Bilaterale Verträge und Projekte mit den Staaten in Zentralasien
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Bilaterale Verträge und Projekte mit den Staaten in Zentralasien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6211
21. Wahlperiode 03.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan
Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Bilaterale Verträge und Projekte mit den Staaten in Zentralasien
Am 11. Februar 2026 fand in Berlin im sogenannten 5+1-Format ein Treffen
der Außenminister „Zentralasien und Deutschland“ statt. In der bei dem Treffen
verabschiedeten „Berliner Erklärung“ heißt es: „Die Minister bekräftigten, wie
wichtig die 2023 ins Leben gerufene Strategische Regionalpartnerschaft
zwischen Zentralasien und Deutschland als Rahmen für die Zusammenarbeit ist.
Sie bekräftigten ihre Entschlossenheit, die Partnerschaft zwischen Deutschland
und den zentralasiatischen Staaten auf der Grundlage gemeinsamer Werte und
wechselseitiger Interessen weiter zu stärken und den Dialog auf hoher Ebene
fortzuführen. Sie unterstrichen die vielfältige und facettenreiche bilaterale
Zusammenarbeit ebenso wie die deutsch-zentralasiatische Kooperation im
Rahmen der Europäischen Union (EU) sowie multilateraler Formate.“
Neben der Berliner Erklärung vom 11. Februar 2026 gibt es nach Kenntnis der
Fragesteller zahlreiche bilaterale Verträge, die die Bundesrepublik Deutschland
mit den fünf zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan,
Turkmenistan und Usbekistan abgeschlossen hat sowie vielfältige gemeinsame
Projekte, die von Bundesbehörden unterstützt bzw. durch deren Mitwirkung
geplant und durchgeführt werden.
Wichtig für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit mit Zentralasien sind
u. a. bestehende Vereinbarungen mit Leben zu erfüllen, ggf. auf den Prüfstand
zu stellen und zu aktualisieren, ebenso die Förderung von Projekten durch den
Bund in den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik
Kasachstan abgeschlossen, die derzeit noch gültig sind (bitte die jeweilige
Bezeichnung der Vereinbarung, die für den Vertragsabschluss und die
Vertragsumsetzung zuständige Oberste Bundesbehörde aus Deutschland
sowie den jeweiligen Vertragspartner in Zentralasien und das Datum des
Abschlusses des Vertrages nennen)?
2. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Verträge im Jahr 2025n und was ist diesbezüglich im Jahr 2026
geplant (bitte detailliert für den jeweiligen Vertrag ausführen)?
3. Welche Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Kirgisischen
Republik abgeschlossen, die derzeit noch gültig sind (bitte die jeweilige
Bezeichnung der Vereinbarung, die für den Vertragsabschluss und die
Vertragsumsetzung zuständige Oberste Bundesbehörde aus Deutschland
sowie den jeweiligen Vertragspartner in Zentralasien und das Datum des
Abschlusses des Vertrages nennen)?
4. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Verträge im Jahr 2025, und was ist diesbezüglich im Jahr 2026
geplant (bitte detailliert für den jeweiligen Vertrag ausführen)?
5. Welche Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik
Tadschikistan abgeschlossen, die derzeit noch gültig sind (bitte die
jeweilige Bezeichnung der Vereinbarung, die für den Vertragsabschluss und die
Vertragsumsetzung zuständige Oberste Bundesbehörde aus Deutschland
sowie den jeweiligen Vertragspartner in Zentralasien und das Datum des
Abschlusses des Vertrages nennen)?
6. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Verträge im Jahr 2025, und was ist diesbezüglich im Jahr 2026
geplant (bitte detailliert für den jeweiligen Vertrag ausführen)?
7. Welche Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik
Turkmenistan abgeschlossen, die derzeit noch gültig sind (bitte die
jeweilige Bezeichnung der Vereinbarung, die für den Vertragsabschluss und die
Vertragsumsetzung zuständige Oberste Bundesbehörde aus Deutschland
sowie den jeweiligen Vertragspartner in Zentralasien und das Datum des
Abschlusses des Vertrages nennen)?
8. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Verträge im Jahr 2025, und was ist diesbezüglich im Jahr 2026
geplant (bitte detailliert für den jeweiligen Vertrag ausführen)?
9. Welche Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik
Usbekistan abgeschlossen, die derzeit noch gültig sind (bitte die jeweilige
Bezeichnung der Vereinbarung, die für den Vertragsabschluss und die
Vertragsumsetzung zuständige Oberste Bundesbehörde aus Deutschland
sowie den jeweiligen Vertragspartner in Zentralasien und das Datum des
Abschlusses des Vertrages nennen)?
10. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Verträge im Jahr 2025, und was ist diesbezüglich im Jahr 2026
geplant (bitte detailliert für den jeweiligen Vertrag ausführen)?
11. Welche Projekte hat der Bund mit Regierungen bzw. Organisationen in
Zentralasien im Jahr 2025 realisiert bzw. gefördert, und welche Projekte
sind im Jahr 2026 geplant (bitte die jeweilige Projekt-Bezeichnung, den
Projektzeitraum, die Projektpartner bzw. Projektträger, den Umfang der
finanziellen Förderung durch den Bund, geordnet nach Obersten
Bundesbehörden und zentralasiatischen Staaten, nennen)?
12. Gibt es darüber hinaus noch gültige Verträge, die von der Bundesrepublik
Deutschland bzw. der ehemaligen DDR mit der Sowjetunion
abgeschlossen wurden und bis heute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und allen bzw. einzelnen zentralasiatischen Staaten sind, und
wenn ja, welche?
13. Welche deutschen Institutionen und Organisationen sind in Kasachstan
mit Büros und bzw. oder Personal tätig, die eine Förderung vom Bund
erhalten, welche Aufgaben stehen im Mittelpunkt ihrer – vom Bund
geförderten – Tätigkeit, und in welchem Umfang hat der Bund diese Tätigkeit
(institutionell und bzw. oder projektbezogen) im Jahr 2025 gefördert und
wird sie im Jahr 2026 fördern?
14. Welche deutschen Institutionen und Organisationen sind in Kirgisistan mit
Büros und bzw. oder Personal tätig, die eine Förderung vom Bund
erhalten, welche Aufgaben stehen im Mittelpunkt ihrer – vom Bund
geförderten – Tätigkeit, und in welchem Umfang hat der Bund diese Tätigkeit
(institutionell und bzw. oder projektbezogen) im Jahr 2025 gefördert und
wird sie im Jahr 2026 fördern?
15. Welche deutschen Institutionen und Organisationen sind in Tadschikistan
mit Büros und bzw. oder Personal tätig, die eine Förderung vom Bund
erhalten, welche Aufgaben stehen im Mittelpunkt ihrer – vom Bund
geförderten – Tätigkeit, und in welchem Umfang hat der Bund diese Tätigkeit
(institutionell und bzw. oder projektbezogen) im Jahr 2025 gefördert und
wird sie im Jahr 2026 fördern?
16. Welche deutschen Institutionen und Organisationen sind in Turkmenistan
mit Büros und bzw. oder Personal tätig, die eine Förderung vom Bund
erhalten, welche Aufgaben stehen im Mittelpunkt ihrer – vom Bund
geförderten – Tätigkeit, und in welchem Umfang hat der Bund diese Tätigkeit
(institutionell und bzw. oder projektbezogen) im Jahr 2025 gefördert und
wird sie im Jahr 2026 fördern?
17. Welche deutschen Institutionen und Organisationen sind in Usbekistan mit
Büros und bzw. oder Personal tätig, die eine Förderung vom Bund
erhalten, welche Aufgaben stehen im Mittelpunkt ihrer – vom Bund
geförderten – Tätigkeit, und in welchem Umfang hat der Bund diese Tätigkeit
(institutionell und bzw. oder projektbezogen) im Jahr 2025 gefördert und
wird sie im Jahr 2026 fördern?
Berlin, den 28. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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