1.
51 Der derzeitige europäische ERTMS-Bereitstellungsplan wurde 2017 auf der Grundlage der vorherigen TEN-
V-Verordnung angenommen. Durchführungsverordnung (EU) 2017/6 der Kommission vom 5. Januar 2017
über den europäischen Bereitstellungsplan für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem.
52 Strecken, auf denen keine planmäßigen Schienenverkehrsdienste betrieben werden, auf die aber im Falle einer
Störung ausgewichen werden kann.
53 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Union der Kompetenzen
(COM(2025) 90 final).
21
4.2.Forschung und Koordinierung für Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und
Gefahrenabwehr
Die Hochgeschwindigkeitstechnologie ist hochmodern, und Sicherheit steht an oberster Stelle.
Die Weiterentwicklung und gemeinsame Entwicklung harmonisierter Digital- und
Automatisierungstechnologien in der EU, wie automatische Züge, moderne ERTMS-
Signalgebungs-, Kommunikations- und Verkehrsmanagementsysteme, können die Kapazität
der bestehenden Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur erhöhen, die Sicherheit verbessern und
eine größere Flexibilität und Resilienz für Verkehrsdienste und Militärtransporte bieten. Die
Systeme müssen auch vor Störungen und Cyberangriffen geschützt werden. Um diese
Technologien auf den Markt zu bringen, müssen die Bahnindustrie, Infrastrukturbetreiber und
Eisenbahnunternehmen die gemeinsame Forschung im Rahmen des Programms „Horizont
Europa“ für den Zeitraum 2028-203454 und des vorgeschlagenen Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit fortsetzen. Um die kooperative Forschung im Bereich des
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs zu fördern, wird das Gemeinsame Unternehmen für
Europas Eisenbahnen im Jahr 2026 eine gezielte Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den Vorschriften
über staatliche Beihilfen nationale Finanzierungsinstrumente nutzen, einschließlich wichtiger
Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse.
Damit der europäische Hochgeschwindigkeitsbahnsektor Skaleneffekte erzielen und die
Vorteile der globalen Wettbewerbsfähigkeit nutzen kann, sollte die erwartete Nachfrage nach
hochmodernen Hochgeschwindigkeitszügen und -schieneninfrastrukturen mit entsprechenden
Anstrengungen auf der Angebotsseite einhergehen, um die erforderliche Technologie auf
möglichst standardisierte Weise bereitzustellen. Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen,
könnte die gemeinsame Entwicklung55 der nächsten Generation harmonisierter, intelligenter,
netzübergreifender Züge sein, die kostengünstiger hergestellt und schneller eingeführt werden
können. Ein solcher harmonisierter Ansatz würde auch die Signalgebung und
Infrastrukturkomponenten rationalisieren, die Risiken von Vorhaben verringern, private
Investitionen erleichtern und die Hersteller in die Lage versetzen, ihre Produktionskapazität zu
erhöhen, und die Lieferfristen verkürzen.
5. EINE WIRKSAME EU-GOVERNANCE FÜR DEN HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNVERKEHR
Während die Verwirklichung der in dieser Mitteilung vorgestellten Vision davon abhängt, dass
die Marktteilnehmer ihr Hochgeschwindigkeitsangebot einführen und verbessern, ist eine
wirksame EU-Governance erforderlich, um zu gewährleisten, dass die notwendigen
Voraussetzungen für ein wachsendes und schnelleres Hochgeschwindigkeitsbahnsystem in der
EU, einschließlich der Schienennetzinfrastruktur, geschaffen werden. Diese stärkere
Governance sollte sowohl allgemein auf EU-Ebene als auch speziell für einzelne
Hochgeschwindigkeitsstrecken gelten.
Daher wird die Kommission im Jahr 2026 Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle der
ERA bei Fahrzeuggenehmigungen und zur Abschaffung der nationaler Vorschriften
vorschlagen. Sie wird sich auch für ein starkes europäisches Einrichtungsmanagement
54 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation „Horizont Europa“ für den Zeitraum 2028-2034 (COM(2025) 543 final).
55 Beispielsweise in einem gemeinsamen Unternehmen, das im Rahmen des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens finanziert wird.
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einsetzen, das eine wirksame Einführung des ERTMS sicherstellt. Durch die wirksame
Aufhebung überflüssiger nationaler Vorschriften, die Erteilung von Fahrzeuggenehmigungen
und einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen an Eisenbahnunternehmen und die Zulassung
streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung trägt die ERA zur Kosteneffizienz des Innovationszyklus
bei. Damit die Bahnindustrie in der EU auf oberster Ebene Unterstützung erfährt, wird die
Kommission die Gespräche, die derzeit in der Expertengruppe der Kommission zur
Wettbewerbsfähigkeit der Bahnindustrie geführt werden, auf die politische Ebene heben.
Um die Nutzung der Infrastrukturkapazität im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über
das Kapazitätsmanagement besser zu koordinieren56, werden die Infrastrukturbetreiber
ermächtigt und rechtlich verpflichtet zusammenzuarbeiten, um planbare und attraktive
grenzüberschreitende Kapazitäten für Fernverkehrsdienste bereitzustellen. Darüber hinaus
wird die Zuverlässigkeit durch einen gemeinsamen Rahmen für das Leistungsmanagement
gestärkt.
Zur Überwindung von Hindernissen, die der Einrichtung grenzüberschreitender Dienste in
bestimmten Korridoren im Wege stehen, z. B. technische Hindernisse, Verfügbarkeit von
Serviceeinrichtungen und Kapazitätsengpässe, wird die Kommission Rundtischgespräche
mit den Beteiligten zu ausgewählten Städteverbindungen, insbesondere zwischen
Hauptstädten und wichtigen Drehkreuzen, einleiten. Die Europäischen Koordinatoren
werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Ministerien,
Infrastrukturbetreiber und nationale Sicherheitsbehörden) Fortschritte bei den ermittelten
Lösungen sowohl hinsichtlich der Entwicklung des Schienennetzes als auch seiner
Funktionalität fördern.
Die Funktionsfähigkeit des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes wird im Rahmen des
verstärkten Governance-Rahmens überwacht, der mit der künftigen Verordnung über das
Kapazitätsmanagement geschaffen wird. Das Europäische Netz der Infrastrukturbetreiber wird
zusammen mit den für die Leistungsüberprüfung zuständigen Stellen eine koordinierte
Überwachung und Berichterstattung über Hindernisse für den Bahnverkehr gewährleisten.
Diese Strukturen werden Störungen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs, wie z. B.
Gleisarbeiten, Störungen oder Engpässe, ermitteln und antizipieren und koordinierte
Reaktionen erleichtern, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
6. SCHLUSSFOLGERUNG: SCHNELLER, ENGER, STÄRKER
Diese Mitteilung wird die Kommission bei ihren Bemühungen leiten, alle Beteiligten in die
erfolgreiche Umsetzung der vorgestellten Vision einzubeziehen. Zur Messung des
Gesamtfortschritts wird die Kommission einen Fortschrittsanzeiger für den
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr einrichten, der auf einer Reihe von Indikatoren für
die wichtigsten Maßnahmen dieses Plans basiert. Zu diesen Indikatoren gehören u. a. die
Zahl der Hochgeschwindigkeitsstreckenkilometer und Entwicklungstrends,
Durchschnittsgeschwindigkeiten, Fahrgastaufkommen und ERTMS-Einführung. Darüber
56 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung von
Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie
2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (COM(2023) 443 final).
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hinaus wird die Kommission eine jährliche Erhebung zum
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr durchführen, um festzustellen, wie die Fortschritte bei
der Verwirklichung der Ziele des Plans wahrgenommen werden. Dies wird es der Kommission
ermöglichen, die Fortschritte zu überwachen und dem Europäischen Parlament und den
Mitgliedstaaten auf Ministerebene Bericht zu erstatten. Die gewonnenen Erkenntnisse werden
dann in die weiteren Gespräche mit der Industrie einfließen.
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ANHANG: Zusammenfassung der Maßnahmen
Säule I: Das Hochgeschwindigkeitsbahnnetz der EU – Beschleunigungs- und
Harmonisierungsbedarf
Die Kommission wird
bis Mitte 2026 auf der Grundlage eines von den Europäischen Koordinatoren geleiteten
Konsultationsverfahrens die Arbeitspläne für die Europäischen Verkehrskorridore
annehmen, in denen die wichtigsten grenzüberschreitenden und nationalen
Infrastrukturengpässe im TEN-V-Eisenbahnnetz ermittelt und Maßnahmen und
Empfehlungen für ihre zeitnahe und koordinierte Beseitigung vorgeschlagen werden;
bis 2027 in den Durchführungsbeschlüssen für die Korridore verbindliche Fristen für die
Beseitigung der bedeutendsten grenzüberschreitenden und nationalen
Infrastrukturengpässe für jeden Europäischen Verkehrskorridor festlegen und dabei
Abschnitte ermitteln, die für sehr hohe Geschwindigkeiten entlang dieser Korridore
ausgebaut werden sollen;
im Jahr 2026 die Umsetzung der Straffungsrichtlinie überprüfen, um deren Wirksamkeit
bei der Beschleunigung von grenzüberschreitenden Genehmigungen und Beschaffungen
zu verbessern;
im Jahr 2026 auf der Grundlage eines strategischen Dialogs eine Finanzierungsstrategie
für den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes koordinieren, die durch den EU-
Haushalt, mit nationalen und privaten Mitteln und von den Beteiligten durch einen „Deal
für ein Hochgeschwindigkeitsbahnsystem“ unterstützt werden könnte;
im Jahr 2026 Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben im Rahmen der Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen („Rückfluss“) der Fazilität „Connecting Europe“ für das
Jahr 2026 priorisieren;
ab 2026 gemeinsam mit der EIB den Zugang zu Beratungsdiensten für Vorhabenträger
erleichtern, um die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihrer Investitionspläne für
Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben zu unterstützen;
ab 2026 EU-Mittel einsetzen, um die Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Klimaresilienz und zur Verringerung der Umweltauswirkungen beim Bau von
Verkehrsinfrastrukturen voranzutreiben und bewährte Verfahren für die umweltgerechte
Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern;
ab 2025 die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Bekanntmachung der Kommission zu
innovativen Technologien und Formen der Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei der
Ausarbeitung ihrer Aktionspläne zum Lärmschutz unterstützen;
bis 2028 harmonisierte Methoden für die Lebenszyklusanalyse und die Klimaresilienz
von Verkehrsinfrastrukturvorhaben entwickeln.
Die TEN-V-Koordinatoren werden
bis Mitte 2026 in ihre Arbeitspläne für die Korridore eigene Kapitel für den
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr aufnehmen und sich dabei auf die Fertigstellung des
grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes konzentrieren.
Die Mitgliedstaaten sollten
die vorgeschlagene CEF-Verordnung für 2028-2034 mit der entsprechenden
Mittelausstattung unterstützen;
über die in der TEN-V-Verordnung festgelegten Mindestanforderungen an die
Geschwindigkeit hinausgehen und höhere Auslegungsgeschwindigkeiten anstreben;
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die Flexibilitätsregelungen für Genehmigungen im Rahmen der Straffungsrichtlinie in
vollem Umfang nutzen;
grenzüberschreitende Vorhaben zur Beschleunigung von
Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben priorisieren.
Säule II: Ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Rahmen für
Schienenverkehrsleistungen
Die Kommission wird
ab 2026 die Anschaffung und das Leasing von Fahrzeugen (im Einklang mit den EU-
Beihilfevorschriften) durch innovative Finanzierungsinstrumente erleichtern;
die Vorschriften für den Zugang zu Serviceeinrichtungen durchsetzen und 2026 bewerten
und anschließend anpassen;
im Jahr 2026 Rechtsvorschriften für die Ausstellung von Fahrscheinen und die
Verbesserung der Fahrgastrechte bei Fahrten mit unterschiedlichen Verkehrsunternehmen
vorschlagen;
bis 2026 Investitionsprioritäten für 40 Großflughäfen für eine bessere Anbindung an den
Bahnverkehr festlegen und multimodale Personenverkehrsknotenpunkte einrichten, um die
Integration mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrradfahren und der geteilten
Mobilität zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten sollten
Infrastrukturbetreiber mit ausreichenden und stabilen Finanzmitteln ausstatten, die es ihnen
ermöglichen, die Wegeentgelte für bestimmte Marktsegmente zu senken;
gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Verkehrsträger fördern,
insbesondere bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze.
Säule III: Ein wettbewerbsfähiger, harmonisierter und innovativer Bahnsektor in der EU
Die Kommission wird
im Jahr 2026 einen ehrgeizigen neuen europäischen ERTMS-Bereitstellungsplan
annehmen;
einheitliche Anforderungen an Hochgeschwindigkeitstriebzüge festlegen;
im Jahr 2026 eine gezielte Aufforderung des Gemeinsamen Unternehmens für Europas
Eisenbahnen einleiten, um gemeinsam die nächste Generation harmonisierter europäischer
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge mit Multinetzfähigkeit für einen effizienten und
unterbrechungsfreien Zugbetrieb in allen Netzen zu entwickeln;
im Jahr 2026 überarbeitete Rechtsvorschriften für die gemeinsame Ausbildung und die
einheitliche Zertifizierung von Triebfahrzeugführern von EU-Hochgeschwindigkeitszügen
und anderen Schienenverkehrsleistungen vorschlagen;
im Jahr 2027 Rechtsvorschriften für den Weiterverkauf und die Außerbetriebnahme von
Fahrzeugen vorschlagen.
Die Mitgliedstaaten sollten
die ERTMS-Einführung auf allen verbleibenden Abschnitten des
Hochgeschwindigkeitsnetzes abschließen und die Beseitigung anderer technischer
Unterschiede zwischen Hochgeschwindigkeitsstrecken und Zulaufstrecken priorisieren,
um einen effizienten und unterbrechungsfreien Zugbetrieb zu gewährleisten;
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den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel, insbesondere von EU-Mitteln, für
Infrastrukturvorhaben und die Beschaffung von Fahrzeugen gewährleisten, indem
standardisierte Eisenbahnsystemlösungen und die neuesten Systemversionen priorisiert
werden;
gegebenenfalls über ihre zuständigen Stellen den vorgeschlagenen Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit und staatliche Beihilfen, einschließlich wichtiger Vorhaben von
gemeinsamem europäischem Interesse, zur Finanzierung der nächsten Generation von
Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen nutzen;
das Protokoll von Luxemburg zum Übereinkommen von Kapstadt ratifizieren.
Die europäische Bahnindustrie sollte
die Nachfrage antizipieren und die Produktionskapazität für die Herstellung bezahlbarer,
harmonisierter und leistungsstarker Produkte ausbauen.
Säule IV: Eine wirksame EU-Governance für den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
Die Kommission wird
bis 2026 eine überarbeitete ERA-Verordnung vorschlagen, um die Sicherheit,
Digitalisierung und Kosteneffizienz zu stärken;
bis 2026 einen Fortschrittsanzeiger für die Entwicklung des
Hochgeschwindigkeitsbahnsystems einrichten;
ab 2026 die Gespräche, die derzeit in der Expertengruppe der Kommission über die
Wettbewerbsfähigkeit der Bahnindustrie geführt werden, auf die politische Ebene heben;
ab 2026 Rundtischgespräche mit den Beteiligten zu ausgewählten Städteverbindungen
einleiten, um Lösungen für Herausforderungen bei der Entwicklung bestimmter Korridore,
z. B. technische Hindernisse, Verfügbarkeit von Serviceeinrichtungen, Kapazitätsengpässe
und Wegeentgelte, zu finden.
Drucksache 680/25- 27 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)