Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) für die Amtszeit 2027/2028
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Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) für die Amtszeit 2027/2028
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7983
21. Wahlperiode 11.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Stephan Brandner,
Peter Bohnhof, Rainer Galla, Tobias Matthias Peterka, Tobias Teich, Stefan
Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn und
der Fraktion der AfD
Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen
nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die
Amtszeit 2027/2028
Am 3. Juni 2026 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen
(UN) in New York über die Vergabe der nichtständigen Sitze im UN-
Sicherheitsrat für die Amtszeit 2027/2028 ab (vgl. https://webtv.un.org/en/asse
t /k13/k13vb71wlk, abgerufen am 27. August 2026). Die Bundesrepublik
Deutschland bewarb sich in der Regionalgruppe „Westeuropäische und andere
Staaten“ (WEOG) um einen der zwei zur Verfügung stehenden Sitze (vgl.
https://trinidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-elected-non-pe
rmanent-member-un-security-council, abgerufen am 27. August 2026). Neben
Deutschland kandidierten in dieser Gruppe die Republik Österreich und
Portugal (vgl. https://trinidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-
elected-non-permanent-member-un-security-council, abgerufen am 27. August
2026). Bei der geheimen Wahl verfehlte Deutschland die erforderliche
Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten
(mindestens 127 Stimmen) deutlich (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb7
1wlk, abgerufen am 27. August 2026). Während auf Portugal 134 Stimmen und
auf Österreich 131 Stimmen entfielen, erhielt die deutsche Bewerbung lediglich
104 Stimmen (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb71wlk, abgerufen
am 27. August 2026). Damit ist die Bundesrepublik Deutschland zum ersten
Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen bei einer Kandidatur für den
Sicherheitsrat gescheitert, nachdem sie zuvor bereits sechsmal erfolgreich im
Gremium vertreten war (zuletzt 2019/2020; vgl. www.tagesschau.de/un-sicherh
eitsrat-deutschland-bewerbung-100.html, abgerufen am 27. August 2026).
Dieses Abstimmungsergebnis offenbart nach Auffassung der Fragesteller einen
tiefgreifenden Vertrauens- und Einflussverlust der deutschen Außenpolitik auf
der internationalen Bühne. Die jahrelange diplomatische Kampagne der
Bundesregierung, die erhebliche personelle, logistische und finanzielle Ressourcen
in Anspruch genommen hat, muss nach Auffassung der Fragesteller daher
dringend parlamentarisch und finanzpolitisch hinterfragt werden (vgl. www.auswae
rtiges-amt.de/de/newsroom/boko-2022-2549926, abgerufen am 27. August
2026).
Es bedarf in den Augen der Fragesteller angesichts der Tragweite dieses
außenpolitischen Debakels einer tiefgehenden, detaillierten parlamentarischen
Aufklärung. Dies betrifft insbesondere das konkrete diplomatische Controlling der
Bundesregierung im Vorfeld der Wahl, die genaue budgetrechtliche Zuordnung
der verwendeten Steuermittel sowie die strategischen Konsequenzen für den
langfristigen deutschen Anspruch auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele schriftliche oder mündliche Stimmzusagen (sogenannte Pledges)
von UN-Mitgliedstaaten lagen der Bundesregierung bzw. dem Auswärtigen
Amt vor dem Wahltag am 3. Juni 2026 für die deutsche
Sicherheitsratskandidatur konkret vor?
2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Differenz zwischen den im
Vorfeld der Wahl signalisierten oder fest zugesagten Stimmen und dem
tatsächlichen Wahlergebnis von lediglich 104 Stimmen?
3. Welche internen Prognosen und lagebezogenen Zwischenberichte bezüglich
der Erfolgsaussichten der deutschen Bewerbung wurden dem Leitungskreis
des Auswärtigen Amts in den letzten sechs Monaten vor dem Wahltermin
vorgelegt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zusammenhang
zwischen dem historisch schlechten Abschneiden bei der Wahl und der
deutschen Positionierung in zentralen geopolitischen Konflikten der
jüngeren Vergangenheit, insbesondere im Bereich der Nahost-Politik sowie der
Haltung zum Ukraine-Konflikt?
5. Welche Rückmeldungen aus Kreisen der Staaten des sogenannten Globalen
Südens liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, wonach die
deutsche Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit
(beispielsweise der Fokus auf feministische Außenpolitik oder Klimadiplomatie) die
Unterstützung für die deutsche Kandidatur beeinträchtigt hat?
6. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen außenpolitischen Ziel fest,
einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat im Rahmen einer umfassenden
Reform des Gremiums anzustreben?
7. Wie begründet die Bundesregierung diese Ambition für einen ständigen
Sitz (vgl. Frage 6) sachlich und diplomatisch angesichts der Tatsache, dass
bei der Wahl am 3. Juni 2026 selbst die erforderliche Zweidrittelmehrheit
für einen turnusmäßigen, nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat deutlich
verfehlt wurde?
8. Welche konkreten außenpolitischen, diplomatischen und strategischen
Nachteile erwachsen der Bundesrepublik Deutschland durch die
Nichtmitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat in den Jahren 2027 und 2028,
insbesondere mit Blick auf die Mitgestaltung globaler Sicherheitsentscheidungen?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich angesichts dieses Wahlausgangs für
eine der unmittelbar folgenden Amtsperioden (beispielsweise 2028/2029)
oder erst wieder im regulären westeuropäischen Turnus für einen
nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu bewerben?
Berlin, den 10. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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