Drogenpolitik der Bundesregierung
Text
Drogenpolitik der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1599
21. Wahlperiode 11.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke
Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Maren
Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Evelyn
Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Drogenpolitik der Bundesregierung
Nach vielen Jahren drogenpolitischen Stillstands ist die Koalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zumindest bei der Cannabisregulation
einen neuen Weg gegangen. Der Verringerung der gigantischen
gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden durch Alkohol und Tabak hat sie sich
allerdings kaum angenommen. Auch bei anderen illegalen Drogen als Cannabis
tritt Deutschland weitgehend auf der Stelle. Die neue Bundesregierung droht
nun, die Fortschritte in der Cannabispolitik wieder zunichtezumachen (https://w
ww.zdfheute.de/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-verbot-cdu-merz-ne
uwahl-100.html) – nach einer „ergebnisoffenen Prüfung“ (https://www.handels
blatt.com/dpa/koalitionsvertrag-cannabis-gesetz-soll-ergebnisoffen-geprueft-we
rden/30290716.html).
Die weiteren drogenpolitischen Ziele der neuen Bundesregierung und ihrer
Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, sind nach Ansicht der
Fragesteller weitgehend unklar. Mit Hendrik Streeck wählte die aktuelle
Bundesregierung einen Drogenbeauftragten, der nach Kenntnis der Fragesteller zuvor
noch keine Berührungspunkte mit Drogenpolitik hatte (https://www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/streeck-neuer-drogenbeauftragter-100.html).
Hinzu kommt, dass das Thema Drogenpolitik im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD zum größten Teil ausgeklammert wurde. Es wurden keine
Vorhaben genannt, um legale Drogen wie Alkohol und Tabak strenger zu
regulieren, noch wurden weitere Maßnahmen für den Umgang mit illegalen Drogen
verabschiedet (https://www.koalitionsvertrag2025.de).
Die Fragesteller sind jedoch überzeugt, dass es großen Handlungsbedarf in der
Drogenpolitik gibt.
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage
die drogenpolitischen Positionen und Vorhaben der Bundesregierung für die
laufende Wahlperiode erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Stellenwert hat evidenzbasierte Drogenpolitik für die
Bundesregierung, und was bedeutet Evidenz nach Einschätzung der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
2. Ist die Kriminalisierung von Konsumierenden (laut
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich ein
Erfolgsmodell?
3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verkauf von Alkohol-
und Tabakprodukten einzuschränken (Werbeverbote, Steuererhöhungen,
Zeitbeschränkungen, Altersbeschränkungen etc.), wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
4. Ist Cannabis nach Ansicht der Bundesregierung eine Einstiegsdroge, und
wenn ja, auf welcher Evidenz basiert diese Erkenntnis?
5. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass die
Prohibitionspolitik gemäß BtMG die Nachfrage nach Drogen wirksam reduziert?
6. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass die
Prohibitionspolitik gemäß BtMG das Angebot von Drogen wirksam reduziert?
7. Welche unerwünschten Wirkungen gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Prohibitionspolitik einher (z. B. Finanzierung der
organisierten Kriminalität in Deutschland sowie in den Produktionsländern,
verringerter Zugang zu Beratung und Therapie, Bindung von Ressourcen bei
Polizei, Gerichten und Strafvollzug, Bildung von offenen und verdeckten
Drogenszenen, Verelendung von Abhängigen, Gesundheitsschäden
aufgrund von unklarer Produktqualität und Produktidentität, Fehlen jedes
Jugendschutzes, schwierige Aufklärung zu einem risikobewussten Konsum
aufgrund des Abstinenzdogmas etc.)?
8. Inwiefern überwiegen die unerwünschten die erwünschten Wirkungen der
Prohibition nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte begründen)?
9. Inwiefern hat die Bundesregierung vor, die erwünschten und
unerwünschten Auswirkungen der Prohibitionspolitik unabhängig wissenschaftlich
untersuchen zu lassen?
10. Welchen Stellenwert hat Harm Reduction (Schadensminderung) in Bezug
auf die Gesundheit von Konsumierenden von legalen und illegalen
Drogen sowie bei Betroffenen von Verhaltenssüchten (insbesondere
Glücksspiel)?
11. Inwiefern ist eine akzeptierende Grundhaltung für eine gelingende Harm
Reduction nach Einschätzung der Bundesregierung zielführend?
12. Inwiefern kann die chemische Prüfung von Drogen (Drug Checking) nach
Einschätzung der Bundesregierung dazu beitragen,
a) gesundheitliche Risiken für Konsumierende zu verringern,
b) die Überwachung des illegalen Marktes zu erleichtern (Monitoring)
und so Trends zu erkennen und drogenpolitisch reagieren zu können,
c) andere Konsumierende vor gefährlichen Streckmitteln, gefährlicher
Dosierung, gefährlichen Unreinheiten oder falscher Identität von auf
dem Schwarzmarkt angebotenen Drogen zu warnen,
d) Konsumierenden, auch von schwer erreichbaren Szenen etwa bei
Partydrogen, einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Therapie
zu ermöglichen,
e) Konsumierende zu mehr Risikobewusstsein beim Konsum zu
motivieren,
f) drogenassoziierte Kriminalität zu verringern
(bitte die Einschätzungen jeweils mit wissenschaftlichen Daten oder
internationalen Erfahrungswerten begründen)?
13. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung darüber vor, ob Drug Checking
die Konsummenge insgesamt verändert?
14. Welche (weiteren) unerwünschten Wirkungen kann Drug Checking mit
sich bringen (bitte mit wissenschaftlichen Daten oder internationalen
Erfahrungswerten unterfüttern)?
15. Plant die Bundesregierung eine Anschlussfinanzierung für das RaFT
(Rapid Fentanyl Test)-Projekt, und wenn, nein, warum nicht?
16. Sieht die Bundesregierung besondere Relevanz, die Substanzanalyse
bundesweit einzuführen, um die Zunahme des Vorkommens von Fentanyl und
anderen synthetischen Opioiden zu erkennen und folgend Todesfälle zu
vermeiden?
17. Inwiefern können Drogenkonsumräume nach Einschätzung der
Bundesregierung dazu beitragen,
a) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von falscher
Dosierung oder falscher Applikation zu verringern,
b) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von Infektionen
oder verunreinigten Konsumutensilien zu verringern,
c) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von unsicherer
und unhygienischer Konsumumgebung zu verringern,
d) Drogenkonsumierende für Hilfe und Therapie zu erreichen,
e) die Überwachung des illegalen Marktes zu erleichtern (Monitoring)
und so Trends zu erkennen und drogenpolitisch reagieren zu können,
f) Konsumierende zu mehr Risikobewusstsein beim Konsum zu
motivieren,
g) drogenassoziierte Kriminalität zu verringern
(bitte die Einschätzungen jeweils mit wissenschaftlichen Daten oder
internationalen Erfahrungswerten begründen)?
18. Inwiefern will die Bundesregierung die Länder dabei unterstützen, die
Zahl von Drogenkonsumräumen zu erhöhen bzw. die Erreichbarkeit und
die Ausstattung auszubauen?
19. Welche Initiativen plant die Bundesregierung bei der Aufklärung über
Drogenkonsum?
a) Welche Rolle spielt dabei ein akzeptierender Ansatz im Sinne der
Schadensminderung, und welche Rolle spielt der Appell zur
Abstinenz?
b) Welche Evidenz liegt der Bundesregierung über die Wirksamkeit der
akzeptierenden Drogenaufklärung bzw. der rein abstinenzorientierten
Aufklärungsarbeit vor?
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung insbesondere für sinnvoll,
Wissen um einen möglichst risikoarmen Konsum der verschiedenen
Drogen in die Aufklärungsarbeit zu integrieren?
20. Welchen Stellenwert nimmt die Versorgung mit Naloxon für die
Bundesregierung ein?
21. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine breite Naloxonvergabe in der
opiat- und opioidkonsumierenden Szene zu erleichtern und breit
umzusetzen?
22. Plant die Bundesregierung, etwaige Modellprojekte wie NALtrain
fortzuführen und die Finanzierung sicherzustellen?
23. Inwiefern plant die Bundesregierung, insbesondere für die Drogen- und
Suchthilfe, die Obdachlosenhilfe, die Polizei, den Strafvollzug und andere
einen erleichterten Bezug und Abgabe trotz grundsätzlicher
Verschreibungspflicht zu ermöglichen?
24. Plant die Bundesregierung, naloxonhaltige Arzneimittel aus der
Verschreibungspflicht zu entlassen?
25. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um Deutschland auf das
absehbar deutlich verringerte Opiatangebot infolge der afghanischen
Anbaubekämpfung von Schlafmohn vorzubereiten, welche Folgen, und
welche konkreten Ausweichreaktionen erwartet sie?
26. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in dem steigenden
Kokainkonsum in Nachbarstaaten Deutschlands, und welche Vorkehrungen trifft
sie diesbezüglich?
27. Welche neuen Bedarfe ergeben sich in der Suchthilfe aufgrund des
steigenden Konsums von Kokain und Crack, und welche Maßnahmen plant
die Bundesregierung dahin gehend?
28. Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die zunehmende
verheimlichte Beimischung von synthetischen Opioiden oder synthetischen
Cannabinoiden bei auf dem Schwarzmarkt angebotenen Drogen?
29. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass das
Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) die Verfügbarkeit von synthetischen
Opioiden oder Cannabinoiden oder die unerwünschten Beimengungen
durch synthetische Opioide oder Cannabinoide wirksam verringert hat?
30. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass viele der
heute mit Drogenkonsum assoziierten Gefahren direkte Folge der unklaren
Produktqualität und Produktidentität auf dem Schwarzmarkt sind?
31. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass viele der
heute mit Drogenkonsum assoziierten Gefahren direkte Folge der
Kriminalisierung von Drogengebrauchenden sind?
32. Inwiefern erachtet die Bundesregierung die legalen Drogen Tabak und
Alkohol als größere Gefahr für die öffentliche Gesundheit als illegale
Drogen?
Berlin, den 18. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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