Bundeswehrmanöver "Red Storm Bravo" (Antwort zu Drs. 21/1243)
Text
Bundeswehrmanöver "Red Storm Bravo" (Antwort zu Drs. 21/1243)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1521
21. Wahlperiode 08.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1243 –
Bundeswehrmanöver „Red Storm Bravo“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für Ende September 2025 plant die Bundeswehr das groß angelegte Manöver
„Red Storm Bravo“ in Hamburg. Bei dieser Übung soll im Hamburger Hafen
und in Teilen der Innenstadt die Verlegung von NATO-Truppen und Material
Richtung Osteuropa simuliert werden. Laut Presse basiert das Szenario auf
einem möglichen NATO-Bündnisfall im Zusammenhang mit einem russischen
Angriff; Hamburg übernähme dabei die Rolle eines zentralen Drehkreuzes für
Truppenbewegungen an die Ostflanke des Bündnisses. Ziel der Übung sei es,
die Zusammenarbeit und Abläufe zwischen Bundeswehr, zivilen
Einsatzkräften und Behörden im Kriegsfall zu testen sowie auf Herausforderungen wie
Truppenmärsche durch das Stadtgebiet, medizinische Notfallversorgung und
den Einsatz von Hubschraubern vorzubereiten. Es soll die bisher umfassendste
Verteidigungsübung dieser Art in Hamburg werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. An welchen Orten in Hamburg wird das für September geplante
Bundeswehr-Manöver „Red Storm Bravo“ stattfinden (bitte straßengenau
auflisten, zu welchen Zeiten welche Übungselemente an welchen Orten
stattfinden werden)?
2. Wie viel und welches Gerät und Personal der Bundeswehr wird dabei
eingesetzt (bitte detailliert auflisten)?
3. In welcher Weise, mit wie viel Personal und mit welchem Gerät sind ggf.
NATO-Partner beteiligt (bitte auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 8. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr beim Hamburger
Senat beantragt (bitte einzeln auflisten und benennen, ob und in welcher
Höhe hierfür Kostenerstattungen durch die Bundeswehr geleistet werden)?
5. Welche Organisationen sind an der Durchführung der Übung beteiligt
(bitte auflisten unter Nennung der Organisation, mit wie viel Personal und
welchen Geräten die Organisation sich beteiligt, welche Kostenerstattung
ggf. durch die Bundeswehr stattfindet sowie in welche Übungsteile die
Organisation auf welche Weise eingebunden ist)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung können die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 nicht
in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie deutliche
Rückschlüsse zu eigenen militärischen Handlungs- und
Verteidigungsfähigkeiten erlauben. Sie enthalten eine Fülle an sicherheitsrelevanten Angaben, deren
Bekanntwerden feindlich gesinnte Kräfte zum Nachteil der Bundeswehr und
verbündeter Streitkräfte nutzen können und daher für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verbündeten nachteilig sein könnte.
Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage*
verwiesen.
6. Welche Kosten entstehen durch die Übung insgesamt, und wie werden
diese auf die beteiligten Akteure verteilt?
Die geschätzten Kosten des Landeskommandos Hamburg belaufen sich aktuell
auf ca. 40 000 Euro.
Im Übrigen erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung
gegenüber dem Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der
Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139,
194 [227]). Die Zuständigkeit für die übrigen Kosten liegt vorliegend bei den
beteiligten Akteuren auf Landesebene.
7. Welches Szenario liegt der Übung zugrunde, und welche Rolle spielt in
dem Szenario der Umgang mit zivilen Protesten?
Der Übung liegt ein fiktives, auf Artikel 4 des Nordatlantikvertrages
basierendes Szenario zugrunde. Der Umgang mit zivilen Protesten wird dargestellt und
geübt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
8. Beteiligt sich die Agentur für Arbeit an der Übung, und wenn ja, an
welchen Übungsteilen, und was sind dabei ihre Aufgaben?
Die Agentur für Arbeit Hamburg beteiligt sich nicht mit Personal und Gerät an
der militärischen Übung RED STORM BRAVO der Bundeswehr, sondern
nimmt die Übung lediglich zum Anlass, eine eigenständige Übung zur
Umsetzung des „Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der
Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“ (ASG)
durchzuführen.
9. Welche Rolle spielt ggf. die Durchsetzung des „Gesetzes zur
Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich
des Schutzes der Zivilbevölkerung“ bei der Übung?
Keine. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
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