Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Stärkung der Rechte von Transsexuellen" sowie "Stärkung der Rechte der Transsexuellen-Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)" (Antwort zu Drs. 21/3742)
Text
Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Stärkung der Rechte von Transsexuellen" sowie "Stärkung der Rechte der Transsexuellen-Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)" (Antwort zu Drs. 21/3742)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3996
21. Wahlperiode 04.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3742 –
Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Stärkung der Rechte von Transsexuellen“ sowie „Stärkung der
Rechte der Transsexuellen-Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte zwei aufeinanderfolgende Projekte zur Stärkung der Rechte
von „Transsexuellen“ in Vietnam. Das Projekt „Stärkung der Rechte von
Transsexuellen“ (IATI-Maßnahmen-ID [IATI = International Aid
Transparency Initiative]: DE-1-201774082) lief von Juli 2017 bis September 2019 mit
einem Zuschuss von 163 868 Euro, der vollständig ausgezahlt wurde (vgl.
www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201774082). Die
Durchführungsorganisation war die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe
e. V. (EZE) und eine Evaluierung fand nicht statt (a. a. O.).
Als Fortsetzung folgte das Projekt „Stärkung der Rechte der Transsexuellen-
Bevölkerung in Vietnam (Fortführung)“ (IATI-Maßnahmen-ID:
DE-1-201974559) von Oktober 2019 bis Dezember 2022 mit einem Zuschuss
von 400 000 Euro, von dem 371 131,80 Euro ausgezahlt wurden (vgl. www.tr
ansparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201974559). Auch hier war die
EZE Durchführungsorganisation und eine Evaluierung erfolgte nicht (a. a. O.).
Beide Vorhaben zusammen umfassen nach Berechnung der Fragesteller ein
Gesamtvolumen von 563 868 Euro (berechnet aus den angegebenen
Beträgen).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält
Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass
die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig
und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen
entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche
Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der
EZE.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um
sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt
werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt
Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ
um.
Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre
thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die
Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für
Menschenrechtsprojekte wie das vorliegende.
1. Nach welchen spezifischen Kriterien und Bedarfsanalysen wurde die
Förderung der Rechte von Transsexuellen in Vietnam priorisiert, und
warum wurde dieses Thema gegenüber anderen entwicklungspolitischen
Schwerpunkten (z. B. Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit)
bevorzugt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungskosten der EZE
liegt für beide Projekte vor, inklusive Personalkosten, Reisekosten,
Bürokosten und sonstiger Verwaltungsaufwendungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte absolut und prozentual zum Gesamtvolumen
angeben)?
Für Verwaltungskosten der EZE wurden keine Bundesmittel verwendet.
3. Gab es neben der EZE weitere nationale oder internationale
Kofinanzierer oder Partnerorganisationen, und wenn ja, mit welchen Beiträgen und
Rollen waren diese beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für die vorliegenden Projekte wurden Drittmittel des Aids Fonds (Niederlande)
in Höhe von 194 225 Euro aufgewendet.
4. Welche lokalen Umsetzungspartner oder Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) in Vietnam wurden konkret eingebunden, und nach welchen
Due-Diligence-Verfahren wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht
möglich. Sie würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen
nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und
körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen
bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie
dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, und
damit für die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe.
Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure
erfolgt in Vietnam in einem schwierigen Kontext. Die Zivilgesellschaft ist mit
schwerwiegenden Repressionen, willkürlichen Verhaftungen, Verurteilungen zu
langen Haftstrafen aus politischen Gründen und restriktiven Gesetzen
konfrontiert. Ein Spielraum zur Entfaltung freier zivilgesellschaftlicher Aktivitäten
besteht praktisch nicht mehr.
Der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner wäre auch dann zu
befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die
Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch
bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher
überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen
und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung
mit dem parlamentarischen Informationsrecht ausnahmsweise Erstere.
5. Inwiefern wurde vor Projektstart ggf. eine Analyse der kulturellen
Sensibilität und gesellschaftlichen Akzeptanz von Transsexualität in Vietnam
durchgeführt, und welche Risiken mangelnder lokaler Akzeptanz wurden
identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Projekte wurden von lokalen Partnerorganisationen der vietnamesischen
Zivilgesellschaft initiiert und geplant, die bereits seit Langem in diesen
Themenbereichen tätig sind. Sie verfügen über umfassende Expertise und
Erfahrung, die sie in die Projektkonzeption einfließen lassen.
6. Welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl erreichter Personen,
gesetzliche Verbesserungen, durchgeführte Veranstaltungen) wurden in
den Projekten erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der vorliegenden Projekte wurden mehr als 4 700 begünstige
Personen erreicht und in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt. Dazu trugen
auch sieben Universitäten zur Erreichung der Projektziele bei.
Projektergebnisse wurden mithilfe eines systematischen Monitorings erfasst.
7. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung beider Projekte
verzichtet, und plant die Bundesregierung nachträgliche Evaluierungen zur
Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle erfolgte eine
unabhängige Evaluierung.
8. Hat sich die Bundesregierung mit dem Risiko auseinandergesetzt, dass
die Förderung westlicher Geschlechterkonzepte in Vietnam als
kultureller Imperialismus wahrgenommen werden und den Ruf Deutschlands als
Entwicklungspartner schädigen kann, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Projekte der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit werden von lokalen
Partnerorganisationen initiiert, konzipiert und durchgeführt.
9. Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention und Mittelkontrolle
wurden ggf. eingesetzt, und welche Erkenntnisse ergaben diese
hinsichtlich der Verwendung der insgesamt 563 868 Euro an ausgezahlten
Mitteln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die EZE verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung und
Korruptionsprävention, das verschiedene Mechanismen zur Vermeidung und
Aufdeckung von Mittelfehlverwendungen umfasst. Zu diesem Thema findet ein
regelmäßiger Austausch zwischen dem BMZ und der EZE statt.
10. Wie viele direkte Begünstigte (z. B. transsexuelle Personen, Aktivisten,
Behördenvertreter) wurden erreicht, und wie wurde die Nachhaltigkeit
der Maßnahmen nach Projektende sichergestellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Nachhaltigkeit ist wichtiger
Bestandteil des kontinuierlichen Dialogs zwischen EZE und
Partnerorganisationen.
11. Warum wurde die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V.
als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen
wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Berücksichtigten die Projekte die politische Situation in Vietnam (z. B.
Einschränkungen der Zivilgesellschaft), wenn ja, inwiefern, und welche
Anpassungen erfolgten bei identifizierten Risiken ggf. (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Projekte wurden von lokalen Partnerorganisationen der vietnamesischen
Zivilgesellschaft geplant, die die politische Situation sowie mögliche Risiken
fundiert einschätzen und in die Projektkonzeption einbeziehen.
13. Welche alternativen Länder oder Themen wurden vor der Entscheidung
für Vietnam und dieses spezifische Menschenrechtsthema ggf. geprüft
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Wie hoch waren die Kosten für deutsche oder internationale Experten
(z. B. Reisen, Honorare) im Verhältnis zu den direkten Maßnahmen vor
Ort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Als Teil der direkten Maßnahmen vor Ort führten internationale Experten
Schulungen durch. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 64 719 Euro.
15. Welche Rückmeldungen vietnamesischer Behörden oder lokaler
Stakeholder zu den Projekten liegen ggf. vor, und wie wurde eventuelle Kritik
bearbeitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Wie wird die langfristige Wirkung der Projekte auf die Rechte
transsexueller Personen in Vietnam seitens der Bundesregierung aktuell bewertet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Gab es Folgeprojekte oder Anschlussmaßnahmen nach 2022, und wenn
ja, mit welchem Volumen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein.
18. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für die Projekte
definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Definition der Wirkungslogik, einschließlich der Projektziele und -
indikatoren, war Bestandteil der Projektanträge. Ein regelmäßiges Monitoring wurde
durchgeführt, um Fortschritte zu dokumentieren.
19. Plant die Bundesregierung weitere Projekte zur Förderung von
„Transsexuellen“ in kulturell konservativen Ländern, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen zur Sicherstellung kultureller Sensibilität (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus
äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
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