Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201774942) (Antwort zu Drs. 21/5994)
Text
Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201774942) (Antwort zu Drs. 21/5994)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6274
21. Wahlperiode 02.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, Johann Martel, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5994 –
Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung
im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei
SchülerInnen“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE 1 201774942)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat das Projekt mit der IATI (International Aid Transparency
Initiative)-Maßnahmen-ID DE‑1‑201774942 mit dem Titel „Theater als Methode
zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung
reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen“ gefördert (www.trans
parenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201774942). Die Maßnahme wurde
von der Durchführungsorganisation EZE – Evangelische Zentralstelle für
globale Entwicklung e. V. umgesetzt. Sie lief vom 1. August 2017 bis zum
31. Dezember 2020 in Simbabwe und hatte ein Finanzierungsvolumen von
344 452,50 Euro, das vollständig ausgezahlt wurde (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält
Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass
die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig
und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen
entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Methodik, Durchführung,
inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig
bei der EZE.
Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um
sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt
werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt
Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ
um.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre
thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die
Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für
Gesundheits- und Bildungsprojekte wie das vorliegende.
1. Welche fachlichen Kriterien führten zur Auswahl von Theater als
primärer Methode für dieses Gesundheitsprojekt, und welche spezifischen
Wirkungsziele wurden damit gegenüber klassischen Aufklärungsformaten
verfolgt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten theaterpädagogischen Maßnahmen und
Einzelaktivitäten wurden im Rahmen des Budgets von rund 344 000 Euro in
Simbabwe umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler an wie vielen Schulen wurden durch
die Aufführungen und Workshops im Projektzeitraum nachweislich
erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wurden 39.236 Schülerinnen und Schüler im Projektzeitraum erreicht.
4. Welche lokalen Partnerorganisationen oder Theatergruppen in Simbabwe
waren operativ an der Durchführung beteiligt, und nach welchen
Standards erfolgte deren Auswahl (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure
erfolgt in Simbabwe vielfach in einem repressiven Kontext.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen
des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die
flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse
nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit
zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung
bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit
sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen
Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.
5. Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten von 344 452,50 Euro nach den
Posten Stückentwicklung, Aufführungshonorare, Reisekosten,
Schulungsmaterialien sowie administrative Overhead-Kosten der EZE auf
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Kosten lassen sich nicht eindeutig nach den geforderten Kriterien
aufschlüsseln. Laut Verwendungsnachweis wurden von den Gesamtkosten i. H. v.
428.594,68 Euro (wovon 335.382,88 Euro Bundesmittel sind) 147.047,73 Euro
für Projektmaßnahmen, 211.612,19 Euro für Personal, 50.521,36 Euro für
Verwaltung der Partnerorganisation sowie 19.413,40 Euro für Evaluierung
aufgewendet. Die EZE erhält für ihre eigenen Verwaltungskosten keine
Bundesmittel.
6. Welche wissenschaftlichen Indikatoren und Erhebungsmethoden wurden
genutzt, um die angestrebte „Bewusstseins- und Verhaltensänderung“ bei
der Zielgruppe objektiv messbar zu machen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Ein regelmäßiges Monitoring wurde durchgeführt, um Fortschritte systematisch
zu dokumentieren. Demnach verfügen 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler
über umfassendes Wissen zur Vermeidung riskanter Verhaltensweisen im
Hinblick auf sexuell übertragbare Krankheiten und unerwünschte
Schwangerschaften. Mindestens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzen die Angebote
der Gesundheitseinrichtungen.
7. Liegt der Bundesregierung ein abschließender Verwendungsnachweis
vor, der die zweckentsprechende Verwendung der Mittel im Sinne der
haushaltsrechtlichen Vorgaben bestätigt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Ja.
8. Wurde das Projekt nach Ende der Laufzeit im Dezember 2020 einer
unabhängigen externen Evaluierung unterzogen, und wenn ja, welche
zentralen Erkenntnisse lieferte diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein, es fand eine Evaluierung während der Laufzeit statt.
9. In welcher Form wurde die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse
sichergestellt, um zu verhindern, dass die Wirkung nach Ende der
Theateraufführungen nachlässt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die EZE verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung, das
Wirkungsorientierung in allen Projekten verankert. Die Sicherstellung der
Nachhaltigkeit der Maßnahmen ist darin ein zentraler Bestandteil und
Gegenstand eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der EZE und den
Partnerorganisationen.
10. Inwieweit waren staatliche simbabwische Stellen (z. B. Bildungs- oder
Gesundheitsministerium) in die inhaltliche Gestaltung der Theaterstücke
eingebunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Staatliche Stellen waren inhaltlich nicht eingebunden.
11. Welchen unmittelbaren Beitrag leistet die Durchführung von
Theaterstücken zur Erreichung der Kernziele der deutschen Entwicklungspolitik in
Simbabwe, und wie begründet die Bundesregierung die Finanzierung
solcher kulturellen Ansätze gegenüber direktinvestiven Maßnahmen im
Gesundheitssystem (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung fördert zivilgesellschaftliche Akteure, weil diese für die
Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und Teilhabe sowie die
Rechenschaftspflicht staatlichen Handelns gegenüber der Bevölkerung
unverzichtbar sind. Das vorliegende Projekt zahlt insbesondere auf die nachhaltigen
Entwicklungsziele 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 5 (Geschlechtergerechtigkeit)
und 17 (Partnerschaften) ein. Im Übrigen wird auf die
Zivilgesellschaftsstrategie des BMZ verwiesen.
12. Wie hoch war die Vergütung für die beteiligten lokalen Akteure im
Verhältnis zu den administrativen Kosten der deutschen
Durchführungsorganisation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ihre administrativen Kosten trägt die EZE vollständig selbst und nicht aus
Bundesmitteln. Dem BMZ liegen daher keine Informationen zur Höhe dieser
Kosten oder zu ihrem Verhältnis zu den Vergütungen der beteiligten lokalen
Akteure vor.
13. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurden die Mittel für
dieses spezifische Vorhaben bereitgestellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Vorhaben erhält Zuwendungen aus Kapitel 23 02 896 04 –
Entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen.
14. Gab es während der Laufzeit, insbesondere im Kontext der COVID‑19-
Pandemie im Jahr 2020, wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen
Durchführungsplan (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Projektlaufzeit um insgesamt
fünf Monate verlängert.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung rückblickend die Kosten-Nutzen-
Relation dieses Projekts im Vergleich zu anderen Maßnahmen der
Gesundheitsförderung in der Region (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Inwieweit stellte das BMZ sicher, dass die vermittelten Inhalte zur
sexuellen Gesundheit weltanschaulich neutral waren, und welchen Einfluss
hatten die religiösen Leitbilder der Evangelischen Zentralstelle für
globale Entwicklung (EZE) auf die Gestaltung der Theaterstücke (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. und ihre
Partnerorganisationen sind politisch unabhängig und unterliegen – solange die
Vorgaben der Förderrichtlinie eingehalten werden – keiner inhaltlichen Steuerung
durch das BMZ. Die Förderrichtlinie legt fest, dass Maßnahmen der kirchlichen
Verkündigung von der Förderung ausgeschlossen sind.
17. Werden die im Rahmen des Projekts entwickelten Skripte und
pädagogischen Konzepte über das Projektende hinaus durch lokale Institutionen in
Simbabwe weitergenutzt, und wenn ja, in welcher Form (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Wie hoch war die durchschnittliche Gage für die simbabwischen
Theaterdarsteller pro Aufführung, und in welchem Verhältnis stand diese zu
den für das deutsche Projektpersonal aufgewendeten Tagessätzen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt wurde von Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft
Simbabwes eigenständig und ausschließlich mit einheimischem Personal ohne
deutsches Projektpersonal durchgeführt. Es wurden keine Gagen für
Theaterdarsteller gezahlt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333