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Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) für die Amtszeit 2027/2028

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 21/7983 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) für die Amtszeit 2027/2028 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7983 21. Wahlperiode 11.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Stephan Brandner, Peter Bohnhof, Rainer Galla, Tobias Matthias Peterka, Tobias Teich, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/2028 Am 3. Juni 2026 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York über die Vergabe der nichtständigen Sitze im UN- Sicherheitsrat für die Amtszeit 2027/2028 ab (vgl. https://webtv.un.org/en/asse t /k13/k13vb71wlk, abgerufen am 27. August 2026). Die Bundesrepublik Deutschland bewarb sich in der Regionalgruppe „Westeuropäische und andere Staaten“ (WEOG) um einen der zwei zur Verfügung stehenden Sitze (vgl. https://trinidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-elected-non-pe rmanent-member-un-security-council, abgerufen am 27. August 2026). Neben Deutschland kandidierten in dieser Gruppe die Republik Österreich und Portugal (vgl. https://trinidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago- elected-non-permanent-member-un-security-council, abgerufen am 27. August 2026). Bei der geheimen Wahl verfehlte Deutschland die erforderliche Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten (mindestens 127 Stimmen) deutlich (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb7 1wlk, abgerufen am 27. August 2026). Während auf Portugal 134 Stimmen und auf Österreich 131 Stimmen entfielen, erhielt die deutsche Bewerbung lediglich 104 Stimmen (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb71wlk, abgerufen am 27. August 2026). Damit ist die Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen bei einer Kandidatur für den Sicherheitsrat gescheitert, nachdem sie zuvor bereits sechsmal erfolgreich im Gremium vertreten war (zuletzt 2019/2020; vgl. www.tagesschau.de/un-sicherh eitsrat-deutschland-bewerbung-100.html, abgerufen am 27. August 2026). Dieses Abstimmungsergebnis offenbart nach Auffassung der Fragesteller einen tiefgreifenden Vertrauens- und Einflussverlust der deutschen Außenpolitik auf der internationalen Bühne. Die jahrelange diplomatische Kampagne der Bundesregierung, die erhebliche personelle, logistische und finanzielle Ressourcen in Anspruch genommen hat, muss nach Auffassung der Fragesteller daher dringend parlamentarisch und finanzpolitisch hinterfragt werden (vgl. www.auswae rtiges-amt.de/de/newsroom/boko-2022-2549926, abgerufen am 27. August 2026). Es bedarf in den Augen der Fragesteller angesichts der Tragweite dieses außenpolitischen Debakels einer tiefgehenden, detaillierten parlamentarischen Aufklärung. Dies betrifft insbesondere das konkrete diplomatische Controlling der Bundesregierung im Vorfeld der Wahl, die genaue budgetrechtliche Zuordnung der verwendeten Steuermittel sowie die strategischen Konsequenzen für den langfristigen deutschen Anspruch auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele schriftliche oder mündliche Stimmzusagen (sogenannte Pledges) von UN-Mitgliedstaaten lagen der Bundesregierung bzw. dem Auswärtigen Amt vor dem Wahltag am 3. Juni 2026 für die deutsche Sicherheitsratskandidatur konkret vor? 2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Differenz zwischen den im Vorfeld der Wahl signalisierten oder fest zugesagten Stimmen und dem tatsächlichen Wahlergebnis von lediglich 104 Stimmen? 3. Welche internen Prognosen und lagebezogenen Zwischenberichte bezüglich der Erfolgsaussichten der deutschen Bewerbung wurden dem Leitungskreis des Auswärtigen Amts in den letzten sechs Monaten vor dem Wahltermin vorgelegt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese? 4. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zusammenhang zwischen dem historisch schlechten Abschneiden bei der Wahl und der deutschen Positionierung in zentralen geopolitischen Konflikten der jüngeren Vergangenheit, insbesondere im Bereich der Nahost-Politik sowie der Haltung zum Ukraine-Konflikt? 5. Welche Rückmeldungen aus Kreisen der Staaten des sogenannten Globalen Südens liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, wonach die deutsche Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit (beispielsweise der Fokus auf feministische Außenpolitik oder Klimadiplomatie) die Unterstützung für die deutsche Kandidatur beeinträchtigt hat? 6. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen außenpolitischen Ziel fest, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat im Rahmen einer umfassenden Reform des Gremiums anzustreben? 7. Wie begründet die Bundesregierung diese Ambition für einen ständigen Sitz (vgl. Frage 6) sachlich und diplomatisch angesichts der Tatsache, dass bei der Wahl am 3. Juni 2026 selbst die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einen turnusmäßigen, nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat deutlich verfehlt wurde? 8. Welche konkreten außenpolitischen, diplomatischen und strategischen Nachteile erwachsen der Bundesrepublik Deutschland durch die Nichtmitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat in den Jahren 2027 und 2028, insbesondere mit Blick auf die Mitgestaltung globaler Sicherheitsentscheidungen? 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich angesichts dieses Wahlausgangs für eine der unmittelbar folgenden Amtsperioden (beispielsweise 2028/2029) oder erst wieder im regulären westeuropäischen Turnus für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu bewerben? Berlin, den 10. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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