Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 "Jena - Sömmerda - Weimarer Land I"
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Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 "Jena - Sömmerda - Weimarer Land I"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5236
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schröder, Dr. Michael Espendiller und
der Fraktion der AfD
Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 „Jena – Sömmerda –
Weimarer Land I“
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen –
Hildburghausen – Sonneberg“ auf Bundestagsdrucksache 21/1295 zum Anlass,
weitere Fragen zu stellen und den Sachstand für den Bundestagswahlkreis 190
Jena – Sömmerda – Weimarer Land I zu erfragen.
In seiner Antwort stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine
Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
im Bundestagswahlkreis 195 bereit. Die Aussagen des BMF, die aus Sicht der
Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst
fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen einer
allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich mache, trägt in den
Augen der Fragesteller nicht. Denn in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
haben die Fragesteller NGOs als alle nichtstaatlichen Organisationen definiert,
die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind (diese Definition
wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-o
nline.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120
auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195
durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich nach Lesart der
Fragesteller auch die Antwort des BMF zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1295,
wonach „nicht erfasst“ werde, „in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund
geförderte Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber hinaus
zeigen unter anderem die Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die auf Bundestagsdrucksache 21/1295 erfragten
Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt drängt sich
den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das im
Grundgesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort schlicht
ignoriert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der
kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen
unterstützte der Bund in den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und
laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder
mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen
(bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu
Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach
institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form
auflisten)?
2. Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der
kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen
erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik]
Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
3. Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der
kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen
erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den
Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 09, 10, 11, 12, 15, 16, 23, 25 oder 30 (bitte ab dem
Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
4. Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie,
Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung
als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt
erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Berlin, den 1. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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