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Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko" (Antwort zu Drs. 21/3987)

dip / drucksache 18.02.2026 · WP 21 · 21/4237 · Antwort · Original ↗

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Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko" (Antwort zu Drs. 21/3987) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4237 21. Wahlperiode 18.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3987 – Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit „Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit förderte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ (IATI- Maßnahmen-ID [IATI = International Aid Transparency Initiative]: DE-1-202276947) mit einem Zuschuss von 154 000 Euro (vgl. www.transpare nzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202276947). Das Projekt soll nun abgeschlossen sein (geplantes Enddatum: 31. Dezember 2025; a. a. O.). Die Ausgaben beliefen sich auf 136 015,20 Euro (88 Prozent des Volumens; a. a. O.). Die Durchführungsorganisation war die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE). Das Vorhaben verfolgte einen intersektionalen Ansatz im Kontext von Flucht und Migration, mit Fokus auf die Stärkung des Zugangs migrierter Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl durch integrale rechtliche, psychologische und psychosoziale Begleitung sowie Lobbyarbeit (a. a. O.). Es war dem Sektor „Staat und Zivilgesellschaft allgemein“ sowie der Erleichterung geordneter Migration zugeordnet (a. a. O.). Eine Evaluierung fand nicht statt (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der EZE. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ um. Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für Menschenrechtsprojekte wie das vorliegende.  1. Nach welchen spezifischen Kriterien und Bedarfsanalysen wurde die Förderung des Zugangs migrierter Frauen und LGBTIQ-Personen zu Asylverfahren in Mexiko priorisiert, und warum wurde dieses Thema gegenüber anderen entwicklungspolitischen Schwerpunkten in Mexiko (z. B. Bekämpfung von Gewalt und Korruption, wirtschaftliche Stabilisierung) bevorzugt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungs- und Overhead- Kosten der EZE liegt vor, inklusive Personalkosten, Reisekosten, Bürokosten und sonstiger Verwaltungsaufwendungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte absolut und prozentual zum Gesamtvolumen angeben)? Für Verwaltungskosten der EZE wurden keine Bundesmittel verwendet.  3. Gab es neben der EZE weitere nationale oder internationale Kofinanzierer oder Partnerorganisationen, und wenn ja, mit welchen Beiträgen und Rollen waren diese beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für das vorliegende Projekt wurden Eigenmittel des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) in Höhe von bis zu 46.000 Euro und des Norwegian Refugee Council in Höhe von bis zu 67.000 Euro zugesagt.  4. Welche lokalen Umsetzungspartner oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Mexiko wurden konkret eingebunden, und nach welchen Due-Diligence-Verfahren (z. B. Prüfung auf Zuverlässigkeit, Korruptionsrisiken, politische Neutralität) wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Sie würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, und damit für die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Mexiko in einem volatilen Kontext. Die ohnehin prekäre Situation von Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie von Geflüchteten ist für Frauen und Angehörige von LGBTQI nochmals schwieriger. Der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner wäre auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht ausnahmsweise Erstere.  5. Inwiefern wurde vor Projektstart eine Analyse der kulturellen Sensibilität und gesellschaftlichen Akzeptanz von LGBTIQ-Themen in Mexiko durchgeführt, und welche Risiken mangelnder lokaler Akzeptanz oder gesellschaftlicher Ablehnung wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Projekte wurden von lokalen Partnerorganisationen der mexikanischen Zivilgesellschaft initiiert und geplant, die bereits seit Langem in diesen Themenbereichen tätig sind. Sie verfügen über umfassende Expertise und Erfahrung, die sie in die Projektkonzeption einfließen lassen.  6. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl begleiteter Personen, erfolgreiche Asylverfahren, durchgeführte Lobbyaktivitäten) wurden erzielt, und wie wurden diese anhand vereinbarter Indikatoren gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Einklang mit den Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie können die Projektabschlussberichte erst nach Ablauf der Projektlaufzeit erstellt und vorgelegt werden. Stand heute wurden bis Juli 2025 141 Personen umfassend begleitet, 90 von ihnen erhielten dadurch einen positiven Asylbescheid, eine Person erhielt ergänzenden Schutz.  7. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit nach Projektabschluss (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle war im vorliegenden Projekt keine Evaluierung vorgesehen.  8. Hat sich die Bundesregierung zu dem aus Sicht der Fragesteller möglichen Risiko, dass die Förderung westlicher Geschlechter- und Diversitätskonzepte in Mexiko als kultureller Imperialismus wahrgenommen wird und den Ruf Deutschlands als Entwicklungspartner schädigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche? Projekte der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit werden von lokalen Partnerorganisationen initiiert, konzipiert und durchgeführt.  9. Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention und Mittelkontrolle wurden ggf. eingesetzt, und welche Erkenntnisse ergaben diese hinsichtlich der Verwendung der 136 015,20 Euro ausgezahlten Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die EZE verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung und Korruptionsprävention, das verschiedene Mechanismen zur Vermeidung und Aufdeckung von Mittelfehlverwendungen umfasst. Zu diesem Thema findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem BMZ und der EZE statt. 10. Wie viele direkte Begünstigte (z. B. migrierte Frauen, LGBTIQ- Personen, Asylsuchende) wurden erreicht, und wie wurde die Nachhaltigkeit der Begleitung und Lobbyarbeit nach Projektende sichergestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Nachhaltigkeit ist wichtiger Bestandteil des kontinuierlichen Dialogs zwischen EZE und Partnerorganisationen. 11. Warum wurde die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen wurden geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Inwiefern berücksichtigte das Projekt die Sicherheitslage in Mexiko (z. B. Gewalt gegen Migranten und LGBTIQ-Personen durch Organisierte Kriminalität), und welche Schutzmaßnahmen für Begünstigte und Personal wurden ggf. umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Projekt wurde von lokalen Partnerorganisationen der mexikanischen Zivilgesellschaft geplant, die die politische Situation sowie mögliche Risiken fundiert einschätzen und in die Projektkonzeption einbeziehen. 13. Welche alternativen Länder oder Themen im Migrationskontext wurden vor der Entscheidung für Mexiko und diesen spezifischen intersektionalen Ansatz ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Wie hoch waren die Kosten für deutsche oder internationale Experten (z. B. Reisen, Honorare) im Verhältnis zu den direkten Begleitungsmaßnahmen vor Ort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es entstanden keine Kosten für deutsche oder internationale Experten. 15. Welche Rückmeldungen mexikanischer Behörden oder lokaler Stakeholder zu dem Projekt liegen ggf. vor, und wie wurde eventuelle Kritik oder Ablehnung adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 16. Wie wird die langfristige Wirkung des Projekts auf den Zugang zu Asyl und rechtsstaatlichen Verfahren für die Zielgruppen in Mexiko aktuell bewertet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert und überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Definition der Wirkungslogik, einschließlich der Projektziele und - indikatoren, war Bestandteil der Projektanträge. Ein regelmäßiges Monitoring wurde durchgeführt, um Fortschritte zu dokumentieren. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu anderen Migrations- oder Menschenrechtsprojekten in Lateinamerika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Plant die Bundesregierung weitere Projekte mit intersektionalem Fokus auf LGBTIQ und Migration in kulturell konservativen oder gewaltgeprägten Ländern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Sicherstellung kultureller Sensibilität und Sicherheit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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