polradar

Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201774942) (Antwort zu Drs. 21/5994)

dip / drucksache 02.06.2026 · WP 21 · 21/6274 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201774942) (Antwort zu Drs. 21/5994) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6274 21. Wahlperiode 02.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5994 – Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE 1 201774942) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat das Projekt mit der IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID DE‑1‑201774942 mit dem Titel „Theater als Methode zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen“ gefördert (www.trans parenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201774942). Die Maßnahme wurde von der Durchführungsorganisation EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. umgesetzt. Sie lief vom 1. August 2017 bis zum 31. Dezember 2020 in Simbabwe und hatte ein Finanzierungsvolumen von 344 452,50 Euro, das vollständig ausgezahlt wurde (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Methodik, Durchführung, inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der EZE. Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ um. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für Gesundheits- und Bildungsprojekte wie das vorliegende.  1. Welche fachlichen Kriterien führten zur Auswahl von Theater als primärer Methode für dieses Gesundheitsprojekt, und welche spezifischen Wirkungsziele wurden damit gegenüber klassischen Aufklärungsformaten verfolgt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welche konkreten theaterpädagogischen Maßnahmen und Einzelaktivitäten wurden im Rahmen des Budgets von rund 344 000 Euro in Simbabwe umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie viele Schülerinnen und Schüler an wie vielen Schulen wurden durch die Aufführungen und Workshops im Projektzeitraum nachweislich erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wurden 39.236 Schülerinnen und Schüler im Projektzeitraum erreicht.  4. Welche lokalen Partnerorganisationen oder Theatergruppen in Simbabwe waren operativ an der Durchführung beteiligt, und nach welchen Standards erfolgte deren Auswahl (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Simbabwe vielfach in einem repressiven Kontext. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.  5. Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten von 344 452,50 Euro nach den Posten Stückentwicklung, Aufführungshonorare, Reisekosten, Schulungsmaterialien sowie administrative Overhead-Kosten der EZE auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Kosten lassen sich nicht eindeutig nach den geforderten Kriterien aufschlüsseln. Laut Verwendungsnachweis wurden von den Gesamtkosten i. H. v. 428.594,68 Euro (wovon 335.382,88 Euro Bundesmittel sind) 147.047,73 Euro für Projektmaßnahmen, 211.612,19 Euro für Personal, 50.521,36 Euro für Verwaltung der Partnerorganisation sowie 19.413,40 Euro für Evaluierung aufgewendet. Die EZE erhält für ihre eigenen Verwaltungskosten keine Bundesmittel.  6. Welche wissenschaftlichen Indikatoren und Erhebungsmethoden wurden genutzt, um die angestrebte „Bewusstseins- und Verhaltensänderung“ bei der Zielgruppe objektiv messbar zu machen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ein regelmäßiges Monitoring wurde durchgeführt, um Fortschritte systematisch zu dokumentieren. Demnach verfügen 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler über umfassendes Wissen zur Vermeidung riskanter Verhaltensweisen im Hinblick auf sexuell übertragbare Krankheiten und unerwünschte Schwangerschaften. Mindestens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzen die Angebote der Gesundheitseinrichtungen.  7. Liegt der Bundesregierung ein abschließender Verwendungsnachweis vor, der die zweckentsprechende Verwendung der Mittel im Sinne der haushaltsrechtlichen Vorgaben bestätigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ja.  8. Wurde das Projekt nach Ende der Laufzeit im Dezember 2020 einer unabhängigen externen Evaluierung unterzogen, und wenn ja, welche zentralen Erkenntnisse lieferte diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein, es fand eine Evaluierung während der Laufzeit statt.  9. In welcher Form wurde die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse sichergestellt, um zu verhindern, dass die Wirkung nach Ende der Theateraufführungen nachlässt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die EZE verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung, das Wirkungsorientierung in allen Projekten verankert. Die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Maßnahmen ist darin ein zentraler Bestandteil und Gegenstand eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der EZE und den Partnerorganisationen. 10. Inwieweit waren staatliche simbabwische Stellen (z. B. Bildungs- oder Gesundheitsministerium) in die inhaltliche Gestaltung der Theaterstücke eingebunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Staatliche Stellen waren inhaltlich nicht eingebunden. 11. Welchen unmittelbaren Beitrag leistet die Durchführung von Theaterstücken zur Erreichung der Kernziele der deutschen Entwicklungspolitik in Simbabwe, und wie begründet die Bundesregierung die Finanzierung solcher kulturellen Ansätze gegenüber direktinvestiven Maßnahmen im Gesundheitssystem (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung fördert zivilgesellschaftliche Akteure, weil diese für die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und Teilhabe sowie die Rechenschaftspflicht staatlichen Handelns gegenüber der Bevölkerung unverzichtbar sind. Das vorliegende Projekt zahlt insbesondere auf die nachhaltigen Entwicklungsziele 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 5 (Geschlechtergerechtigkeit) und 17 (Partnerschaften) ein. Im Übrigen wird auf die Zivilgesellschaftsstrategie des BMZ verwiesen. 12. Wie hoch war die Vergütung für die beteiligten lokalen Akteure im Verhältnis zu den administrativen Kosten der deutschen Durchführungsorganisation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ihre administrativen Kosten trägt die EZE vollständig selbst und nicht aus Bundesmitteln. Dem BMZ liegen daher keine Informationen zur Höhe dieser Kosten oder zu ihrem Verhältnis zu den Vergütungen der beteiligten lokalen Akteure vor. 13. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurden die Mittel für dieses spezifische Vorhaben bereitgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Vorhaben erhält Zuwendungen aus Kapitel 23 02 896 04 – Entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen. 14. Gab es während der Laufzeit, insbesondere im Kontext der COVID‑19- Pandemie im Jahr 2020, wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen Durchführungsplan (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Projektlaufzeit um insgesamt fünf Monate verlängert. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung rückblickend die Kosten-Nutzen- Relation dieses Projekts im Vergleich zu anderen Maßnahmen der Gesundheitsförderung in der Region (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Inwieweit stellte das BMZ sicher, dass die vermittelten Inhalte zur sexuellen Gesundheit weltanschaulich neutral waren, und welchen Einfluss hatten die religiösen Leitbilder der Evangelischen Zentralstelle für globale Entwicklung (EZE) auf die Gestaltung der Theaterstücke (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. und ihre Partnerorganisationen sind politisch unabhängig und unterliegen – solange die Vorgaben der Förderrichtlinie eingehalten werden – keiner inhaltlichen Steuerung durch das BMZ. Die Förderrichtlinie legt fest, dass Maßnahmen der kirchlichen Verkündigung von der Förderung ausgeschlossen sind. 17. Werden die im Rahmen des Projekts entwickelten Skripte und pädagogischen Konzepte über das Projektende hinaus durch lokale Institutionen in Simbabwe weitergenutzt, und wenn ja, in welcher Form (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Wie hoch war die durchschnittliche Gage für die simbabwischen Theaterdarsteller pro Aufführung, und in welchem Verhältnis stand diese zu den für das deutsche Projektpersonal aufgewendeten Tagessätzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Projekt wurde von Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft Simbabwes eigenständig und ausschließlich mit einheimischem Personal ohne deutsches Projektpersonal durchgeführt. Es wurden keine Gagen für Theaterdarsteller gezahlt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen