Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko" (Antwort zu Drs. 21/3987)
Text
Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko" (Antwort zu Drs. 21/3987)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4237
21. Wahlperiode 18.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3987 –
Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit „Zugang für migrierte
Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in
Mexiko“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit förderte das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von
Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Zugang für migrierte Frauen und
LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ (IATI-
Maßnahmen-ID [IATI = International Aid Transparency Initiative]:
DE-1-202276947) mit einem Zuschuss von 154 000 Euro (vgl. www.transpare
nzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202276947). Das Projekt soll nun
abgeschlossen sein (geplantes Enddatum: 31. Dezember 2025; a. a. O.). Die
Ausgaben beliefen sich auf 136 015,20 Euro (88 Prozent des Volumens; a. a. O.).
Die Durchführungsorganisation war die Evangelische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe e. V. (EZE).
Das Vorhaben verfolgte einen intersektionalen Ansatz im Kontext von Flucht
und Migration, mit Fokus auf die Stärkung des Zugangs migrierter Frauen und
LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl durch integrale
rechtliche, psychologische und psychosoziale Begleitung sowie Lobbyarbeit
(a. a. O.). Es war dem Sektor „Staat und Zivilgesellschaft allgemein“ sowie
der Erleichterung geordneter Migration zugeordnet (a. a. O.). Eine
Evaluierung fand nicht statt (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält
Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass
die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig
und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen
entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche
Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der
EZE.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um
sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt
werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt
Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ
um.
Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre
thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die
Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für
Menschenrechtsprojekte wie das vorliegende.
1. Nach welchen spezifischen Kriterien und Bedarfsanalysen wurde die
Förderung des Zugangs migrierter Frauen und LGBTIQ-Personen zu
Asylverfahren in Mexiko priorisiert, und warum wurde dieses Thema
gegenüber anderen entwicklungspolitischen Schwerpunkten in Mexiko
(z. B. Bekämpfung von Gewalt und Korruption, wirtschaftliche
Stabilisierung) bevorzugt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungs- und Overhead-
Kosten der EZE liegt vor, inklusive Personalkosten, Reisekosten,
Bürokosten und sonstiger Verwaltungsaufwendungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte absolut und prozentual zum Gesamtvolumen
angeben)?
Für Verwaltungskosten der EZE wurden keine Bundesmittel verwendet.
3. Gab es neben der EZE weitere nationale oder internationale
Kofinanzierer oder Partnerorganisationen, und wenn ja, mit welchen Beiträgen und
Rollen waren diese beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für das vorliegende Projekt wurden Eigenmittel des Evangelischen Werks für
Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) in Höhe von bis zu 46.000 Euro und
des Norwegian Refugee Council in Höhe von bis zu 67.000 Euro zugesagt.
4. Welche lokalen Umsetzungspartner oder Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) in Mexiko wurden konkret eingebunden, und nach welchen
Due-Diligence-Verfahren (z. B. Prüfung auf Zuverlässigkeit,
Korruptionsrisiken, politische Neutralität) wurden diese ausgewählt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht
möglich. Sie würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen
nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die rechtliche und körperliche
Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen
bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem
Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, und
damit für die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe.
Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure
erfolgt in Mexiko in einem volatilen Kontext. Die ohnehin prekäre Situation
von Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
sowie von Geflüchteten ist für Frauen und Angehörige von LGBTQI nochmals
schwieriger. Der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner wäre auch
dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit
bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen
Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt.
Daher überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort
tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht
ausnahmsweise Erstere.
5. Inwiefern wurde vor Projektstart eine Analyse der kulturellen Sensibilität
und gesellschaftlichen Akzeptanz von LGBTIQ-Themen in Mexiko
durchgeführt, und welche Risiken mangelnder lokaler Akzeptanz oder
gesellschaftlicher Ablehnung wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Projekte wurden von lokalen Partnerorganisationen der mexikanischen
Zivilgesellschaft initiiert und geplant, die bereits seit Langem in diesen
Themenbereichen tätig sind. Sie verfügen über umfassende Expertise und
Erfahrung, die sie in die Projektkonzeption einfließen lassen.
6. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl begleiteter Personen, erfolgreiche
Asylverfahren, durchgeführte Lobbyaktivitäten) wurden erzielt, und wie
wurden diese anhand vereinbarter Indikatoren gemessen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Im Einklang mit den Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie können die
Projektabschlussberichte erst nach Ablauf der Projektlaufzeit erstellt und vorgelegt
werden. Stand heute wurden bis Juli 2025 141 Personen umfassend begleitet,
90 von ihnen erhielten dadurch einen positiven Asylbescheid, eine Person
erhielt ergänzenden Schutz.
7. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant
die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit nach Projektabschluss (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle war im
vorliegenden Projekt keine Evaluierung vorgesehen.
8. Hat sich die Bundesregierung zu dem aus Sicht der Fragesteller
möglichen Risiko, dass die Förderung westlicher Geschlechter- und
Diversitätskonzepte in Mexiko als kultureller Imperialismus wahrgenommen
wird und den Ruf Deutschlands als Entwicklungspartner schädigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, welche?
Projekte der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit werden von lokalen
Partnerorganisationen initiiert, konzipiert und durchgeführt.
9. Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention und Mittelkontrolle
wurden ggf. eingesetzt, und welche Erkenntnisse ergaben diese
hinsichtlich der Verwendung der 136 015,20 Euro ausgezahlten Mittel (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die EZE verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung und
Korruptionsprävention, das verschiedene Mechanismen zur Vermeidung und
Aufdeckung von Mittelfehlverwendungen umfasst. Zu diesem Thema findet ein
regelmäßiger Austausch zwischen dem BMZ und der EZE statt.
10. Wie viele direkte Begünstigte (z. B. migrierte Frauen, LGBTIQ-
Personen, Asylsuchende) wurden erreicht, und wie wurde die Nachhaltigkeit
der Begleitung und Lobbyarbeit nach Projektende sichergestellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Nachhaltigkeit ist wichtiger
Bestandteil des kontinuierlichen Dialogs zwischen EZE und
Partnerorganisationen.
11. Warum wurde die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V.
als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen
wurden geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Inwiefern berücksichtigte das Projekt die Sicherheitslage in Mexiko
(z. B. Gewalt gegen Migranten und LGBTIQ-Personen durch
Organisierte Kriminalität), und welche Schutzmaßnahmen für Begünstigte und
Personal wurden ggf. umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt wurde von lokalen Partnerorganisationen der mexikanischen
Zivilgesellschaft geplant, die die politische Situation sowie mögliche Risiken
fundiert einschätzen und in die Projektkonzeption einbeziehen.
13. Welche alternativen Länder oder Themen im Migrationskontext wurden
vor der Entscheidung für Mexiko und diesen spezifischen
intersektionalen Ansatz ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Wie hoch waren die Kosten für deutsche oder internationale Experten
(z. B. Reisen, Honorare) im Verhältnis zu den direkten
Begleitungsmaßnahmen vor Ort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es entstanden keine Kosten für deutsche oder internationale Experten.
15. Welche Rückmeldungen mexikanischer Behörden oder lokaler
Stakeholder zu dem Projekt liegen ggf. vor, und wie wurde eventuelle Kritik oder
Ablehnung adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Wie wird die langfristige Wirkung des Projekts auf den Zugang zu Asyl
und rechtsstaatlichen Verfahren für die Zielgruppen in Mexiko aktuell
bewertet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt
definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert und überprüft (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Definition der Wirkungslogik, einschließlich der Projektziele und -
indikatoren, war Bestandteil der Projektanträge. Ein regelmäßiges Monitoring wurde
durchgeführt, um Fortschritte zu dokumentieren.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu anderen Migrations- oder Menschenrechtsprojekten in
Lateinamerika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung weitere Projekte mit intersektionalem Fokus
auf LGBTIQ und Migration in kulturell konservativen oder
gewaltgeprägten Ländern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur
Sicherstellung kultureller Sensibilität und Sicherheit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus
äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
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ISSN 0722-8333