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Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Stärkung der Rechte von Transsexuellen" sowie "Stärkung der Rechte der Transsexuellen-Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)" (Antwort zu Drs. 21/3742)

dip / drucksache 04.02.2026 · WP 21 · 21/3996 · Antwort · Original ↗

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Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Stärkung der Rechte von Transsexuellen" sowie "Stärkung der Rechte der Transsexuellen-Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)" (Antwort zu Drs. 21/3742) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3996 21. Wahlperiode 04.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3742 – Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Stärkung der Rechte von Transsexuellen“ sowie „Stärkung der Rechte der Transsexuellen-Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte zwei aufeinanderfolgende Projekte zur Stärkung der Rechte von „Transsexuellen“ in Vietnam. Das Projekt „Stärkung der Rechte von Transsexuellen“ (IATI-Maßnahmen-ID [IATI = International Aid Transparency Initiative]: DE-1-201774082) lief von Juli 2017 bis September 2019 mit einem Zuschuss von 163 868 Euro, der vollständig ausgezahlt wurde (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201774082). Die Durchführungsorganisation war die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE) und eine Evaluierung fand nicht statt (a. a. O.). Als Fortsetzung folgte das Projekt „Stärkung der Rechte der Transsexuellen- Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201974559) von Oktober 2019 bis Dezember 2022 mit einem Zuschuss von 400 000 Euro, von dem 371 131,80 Euro ausgezahlt wurden (vgl. www.tr ansparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201974559). Auch hier war die EZE Durchführungsorganisation und eine Evaluierung erfolgte nicht (a. a. O.). Beide Vorhaben zusammen umfassen nach Berechnung der Fragesteller ein Gesamtvolumen von 563 868 Euro (berechnet aus den angegebenen Beträgen). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der EZE. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ um. Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für Menschenrechtsprojekte wie das vorliegende.  1. Nach welchen spezifischen Kriterien und Bedarfsanalysen wurde die Förderung der Rechte von Transsexuellen in Vietnam priorisiert, und warum wurde dieses Thema gegenüber anderen entwicklungspolitischen Schwerpunkten (z. B. Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit) bevorzugt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungskosten der EZE liegt für beide Projekte vor, inklusive Personalkosten, Reisekosten, Bürokosten und sonstiger Verwaltungsaufwendungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte absolut und prozentual zum Gesamtvolumen angeben)? Für Verwaltungskosten der EZE wurden keine Bundesmittel verwendet.  3. Gab es neben der EZE weitere nationale oder internationale Kofinanzierer oder Partnerorganisationen, und wenn ja, mit welchen Beiträgen und Rollen waren diese beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für die vorliegenden Projekte wurden Drittmittel des Aids Fonds (Niederlande) in Höhe von 194 225 Euro aufgewendet.  4. Welche lokalen Umsetzungspartner oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Vietnam wurden konkret eingebunden, und nach welchen Due-Diligence-Verfahren wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Sie würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, und damit für die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Vietnam in einem schwierigen Kontext. Die Zivilgesellschaft ist mit schwerwiegenden Repressionen, willkürlichen Verhaftungen, Verurteilungen zu langen Haftstrafen aus politischen Gründen und restriktiven Gesetzen konfrontiert. Ein Spielraum zur Entfaltung freier zivilgesellschaftlicher Aktivitäten besteht praktisch nicht mehr. Der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner wäre auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht ausnahmsweise Erstere.  5. Inwiefern wurde vor Projektstart ggf. eine Analyse der kulturellen Sensibilität und gesellschaftlichen Akzeptanz von Transsexualität in Vietnam durchgeführt, und welche Risiken mangelnder lokaler Akzeptanz wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Projekte wurden von lokalen Partnerorganisationen der vietnamesischen Zivilgesellschaft initiiert und geplant, die bereits seit Langem in diesen Themenbereichen tätig sind. Sie verfügen über umfassende Expertise und Erfahrung, die sie in die Projektkonzeption einfließen lassen.  6. Welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl erreichter Personen, gesetzliche Verbesserungen, durchgeführte Veranstaltungen) wurden in den Projekten erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Rahmen der vorliegenden Projekte wurden mehr als 4 700 begünstige Personen erreicht und in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt. Dazu trugen auch sieben Universitäten zur Erreichung der Projektziele bei. Projektergebnisse wurden mithilfe eines systematischen Monitorings erfasst.  7. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung beider Projekte verzichtet, und plant die Bundesregierung nachträgliche Evaluierungen zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle erfolgte eine unabhängige Evaluierung.  8. Hat sich die Bundesregierung mit dem Risiko auseinandergesetzt, dass die Förderung westlicher Geschlechterkonzepte in Vietnam als kultureller Imperialismus wahrgenommen werden und den Ruf Deutschlands als Entwicklungspartner schädigen kann, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Projekte der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit werden von lokalen Partnerorganisationen initiiert, konzipiert und durchgeführt.  9. Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention und Mittelkontrolle wurden ggf. eingesetzt, und welche Erkenntnisse ergaben diese hinsichtlich der Verwendung der insgesamt 563 868 Euro an ausgezahlten Mitteln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die EZE verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung und Korruptionsprävention, das verschiedene Mechanismen zur Vermeidung und Aufdeckung von Mittelfehlverwendungen umfasst. Zu diesem Thema findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem BMZ und der EZE statt. 10. Wie viele direkte Begünstigte (z. B. transsexuelle Personen, Aktivisten, Behördenvertreter) wurden erreicht, und wie wurde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen nach Projektende sichergestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Nachhaltigkeit ist wichtiger Bestandteil des kontinuierlichen Dialogs zwischen EZE und Partnerorganisationen. 11. Warum wurde die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Berücksichtigten die Projekte die politische Situation in Vietnam (z. B. Einschränkungen der Zivilgesellschaft), wenn ja, inwiefern, und welche Anpassungen erfolgten bei identifizierten Risiken ggf. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Projekte wurden von lokalen Partnerorganisationen der vietnamesischen Zivilgesellschaft geplant, die die politische Situation sowie mögliche Risiken fundiert einschätzen und in die Projektkonzeption einbeziehen. 13. Welche alternativen Länder oder Themen wurden vor der Entscheidung für Vietnam und dieses spezifische Menschenrechtsthema ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Wie hoch waren die Kosten für deutsche oder internationale Experten (z. B. Reisen, Honorare) im Verhältnis zu den direkten Maßnahmen vor Ort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Als Teil der direkten Maßnahmen vor Ort führten internationale Experten Schulungen durch. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 64 719 Euro. 15. Welche Rückmeldungen vietnamesischer Behörden oder lokaler Stakeholder zu den Projekten liegen ggf. vor, und wie wurde eventuelle Kritik bearbeitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 16. Wie wird die langfristige Wirkung der Projekte auf die Rechte transsexueller Personen in Vietnam seitens der Bundesregierung aktuell bewertet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Gab es Folgeprojekte oder Anschlussmaßnahmen nach 2022, und wenn ja, mit welchem Volumen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein. 18. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für die Projekte definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Definition der Wirkungslogik, einschließlich der Projektziele und - indikatoren, war Bestandteil der Projektanträge. Ein regelmäßiges Monitoring wurde durchgeführt, um Fortschritte zu dokumentieren. 19. Plant die Bundesregierung weitere Projekte zur Förderung von „Transsexuellen“ in kulturell konservativen Ländern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Sicherstellung kultureller Sensibilität (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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